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   OLG Koblenz, 23.02.2005 - 1 Ss 21/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,9459
OLG Koblenz, 23.02.2005 - 1 Ss 21/05 (https://dejure.org/2005,9459)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23.02.2005 - 1 Ss 21/05 (https://dejure.org/2005,9459)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23. Februar 2005 - 1 Ss 21/05 (https://dejure.org/2005,9459)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 20 StVZO, § 21 StVZO, § 34 Abs 3 StVZO
    Verkehrsordnungswidriger Betrieb eines überladenen Lkw: Entbehrlichkeit des Abzugs von Messfehlertoleranzen vom Wiegeergebnis einer geeichten Waage

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhebung eines Bußgeldes wegen Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts; Pauschalabschlag bei geeichter Waage; Beachtlichkeit des vom Bundesverkehrsministerium erlassenen Toleranzenkatalogs vom 9. April 1984; Abweichung von der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts ...

  • Judicialis

    StVZO § 20; ; StVZO § 21; ; StVZO § 34; ; OWiG § 46 Abs. 1; ; OWiG § 79 Abs. 3; ; OWiG § 80 a Abs. 2 Nr. 2; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 3; ; StPO § 473 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Pauschalabzug wegen systemimmanenter Messfehler bei Feststellung des tatsächlichen Gesamtgewichts von Fahrzeugen mittels geeichter Waagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Überladung - Abzug für Messfehler bei geeichter Waage?

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Überladung - Abzug für Messfehler bei geeichter Waage?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DAR 2006, 341
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Stuttgart, 01.04.1996 - 2 Ss 141/96
    Auszug aus OLG Koblenz, 23.02.2005 - 1 Ss 21/05
    Der Senat folgt nicht der Auffassung des OLG Stuttgart (NZV 96, 417), selbst bei einer geeichten Waage sei ein Pauschalabschlag in Höhe von 5% des Bruttogewichts vorzunehmen, um auch bei ordnungsgemäßer Bedienung (von der in der zitierten Entscheidung ersichtlich ausgegangen wurde) nicht ausschließbare "systemimmanente Messfehler" (außerhalb des aus dem gerätespezifischen Eichschein zu entnehmenden Verkehrsfehlers) auszugleichen.

    Zu Recht nicht angeschlossen hat sich das Amtsgericht auch der Auffassung des OLG Stuttgart (NZV 96, 417), selbst bei einer geeichten Waage sei ein Pauschalabschlag in Höhe von 5% des Bruttogewichts vorzunehmen, um auch bei ordnungsgemäßer Bedienung (von der in der zitierten Entscheidung ersichtlich ausgegangen wurde) nicht ausschließbare "systemimmanente Messfehler" (außerhalb des aus dem gerätespezifischen Eichschein zu entnehmenden Verkehrsfehlers) auszugleichen.

  • BayObLG, 26.02.2001 - 2 ObOWi 22/01

    Messtoleranz bei der Bestimmung des Gesamtgewichts einer Fahrzeugkombination

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.02.2005 - 1 Ss 21/05
    Eine solche Messung ist, wenn die Waage gültig geeicht ist und vorschriftsmäßig bedient wird, richtig; es ist dann nur noch der für diese spezielle Waage ermittelte und im Eichschein vermerkte Eichfehler-Grenzwert zu berücksichtigen und - nach Maßgabe des belastungsabhängigen Multiplikators, hier also Verdoppelung - als sog. Verkehrsfehler, der beim Betrieb auch einer geeichten Waage auftreten kann, in Abzug zu bringen (eingehend zum Berechnungsschema und den gesetzlichen Grundlagen: Senat, 1 Ss 291/02 vom 27.02.2003 und BayObLG NStZ-RR 01, 183).
  • KG, 05.01.1998 - 3 Ws (B) 663/97
    Auszug aus OLG Koblenz, 23.02.2005 - 1 Ss 21/05
    Der auf eine Entscheidung des 2. Strafsenats des OLG Koblenz (2 Ss 284/97 vom 13.10.1997) gestützten Auffassung des Verteidigers, vom ermittelten Gesamtgewicht sei ein pauschaler Abschlag von 5% vorzunehmen, ist das Amtsgericht zu Recht nicht gefolgt (vgl. schon Senat, 1 Ss 291/02 vom 27.02.2003).
  • OLG Karlsruhe, 30.03.2000 - 3 Ss 134/99

    Zum Abzug eines Toleranzwertes vom gemessenen Gesamtgewicht eines Kraftfahrzeugs

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.02.2005 - 1 Ss 21/05
    Für einen weitergehenden Abzug wegen sonstiger (unbenannter) "systemimmanenter Messfehler" ist daneben kein Raum mehr (BayObLG aaO.; OLG Karlsruhe DAR 00, 418; zustimmend Hentschel NJW 01, 716 und StrVerkR, § 34 StVZO Rdnr. 15).
  • OLG Stuttgart, 19.07.2011 - 1 Ss 156/11

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Verkehrsordnungswidriger Betrieb eines überladenen

    Bei der Feststellung, ob das zulässige Gesamtgewicht eines Kraftfahrzeugs im Sinne des § 34 Abs. 3 S. 3 StVZO überschritten wurde, ist bei einer fehlerfrei zustandegekommenen Verwiegung als Toleranzwert die jeweils im Einzelfall festzustellende, vom konkreten Eichwert der Waage und dem Umfang der Belastung abhängige Verkehrsfehlergrenze von dem ermittelten Bruttomessergebnis in Abzug zu bringen, wenn eine gültig geeichte Waage Verwendung findet (Anschluss an OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.03.2000, 3 Ss 134/99, NStZ-RR 2000, 275; BayObLG, Beschluss vom 26.02.2001, 2 ObOWi 22/01, NStZ-RR 2001, 183; OLG Koblenz, Beschluss vom 23.02.2005, 1 Ss 21/05, DAR 2006, 341; teilweise Aufgabe von OLG Stuttgart, Beschluss vom 01.04.1996, 2 Ss 141/96, VRS 92, 47).

    Zitierte Entscheidungen: BGHSt 39, 291; OLG Stuttgart, Beschluss vom 01.04.1996, 2 Ss 141/96, VRS 92, 47; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.03.2000, 3 Ss 134/99, NStZ-RR 2000, 275; BayObLG, Beschluss vom 26.02.2011, 2 ObOWi 22/01, NStZ-RR 2001, 183; OLG Koblenz, Beschluss vom 23.02.2005, 1 Ss 21/05, DAR 2006, 341; OLG Jena, Beschluss vom 28.09.2005, 1 Ss 136/05, VRS 110, 136.

    Demgegenüber hält eine Reihe von Oberlandesgerichten der Berücksichtigung systemimmanenter Messfehler dadurch in ausreichendem Maße Genüge getan, dass jedenfalls bei der Verwendung geeichter Waagen als Messtoleranz die Höhe der sogenannten "Verkehrsfehlergrenze" von dem Bruttomessergebnis in Abzug gebracht wird (OLG Karlsruhe NStZ-RR 2000, 275; BayObLG NStZ-RR 2001, 183; OLG Koblenz DAR 2006, 341).

  • OLG Hamm, 26.02.2007 - 4 Ss OWi 146/07

    Inbetriebnahme eines Lkw mit mangelhaften Bremsen; Anforderungen an Überprüfung

    Das ist, sollte ordnungsgemäß eine geeichte Waage verwendet worden sein, die Verkehrsfehlergrenze als das Doppelte der Eichfehlergrenze (vgl. z.B. BayObLG, NStZ-RR 2001, 183; OLG Koblenz, DAR 2006, 341).
  • OLG Jena, 28.09.2005 - 1 Ss 136/05

    Verkehr

    Der Senat neigt - abweichend vom Senatsbeschluss vom 26.11.2003, 1 Ss 271/03 - nunmehr im Anschluss an BayObLG in NStZ-RR 2001, 183 und OLG Koblenz, Beschluss vom 23.02.2005, 1 Ss 21/05, bei Juris, dazu, dass nicht eine Messtoleranz in Höhe von 5 % des Gesamtgewichts zu berücksichtigen, sondern eine Toleranz in Höhe der Verkehrsfehlergrenze der benutzten Waage abzuziehen ist.
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