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   OLG Bamberg, 31.03.2005 - 2 Ss OWi 78/05   

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https://dejure.org/2005,5480
OLG Bamberg, 31.03.2005 - 2 Ss OWi 78/05 (https://dejure.org/2005,5480)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 31.03.2005 - 2 Ss OWi 78/05 (https://dejure.org/2005,5480)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 31. März 2005 - 2 Ss OWi 78/05 (https://dejure.org/2005,5480)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Wirksamkeit der Einspruchsbeschränkung bei einem Bußgeldbescheid und zum Absehen vom Regelfahrverbot bei einem Fernsehkommissar

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Beschränkung des Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid auf den Rechtsfolgenausspruch ; Umfang der Wirkung einer Beschränkung des Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid auf den Rechtsfolgenausspruch; Auslegung eines Bußgeldbescheids und Erkennbarkeit der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 627
  • NZV 2006, 218 (Ls.)
  • DAR 2006, 399
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Rostock, 16.08.2001 - 2 Ss OWi 158/01

    Wirksame Einspruchsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch trotz fehlender

    Auszug aus OLG Bamberg, 31.03.2005 - 2 Ss OWi 78/05
    Auch der Bußgeldrichter hat daher in diesen Fällen von fahrlässiger Begehungsweise auszugehen und nur noch zu prüfen, welche Ahndung für das fahrlässige Verhalten tat- und schuldangemessen ist (OLG Rostock VRS 101, 380/383; BayObLG VRS 96, 47/48 f.; OLG Hamm Beschl. v. 27.06.2002 - 4 Ss OWi 528/02; OLG Celle VRS 97, 258; KG NZV 2002, 466 ; Göhler OWiG 13. Aufl. § 67 Rn. 34 e).

    Dieses Verfahren kann mit der geschaffenen Zulässigkeit einer auch horizontalen Einspruchsbeschränkung deutlich gestrafft und vereinfacht werden, da - wenn die Feststellungen des Bußgeldbescheids rechtskräftig feststehen - vor Gericht nur noch zum Rechtsfolgenausspruch verhandelt und entschieden werden muss (OLG Rostock VRS 101, 380/383 f.).

  • BayObLG, 22.09.1998 - 2 ObOWi 450/98

    Beschränkung des Einspruchs auf die Rechtsfolgen

    Auszug aus OLG Bamberg, 31.03.2005 - 2 Ss OWi 78/05
    Damit ist auch eine Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch in seiner Gesamtheit möglich, sofern der Bußgeldbescheid den gesetzlichen Anforderungen des § 66 Abs. 1 OWiG entspricht (KG NZV 2002, 466 ; BayObLG NZV 2000, 50/51; BayObLGSt 1998, 161; OLG Hamm VRS 99, 220/221; Katholnigg NJW 1998, 568, 570).

    Auch der Bußgeldrichter hat daher in diesen Fällen von fahrlässiger Begehungsweise auszugehen und nur noch zu prüfen, welche Ahndung für das fahrlässige Verhalten tat- und schuldangemessen ist (OLG Rostock VRS 101, 380/383; BayObLG VRS 96, 47/48 f.; OLG Hamm Beschl. v. 27.06.2002 - 4 Ss OWi 528/02; OLG Celle VRS 97, 258; KG NZV 2002, 466 ; Göhler OWiG 13. Aufl. § 67 Rn. 34 e).

  • BayObLG, 23.08.1994 - 2 ObOWi 376/94
    Auszug aus OLG Bamberg, 31.03.2005 - 2 Ss OWi 78/05
    Dass der Betroffene nach den Feststellungen bisher verkehrsrechtlich nicht in Erscheinung getreten ist, rechtfertigt ein Abweichen von der Regelahndung daher auch dann nicht, wenn dem Betroffenen eine günstige Prognose hinsichtlich seines künftigen Verkehrsverhaltens zugebilligt werden kann (BayObLGSt 1994, 156/157; 1996, 110/111 f.; OLG Düsseldorf VRS 89, 466/467; OLG Hamm NZV 1996, 247/248).

    Dabei sollte sich die Verordnung insbesondere solcher Komplexe annehmen, "die einen besonderen Sicherheitsgewinn erwarten lassen" und die "besondere Gefahrenpotentiale beinhalten" (BayObLGSt 1994, 156/157; BGHSt 38, 125/131).

  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Bamberg, 31.03.2005 - 2 Ss OWi 78/05
    Dabei sollte sich die Verordnung insbesondere solcher Komplexe annehmen, "die einen besonderen Sicherheitsgewinn erwarten lassen" und die "besondere Gefahrenpotentiale beinhalten" (BayObLGSt 1994, 156/157; BGHSt 38, 125/131).
  • OLG Hamm, 27.06.2002 - 4 Ss OWi 528/02

    Bußgelbescheid, Beschränkung des Einspruchs auf die Rechtsfolgenentscheidung

    Auszug aus OLG Bamberg, 31.03.2005 - 2 Ss OWi 78/05
    Auch der Bußgeldrichter hat daher in diesen Fällen von fahrlässiger Begehungsweise auszugehen und nur noch zu prüfen, welche Ahndung für das fahrlässige Verhalten tat- und schuldangemessen ist (OLG Rostock VRS 101, 380/383; BayObLG VRS 96, 47/48 f.; OLG Hamm Beschl. v. 27.06.2002 - 4 Ss OWi 528/02; OLG Celle VRS 97, 258; KG NZV 2002, 466 ; Göhler OWiG 13. Aufl. § 67 Rn. 34 e).
  • BayObLG, 07.07.1999 - 2 ObOWi 325/99

    Beschränkung des Einspruchs auf das Fahrverbot

    Auszug aus OLG Bamberg, 31.03.2005 - 2 Ss OWi 78/05
    Damit ist auch eine Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch in seiner Gesamtheit möglich, sofern der Bußgeldbescheid den gesetzlichen Anforderungen des § 66 Abs. 1 OWiG entspricht (KG NZV 2002, 466 ; BayObLG NZV 2000, 50/51; BayObLGSt 1998, 161; OLG Hamm VRS 99, 220/221; Katholnigg NJW 1998, 568, 570).
  • BayObLG, 17.07.1996 - 1 ObOWi 376/96
    Auszug aus OLG Bamberg, 31.03.2005 - 2 Ss OWi 78/05
    Dass der Betroffene nach den Feststellungen bisher verkehrsrechtlich nicht in Erscheinung getreten ist, rechtfertigt ein Abweichen von der Regelahndung daher auch dann nicht, wenn dem Betroffenen eine günstige Prognose hinsichtlich seines künftigen Verkehrsverhaltens zugebilligt werden kann (BayObLGSt 1994, 156/157; 1996, 110/111 f.; OLG Düsseldorf VRS 89, 466/467; OLG Hamm NZV 1996, 247/248).
  • OLG Hamm, 12.05.2000 - 2 Ss OWi 408/00

    Beschränkung des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid, ausreichende

    Auszug aus OLG Bamberg, 31.03.2005 - 2 Ss OWi 78/05
    Damit ist auch eine Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch in seiner Gesamtheit möglich, sofern der Bußgeldbescheid den gesetzlichen Anforderungen des § 66 Abs. 1 OWiG entspricht (KG NZV 2002, 466 ; BayObLG NZV 2000, 50/51; BayObLGSt 1998, 161; OLG Hamm VRS 99, 220/221; Katholnigg NJW 1998, 568, 570).
  • OLG Celle, 08.07.1999 - 233 Ss 35/99
    Auszug aus OLG Bamberg, 31.03.2005 - 2 Ss OWi 78/05
    Auch der Bußgeldrichter hat daher in diesen Fällen von fahrlässiger Begehungsweise auszugehen und nur noch zu prüfen, welche Ahndung für das fahrlässige Verhalten tat- und schuldangemessen ist (OLG Rostock VRS 101, 380/383; BayObLG VRS 96, 47/48 f.; OLG Hamm Beschl. v. 27.06.2002 - 4 Ss OWi 528/02; OLG Celle VRS 97, 258; KG NZV 2002, 466 ; Göhler OWiG 13. Aufl. § 67 Rn. 34 e).
  • BayObLG, 30.10.2001 - 1 ObOWi 516/01

    Entscheidungsbefugnis des Rechtsbeschwerdegerichts bei unzulässigem

    Auszug aus OLG Bamberg, 31.03.2005 - 2 Ss OWi 78/05
    Der Umstand, beruflich besonders auf die Fahrerlaubnis angewiesen zu sein, muss vielmehr für den Betroffenen ein besonderer Grund sein, sich verantwortungsbewusst zu verhalten (BayObLGSt 2001, 140/143 f. m.w.N.).
  • OLG Hamm, 08.01.1996 - 2 Ss OWi 1422/95

    Eine durch Zeichen 274 angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung als sog.

  • OLG Bamberg, 17.03.2016 - 3 Ss OWi 360/16

    Bedingtes Einverständnis mit Beschlussverfahren nach § 72 OWiG

    Im Falle einer wirksamen Beschränkung des Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid auf den Rechtsfolgenausspruch ist der Tatrichter wegen der eingetretenen horizontalen Teilerechtskraft gehindert, den Schuldspruch abzuändern (Anschluss an OLG Bamberg, Beschlüsse vom 31.03.2005 - 2 Ss OWi 78/05 = NJW 2006, 627 = DAR 2006, 399 und vom 19.10.2007 - 3 Ss OWi 1344/07 = VRS 113 [2007], 357 = NStZ-RR 2008, 119).

    Nachdem der Bußgeldbescheid von vorsätzlicher Begehung ausging und der Einspruch wirksam auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt war, durfte das AG wegen der damit eingetretenen horizontalen Teilrechtskraft die dem Schuldspruch zugrundeliegende Schuldform nicht mehr abändern (OLG Bamberg, Beschl. v. 31.03.2005 - 2 Ss OWi 78/05 = NJW 2006, 627 = DAR 2006, 399 und vom 19.10.2007 - 3 Ss OWi 1344/07 = VRS 113 [2007], 357 = NStZ-RR 2008, 119).

  • OLG Hamm, 19.08.2008 - 5 Ss OWi 493/08

    Schalker Asamoah muss wegen rasanter Fahrt wieder vor Gericht

    Damit ist auch eine Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch in seiner Gesamtheit möglich, sofern der Bußgeldbescheid den gesetzlichen Anforderungen des § 66 Abs. 1 OWiG entspricht (OLG Hamm, VRS 99, 220, 221; KG NZV 2002, 466; BayObLG NStZ-RR 2000, 19, OLG Bamberg, NJW 2006, 627, 628; OLG Rostock, NZV 2002, 137).

    Setzt die Verwaltungsbehörde für einen dem Katalog entsprechenden Tatbestand ohne Weiteres die dort vorgesehene Regelbuße fest, gibt sie zu erkennen, dass sie dem Betroffenen fahrlässiges Handeln zur Last legt ( KG VRS 114, 47; OLG Bamberg DAR 2006, 399; OLG Celle NZV 1999, 524; OLG Koblenz DAR 2004, 719; OLG Zweibrücken VRS 110, 292).

  • OLG Bamberg, 19.10.2007 - 3 Ss OWi 1344/07

    Fahrverbot nur für Krafträder (Taxiunternehmer)

    Eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Tatbegehung kommt dann nicht mehr in Betracht (Anschluss an OLG Bamberg NJW 2006, 627 ff. = DAR 2006, 399 f.).

    Auch das Gericht hat daher in diesen Fällen von fahrlässiger Begehungsweise auszugehen und nur noch zu prüfen, welche Ahndung für das fahrlässige Verhalten tat- und schuldangemessen ist (OLG Bamberg NJW 2006, 627 ff. = DAR 2006, 399 f.).

  • OLG Brandenburg, 20.02.2017 - 53 Ss OWi 56/17

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Beschränkung des Einspruchs gegen einen

    Dies schließt die Möglichkeit der Beschränkung auf den Rechtsfolgenspruch in seiner Gesamtheit ein (vgl. Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 31. Juli 2006, 1 Ss 164/06, zit. n. juris; OLG Bamberg DAR 2006, 399, jeweils m.w.N.).
  • OLG Bamberg, 09.01.2007 - 3 Ss OWi 1708/06

    Keine Ausnahme von Fahrverbot

    Dass der Betroffene verkehrsrechtlich als nicht vorbelastet zu behandeln sein mag, rechtfertigt ein Abweichen von der Regelahndung daher auch dann nicht, wenn ihm ? etwa aufgrund seines Tatgeständnisses unter vorbehaltloser Anerkennung des polizeilichen Messergebnisses - eine günstige Prognose hinsichtlich seines künftigen Verkehrsverhaltens zugebilligt werden kann (OLG Bamberg NJW 2006, 627/628; BayObLGSt 1994, 156/157; 1996, 110/111 f.; OLG Düsseldorf VRS 89, 466/467; OLG Hamm NZV 1996, 247/248); erst Recht kommt es nicht darauf an, ob der Betroffene als ?Raser? einzuordnen ist.

    Dabei sollte sich die Verordnung insbesondere solcher Komplexe annehmen, ?die einen besonderen Sicherheitsgewinn erwarten lassen? und ?die besondere Gefahrenpotentiale beinhalten? (BayObLGSt 1994, 156/157; vgl. auch BayObLG NZV 1994, 327 f.; BGHSt 38, 125/131; OLG Bamberg NJW 2006, 627/628; OLG Düsseldorf NZV 1993, 37 f.; NZV 1993, 445 f.; NZV 1995, 406 und NZV 1997, 85/86; KG, Beschluss vom 10.07.1998 ? 2 Ss 184/98; ferner Deutscher NZV 1997, 18, 22 f.; Scheffler NZV 1998, 142/143 und Deutscher in Burhoff (Hrsg.), Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren Rn. 926 ff., insbesondere Rn. 927 mit weit.

  • BayObLG, 27.04.2020 - 202 ObOWi 492/20

    Keine Ausnahme von Regelfahrverbot für Priester wegen mit Amtsausübung

    Diesen zutreffenden Ausführungen tritt der Senat bei und macht sie sich zu Eigen; ihnen ist auch in Ansehung der Gegenerklärung nichts hinzuzufügen (zur Unerheblichkeit einer gegen ein bußgeldrechtliches Fahrverbot eingewandten Kunstfreiheit aus Art. 5 GG eines u.a. als "Fernseh-Kommissar" tätigen Schauspielers vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 31.03.2005 - 2 Ss OWi 78/05 = NJW 2006, 627 = DAR 2006, 399).
  • OLG Hamm, 16.01.2012 - 2 RBs 141/11

    Beschränkung des Einspruchs auf die Höhe des verhängten Bußgelds; Keine

    Auch der Bußgeldrichter hat daher in diesen Fällen von fahrlässiger Begehungsweise auszugehen, wie vorliegend im angefochtenen Urteil geschehen (vgl. auch OLG Hamm, 5. Senat, Beschluss vom 19. August 2008, Az. 5 Ss OWi 493/08, veröffentlicht: VRR 2009, 34, m.w.N.; OLG Bamberg, VRS 113, 357; OLG Bamberg, NJW 2006, 627 m.w.N.).
  • OLG Bamberg, 11.04.2006 - 3 Ss OWi 354/06

    Die von den Gerichten zu beachtende Vorbewertung des Verordnungsgebers in § 4

    Der Umstand, dass der uneingeschränkt geständige Betroffene bisher verkehrsrechtlich nicht in nennenswerter Weise bzw. nicht einschlägig in Erscheinung getreten ist, rechtfertigt ein Abweichen von der vorgesehenen Regeldauer des Fahrverbots von drei Monaten daher auch in Verbindung mit der konkreten geringfügigen Überschreitung des Grenzwertes von 60 km/h nach Nr. 11.1.10 der Tabelle 1a zum BKat um 1 km/h auch dann nicht, wenn dem Betroffenen eine günstige Prognose hinsichtlich seines künftigen Verkehrsverhaltens zugebilligt werden mag (für die Frage des Absehens von einem Fahrverbot vgl. zuletzt OLG Bamberg NJW 2006, 627/628; ferner BayObLGSt 1994, 156/157 und 1996, 110/111 f.; OLG Düsseldorf VRS 89, 466/467; OLG Hamm NZV 1996, 247/248).
  • OLG Bamberg, 28.12.2011 - 3 Ss 1616/11

    Knappes Unterschreiten der Fahrverbotsschwelle als Begründung für ein Absehen vom

    aufgrund eines uneingeschränkten, Schuldeinsicht belegenden Tatgeständnisses oder seines konkreten - hier durch die Einspruchsbeschränkung dokumentierten - Verteidigungsverhaltens oder eines in der Hauptverhandlung hinterlassenen positiven persönlichen Eindrucks eine günstige Prognose hinsichtlich seines künftigen Verkehrsverhaltens mit guten Gründen zugebilligt werden könnte (OLG Köln VRS 105, 296 ff.; KG, Beschluss vom 19.01.2005 - 2 Ss 241/04 = VRS 109, 130 ff.; OLG Bamberg NJW 2006, 627 f. sowie zuletzt OLG Hamm, Beschlüsse vom 12.06.2009 - 3 Ss OWi 68/09 und vom 29.06.2010 - 3 RBs 120/10 [jeweils bei [...]]).
  • KG, 02.01.2014 - 3 Ws (B) 652/13

    Zur Beschränkung des Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid

    Die Überprüfung des Schuldspruchs war dem Amtsgerichts somit entzogen (vgl. OLG Bamberg NJW 2006, 627 [628]).
  • OLG Bamberg, 28.12.2011 - 3 Ss OWi 1616/11

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Fahrverbot wegen Unterschreitung des Mindestabstands;

  • AG Eilenburg, 30.09.2021 - 8 OWi 956 Js 12381/21

    Leivtex XV3 Messung, Verwertbarkeit, Absehen vom Fahrverbot

  • AG Eilenburg, 25.11.2021 - 8 OWi 951 Js 14242/21

    Keine Regelfahrverbotsanordnung beo Geschwindigkeitsverstößen, die mit dem

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