Rechtsprechung
BVerwG, 17.11.2005 - 3 C 54.04 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
FeV § 28 Abs. 4 und 5; IntKfzV § 4 Abs. 3 und 4; Richtlinie 91/439; EWG Art. 1 Abs. 2, Art. 8 Abs. 4
Ausländische Fahrerlaubnis; Recht zum Gebrauch einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland nach Versagung oder Entziehung einer inländischen Fahrerlaubnis; Zuerkennung des Rechts, mit einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland ein Kraftfahrzeug zu führen. - Bundesverwaltungsgericht
FeV § 28 Abs. 4 und 5
Ausländische Fahrerlaubnis; Recht zum Gebrauch einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland nach Versagung oder Entziehung einer inländischen Fahrerlaubnis; Zuerkennung des Rechts, mit einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland ein Kraftfahrzeug zu führen - Kanzlei Prof. Schweizer
Gebrauch ausländischer nach Entziehung inländischer Fahrerlaubnis
- Wolters Kluwer
Fahrerlaubnisrecht: Erwerb einer ausländischen Fahrerlaubnis nach Entziehung der deutschen; Entzug einer Fahrerlaubnis; Führen eines Kraftfahrzeuges mit einer ausländischen Fahrerlaubnis bei einer im Inland entzogenen Fahrerlaubnis; Zuerkennung des Rechts zum Gebrauch ...
- blutalkohol , S. 359
(Nicht-)Vereinbarkeit des § 28 Abs. 4 Nr. 2, 3 FeV mit Gemeinschaftsrecht, Anordnung eines ärztlichen Gutachtens ggü. EU-Fahrerlaubnisinhaber und Entschädigungsansprüche i. S. d. StrEG bei Teilfreispruch
- archive.org
- Judicialis
FeV § 28 Abs. 4; ; FeV § 28 Abs. 5; ; IntKfzV § 4 Abs. 3; ; IntKfzV § 4 Abs. 4; ; Richtlinie 91/439 EWG Art. 1 Abs. 2; ; Richtlinie 91/439 EWG Art. 8 Abs. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ausländische Fahrerlaubnis; Recht zum Gebrauch einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland nach Versagung oder Entziehung einer inländischen Fahrerlaubnis; Zuerkennung des Rechts, mit einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland ein Kraftfahrzeug zu führen
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Der inländische Entzug einer Fahrerlaubnis erfasst alle Fahrerlaubnisklassen
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 20.11.2003 - 3 K 2196/03
- VGH Baden-Württemberg, 12.10.2004 - 10 S 1346/04
- BVerwG, 16.02.2005 - 3 C 54.04
- BVerwG, 17.11.2005 - 3 C 54.04
Papierfundstellen
- NJW 2006, 1151
- NZV 2006, 330
- DVBl 2006, 706
- DÖV 2006, 485
- DAR 2006, 404
Wird zitiert von ... (21) Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 29.04.2004 - C-476/01
EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN …
Auszug aus BVerwG, 17.11.2005 - 3 C 54.04
Dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 29. April 2004 (- Rs. C-476/01, Kapper - Slg. I-5205 ) sei nichts anderes zu entnehmen.Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 29. April 2004 (- Rs. C-476/01, Kapper - Slg. I-5205 ) der Befugnis zur Überprüfung von EU-Fahrerlaubnissen nach innerstaatlichem Recht enge Grenzen gesetzt.
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.08.2006 - 1 M 46/06
EU-Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnis; Aberkennung; Eignung; Alkoholmissbrauch; Polen; …
Der Senat geht auf dieser Basis für das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zu Gunsten des Antragstellers davon aus, dass die Regelungen des § 28 Abs. 4 Nr. 3, Abs. 5 FeV wegen einer nach den Maßstäben des Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom 29. April 2004 gebotenen richtlinienkonformen Auslegung nur einen reduzierten tatbestandlichen Anwendungsbereich haben und auf die hier zur Entscheidung stehende Fallkonstellation nicht anwendbar sein dürften (streitig; wie hier vgl. OVG Weimar, Beschl. v. 29.06.2006 - 2 EO 240/06 -, zitiert nach www.thovg.thueringen.de; OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.10.2005 - 12 ME 288/05 -, NJW 2006, 1158 m.w.N.; OVG Koblenz, Beschl. v. 15.8.2005, - 7 B 11021/05 -, NJW 2005, 3228 - zitiert nach juris;… Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl. 2005, § 28 FeV, Rn. 6; offen gelassen: BVerwG, Urt. v. 17.11.2005, NJW 2006, 1151 ff.). - VG Freiburg, 01.06.2006 - 1 K 752/06
Ausländische Fahrerlaubnis; Anerkennung; Entziehung; Rechtsmissbrauch; …
Nach der jüngsten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (Beschl. v. 06.04.2006 - C-227/05 in der Rechtssache Halbritter./. Freistaat Bayern zum Vorabentscheidungsersuchen des VG München,- im Internet über EuLex auffindbar) kann nämlich wohl nicht ohne weiteres mit der für die Verneinung eines Rechtsschutzinteresses erforderlichen Eindeutigkeit davon ausgegangen werden, dass die Regelung des § 28 Abs. 4 Ziff.3, Abs. 5 S.1 FeV über den grundsätzlichen Ausschluss der Geltung einer nach vorangegangenem Entzug einer deutschen Fahrerlaubnis erteilten ausländischen Fahrerlaubnis nicht gegen Europarecht ( hier die Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG ) verstößt.(Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Frage zuletzt nur angesprochen, aber im Ergebnis offen gelassen: Urt. v. 17.11.2005 - 3 C 54.04).Solange es aber an einer solchen Harmonisierung und einer Kommunikationsstruktur fehlt, kann eine Auslegung des Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie, die einen völligen Verzicht auf nationale Schutzmechanismen zur Folge hätte, nicht dem Sinn und Zweck der Richtlinie entsprechen (siehe dazu Ludovisy, DAR 2006, 9 [13] unter Hinweis auf OVG NRW, DAR 2006, 43; siehe ferner BVerwG, Urt.v.17.11.2005 - 3 C 54.04, UA. S. 11, wonach die Vorschrift des § 28 Abs. 4, Abs. 5 FeV nicht etwa auf dem Misstrauen gegen die ausländischen Vorschriften über die Fahrerlaubniserteilungsvoraussetzungen oder deren sorgsamen Umsetzung beruhe, sondern darauf, dass die Kommunikationsmöglichkeiten zwischen den Staaten keine Gewähr dafür bieten, dass im Inland aufgetretene Eignungsmängel der ausländischen Behörde bekannt werden und dort bei der Entscheidung über die Fahrerlaubniserteilung berücksichtigt werden können).
- VGH Baden-Württemberg, 21.07.2006 - 10 S 1337/06
Fahrerlaubnis - Missbrauch gemeinschaftsrechtlicher Möglichkeiten
Die Überprüfung der Fahreignung eines Fahrerlaubnisbewerbers wird bei grenzüberschreitenden Sachverhalten auch dadurch erschwert, dass es an einem gemeinschaftsweiten Fahrerlaubnisregister fehlt, in das von einem Mitgliedstaat verfügte Entziehungen einzutragen sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.11.2005 - 3 C 54.04 - Rn. 23, NJW 2006, 1151).
- LG Freiburg, 08.05.2006 - 7 Ns 540 Js 26426/05
Führerscheintourismus: Keine Fahrberechtigung in Deutschland mit nachträglich im …
Daher darf den Mitgliedstaaten vor der Anerkennung nach dem eindeutigen Wortlaut des Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439/EWG die Möglichkeit der Prüfung des Fortbestehens der für die Entziehung maßgebenden Gründe im Rahmen einer Zuerkennungsentscheidung nach § 28 Abs. 5 S. 1 FeV nicht versagt werden (BVerwG NJW 2006, 1151f; VGH Mannheim v. 12.10.2004, Az. 10 S 1346/04).Vielmehr hängt dieses Recht vom Nachweis der Behebung der Eignungsmängel ab, da die nach § 28 Abs. 4 Nr. 3, Abs. 5 FeV reglementierte Gefährdungssituation nicht mehr bestehen darf (BVerwG NJW 2006, 1151f).
- OVG Sachsen-Anhalt, 13.07.2006 - 1 M 73/06
Entziehung der Fahrerlaubnis
Sind die Voraussetzungen des § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV erfüllt, etwa weil dem Betroffenen die Fahrerlaubnis im Inland von einem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde entzogen wurde, bedarf es für die Berechtigung, als Inhaber einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis nach Maßgabe des § 28 Abs. 1 Satz 1 FeV Kraftfahrzeuge im Inland zu führen, gemäß § 28 Abs. 5 FeV einer besonderen Zuerkennung (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.11.2005 - 3 C 54.04 - , NJW 2006, 1151).Aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs lassen sich jedoch nach Auffassung des Senats keine generellen Zweifel an der Zulässigkeit des antragsgebundenen Zuerkennungsverfahrens nach § 28 Abs. 5 FeV ableiten; vielmehr hat der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 29.04.2004 (…a. a. O., S. 339), den deutschen Behörden ausdrücklich eine Gestaltungsbefugnis eingeräumt (vgl. einschränkend: Nds. OVG, Beschluss vom 11.10.2005 - 12 ME 288/05 -, NJW 2006, 1158; offen gelassen: BVerwG, Urteil vom 17.11.2005, a. a. O.; Hess. VGH, Beschluss vom 16.12.2005 - 2 TG 2511/05 - VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 27.09.2005 - 10 S 1777/05 -).
- VG Chemnitz, 17.07.2006 - 2 K 1380/05
Straßenverkehrsrecht: Aberkennung des Gebrauchs einer EU-Fahrerlaubnis
Wenn allerdings § 28 Abs. 5 FeV wegen eines Widerspruchs zu Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG insgesamt unanwendbar wäre (so wohl: OVG Rhld.-Pf., Beschl. v. 15.8.2005, NJW 2005, 3228 oder www.juris,de; offen gelassen: BVerwG, Urt. v. 17.11.2005, NJW 2006, 1151 ff.), entfiele die Rechtsgrundlage für jegliches Vorgehen der Fahrerlaubnisbehörde des Beklagten gegen den Kläger. - VG Chemnitz, 31.07.2006 - 2 K 183/06
Straßenverkehrsrecht: Aberkennung des Rechts zum Gebrauch einer EU-Fahrerlaubnis
Offen ist, ob dem Erfordernis einer Zuerkennungsentscheidung i.S.d. § 28 Abs. 5 FeV Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29.7.1991 über den Führerschein (…ABl. L 237, S. 1) in der Fassung der Richtlinie 97/26/EG des Rates vom 2.6.1997 (…ABl. L 150, S. 41) und der Richtlinie 2000/56/EG der Kommission vom 14.9.2000 (ABl. L 237 S. 45 ff; im Folgenden: Richtlinie 91/439/EWG) entgegen steht (so wohl: OVG Rhld.-Pf., Beschl. v. 15.8.2005, NJW 2005, 3228 ; offen gelassen: BVerwG, Urt. v. 17.11.2005, NJW 2006, 1151 ff.).Derselbe Maßstab gilt für die Wiederherstellung des Suspensiveffektes im Fall einer behördlichen Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen (§ 3 Abs. 1 Satz 2 StVG ), weil die Funktion und der Schutzzweck der Zuerkennungs- bzw. Aberkennungsentscheidung derselbe ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.11.2005, aaO, S. 1152).
- VG Chemnitz, 05.07.2006 - 2 K 1025/05
Straßenverkehrsrecht: Aberkennung des Rechts zum Gebrauch einer EU-Fahrerlaubnis
Streitig ist, ob dem Erfordernis einer Zuerkennungsentscheidung i.S.d. § 28 Abs. 5 FeV Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29.7.1991 über den Führerschein (…ABl. L 237, S. 1) in der Fassung der Richtlinie 97/26/EG des Rates vom 2.6.1997 (…ABl. L 150, S. 41) und der Richtlinie 2000/56/EG der Kommission vom 14.9.2000 (ABl. L 237 S. 45 ff; im Folgenden: Richtlinie 91/439/EWG) entgegen steht (so wohl: OVG Rhld.-Pf., Beschl. v. 15.8.2005, NJW 2005, 3228 ; offen gelassen: BVerwG, Urt. v. 17.11.2005, NJW 2006, 1151 ff.).Derselbe Maßstab gilt für die Wiederherstellung des Suspensiveffektes im Fall einer behördlichen Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen (§ 3 Abs. 1 Satz 2 StVG ), weil die Funktion und der Schutzzweck der Zuerkennungs- bzw. Aberkennungsentscheidung derselbe ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.11.2005, aaO, S. 1152).
- VG Chemnitz, 07.06.2006 - 2 K 1377/05
Tätigwerden der Fahrerlaubnisbehörde trotz EU-Fahrerlaubnis zulässig
Offen ist, ob dem Erfordernis einer Zuerkennungsentscheidung i.S.d. § 28 Abs. 5 FeV Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29.7.1991 über den Führerschein (…ABI. L 237, S. 1) in der Fassung der Richtlinie 97/26/EG des Rates vom 2.6.1997 (…ABI. L 150, S. 41) und der Richtlinie 2000/56/EG der Kommission vom 14.9.2000 (ABI. L 237 S. 45 ff; im Folgenden: Richtlinie 91/439/EWG) entgegen steht (so wohl: OVG Rhld.-Pf, Beschl. v. 15.8.2005, NJW 2005, 3228; offen gelassen: BVerwG, Urt. v. 17.11.2005, NJW 2006, 1151 ff).Derselbe Maßstab gilt für die Wiederher stellung des Suspensiveffektes im Fall einer behördlichen Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen (§ 3 Abs. 1 Satz 2 StVG), weil die Funktion und der Schutzzweck der Zuerkennungs- bzw. Aberkennungs entscheidung derselbe ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.11.2005, aaO, S. 1152).
- VG Chemnitz, 03.08.2006 - 2 K 1093/05
Straßenverkehrsrecht: Antragserfordernis für den Gebrauch einer EU-Fahrerlaubnis …
Wenn allerdings § 28 Abs. 5 FeV wegen eines Widerspruchs zu Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG insgesamt unanwendbar wäre (so wohl: OVG Rhld.-Pf., Beschl. v. 15.08.2005, NJW 2005, 3228 ; offen gelassen: BVerwG, Urt. v. 17.11.2005, NJW 2006, 1151 ff.), entfiele die Rechtsgrundlage für jegliches Vorgehen der Fahrerlaubnisbehörde der Beklagten gegen den Kläger nach innerstaatlichem Recht. - VG Stuttgart, 28.07.2006 - 10 K 1408/06
Missbräuchliche Ausnutzung einer ausländischen Fahrerlaubnis, dem diese in …
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2006 - 1 S 136.05
Fahrerlaubnisentziehung; EU-Fahrerlaubnis; Missbrauch; Verwertbarkeit von …
- VG Gießen, 07.11.2006 - 6 E 1359/06
Fehlende Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis wegen Rechtsmissbrauchs.
- VG Bayreuth, 21.07.2009 - B 1 S 09.490
Tschechischer Führerschein
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.01.2012 - 1 S 177.11
Beschwerde; vorläufiger Rechtsschutz; Fahrerlaubnisentziehung; polnische …
- VG Düsseldorf, 03.06.2008 - 6 K 5255/07
Anspruch auf Feststellung der Erlaubnis zum Führen eines Kraftfahrzeuges im …
- VG Bayreuth, 24.10.2006 - B 1 K 06.420
Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis
- VG Saarlouis, 19.10.2020 - 5 L 1172/20
Kein einstweiliger Rechtsschutz gegen den Widerruf des Rechts, von einer - später …
- VG Berlin, 23.08.2006 - 20 A 183.06
- VG Chemnitz, 21.06.2006 - 2 K 356/06
Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines …
- VG Düsseldorf, 11.12.2007 - 6 K 1806/07
Rechtsprechung
AG Eggenfelden, 22.03.2006 - 23 OWi 23 Js 4243/06 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Das Anbringen einer Folie auf der Frontscheibe führt nicht ohne weiteres zum Erlöschen der Betriebserlaubnis
- taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)
Durchblick muss sein
Papierfundstellen
- DAR 2006, 404