Weitere Entscheidung unten: KG, 12.01.2006

Rechtsprechung
   KG, 13.02.2006 - 12 U 70/05   

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https://dejure.org/2006,1571
KG, 13.02.2006 - 12 U 70/05 (https://dejure.org/2006,1571)
KG, Entscheidung vom 13.02.2006 - 12 U 70/05 (https://dejure.org/2006,1571)
KG, Entscheidung vom 13. Februar 2006 - 12 U 70/05 (https://dejure.org/2006,1571)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze für die Bemessung der Unfallschuld sowie der Schadensersatzpflicht des ohne zwingenden Grund eine starke Bremsung durchführenden Vorausfahrenden; Unfallschuld des im Straßenverkehr auffahrenden Fahrzeugführers im Falle von Unaufmerksamkeit oder einem ...

  • Judicialis

    StVG § 17; ; StVG § 17 Abs. 1; ; StVO § 4 Abs. 1; ; StVO § 4 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 17 Abs. 1; StVO § 4 Abs. 1 Satz 2
    Feststellung der Mithaftungsquote des Vorausfahrenden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 1404
  • NZV 2007, 79
  • DAR 2006, 506
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 11.07.2002 - 12 U 9923/00

    Haftungsverteilung bei Auffahren auf einen Linksabbieger

    Auszug aus KG, 13.02.2006 - 12 U 70/05
    § 4 Abs. 1 StVO verlangt, den Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug grundsätzlich so zu wählen, dass auch dann hinter ihm angehalten werden kann, wenn plötzlich stark gebremst wird (vgl. Senat VersR 2002, 1571 = NZV 2003, 41 KGR 2003, 31 = VRS 104, 103).

    Treffen starkes Bremsen ohne zwingenden Grund und unzureichender Sicherheitsabstand und/oder Unaufmerksamkeit zusammen, so fällt der Beitrag des Auffahrenden nach der Rechtsprechung des Kammergerichts grundsätzlich doppelt so hoch ins Gewicht (vgl. Senat, NZV 2003, 41 = KGR 2003, 21 = VersR 2002, 1571).

  • LG Saarbrücken, 20.11.2015 - 13 S 67/15

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Auffahrunfall bei nicht vorhersehbarem

    In diesem Fall kommt eine Mithaftung des Vorausfahrenden in Betracht, die umso größer ist, je unwahrscheinlicher nach der Verkehrssituation ein starkes Abbremsen ist (vgl. KG, MDR 2006, 1404; OLG Hamm, Schaden-Praxis 2014, 186).
  • KG, 26.02.2009 - 12 U 237/08

    Schadenersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls: Verursachungsanteile bei einem

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass in Fällen des Auffahrens wegen starken Abbremsens ohne zwingenden Grund (Verstoß gegen § 4 Abs. 1 Satz 2 StVO) die Mithaftung des Vorausfahrenden um so größer ist, je unwahrscheinlicher nach der Verkehrssituation ein starkes plötzliches Abbremsen ist (vgl. Senat, Urteil vom 30. März 1995 - 12 U 5941/93 - ; Urteil vom 13. Februar 2006 - 12 U 70/05 - KGR 2006, 659 = DAR 2006, 506 = VRS 111, 29 = MDR 2006, 1404 = NZV 2007, 79 = VM 2006, 76 Nr. 80 L).
  • KG, 31.07.2008 - 12 U 5/08

    Schadenersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls: Haftungsanteil des Fahrers eines

    Andererseits ist auch die Mithaftung des Vorausfahrenden bei einem Auffahrunfall umso größer, je unwahrscheinlicher ein plötzliches Abbremsen ist (vgl. Senat, Urteil vom 13. Februar 2006 - 12 U 70/05 - KGR 2006, 659; NZV 2007, 79).
  • OLG Hamm, 09.12.2013 - 6 U 54/13

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall

    Der Senat orientiert sich an der Rechtsprechung, nach der die Mithaftung des Vorausfahrenden um so größer sein muss, je unwahrscheinlicher nach der Verkehrssituation ein starkes Abbremsen ist (vgl. KG Berlin MDR 2006, 1404; auch OLG Karlsruhe NJW 2013, 1968).
  • OLG Hamm, 27.09.2018 - 6 U 68/17

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall aufgrund starken Bremsens ohne

    Diese Quote steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats und anderer Obergerichte, wonach die Mithaftung des Vorausfahrenden umso größer sein muss, je unwahrscheinlicher nach der Verkehrssituation ein starkes Abbremsen ist (OLG Hamm, Urteil vom 09.12.2013 - I-6 U 54/13 - juris Rn. 7; KG Berlin, Urteil vom 13.02.2006 - 12 U 70/05, juris Rn. 16).
  • LG Itzehoe, 12.04.2011 - 7 O 318/10

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall;

    Treffen starkes Bremsen ohne zwingenden Grund sowie Unaufmerksamkeit und/ oder unzureichender Sicherheitsabstand zusammen, so fällt der Beitrag des Auffahrenden grundsätzlich doppelt so hoch ins Gewicht (OLG Celle, Urt. v. 09.03.2000 - 14 U 84/99, zit.n.juris, KG Urt. v. 13.02.2006 - 12 U 470/05, MDR 2006, 1404).
  • AG Wuppertal, 05.04.2011 - 34 C 2/11

    Im Falle eines durch den Verzicht auf ein Bremsmanöver möglicherweise

    Das Gericht macht sich für die insoweit zu bildende Haftungsquote die nachfolgende zutreffende Rechtsansicht zu eigen (Treffen starkes Bremsen ohne zwingenden Grund sowie Unaufmerksamkeit und/oder unzureichender Sicherheitsabstand zusammen, so fällt der Beitrag des Auffahrenden grundsätzlich doppelt so hoch ins Gewicht; das führt dazu, dass der Auffahrende vom Vorausfahrenden regelmäßig Schadenersatz nach einer Quote von 1/3 verlangen kann (KG Urt. v. 13.02.2006, 12 U 70/05) mit der Wirkung, dass die Haftungsquote 1/3 zu Lasten der Beklagtenseite beträgt, ohne dass die an sich etwas höhere abstrakte und konkrete Betriebsgefahr des Busses hierauf einen relevanten Einfluss gewinnt.
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Rechtsprechung
   KG, 12.01.2006 - 12 U 261/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4502
KG, 12.01.2006 - 12 U 261/04 (https://dejure.org/2006,4502)
KG, Entscheidung vom 12.01.2006 - 12 U 261/04 (https://dejure.org/2006,4502)
KG, Entscheidung vom 12. Januar 2006 - 12 U 261/04 (https://dejure.org/2006,4502)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Mitverschulden wegen Missachtung der Gurtpflicht ; Anspruch auf Schmerzensgeld wegen eines Verkehrsunfalls

  • blutalkohol PDF, S. 452

    Maßstab für Mitverschulden des Beifahrers bei erlittenen Verletzungen aufgrund eines alkoholbedingten Verkehrsunfalls

  • rechtsportal.de

    Mitverschulden des Beifahrers eines alkoholisierten Fahrers; Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei einem Mitverschulden des Geschädigten in Höhe von 25 %

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DAR 2006, 506
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 31.05.1988 - VI ZR 116/87

    Bemessung des Unterhaltsschadens eines Kindes nach Tötung des

    Auszug aus KG, 12.01.2006 - 12 U 261/04
    Die Beweislast liegt insoweit beim Schädiger (vgl. BGH NJW 1988, 2365, 2366).

    28 Grundsätzlich handelt fahrlässig und damit schuldhaft im Sinne des § 254 Abs. 1 BGB, wer sich zu einem Kraftfahrer in den Wagen setzt, wenn er dessen Fahruntüchtigkeit bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt erkennen konnte; das hat zur Folge, dass ihn an seinen Verletzungen, die er durch einen anschließenden alkoholbedingten Unfall erleidet, ein Mitverschulden trifft (BGH VR 1963, 165; VR 62, 252; NJW 1988, 2365, 2366; OLG Oldenburg, VR 1998, 1390, 1391; KG, 22. Zivilsenat, VM 1990, 92, 93; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 16 StVG Rdnr. 10, 11 m. w. N.).

    Die Beweislast liegt insoweit beim Schädiger, hier also bei den Beklagten (vgl. BGH NJW 1988, 2365, 2366).

    In Fällen, in denen der spätere Fahrer den Alkohol - möglicherweise - schon vor dem Zusammentreffen mit dem später geschädigten Beifahrer zu sich genommen hat, hat die Rechtsprechung überwiegend die Erkennbarkeit der Alkoholisierung verneint (BGH VR 63, 165; VR 62, 252, 253; NJW 1988, 2365, 2366).

  • OLG München, 10.09.2003 - 20 U 2061/03

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus KG, 12.01.2006 - 12 U 261/04
    Das heißt - und darauf hat das Landgericht auf Seite 9 unter 3. hingewiesen -, dass sich das Schmerzensgeldkapital im Hinblick auf eine zu zahlende Schmerzensgeldrente reduziert (vgl. OLG München VersR 2005, 1745; Küppersbusch a. a. O., Rdnr. 299).
  • OLG Düsseldorf, 09.05.1994 - 1 U 87/93

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus KG, 12.01.2006 - 12 U 261/04
    In der Beckschen Schmerzensgeldtabelle (4. Aufl., Seite 470 - 473) beträgt das höchst ausgeurteilte Schmerzensgeld im Fall einer Unterschenkelamputation mit weiteren Verletzungen bei voller Haftung 180.000 DM = 92.032,54 EUR (OLG Düsseldorf DAR 95, 159).
  • OLG Köln, 10.06.1999 - 1 U 1/99

    Sprung aus dem Auto bei Flucht des Fahrers vor Polizeikontrolle

    Auszug aus KG, 12.01.2006 - 12 U 261/04
    Alles andere widerspricht jeglicher Lebenswahrscheinlichkeit, (vgl. OLG Oldenburg, VR 1998, 1390, 1391; KG VM 1990, 92, 93; OLG Hamm, MDR 1996, 149; OLG Köln, NJW-RR 2000, 1553), zumal - nach den eigenen Angaben des Klägers als Zeugen vor dem Strafgericht - mit dem gemeinsamen Besuch des Volksfestes durch den Kläger und den Beklagten zu 1. auch ein gemeinsames Biertrinken verbunden war.
  • OLG München, 13.08.2010 - 10 U 3928/09

    Schmerzensgeldbemessung: Vielzahl von Einzelverletzungen mit außergewöhnlichen

    KG Berlin 12 U 261/04:.
  • OLG Frankfurt, 04.06.2020 - 22 U 244/19

    Grundsätze zur Bemessung von Schmerzensgeldern

    Vergleichbar erscheinen deshalb eher die Entscheidungen des KG vom 12.01.2006 - 12 U 261/04 - (120.000,00 ? bei Mitverschulden), des OLG München vom 24.09.2010 - 10 U 2671/10 (150.000,00 ?).
  • KG, 21.01.2010 - 12 U 29/09

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Zusammenstoß zwischen einem Pkw und einem

    Eine Schmerzensgeldrente kommt zwar grundsätzlich bei schweren Dauerschäden (z.B. beidseitige Unterschenkelamputation) in Betracht, die der Verletzte immer wieder schmerzlich empfindet (BGHZ 18, 167; Senat Beschluss vom 12. Januar 2006 - 12 U 261/04 - KGR Berlin 2006, 885; KG 8. Senat KG-Report 2004, 510, 513; Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschaden 8. Aufl. Rn. 298 m.w.N.; Palandt/ Heinrichs, BGB, 69. Aufl., 2010, Rn. 21 zu § 253 m.w.N.).

    Vielmehr müssen Rente und Kapital gemeinsam einen angemessenen Ausgleich für die Verletzungen darstellen, so dass sich das Schmerzensgeldkapital im Hinblick auf eine zu zahlende Schmerzensgeldrente reduziert (Senat Beschluss vom 12. Januar 2006 - 12 U 261/04 - ; vgl. OLG München Urteil vom 10. September 2003 - 20 U 2061/03 - VersR 2005, 1745; Palandt/ Heinrichs a.a.O. Rn. 21 zu § 253; Küppersbusch a.a.O. Rn. 299).

  • OLG Karlsruhe, 22.09.2005 - 12 U 99/04

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Wirksamkeit der gesetzlichen Grundlage

    In vielen Fällen übersteigt die Näherungsrente die hochgerechnete tatsächliche Rente um mehr als 25 % (z.B. 12 U 186/04: rd. 1.600 statt 1.254 EUR), 40 % (z.B. 12 U 101/04: 1.415 statt 904 EUR; 12 102/04: 1.588 statt 1.105 EUR; 12 U 129/04: 1.600 statt 1.097; 12 U 258/04: 1.515 statt 1.048 EUR), teilweise sogar deutlich mehr als 50 % (z.B. 12 U 203/04: 1.469 statt 938 EUR; 12 U 257/04: 1.515 statt 957 EUR) bis hin zur etwa doppelten Höhe (z.B. 12 U 261/04: 1.484 statt 750 EUR; 12 U 265/04: 1.206 statt 595 EUR).

    So betrüge in einigen beispielhaft genannten Verfahren die Startgutschrift bei Zugrundelegung der gesetzlichen Rente 791 statt 513 EUR oder 54 % mehr (12 U 102/04), 851 statt 464 EUR oder 83 % mehr (12 U 129/04) oder 454 statt 189 EUR oder 140 % mehr (12 U 261/04).

  • OLG Naumburg, 20.01.2011 - 1 U 72/10

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Mitverschulden des geschädigten Beifahrers

    Speziell für das Mitverschulden eines Beifahrers bei Alkoholisierung des Fahrers, hat die Rechtsprechung (KG Beschluss vom 12.1.2006 - 12 U 261/04 - [z.B. VRS 111, 10]; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Urteil vom 28.8.2001 - 4 U 90/01 - [z.B. MDR 2002, 392]; jeweils zitiert nach juris) dies in gleicher Weise angenommen.
  • OLG Naumburg, 20.10.2014 - 12 U 79/14

    Regressanspruch einer Berufsgenossenschaft: Grob fahrlässige Verursachung eines

    Denn in der Teilnahme eines Beifahrers an einer Autofahrt trotz erkennbarer Trunkenheit des Fahrers liegt regelmäßig ein Verstoß gegen die eigenen Interessen (z. B. OLG Karlsruhe NJW 2009, 2608; KG DAR 2006, 506; OLG Naumburg MDR 2011, 537; KG VRS 111, 10).

    Soweit in der obergerichtlichen Rechtsprechung ein solcher Anscheinsbeweis zum Teil bejaht worden ist, lag der festgestellte Blutalkoholgehalt jeweils über 2, 00 Promille (vgl. OLG Saarbrücken MDR 2002, 392 m. w. N.; KG Berlin VRS 111, 10).

  • OLG Celle, 05.10.2011 - 14 U 93/11

    Mitverschulden des Beifahrers durch die Teilnahme an einer Autofahrt trotz

    a) In der Teilnahme eines Beifahrers an einer Autofahrt trotz erkennbarer Trunkenheit des Fahrers liegt ein Verstoß gegen die eigenen Interessen (vgl. beispielhaft OLG Karlsruhe, NJW 2009, 2608, juris Rdnr. 25; KG, DAR 2006, 506).

    Der Senat bejaht jedoch aufgrund des erheblichen Alkoholisierungsgrades und des vorhergegangenen Geschehensablaufs (Besuch von Fest und Diskothek mit unstreitigem Alkoholkonsum in geselliger Runde) einen Anscheinsbeweis zum Nachteil der Klägerin (d.h. zunächst zulasten des Beifahrers), weil es sich um einen typischen Ablauf handelt, der seinem äußeren Gepräge nach von vornherein und ohne Weiteres den Schluss darauf zulässt, dass tatsächlich erheblich dem Alkohol zugesprochen wurde und aufgrund der nachweislich alkoholbedingten absoluten Fahruntüchtigkeit des Fahrers G. sowie der dem Zeugen W. bekannten Umstände (gemeinsamer Festbesuch, Alkoholkonsum) die widerlegliche Vermutung dafür besteht, dass der Zeuge W. die massive Alkoholisierung des Zeugen G. erkannt hat, jedenfalls bei Einhaltung der gebotenen Sorgfalt im eigenen Interesse ohne Weiteres hätte erkennen müssen (in diese Richtung in einem vergleichbaren Fall auch KG - 12 U 261/04, DAR 2006, 506, Leitsatz 2 und juris-Rdnr. 39).

  • OLG Schleswig, 08.04.2021 - 7 U 2/20

    Mithaftung eines betrunkenen, nicht angeschnallten Beifahrers für eigene

    Wenn das Landgericht das Mitverschulden des Klägers insgesamt mit einem Drittel bemessen hat, ist dies nicht zu beanstanden und liegt im Bereich dessen, was gemeinhin in derartigen Fällen obergerichtlich ausgeurteilt wird (vgl. nur OLG Karlsruhe a. a. O., KG, Urteil v. 12.01.2006, 12 U 261/04; OLG Frankfurt, Urteil v. 04.11.2011, 25 U 77/10).".
  • LG Hamburg, 19.05.2021 - 336 O 76/17

    Schmerzensgeldanspruch bei einer auf Behandlungsfehlern beruhenden

    Soweit von Gerichten für Fälle von Unterschenkelamputationen häufig Schmerzensgelder in der Größenordnung von lediglich 100.000,- ? zuerkannt worden waren (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 09.05.1994, Az. 1 U 87/93: 180.000,- DM; LG Bielefeld, Urt. v. 17.05.1999, Az. 8 O 409/97: 200.000,- DM; KG, Urt. v. 12.01.2006, Az. 12 U 261/04: 120.000,- ?) ist zu berücksichtigen, dass es sich insoweit zum einen um ältere Entscheidungen handelt und zum anderen jeweils die Amputation lediglich eines Unterschenkels in Rede stand.
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