Weitere Entscheidung unten: VG Wiesbaden, 30.05.2006

Rechtsprechung
   VG Augsburg, 29.05.2006 - Au 3 S 06.600   

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https://dejure.org/2006,4475
VG Augsburg, 29.05.2006 - Au 3 S 06.600 (https://dejure.org/2006,4475)
VG Augsburg, Entscheidung vom 29.05.2006 - Au 3 S 06.600 (https://dejure.org/2006,4475)
VG Augsburg, Entscheidung vom 29. Mai 2006 - Au 3 S 06.600 (https://dejure.org/2006,4475)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsgrundlage und Voraussetzungen eines Anspruchs auf den Gebrauch einer ausländischen (tschechischen) Fahrerlaubnis ; Vereinbarkeit von § 28 Abs. 5 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) mit höherrangigem Recht

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Tschechischer Führerschein gilt in Deutschland

  • archive.org

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • 123recht.net (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    EU-Fahrerlaubnis: Schlupfloch oder Sackgasse

Papierfundstellen

  • DAR 2006, 527
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 06.04.2006 - C-227/05

    Halbritter - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie

    Auszug aus VG Augsburg, 29.05.2006 - Au 3 S 06.600
    Nach der jüngsten Rechtsprechung des EuGH fordert Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG ("Zweite Führerschein-Richtlinie") die "gegenseitige Anerkennung der von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine ohne jede Formalität und erlegt den Mitgliedstaaten damit eine klare und unbedingte Verpflichtung auf, die keinen Ermessensspielraum in Bezug auf die Maßnahmen einräumt, die zu erlassen sind, um dieser Verpflichtung nachzukommen" (EuGH "Halbritter", DAR 2006, 375).

    Nach der jüngsten Rechtsprechung des EuGH (DAR 2006, 375) widerspricht es dem Leitgedanken der "Zweiten Führerschein-Richtlinie", in der sich die Mitgliedstaaten zur gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine innerhalb der EU verpflichtet haben, wenn einer nach Ablauf der Sperrfrist für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis in einem anderen Mitgliedstaat erworbenen Fahrerlaubnis weiterhin die Anerkennung der Gültigkeit verweigert wird (EuGH, DAR 2006, 375).

    Die Mitgliedstaaten können vom Inhaber eines in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins nicht verlangen, dass er die Bedingungen erfüllt, die ihr nationales Recht für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach ihrem Entzug aufstellt (EuGH, DAR 2006, 375).

    Auch wenn der EuGH im Fall "Halbritter" auf die durch die Behörden des ausstellenden Mitgliedstaates erfolgte Eignungsprüfung nach dem Recht des Ausstellungsstaates verweist (EuGH, DAR 2006, 375), so sind der Entscheidung keine Anhaltspunkte dafür zu entnehmen, dass die unbedingte Pflicht zur Anerkennung einer nach Ablauf der Sperrfrist in einem Mitgliedstaat der EU erworbenen Fahrerlaubnis davon abhängig ist, in welcher Form der ausstellende Staat die Fahreignung geprüft hat.

  • OVG Niedersachsen, 11.10.2005 - 12 ME 288/05

    Vereinbarkeit der Sperrfristregelungen für die Neuerteilung einer entzogenen

    Auszug aus VG Augsburg, 29.05.2006 - Au 3 S 06.600
    Nach den oben wiedergegebenen Ausführungen des EuGH kommt es für die Pflicht zur Anerkennung eines ausländischen Führerscheins wohl auch nicht darauf an, ob die vor der Erteilung des ausländischen Führerscheins entstandenen Gründe für Fahreignungszweifel über die Erteilung des Führerscheins hinaus fortwirken (so NdsOVG vom 11.10.2005, DAR 2005, 704 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2006 - 16 B 989/06

    EU-Führerscheintourismus hilft nicht bei Entzug der Fahrerlaubnis

    OVG, Beschluss vom 29.6.2006 - 2 EO 240/06 - Hess. VGH, Beschluss vom 9.8.2006 - 2 TG 1400/06 -, a.a.O.; Nds. OVG, Beschluss vom 15.8.2006 - 12 ME 123/06 -, a.a.O.; OVG M.-V., Beschluss vom 29.8.2006 - 1 M 46/06 - anderer Ansicht VG Augsburg, Beschluss vom 29.5.2006 - Au 3 S 06.600 -, a.a.O.; VG Neustadt, Beschlüsse vom 30.5.2006 - 3 L 745/06.NW - und vom 1.6.2006 - 3 L 685/06.NW -, jeweils a.a.O.; OVG Schl.-H., Beschluss vom 20.6.2006 - 4 MB 44/06 -, a.a.O., führt die vorzunehmende Interessenabwägung zu einem eindeutigen Überwiegen der vom Antragsgegner ins Feld geführten öffentlichen Belange, die dem überragenden Interesse der Allgemeinheit an der Sicherheit des Straßenverkehrs Rechnung tragen und somit dem Schutz höchstrangiger Rechtsgüter dienen.
  • VGH Hessen, 03.08.2006 - 2 TG 673/06

    Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen (hier: tschechischen)

    Ob es zu einer hinreichenden Klärung der Frage, inwieweit die Mitgliedstaaten des ordentlichen Wohnsitzes durch die Rechtsprechung des EuGH gehindert sind, in einem solchen Fall von der den Anerkennungsgrundsatz des Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie einschränkenden Befugnis gemäß Art. 8 Abs. 2 Gebrauch zu machen, durch die Entscheidung des EuGH vom 6. April 2006 gekommen ist - dort hatte der Kläger seinen Wohnsitz nach Österreich verlegt und sich dort einer medizinischen und einer psychologischen Begutachtung unterzogen - , vermag der beschließende Senat hier nicht abschließend zu beurteilen; er hält deshalb - im Unterschied zu dem Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht (Beschluss vom 26. Juni 2006 - 4 MB 44/06 - , vgl. auch die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 29. Mai 2006 - Au 3 S 06.600 - und des Verwaltungsgerichts Neustadt vom 1. Juni 2006 - 3 L 685/06.NW -, zitiert nach www.fahrerlaubnisrecht.de) - in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes an seiner bisherigen Rechtsprechung fest.
  • VG Stuttgart, 28.07.2006 - 10 K 1408/06

    Missbräuchliche Ausnutzung einer ausländischen Fahrerlaubnis, dem diese in

    Andere Gerichte ziehen aus dem Beschluss des Europäischen Gerichtshofs vom 06.04.2006 - teilweise in Fortführung der Rechtsprechung zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 29.04.2004 - die allgemeine Folgerung, dass dann, wenn ein EU-Führerschein nach Ablauf einer Sperrfrist erteilt wurde, keine Eignungsprüfung auf der Grundlage von Erkenntnissen eingeleitet werden dürfe, die der deutschen Fahrerlaubnisbehörde bereits im Zeitpunkt der Erteilung des EU-Führerscheines vorlagen (vgl. VG Bayreuth, Beschluss vom 27.06.2006 - B 1 S 06.473 - , anders für eine besondere Fallgestaltung Beschluss vom 27.06.2006 - B 1 S 06.412 - OVG Schleswig, Beschluss vom 20.06.2006 - 4 MB 44/06 [3 B 60/06]; VG Neustadt, Beschluss vom 01.06.2006 - 3 L 685/06.NW - VG Augsburg, Beschluss vom 29.05.2006 - Au 3 S 06.600 - so wohl auch Erlass des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 30.05.2006 - 74.3853.1-0/656 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2006 - 16 B 1363/06

    Führerscheintourismus - Beweis: Google

    OVG, Beschluss vom 29. Juni 2006 - 2 EO 240/06 -, ebd.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. Juli 2006 - 10 S 1337/06 -, Juris; Hess. VGH, Beschluss vom 9. August 2006 - 2 TG 1400/06 -, http://www.fahrerlaubnisrecht.de; Nds. OVG, Beschluss vom 15. August 2006 - 12 ME 123/06 -, Juris; OVG MV, Beschluss vom 29. August 2006 - 1 M 46/06 -, Juris; anderer Ansicht VG Augsburg, Beschluss vom 29. Mai 2006 - Au 3 S 06.600 -, DAR 2006, 527; VG Neustadt, Beschlüsse vom 30. Mai 2006 - 3 L 745/06.NW - und vom 1. Juni 2006 - 3 L 685/06.NW -, http://www.fahrerlaubnisrecht.de; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20. Juni 2006 - 4 MB 44/06 -, ebd., führt die vorzunehmende Interessenabwägung zu einem eindeutigen Überwiegen der vom Antragsgegner ins Feld geführten öffentlichen Belange, die dem überragenden Interesse der Allgemeinheit an der Sicherheit des Straßenverkehrs Rechnung tragen und somit dem Schutz höchstrangiger Rechtsgüter dienen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2006 - 16 B 1106/06
    OVG, Beschluss vom 29. Juni 2006 - 2 EO 240/06 -, ebd.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. Juli 2006 - 10 S 1337/06 -, Juris; Hess. VGH, Beschluss vom 9. August 2006 - 2 TG 1400/06 -, http://www.fahrerlaubnisrecht.de; Nds. OVG, Beschluss vom 15. August 2006 - 12 ME 123/06 -, Juris; OVG MV, Beschluss vom 29. August 2006 - 1 M 46/06 -, Juris; anderer Ansicht VG Augsburg, Beschluss vom 29. Mai 2006 - Au 3 S 06.600 -, DAR 2006, 527; VG Neustadt, Beschlüsse vom 30. Mai 2006 - 3 L 745/06.NW - und vom 1. Juni 2006 - 3 L 685/06.NW -, http://www.fahrerlaubnisrecht.de; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20. Juni 2006 - 4 MB 44/06 -, ebd.; offen nunmehr OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11. September 2006 - 10 B 10734/06 -, Juris, führt die vorzunehmende Interessenabwägung zu einem eindeutigen Überwiegen der vom Antragsgegner ins Feld geführten öffentlichen Belange, die dem überragenden Interesse der Allgemeinheit an der Sicherheit des Straßenverkehrs Rechnung tragen und somit dem Schutz höchstrangiger Rechtsgüter dienen.
  • VG Augsburg, 16.01.2007 - Au 3 K 06.1123

    Aufhebung einer bestandskräftigen Nutzungsuntersagung

    Auf die Weigerung, ein derartiges Gutachten beizubringen, kann somit die Entziehung der Fahrerlaubnis nicht gestützt werden (vgl. VG Augsburg vom 29.5. 2006 - zfs 2006, 479/EWG = DAR 2006, 527).
  • VG Osnabrück, 17.11.2006 - 2 A 194/05

    Aberkennung des Rechts, von einer im Ausland im Wege des sog.

    Daran hält die Kammer ungeachtet der insoweit in Teilen der Rechtsprechung abweichend vertretenen Auffassung (vgl. - grundsätzlich ablehnend - OVG Koblenz, B. v. 15.08.2005 - 7 B 11021/05 -, aaO, einschränkend nunmehr allerdings B. v. 11.09.2006 - 10 B 10734/06 -, zitiert nach www.fahrerlaubnisrecht.de; OVG Greifswald, B. v. 29.08.2006, aaO; OVG Weimar, B. v. 29.06.2006 - 2 EO 240/06 -, zitiert nach www.thovg. thueringen.de; VG Augsburg, B. v. 29.05.2006 - Au 3 S 06.600 -, DAR 2006, 527) nach nochmaliger Prüfung fest.
  • VG München, 15.04.2008 - M 1 S 08.844

    Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur Beibringung einer medizinisch-psychologischen

    Im Übrigen werde auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ... (Az. Au 3 S 06.600) verwiesen, bei dem sich das Gericht in einem gleich gelagerten Fall mit der Rechtsproblematik zu EU-Führerscheinen befasst habe.
  • VGH Hessen, 09.08.2006 - 2 TG 1400/06

    EU-Fahrerlaubnis

    Ob es zu einer hinreichenden Klärung der Frage, inwieweit die Mitgliedstaaten des ordentlichen Wohnsitzes durch die Rechtsprechung des EuGH gehindert sind, in einem solchen Fall von der den Anerkennungsgrundsatz des Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie einschränkenden Befugnis gemäß Art. 8 Abs. 2 Gebrauch zu machen, durch die Entscheidung des EuGH vom 6. April 2006 gekommen ist - dort hatte der Kläger seinen Wohnsitz nach Österreich verlegt und sich dort einer medizinischen und einer psychologischen Begutachtung unterzogen -, vermag der beschließende Senat hier nicht abschließend zu beurteilen; er hält deshalb? im Unterschied zu dem Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht (Beschluss vom 26. Juni 2006 - 4 MB 44/06 - <3 B 60/06>, vgl. auch die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 29. Mai 2006 - Au 3 S 06.600 - und des Verwaltungsgerichts Neustadt vom 1. Juni 2006 - 3 L 685/06.NW -, zitiert nach www.fahrerlaubnisrecht.de) - in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes an seiner bisherigen Rechtsprechung fest.
  • VG München, 20.11.2006 - M 1 S 06.4064

    Straßenverkehrsrecht: Aberkennung des Rechts zum Gebrauch einer EU-Fahrerlaubnis,

    Diese Vorschrift widerspricht europäischem Recht und ist dementsprechend nicht anzuwenden (VG Augsburg v. 29.5.2006 Az. Au 3 S 06.600).
  • VG Ansbach, 17.07.2006 - AN 10 S 06.02158

    Straßenverkehrsrecht: Aberkennung des Rechts zum Gebrauch einer EU-Fahrerlaubnis

  • VG München, 18.11.2008 - M 1 K 08.843

    EU-Fahrerlaubnis;Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur Beibringung einer

  • VG Augsburg, 16.01.2007 - Au K 06.1123
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Rechtsprechung
   VG Wiesbaden, 30.05.2006 - 7 G 508/06 (V)   

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https://dejure.org/2006,14624
VG Wiesbaden, 30.05.2006 - 7 G 508/06 (V) (https://dejure.org/2006,14624)
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VG Wiesbaden, Entscheidung vom 30. Mai 2006 - 7 G 508/06 (V) (https://dejure.org/2006,14624)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Aberkennung eines tschechischen EU-Führerschein in der BRD aufgrund des vorherigen Entzugs der deutschen Fahrerlaubnis ( Wiederholte Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss)

  • blutalkohol PDF, S. 156

    Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis im Inland

  • archive.org
  • rechtsportal.de

    Straßenverkehrsrecht: Aberkennung des Rechts auf Gebrauch einer EU-Fahrerlaubnis

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • DAR 2006, 527
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 06.04.2006 - C-227/05

    Halbritter - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie

    Auszug aus VG Wiesbaden, 30.05.2006 - 7 G 508/06
    Damit wäre gegen das grundsätzliche Gebot nach Art. 1 Abs. 2 i. V. m. Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie verstoßen worden, wonach in einem anderen EU-Mitgliedsstaat ausgestellte Führerscheine grundsätzlich im Inland anzuerkennen sind (vgl. Beschluss EuGH Rechtssache C-227/05 vom 06. April 2006, 1nternet-Veröffentlichung Randnr. 25).
  • VG Osnabrück, 17.11.2006 - 2 A 194/05

    Aberkennung des Rechts, von einer im Ausland im Wege des sog.

    Dieser Auffassung haben sich in der Vergangenheit im Ergebnis - zum Teil lediglich mit unterschiedlicher Akzentuierung in der Begründung - sowohl die Kammer (vgl. B. v. 11.11.2005 - 2 B 95/05 - B. v. 13.12.2005 - 2 B 99/05 -) als auch andere Verwaltungsgerichte (vgl. u.a. VG Stade, U. v. 16.08.2006 - 1 A 2642/05 -, Nds. RPfl. 2006, 333; VG Freiburg, B. v. 01.06.2006 - 1 K 752/06 -, zitiert nach www.fahrerlaubnisrecht.de ; VG Wiesbaden, B. v. 30.05.2006 - 7 G 508/06 (V) -, DAR 2006, 527; VG Braunschweig, B. v. 30.01.2006 - 6 B 11/06 -, zitiert nach www.dbovg.niedersachsen.de; in der Tendenz ähnlich - wenngleich nicht abschließend - auch OVG Münster, B. v. 13.09.2006 - 16 B 989/06 -, zitiert nach www.fahrerlaubnisrecht.de, und B. v. 04.11.2005 - 16 B 736/05 -, DAR 2006, 43; VGH Kassel, B. v. 16.12.2005 - 2 TG 2511/05 -, DAR 2006, 345; VGH Mannheim, B. v. 19.09.2005 - 10 S 1194/05 -, DAR 2006, 32) angeschlossen.

    Daran hält die Kammer ungeachtet der insoweit in Teilen der Rechtsprechung abweichend vertretenen Auffassung (vgl. - grundsätzlich ablehnend - OVG Koblenz, B. v. 15.08.2005 - 7 B 11021/05 -, aaO, einschränkend nunmehr allerdings B. v. 11.09.2006 - 10 B 10734/06 -, zitiert nach www.fahrerlaubnisrecht.de; OVG Greifswald, B. v. 29.08.2006, aaO; OVG Weimar, B. v. 29.06.2006 - 2 EO 240/06 -, zitiert nach www.thovg. thueringen.de; VG Augsburg, B. v. 29.05.2006 - Au 3 S 06.600 -, DAR 2006, 527) nach nochmaliger Prüfung fest.

  • VG Stuttgart, 28.07.2006 - 10 K 1408/06

    Missbräuchliche Ausnutzung einer ausländischen Fahrerlaubnis, dem diese in

    Ein Teil der Rechtsprechung hält sie für Fallgestaltungen wie die vorliegende nicht für einschlägig und in Eilverfahren die Rechtslage deshalb nach wie vor für offen (vgl. VG Sigmaringen, Beschluss vom 11.07.2006 - 7 K 474/06 - VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 30.06.2006 - 7 L 843/06 - VG Chemnitz, Beschluss vom 07.06.2006 - 2 K 1377/05 - VG Freiburg, Beschluss vom 01.06.2006 - 1 K 752/06 - VG Wiesbaden, Beschluss vom 30.05.2006 - 7 G 508/06 [V]; ähnlich wohl VG Minden, Beschluss vom 14.06.2006 - 3 L 321/06 - s. auch Vorlagebeschluss des VG Sigmaringen vom 27.06.2006 - 4 K 1058/05 -).
  • VG Hamburg, 31.07.2006 - 5 E 864/06
    Diese Frage kann letztlich im vorliegenden Verfahren aber offen bleiben, denn es geht streitgegenständlich nicht um die Frage der grundsätzlichen (Nichtanerkennung einer von polnischen Behörden erteilten EU-Fahrerlaubnis - der Antragsteller hat, soweit ersichtlich, auch gar keinen Antrag auf Anerkennung seiner Fahrerlaubnis nach § 28 Abs. 5 FeV gestellt. Maßgeblich ist vielmehr die Frage, ob ein ungeeigneter Kraftfahrer mit ausländischem EU-Führerschein von der Teilnahme am Straßenverkehr in Deutschland ausgeschlossen werden darf. Insoweit ist allein § 46 FeV einschlägig (vgl. VG Wiesbaden, Beschl.v. 30.6.2006, - 7 G 508/06(V) -).
  • VG Sigmaringen, 25.07.2006 - 6 K 924/06

    Aberkennung einer EU-Fahrerlaubnis für das Bundesgebiet

    Auch nach dem Beschluss des EuGH in der Rechtssache Halbritter, auf den sich der Antragstellervertreter beruft, sind die hier entscheidenden gemeinschaftsrechtlichen Fragestellungen jedoch noch nicht abschließend geklärt (ebenso - z.T. mit unterschiedlicher Begründung -: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.07.2006 - 10 S 1337/06 - VG Chemnitz, Beschluss vom 05.07.2006 - 2 K 1025/05 - VG Karlsruhe, Beschluss vom 21.06.2006 - 9 K 1542/06 unter Berufung auf EuGH, Urteil vom 10.01.1985 - Rs. 229/83 -, Buchpreisbindung , NJW 1985, 1615, Rn 27; VG Freiburg, Beschluss vom 01.06.2006 - 1 K 752/06 - VG Münster, Beschluss vom 26.06.2006 - 10 L 361/06 - VG Wiesbaden, Beschluss vom 30.05.2006 - 7 G 508/06 (V) - VG Sigmaringen, Beschluss vom 11.07.2006 - 7 K 474/06 - LG Freiburg, Urteil vom 08.05.2006 - 7 Ns 540 Js 26426/05 - zu einem teilweise anderen - dem Antragsteller günstigen - Ergebnis gelangen VG Chemnitz, Beschluss vom 21.06.2006 - 2 K 356/06 - OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.06.2006 - 4 MB 44/06 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.06.2006 - 4 MB 44/06
    Auch aus der mit der Antragserwiderung übermittelten Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden v. 30.05.2004 (7 G 508/06 V) ergeben sich jedenfalls für den vorliegenden Sachverhalt keine Anhaltspunkte für eine Aufrechterhaltung der bisherigen Senatsrechtsprechung.
  • VG Wiesbaden, 05.02.2008 - 7 E 834/07

    Rechtsmissbräuchlicher Erwerbs einer ausländischen Fahrerlaubnis

    Ein Entzug ist aber nur möglich, wenn die Fahrerlaubnis zunächst anerkannt worden ist (vgl. in diesem Zusammenhang und in diesem Sinne VG Wiesbaden DAR 2006, 527).
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