Weitere Entscheidung unten: VG Freiburg, 01.06.2006

Rechtsprechung
   BFH, 23.05.2006 - VII R 27/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,1183
BFH, 23.05.2006 - VII R 27/05 (https://dejure.org/2006,1183)
BFH, Entscheidung vom 23.05.2006 - VII R 27/05 (https://dejure.org/2006,1183)
BFH, Entscheidung vom 23. Mai 2006 - VII R 27/05 (https://dejure.org/2006,1183)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,1183) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    KraftStG § 2 Abs. 2, § 3b Abs. 1; StVZO § 18, § 23, § 28 Abs. 1, § 28 Abs. 4, § 72 Abs. 2; FRV § 1 Abs. 1 Nr. 5, § 3 Abs. 1 Nr. 1, § 4 Abs. 1 Nr. 1; IntKfzV § 7 Abs. 2 Nr. 4

  • autokaufrecht.info

    Erstzulassung eines Kraftfahrzeugs - Kraftfahrzeugsteuerrecht

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    KraftStG § 2 Abs. 2, § 3b Abs. 1; StVZO § 18, § 23, § 28 Abs. 1, § 28 Abs. 4, § 72 Abs. 2; FRV § 1 Abs. 1 Nr. 5, § 3 Abs. 1 Nr. 1, § 4 Abs. 1 Nr. 1; IntKfzV § 7 Abs. 2 Nr. 4

  • verkehrsrechtsforum.de

    Die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens für Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten und dessen Bindung an ein bestimmtes Fahrzeug begründet keine erstmalige Zulassung des Fahrzeugs i.S. von § 3b Abs. 1 Satz 3 KraftStG.

  • Judicialis

    KraftStG § 2 Abs. 2; ; KraftStG § 3b Abs. 1; ; StVZO § 18; ; StVZO § ... 23; ; StVZO § 28 Abs. 1; ; StVZO § 28 Abs. 4; ; StVZO § 72 Abs. 2; ; FRV § 1 Abs. 1 Nr. 5; ; FRV § 3 Abs. 1 Nr. 1; ; FRV § 4 Abs. 1 Nr. 1; ; IntKfzV § 7 Abs. 2 Nr. 4

  • RA Kotz

    Erstzulassung im Kraftfahrzeugsteuerrecht - Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens keine Erstzulassung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstzulassung im Kraftfahrzeugsteuerrecht; Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens keine Erstzulassung

  • datenbank.nwb.de

    Begriff der "erstmaligen Zulassung" im Kraftfahrzeugsteuerrecht

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Begriff der ?erstmaligen Zulassung? nach Verkehrsrecht auszulegen ? Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens begründet keine erstmalige Zulassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Überführungskennzeichen ist keine Erstzulassung

  • IWW (Kurzinformation)

    Kfz-Kosten - Wann ist ein Fahrzeug erstmalig zugelassen?

  • IWW (Kurzinformation)

    Kfz-Steuer - "Erstmalige Zulassung" des Fahrzeugs

  • IWW (Kurzinformation)

    Kfz-Steuer - "Erstmalige Zulassung" des Fahrzeugs

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Überführungskennzeichen ist keine Erstzulassung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kurzzeitkennzeichens ist keine erstmalige Zulassung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Befristete Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuerpflicht im Falle der an ein bestimmtes Fahrzeug gebundenen Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten ; Auslegung des Begriffs der erstmaligen Zulassung nach den verkehrsrechtlichen ...

  • Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)

    Die "erstmalige Zulassung" im Kfz-Steuerrecht

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Autofahrerin kämpft um Steuerbefreiung - Ein rotes Kfz-Kennzeichen ist keine Erstzulassung des Fahrzeugs

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Erstzulassung: Kurzzeitkennzeichen zählt nicht

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Nur unbeschränkte Zulassung gilt

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    BFH klärt Begriff der "erstmaligen Zulassung" eines Kraftfahrzeugs

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Nur unbeschränkte Zulassung gilt

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine Erstzulassung eines PKW mit Zuteilung eines Überführungskennzeichens

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zuteilung eines Überführungskennzeichens ist keine Erstzulassung

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    KraftStG § 3b Abs 1, StVZO § 28 Abs 4
    Steuerbefreiung; Zeitpunkt; Zulassung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 213, 273
  • BB 2006, 1617
  • DB 2006, 1881
  • BStBl II 2006, 607
  • DAR 2006, 529
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 15.03.1995 - 2 ObOWi 13/95

    Kurzkennzeichen

    Auszug aus BFH, 23.05.2006 - VII R 27/05
    Die Benutzung des Fahrzeugs zu anderen als den genannten Zwecken ist widerrechtlich und wird gemäß § 69a Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 18 Abs. 1 StVZO als Ordnungswidrigkeit --Inbetriebsetzung eines Kfz auf öffentlichen Straßen ohne die erforderliche Zulassung-- geahndet (Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 17. Juni 1992 1 Ss 20/92, Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht --NZV-- 1992, 460; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 15. März 1995 2 ObOWi 13/95, NZV 1995, 458; Hentschel, a.a.O., § 28 StVZO Rz. 17).
  • FG Schleswig-Holstein, 10.08.2000 - III 248/99

    Keine Verlängerung einer Kraftfahrzeugsteuer-Befreiung durch

    Auszug aus BFH, 23.05.2006 - VII R 27/05
    Aus einem ähnlichen Grund verlängern Zeiten der Stilllegung eines (rechtzeitig) zugelassenen Fahrzeugs oder der negative Betriebszeitraum eines mit Saisonkennzeichen zugelassenen PKW die Dauer der Steuerbefreiung nicht (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs vom 12. Juni 2001 VII R 74/00, BFHE 195, 433, BStBl II 2001, 615 --Stilllegung--; vom 13. Januar 2005 VII R 12/04, BFHE 208, 315, BStBl II 2005, 365 --Saisonkennzeichen--), denn auch bei diesen Fahrzeugen wird der Förderzweck tendenziell nicht in dem gleichen Maß erreicht wie bei durchgehend betriebenen PKW (Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 10. August 2000 III 248/99, Entscheidungen der Finanzgerichte 2001, 108).
  • BFH, 13.01.2005 - VII R 12/04

    Keine Verlängerung der Dauer der nach § 3b Abs. 1 KraftStG gewährten

    Auszug aus BFH, 23.05.2006 - VII R 27/05
    Aus einem ähnlichen Grund verlängern Zeiten der Stilllegung eines (rechtzeitig) zugelassenen Fahrzeugs oder der negative Betriebszeitraum eines mit Saisonkennzeichen zugelassenen PKW die Dauer der Steuerbefreiung nicht (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs vom 12. Juni 2001 VII R 74/00, BFHE 195, 433, BStBl II 2001, 615 --Stilllegung--; vom 13. Januar 2005 VII R 12/04, BFHE 208, 315, BStBl II 2005, 365 --Saisonkennzeichen--), denn auch bei diesen Fahrzeugen wird der Förderzweck tendenziell nicht in dem gleichen Maß erreicht wie bei durchgehend betriebenen PKW (Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 10. August 2000 III 248/99, Entscheidungen der Finanzgerichte 2001, 108).
  • BFH, 12.06.2001 - VII R 74/00

    Steuerbescheinigung für schadstoffreduzierte Pkw

    Auszug aus BFH, 23.05.2006 - VII R 27/05
    Aus einem ähnlichen Grund verlängern Zeiten der Stilllegung eines (rechtzeitig) zugelassenen Fahrzeugs oder der negative Betriebszeitraum eines mit Saisonkennzeichen zugelassenen PKW die Dauer der Steuerbefreiung nicht (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs vom 12. Juni 2001 VII R 74/00, BFHE 195, 433, BStBl II 2001, 615 --Stilllegung--; vom 13. Januar 2005 VII R 12/04, BFHE 208, 315, BStBl II 2005, 365 --Saisonkennzeichen--), denn auch bei diesen Fahrzeugen wird der Förderzweck tendenziell nicht in dem gleichen Maß erreicht wie bei durchgehend betriebenen PKW (Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 10. August 2000 III 248/99, Entscheidungen der Finanzgerichte 2001, 108).
  • OLG Zweibrücken, 17.06.1992 - 1 Ss 20/92

    Zur Inbetriebsetzung eines nichtzugelassenen Fahrzeugs durch Missbrauch von roten

    Auszug aus BFH, 23.05.2006 - VII R 27/05
    Die Benutzung des Fahrzeugs zu anderen als den genannten Zwecken ist widerrechtlich und wird gemäß § 69a Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 18 Abs. 1 StVZO als Ordnungswidrigkeit --Inbetriebsetzung eines Kfz auf öffentlichen Straßen ohne die erforderliche Zulassung-- geahndet (Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 17. Juni 1992 1 Ss 20/92, Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht --NZV-- 1992, 460; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 15. März 1995 2 ObOWi 13/95, NZV 1995, 458; Hentschel, a.a.O., § 28 StVZO Rz. 17).
  • OLG Düsseldorf, 16.09.2011 - 3 RBs 143/11

    Missbrauch eines "roten Nummernschildes"

    Vor Inkrafttreten der Fahrzeug-Zulassungsverordnung am 1. März 2007 richtete sich das ausnahmsweise Inbetriebsetzen eines nicht zugelassenen Fahrzeugs für privilegierte Fahrten (Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten) unter Verwendung von roten Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen nach § 28 Abs. 1 StVZO a.F. Unter Geltung dieser Vorschrift war anerkannt, dass die Benutzung des Fahrzeugs zu anderen als den genannten Zwecken gemäß § 69a Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 18 Abs. 1 StVZO a.F. als Verkehrsordnungswidrigkeit - Inbetriebsetzen eines Kraftfahrzeugs auf öffentlichen Straßen ohne die erforderliche Zulassung - zu ahnden ist (vgl. OLG Zweibrücken NZV 1992, 460, 461, BayObLG NZV 1995, 458; BFH DAR 2006, 529, 530; Hentschel NJW 1998, 1922, 1923; Grohmann DAR 2001, 57, 59; Windhorst NZV 2003, 310, 311).
  • BFH, 05.07.2018 - III R 42/17

    Steuerbefreiung bei Umrüstung eines Fahrzeugs zum Elektrofahrzeug

    Ihre Auslegung richtet sich gemäß § 2 Abs. 2 KraftStG nach den jeweils geltenden verkehrsrechtlichen Vorschriften (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. Mai 2006 VII R 27/05, BFHE 213, 273, BStBl II 2006, 607, Rz 10).

    Danach bezeichnen "erstmalige Zulassung" und "Erstzulassung" im Regelfall das in den Fahrzeugpapieren und den amtlichen Registern verzeichnete Datum der Erstzulassung (BFH-Urteil in BFHE 213, 273, BStBl II 2006, 607, Rz 20).

  • BFH, 05.07.2018 - III R 41/17

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 05.07.2018 III R 42/17 - Steuerbefreiung bei

    Ihre Auslegung richtet sich gemäß § 2 Abs. 2 KraftStG nach den jeweils geltenden verkehrsrechtlichen Vorschriften (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. Mai 2006 VII R 27/05, BFHE 213, 273, BStBl II 2006, 607, Rz 10).

    Danach bezeichnen "erstmalige Zulassung" und "Erstzulassung" im Regelfall das in den Fahrzeugpapieren und den amtlichen Registern verzeichnete Datum der Erstzulassung (BFH-Urteil in BFHE 213, 273, BStBl II 2006, 607, Rz 20).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.01.2008 - 7 A 11058/07

    Gebrauchtwagenhändler müssen für Autoradios Rundfunkgebühren bezahlen

    Entsprechend diesem Rechtsverständnis (so auch BFH, Urteil vom 23. Mai 2006 - VII R 27/05 -, juris, zum Begriff der Erstzulassung nach dem KraftStG; VG des Saarlandes, Urteil vom 4. Oktober 2007 - 6 K 170/06 -, juris; Hentschel, a.a.O., StVZO § 72 Rn. 2; Der Bundesminister für Verkehr, VkBl 1990, 115; a. A.: Naujock, in: Hahn/Vesting, Beck'scher Kommentar zum Rundfunkgebührenrecht, 2. Auflage 2008, RGebStV § 1 Rn. 44) hat der Verordnungsgeber zwischenzeitlich mit dem zum 1. März 2007 in Kraft getretenen § 16 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) eine eindeutige Regelung getroffen.
  • FG Nürnberg, 27.04.2017 - 6 K 18/17

    Abgewiesene Klage im Streit um Kraftfahrzeugsteuer

    Diese Angaben gehören nicht zu den Besteuerungsgrundlagen "technischer Art" im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 2 KraftStG, weil sie sich nicht auf die technische Beschaffenheit des Fahrzeugs beziehen (vgl. BFH-Urteil vom 23.05.2006 VII R 27/05, BStBl II 2006, 607).
  • BFH, 19.09.2006 - VII S 27/06

    Gegenstandswert; Streitwert

    Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) hatte im Revisionsverfahren VII R 27/05 die Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer für einen von ihr gehaltenen PKW angefochten.
  • FG Münster, 24.01.2012 - 13 K 1071/09

    Entstehung einer Kraftfahrzeugsteuerpflicht bei sog. "Registrierzulassungen"

    Eine rein auf das Kraftfahrzeugsteuerrecht bezogene Auslegung ist nicht zulässig (vgl. BFH-Urteil vom 23. Mai 2006 VII R 27/05 BFHE 213, 273; BStBl II 2006, 607).
  • VG Saarlouis, 04.10.2007 - 6 K 170/06

    Rundfunkgebührenpflicht für Kfz mit sog. Rotkennzeichen

    Die Rechtsprechung des BFH (BFH, Urteil vom 23.05.2006 -VII R 27/05-, m.w.N, zitiert nach Juris.) zur Frage der Erstzulassung macht deutlich, dass zwischen der Zulassung eines Fahrzeuges und einem Inbetriebnehmen eines Fahrzeuges mit "rotem Kennzeichen" zu unterscheiden ist, da durch letzteres eine spätere Zulassung regelmäßig erst vorbereitet werden soll.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VG Freiburg, 01.06.2006 - 1 K 752/06 J   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3081
VG Freiburg, 01.06.2006 - 1 K 752/06 J (https://dejure.org/2006,3081)
VG Freiburg, Entscheidung vom 01.06.2006 - 1 K 752/06 J (https://dejure.org/2006,3081)
VG Freiburg, Entscheidung vom 01. Juni 2006 - 1 K 752/06 J (https://dejure.org/2006,3081)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,3081) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Ausländische Fahrerlaubnis; Anerkennung; Entziehung; Rechtsmissbrauch; Fahreignung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entziehung einer im europäischen Ausland (Polen) erworbenen Fahrerlaubnis; Erwerb nach vorangegangenem Entzug der deutschen Fahrerlaubnis; Vorliegen einer massiven Alkoholproblematik bzw. Alkoholabhängigkeit

  • archive.org
  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Straßenverkehrsrecht: Aberkennung einer rechtsmissbräuchlich erworbenen EU-Fahrerlaubnis mangels eines ausländischen Wohnsitzes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Führerscheintourismus nach alkoholbedingtem Fahrerlaubnisentzug: Keine Anerkennung ausländischer Fahrerlaubnis

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Führerscheintourismus nach alkoholbedingtem Fahrerlaubnisentzug: Keine Anerkennung ausländischer Fahrerlaubnis

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Anerkennung ausländischer Fahrerlaubnis nach Füherscheinentzug - Nach alkoholbedingtem Entzug der Fahrerlaubnis kein Ersatz durch im Ausland erworbenen Führerschein

Besprechungen u.ä.

  • 123recht.net (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    EU-Fahrerlaubnis: Schlupfloch oder Sackgasse

Papierfundstellen

  • VBlBW 2006, 396
  • DAR 2006, 529 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 06.04.2006 - C-227/05

    Halbritter - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie

    Auszug aus VG Freiburg, 01.06.2006 - 1 K 752/06
    Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Fall Halbritter (Beschluss vom 6.4.2006 - C 227/05) ist nicht so zu verstehen, dass die Richtlinie auch in einem solchen Fall der nationalen Fahrerlaubnisbehörde ein solches Vorgehen zum Schutz vor eklatanten Verkehrsgefahren verwehrt.

    Nach der jüngsten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (Beschl. v. 06.04.2006 - C-227/05 in der Rechtssache Halbritter./. Freistaat Bayern zum Vorabentscheidungsersuchen des VG München,- im Internet über EuLex auffindbar) kann nämlich wohl nicht ohne weiteres mit der für die Verneinung eines Rechtsschutzinteresses erforderlichen Eindeutigkeit davon ausgegangen werden, dass die Regelung des § 28 Abs. 4 Ziff.3, Abs. 5 S.1 FeV über den grundsätzlichen Ausschluss der Geltung einer nach vorangegangenem Entzug einer deutschen Fahrerlaubnis erteilten ausländischen Fahrerlaubnis  nicht gegen Europarecht ( hier die Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG ) verstößt.(Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Frage zuletzt nur angesprochen, aber  im Ergebnis offen gelassen: Urt. v. 17.11.2005 - 3 C 54.04).

    In der oben erwähnten jüngsten Entscheidung des EuGH (Beschl.v.06.04.2006 - C-227/05 - Fall Halbritter) hat der Gerichtshof zwar ausgeführt, diese Ausnahmeregel des Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie sei eng auszulegen, um zu vermeiden, dass der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine, der den "Schlussstein" des mit der Richtlinie eingeführten Systems darstelle, ins Gegenteil verkehrt werde, wenn ein Mitgliedsstaat diese Anerkennung unter Berufung auf seine nationalen Vorschriften "unbegrenzt" verweigern könne.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2005 - 16 B 736/05

    EU-Führerschein vorerst kein Ausweg bei Entzug der Fahrerlaubnis

    Auszug aus VG Freiburg, 01.06.2006 - 1 K 752/06
    Bezogen darauf kann sich die Beschränkung der Eignungsüberprüfung durch die nationale Behörde, wie sie der EuGH vertritt, sinnvollerweise nur auf Fälle und Entzugsgründe beziehen, die bereits vor der Neuerteilung der ausländischen Fahrerlaubnis abgeschlossen sind, nicht aber auf solche, die wie ein Alkoholproblem darüber hinaus fortwirken (so Ludovisy, DAR 2006, 9 [13] unter Verweis auf die überzeugende Rechtsprechung des OVG Nds., DAR 2005, 704 und des OVG NRW, DAR 2006, 43).

    Solange es aber an einer solchen Harmonisierung und einer Kommunikationsstruktur fehlt, kann eine Auslegung des Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie, die einen völligen Verzicht auf nationale Schutzmechanismen zur Folge hätte, nicht dem Sinn und Zweck der Richtlinie entsprechen (siehe dazu Ludovisy, DAR 2006, 9 [13] unter Hinweis auf OVG NRW, DAR 2006, 43; siehe ferner BVerwG, Urt.v.17.11.2005 - 3 C 54.04, UA. S. 11, wonach die Vorschrift des § 28 Abs. 4, Abs. 5 FeV nicht etwa auf dem Misstrauen gegen die ausländischen Vorschriften über die Fahrerlaubniserteilungsvoraussetzungen oder deren sorgsamen Umsetzung beruhe, sondern darauf, dass die Kommunikationsmöglichkeiten zwischen den Staaten keine Gewähr dafür bieten, dass im Inland aufgetretene Eignungsmängel der ausländischen Behörde bekannt werden und dort bei der Entscheidung über die Fahrerlaubniserteilung berücksichtigt werden können).

  • BVerwG, 17.11.2005 - 3 C 54.04

    Ausländische Fahrerlaubnis; Recht zum Gebrauch einer ausländischen Fahrerlaubnis

    Auszug aus VG Freiburg, 01.06.2006 - 1 K 752/06
    Nach der jüngsten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (Beschl. v. 06.04.2006 - C-227/05 in der Rechtssache Halbritter./. Freistaat Bayern zum Vorabentscheidungsersuchen des VG München,- im Internet über EuLex auffindbar) kann nämlich wohl nicht ohne weiteres mit der für die Verneinung eines Rechtsschutzinteresses erforderlichen Eindeutigkeit davon ausgegangen werden, dass die Regelung des § 28 Abs. 4 Ziff.3, Abs. 5 S.1 FeV über den grundsätzlichen Ausschluss der Geltung einer nach vorangegangenem Entzug einer deutschen Fahrerlaubnis erteilten ausländischen Fahrerlaubnis  nicht gegen Europarecht ( hier die Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG ) verstößt.(Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Frage zuletzt nur angesprochen, aber  im Ergebnis offen gelassen: Urt. v. 17.11.2005 - 3 C 54.04).

    Solange es aber an einer solchen Harmonisierung und einer Kommunikationsstruktur fehlt, kann eine Auslegung des Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie, die einen völligen Verzicht auf nationale Schutzmechanismen zur Folge hätte, nicht dem Sinn und Zweck der Richtlinie entsprechen (siehe dazu Ludovisy, DAR 2006, 9 [13] unter Hinweis auf OVG NRW, DAR 2006, 43; siehe ferner BVerwG, Urt.v.17.11.2005 - 3 C 54.04, UA. S. 11, wonach die Vorschrift des § 28 Abs. 4, Abs. 5 FeV nicht etwa auf dem Misstrauen gegen die ausländischen Vorschriften über die Fahrerlaubniserteilungsvoraussetzungen oder deren sorgsamen Umsetzung beruhe, sondern darauf, dass die Kommunikationsmöglichkeiten zwischen den Staaten keine Gewähr dafür bieten, dass im Inland aufgetretene Eignungsmängel der ausländischen Behörde bekannt werden und dort bei der Entscheidung über die Fahrerlaubniserteilung berücksichtigt werden können).

  • EuGH, 12.05.1998 - C-367/96

    Kefalas u.a.

    Auszug aus VG Freiburg, 01.06.2006 - 1 K 752/06
    Schließlich muss sich der Antragsteller, wenn er sich auf das Europarecht beruft, den auch in diesem Rechtsgebiet anerkannten Grundsatz des Rechtsmissbrauchsverbots entgegenhalten lassen (Otte/Kühner, NZV 2004, 321 [327] verweist darauf, dass sich aus der Kefalas Entscheidung - Urt.v.12.5.1998 - C 367/96 -ein allgemeines Missbrauchsverbot ableiten lasse, wonach den Mitgliedstaaten erlaubt sei, durch geeignete Maßnahmen zu verhindern, dass sich ihre Staatsangehörigen unter Berufung auf das Gemeinschaftsrecht in missbräuchlicher Absicht der Anwendung nationalen Rechts entziehen, hält allerdings eine Missbrauchsprüfung im Einzelfall gegenüber weiteren Harmonisierungsschritten für nicht vorzugswürdig; ausführlich und unter Hinweis auf die EuGH Rechtsprechung für die Anwendung des Grundsatzes des  Missbrauchsverbots in Fällen wie dem vorliegenden auch VG Karlsruhe, Beschl. v. 06.07.2005 - 4 K 755/05).
  • VGH Bayern, 06.10.2005 - 11 CS 05.1505

    Ablieferung, Vorlage oder Umtausch ausländischer EU-Führerscheine nach

    Auszug aus VG Freiburg, 01.06.2006 - 1 K 752/06
    Aus Art. 1 Abs. 3 der EU-Führerscheinrichtlinie ergibt sich vielmehr, dass es einem Mitgliedstaat nicht verwehrt ist, auf einem ausländischen Führerschein, den ein in seinem Hoheitsgebiet dauerhaft wohnhafter Inhaber vorlegt, die zur Verwaltung unerlässlichen Angaben einzutragen (Der Bay.VGH, DAR 2006, 38 hat  es in einem ähnlichen Fall offenbar als europarechtlich unbedenklich angesehen, als milderes Mittel statt der ersatzlosen Ablieferung des Führerscheins einen solchen Eintrag auf dem EU-Kartenführerschein vorzunehmen; siehe dazu Ludovisy, DAR 2006, 9 [14]).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.2005 - 10 S 1194/05

    Keine Pflicht zur Vorlage an den Europäischen Gerichtshof im vorläufigen

    Auszug aus VG Freiburg, 01.06.2006 - 1 K 752/06
    1) Fraglich ist, ob das Rechtsschutzinteresse hier (wie in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs [Beschl. v. 07.11.2005 - 10 S 1047/05 und v. 19.09.2005 - 10 S 1194/05 ] und der Kammer [Beschl. v. 09.12.2005 - 1673/05 und v. 13.12.2005 - 1 K 1835/05]) mit der Begründung verneint werden kann, die nach dem vorangegangenen Entzug der deutschen Fahrerlaubnis erteilte ausländische Fahrerlaubnis berechtige den Antragsteller gem. § 28 Abs. 4 Ziff.3 FeV selbst im Falle einer Aufhebung der angegriffenen Entzugsverfügung mangels einer von ihm beantragten und vom Antragsgegner getroffenen Entscheidung nach  § 28 Abs. 5 S.1 FeV nicht zum Fahren im Inland, so dass auch eine dem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz stattgebende Entscheidung dem Antragsteller keinen Vorteil vermitteln würde.
  • EuGH, 29.04.2004 - C-476/01

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN

    Auszug aus VG Freiburg, 01.06.2006 - 1 K 752/06
    Das Landratsamt bat das Kraftfahrtbundesamt daraufhin am 10.1.2006 unter Bezugnahme auf das Kapper-Urteil des EuGH (vom 29.4.2004 - C 476/01) , bei der polnischen Ausstellungsbehörde nachzufragen, ob der Antragsteller den Entzug seiner deutschen Fahrerlaubnis den polnischen Behörden wahrheitsgemäß angegeben habe und ob im Hinblick auf die zur Zeit der Erteilung der polnischen Fahrerlaubnis vorliegenden Verstöße des Antragstellers eine Eignungsüberprüfung erfolgt sei und welcher Art diese etwa gewesen sei.
  • OVG Niedersachsen, 11.10.2005 - 12 ME 288/05

    Vereinbarkeit der Sperrfristregelungen für die Neuerteilung einer entzogenen

    Auszug aus VG Freiburg, 01.06.2006 - 1 K 752/06
    Bezogen darauf kann sich die Beschränkung der Eignungsüberprüfung durch die nationale Behörde, wie sie der EuGH vertritt, sinnvollerweise nur auf Fälle und Entzugsgründe beziehen, die bereits vor der Neuerteilung der ausländischen Fahrerlaubnis abgeschlossen sind, nicht aber auf solche, die wie ein Alkoholproblem darüber hinaus fortwirken (so Ludovisy, DAR 2006, 9 [13] unter Verweis auf die überzeugende Rechtsprechung des OVG Nds., DAR 2005, 704 und des OVG NRW, DAR 2006, 43).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.08.2006 - 1 M 46/06

    EU-Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnis; Aberkennung; Eignung; Alkoholmissbrauch; Polen;

    Unter Bezugnahme auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 01. Juni 2006 - 1 K 752/06 - vertieft die Antragsgegnerin mit ihrem am 07. Juli 2006 eingegangenen Schriftsatz ihr Vorbringen, dass eine Berufung des Antragstellers auf den Anerkennungsgrundsatz rechtsmissbräuchlich sei.

    Es würde aus Sicht des Senats eine Verkehrung der Erwägungen des EuGH bedeuten, die entsprechenden Gesichtspunkte "als wesentlich mitentscheidend für den Beschluss des Gerichtshofs" zu werten (so aber VG Freiburg, Beschl. v. 01.06.2006 -1 K 752/06 -).

    Danach geht der Senat nach dem Prüfungsmaßstab des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens davon aus, dass die deutschen Behörden in Fällen eines in diesem Sinne rechtsmissbräuchlichen Erwerbs der Fahrerlaubnis in einem anderen Mitgliedstaat ausnahmsweise einen Eignungsnachweis nach deutschem Recht verlangen können, weil dem betreffenden Fahrerlaubnisinhaber die Berufung auf den Anerkennungsgrundsatz verwehrt ist (vgl. OVG Weimar, Beschl. v. 29.06.2006 - 2 EO 240/06 -, zitiert nach www.thovg.thueringen.de; VG Münster, Beschl. v. 26.06.2006 - 10 L 361/06; VG Freiburg, Beschl. v. 01.06.2006 -1 K 752/06 - VG Chemnitz, Beschl. v. 21.06.2006 - 2 K 356/06 -u. v. 05.07.2006 - 2 K 1025/05, jeweils juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2006 - 16 B 989/06

    EU-Führerscheintourismus hilft nicht bei Entzug der Fahrerlaubnis

    Erweist sich mithin trotz der vom Antragsteller angeführten europarechtlichen Bedenken die Ordnungsverfügung des Antragsgegners jedenfalls nicht als offensichtlich rechtswidrig, so in jüngster Zeit, d.h. nach dem Bekanntwerden der Halbritter-Entscheidung des EuGH, unter anderem auch VG Freiburg, Beschluss vom 1.6.2006 - 1 K 752/06 -, veröffentlicht unter http://www.fahrerlaubnisrecht.de; Thür.
  • VG Stuttgart, 28.07.2006 - 10 K 1408/06

    Missbräuchliche Ausnutzung einer ausländischen Fahrerlaubnis, dem diese in

    Ein Teil der Rechtsprechung hält sie für Fallgestaltungen wie die vorliegende nicht für einschlägig und in Eilverfahren die Rechtslage deshalb nach wie vor für offen (vgl. VG Sigmaringen, Beschluss vom 11.07.2006 - 7 K 474/06 - VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 30.06.2006 - 7 L 843/06 - VG Chemnitz, Beschluss vom 07.06.2006 - 2 K 1377/05 - VG Freiburg, Beschluss vom 01.06.2006 - 1 K 752/06 - VG Wiesbaden, Beschluss vom 30.05.2006 - 7 G 508/06 [V]; ähnlich wohl VG Minden, Beschluss vom 14.06.2006 - 3 L 321/06 - s. auch Vorlagebeschluss des VG Sigmaringen vom 27.06.2006 - 4 K 1058/05 -).

    30 Denn es spricht Vieles dafür, dass beim Antragsteller ein Sonderfall vorliegt und er sich deshalb nicht auf etwaige europarechtliche Rechtspositionen aus der Richtlinie 91/439/EWG berufen kann, weil dies missbräuchlich wäre (vgl. VG Münster, Beschluss vom 26.06.2006 - 10 L 361/06 - VG Karlsruhe, Beschluss 21.06.2006 - 9 K 1542/06 - und bereits Beschluss vom 06.07.2005 - 4 K 755/05 - VG Freiburg, Beschluss vom 01.06.2006 - 1 K 752/06 -).

  • VGH Hessen, 03.08.2006 - 2 TG 673/06

    Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen (hier: tschechischen)

    Im Ergebnis mit dem Verwaltungsgericht Freiburg (Beschluss vom 1. Juni 2006 - 1 K 752/06 -, vgl. auch Verwaltungsgericht Chemnitz, Beschluss vom 5. Juli 2006 - 2 K 1025/05 -, juris) ist der beschließende Senat vielmehr der Auffassung, dass Art. 8 Abs. 2 der Führerschein-Richtlinie auch nach dem Beschluss des EuGH vom 6. April 2006 nicht so eng und formal auszulegen ist, dass die nationale Fahrerlaubnisbehörde sehenden Auges eine erhebliche Verkehrsgefährdung für Leib und Leben anderer Verkehrsteilnehmer durch einen infolge seiner Alkoholproblematik womöglich fahruntauglichen Fahrerlaubnisinhaber hinzunehmen hätte und allein auf Grund des formalen Umstandes des Vorliegens einer ausländischen Fahrerlaubnis wider besseres Wissen davon ausgehen müsste, dass damit die Wiedererlangung der Fahreignung durch die ausländische Führerscheinbehörde dokumentiert worden sei, auch wenn diese ersichtlich aus Unkenntnis von der Alkohol- oder Drogenproblematik keine eigene weitergehende medizinische Eignungsuntersuchung angestellt hat und daher mit der Erteilung der Fahrerlaubnis ersichtlich nicht die Aussage treffen konnte, der Betreffende sei auch unter diesem Aspekt wieder fahrtauglich.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2006 - 16 B 1363/06

    Führerscheintourismus - Beweis: Google

    Erweist sich mithin trotz der von der Antragstellerin angeführten europarechtlichen Bedenken die Ordnungsverfügung des Antragsgegners jedenfalls nicht als offensichtlich rechtswidrig, so in jüngster Zeit, d.h. nach dem Bekanntwerden der Halbritter-Entscheidung des EuGH, unter anderem auch VG Freiburg, Beschluss vom 1. Juni 2006 - 1 K 752/06 -, veröffentlicht unter http://www.fahrerlaubnisrecht.de; Thür.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.08.2006 - 1 M 59/06

    Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis

    Der Senat geht nach dem Prüfungsmaßstab des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens zwar davon aus, dass die deutschen Behörden in Fällen eines in diesem Sinne rechtsmissbräuchlichen Erwerbs der Fahrerlaubnis in einem anderen Mitgliedstaat ausnahmsweise einen Eignungsnachweis nach deutschem Recht verlangen können, weil dem betreffenden Fahrerlaubnisinhaber die Berufung auf den Anerkennungsgrundsatz verwehrt ist (vgl. OVG Weimar, Beschl. v. 29.06.2006 - 2 EO 240/06 -, zitiert nach www.thovg.thueringen.de; VG Münster, Beschl. v. 26.06.2006 - 10 L 361/06; VG Freiburg, Beschl. v. 01.06.2006 -1 K 752/06 - VG Chemnitz, Beschl. v. 21.06.2006 - 2 K 356/06 - u. v. 05.07.2006 - 2 K 1025/05, jeweils Juris).
  • VG Sigmaringen, 25.07.2006 - 6 K 924/06

    Aberkennung einer EU-Fahrerlaubnis für das Bundesgebiet

    Auch nach dem Beschluss des EuGH in der Rechtssache Halbritter, auf den sich der Antragstellervertreter beruft, sind die hier entscheidenden gemeinschaftsrechtlichen Fragestellungen jedoch noch nicht abschließend geklärt (ebenso - z.T. mit unterschiedlicher Begründung -: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.07.2006 - 10 S 1337/06 - VG Chemnitz, Beschluss vom 05.07.2006 - 2 K 1025/05 - VG Karlsruhe, Beschluss vom 21.06.2006 - 9 K 1542/06 unter Berufung auf EuGH, Urteil vom 10.01.1985 - Rs. 229/83 -, Buchpreisbindung , NJW 1985, 1615, Rn 27; VG Freiburg, Beschluss vom 01.06.2006 - 1 K 752/06 - VG Münster, Beschluss vom 26.06.2006 - 10 L 361/06 - VG Wiesbaden, Beschluss vom 30.05.2006 - 7 G 508/06 (V) - VG Sigmaringen, Beschluss vom 11.07.2006 - 7 K 474/06 - LG Freiburg, Urteil vom 08.05.2006 - 7 Ns 540 Js 26426/05 - zu einem teilweise anderen - dem Antragsteller günstigen - Ergebnis gelangen VG Chemnitz, Beschluss vom 21.06.2006 - 2 K 356/06 - OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.06.2006 - 4 MB 44/06 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2006 - 16 B 1106/06
    Erweist sich mithin trotz der vom Antragsteller angeführten europarechtlichen Bedenken die Ordnungsverfügung des Antragsgegners jedenfalls nicht als offensichtlich rechtswidrig, so in jüngster Zeit, d.h. nach dem Bekanntwerden der Halbritter-Entscheidung des EuGH, unter anderem auch VG Freiburg, Beschluss vom 1. Juni 2006 - 1 K 752/06 -, veröffentlicht unter http://www.fahrerlaubnisrecht.de; Thür.
  • VG Freiburg, 06.06.2007 - 4 K 1010/07

    Gegenseitige Anerkennung eines EU-Führerscheins, den der alkoholabhängige Inhaber

    OVG, Beschluss vom 29.06.2006 - 2 EO 240/06 -, VRS 111, 288, und VG Freiburg, Beschluss vom 01.06.2006, VBlBW 2006, 396, m.w.N.; vgl. auch Hailbronner/Thoms, NJW, 2007, 1089, 1092; einschränkend Hamb. OVG, Beschluss vom 22.11.2006, NJW 2007, 1160; a. A. Schlesw.-Holst.
  • VG Osnabrück, 17.11.2006 - 2 A 194/05

    Aberkennung des Rechts, von einer im Ausland im Wege des sog.

    Dieser Auffassung haben sich in der Vergangenheit im Ergebnis - zum Teil lediglich mit unterschiedlicher Akzentuierung in der Begründung - sowohl die Kammer (vgl. B. v. 11.11.2005 - 2 B 95/05 - B. v. 13.12.2005 - 2 B 99/05 -) als auch andere Verwaltungsgerichte (vgl. u.a. VG Stade, U. v. 16.08.2006 - 1 A 2642/05 -, Nds. RPfl. 2006, 333; VG Freiburg, B. v. 01.06.2006 - 1 K 752/06 -, zitiert nach www.fahrerlaubnisrecht.de ; VG Wiesbaden, B. v. 30.05.2006 - 7 G 508/06 (V) -, DAR 2006, 527; VG Braunschweig, B. v. 30.01.2006 - 6 B 11/06 -, zitiert nach www.dbovg.niedersachsen.de; in der Tendenz ähnlich - wenngleich nicht abschließend - auch OVG Münster, B. v. 13.09.2006 - 16 B 989/06 -, zitiert nach www.fahrerlaubnisrecht.de, und B. v. 04.11.2005 - 16 B 736/05 -, DAR 2006, 43; VGH Kassel, B. v. 16.12.2005 - 2 TG 2511/05 -, DAR 2006, 345; VGH Mannheim, B. v. 19.09.2005 - 10 S 1194/05 -, DAR 2006, 32) angeschlossen.
  • VGH Hessen, 09.08.2006 - 2 TG 1400/06

    EU-Fahrerlaubnis

  • OVG Niedersachsen, 08.09.2006 - 12 ME 139/06
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht