Rechtsprechung
OLG Jena, 23.05.2006 - 1 Ss 54/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Mobilfunktelefonbenutzung - wiederholte während der Autofahrt kann zu Fahrverbot führen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Anwendung des bundeseinheitlichen Tatbestandskatalogs durch das Gericht - Fahrverbot wegen beharrlicher Pflichtverletzung nach Verurteilung wegen eines Handyverstoßes
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Verkehr
Verfahrensgang
- AG Gera, 12.12.2005 - 260 Js 35773/05
- OLG Jena, 23.05.2006 - 1 Ss 54/06
Papierfundstellen
- DAR 2007, 157
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91
Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren
Auszug aus OLG Jena, 23.05.2006 - 1 Ss 54/06
Das Amtsgericht hat ausweislich der auf die Vorbelastungen des Beschwerdeführers abstellenden Begründung ersichtlich eine beharrliche Pflichtverletzung angenommen, die das Fehlen der für die Teilnahme am Straßenverkehr erforderlichen rechtstreuen Gesinnung und notwendigen Einsicht in zuvor begangenes Unrecht belegt (vgl. BGHSt 38, 231, 234). - OLG Düsseldorf, 03.09.2004 - 2 Ss OWi 99/04
Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten
Auszug aus OLG Jena, 23.05.2006 - 1 Ss 54/06
Dass das Amtsgericht die mangelnde Bindungswirkung des Tatbestandskataloges als nur verwaltungsinterner Richtlinie verkannt hat (vgl. OLG Düsseldorf, DAR 2004, 712; Schäpe, Anm. zu OLG Hamm, DAR 2005, 695), geht aus den Urteilsgründen, die die konkrete Bemessung wesentlich auf die erheblichen verkehrsrechtlichen Vorbelastungen des Betroffenen stützen, nicht hervor. - OLG Köln, 23.08.2005 - 83 Ss OWi 19/05
Begriff der Benutzung eines Mobiltelefons
Auszug aus OLG Jena, 23.05.2006 - 1 Ss 54/06
Dass das Amtsgericht die mangelnde Bindungswirkung des Tatbestandskataloges als nur verwaltungsinterner Richtlinie verkannt hat (vgl. OLG Düsseldorf, DAR 2004, 712; Schäpe, Anm. zu OLG Hamm, DAR 2005, 695), geht aus den Urteilsgründen, die die konkrete Bemessung wesentlich auf die erheblichen verkehrsrechtlichen Vorbelastungen des Betroffenen stützen, nicht hervor.
- OLG Jena, 15.10.2009 - 1 Ss 230/09
Geschwindigkeitsüberschreitung und gleichzeitiges Verwenden eines Mobiltelefons
Auch wenn der Tatbestandskatalog als nur verwaltungsinterne Richtlinie keine Bindungswirkung für die Gerichte entfaltet (vgl. Beschluss des Senats vom 23.05.2006, Az.: 1 Ss 54/06) und allenfalls eine grobe Orientierungshilfe darstellt, war die Vorgabe vorliegend unter dem Gesichtspunkt einer möglichst gleichmäßigen Behandlung gleich gelagerter Sachverhalte zu beachten, da diese in der Praxis einen breiten Anwendungsbereich erreicht hatte (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.09.2004, Az.: IV-2 Ss (OWi) 99/04, zitiert nach juris). - OLG Köln, 26.06.2008 - 81 Ss OWi 49/08
Auch die Nutzung der Navigationsfunktion eines Mobilfunktelefons während der …
Darüberhinaus soll auch die Nutzung als Diktiergerät i.S.d. der Bußgeldvorschrift unzulässig sein (OLG Jena NJW 2006, 3734 = VRS 111, 205 [206] = DAR 2007, 157). - OLG Hamm, 24.10.2013 - 3 RBs 256/13
Fahrverbot für verbotenes Telefonieren beim Autofahren
Auch die wiederholte verbotswidrige Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons ist im Einzelfall geeignet, die Anordnung eines Fahrverbotes wegen einer beharrlichen Pflichtverletzung zu rechtfertigen (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 23.11.2012 - 3 Ss OWi 1576/12 <BeckRS 2013, 01083 >; OLG Jena, Beschluss vom 23.05.2006 - 1 Ss 54/06 <BeckRS 2006, 09082 >; OLG Bamberg, NJW 2007, 3655).
- OLG Bamberg, 04.10.2007 - 3 Ss OWi 1364/07
Zur beharrlichen Pflichtverletzung bei Zusammentreffen von unerlaubter …
Zwar kann ein wiederholter Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO im Einzelfall für sich selbst die Anordnung eines Fahrverbots wegen einer beharrlichen Pflichtenverletzung im Sinne von § 25 Abs. 1 StVG rechtfertigen (OLG Thüringen DAR 2007, 157/158 = VRS 111, 205 ff.). - OLG Bamberg, 23.11.2012 - 3 Ss OWi 1576/12
Fahrverbot: Bewertung eines Pflichtenverstoßes als 'beharrlich'
Zwar kann ein wiederholter Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO im Einzelfall die Anordnung eines Fahrverbots wegen einer beharrlichen Pflichtenverletzung im Sinne von § 25 Abs. 1 StVG rechtfertigen (OLG Thüringen DAR 2007, 157/158 = VRS 111, 205 ff. sowie eingehend OLG Bamberg NJW 2007, 3655 f. = NZV 2008, 48 f. = zfs 2007, 707 f. = VRR 2008, 36 f. [Gieg];… Burhoff Rn. 1991), jedoch darf hierbei - wie auch sonst - das schon oben angesprochene Zeitmoment nicht aus den Augen verloren werden. - OLG Hamm, 24.03.2009 - 3 Ss OWi 844/08
Vorbelastung; Tatbestandskennziffer
Die Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung ergibt sich auch nicht aus der Tatbestandskennziffer im Beschluss des Amtsgerichts O. Abgesehen davon, dass diese schon nicht im angefochtenen Urteil mitgeteilt wird, also der Senat auch nicht überprüfen kann, ob das Amtsgericht von der Tatbestandskennziffer auf den richtigen Verkehrsverstoß geschlossen hat, handelt es sich bei den bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten, wie er vom Kraftfahrbundesamt herausgegeben wird, und dem die Tatbestandskennziffern entnommen werden, lediglich um eine verwaltungsinterne Richtlinie, die keine Bindungswirkung für das Gericht entfaltet (OLG Hamm Beschl. v. 23.01.2007 - 2 SsOWi 896/06 - juris; OLG Jena Beschl. v. 23.05.2006 - 1 Ss 54/06 - juris; vgl. auch OLG Düsseldorf v. 15.06.2000 - 2a SsOWi 129/00 - juris;… König in: Hentschel/u.a. Straßenverkehrsrecht 40. Aufl. § 24 StVG Rdn. 64). - OLG Bamberg, 23.11.2012 - 3 Ss OWi 1567/12
Fahrverbot, Beharrlichkeit, Mobiltelefon, Handy
Zwar kann ein wiederholter Verstoß gegen § 23 Ia StVO im Einzelfall die Anordnung eines Fahrverbots wegen einer beharrlichen Pflichtenverletzung im Sinne von § 25 I StVG rechtfertigen (OLG Thüringen DAR 2007, 157 f. = VRS 111, 205 ff. sowie eingehend OLG Bamberg NJW 2007, 3655 f. = NZV 2008, 48 f. = zfs 2007, 707 f. = VRR 2008, 36 f. [Gieg];… Burhoff Rn. 1991), jedoch darf hierbei - wie auch sonst - das schon oben angesprochene Zeitmoment nicht aus den Augen verloren werden.