Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 08.01.2007 - I-1 U 180/06   

Volltextveröffentlichungen (7)

mehr
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fahrzeugkaufvertrag - Rückabwicklung wegen Verschleißteilen

  • kfz-expert.de

    Unterschied zwischen Sachmangel und normalem (gewöhnlichen) Verschleiß bei einem gebrauchten Fahrzeug (Sachmängelhaftung)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 434 § 476
    Kein Sachmangel bein normalem Verschleiss eines Kfz - Beweislastumkehr nach 476 BGB erst bei voll bewiesenem Sachmangel

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Gebrauchtwagenkauf: Haftungsgrundsätze für Verschleißmängel

  • rechtplus.de (Kurzinformation)

    Gebrauchtwagenkauf: Haftungsgrundsätze für Verschleißmängel

Zeitschriftenfundstellen

  • DAR 2007, 211



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Wird zitiert von ... (5)  

  • OLG Düsseldorf, 23.06.2008 - 1 U 264/07  

    Zur Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs wegen eines Mangels der Kaufsache

    Ein Mangel im Sinne der objektiven Kriterien des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB liegt nicht vor (so jetzt auch BGH NJW 2008, 53; NJW 2006, 434, ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. DAR 2007, 211 = ZGS 2007, 320).
  • OLG Hamm, 10.06.2010 - 28 U 15/10  

    Verschleiß eines Gebrauchtwagens als Sachmangel

    Dies führt dazu, dass ein Verschleißgrad, der den normalen Nutzer unter gewöhnlichen Umständen zum Auswechseln des Verschleißteils veranlasst, einen Mangel darstellt, wenn das technische Gerät ohne Austausch - und ohne Hinweis auf die Erneuerungsbedürftigkeit - verkauft wird (zur Nichtauswechselung auswechselungsbedürftiger Verschleißteile als Sachmangel siehe OLG Düsseldorf, DAR 2007, 211, 212; OLG Koblenz, NJW 2007, 1828; Reinking/Eggert , aaO, Rz. 1515, 1535 f.; Senatsurteil vom 7. März 2002 - 28 U 147/01, n.v. - sog. "Wellentheorie").
  • OLG Düsseldorf, 29.11.2011 - 1 U 141/07  

    Begriff des Sachmangels i.S. von § 434 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BGB

    Ein Mangel im Sinne der objektiven Kriterien des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB liegt nicht vor (BGH NJW 2008, 53; BGH NJW 2006, 434; so auch ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. DAR 2007, 211; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 10. Aufl., Rdnr. 1535).
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  • OLG Frankfurt, 22.07.2010 - 22 U 232/07  

    Gebrauchtwagenkaufvertrag: Vorliegen eines Sachmangels bei erheblichen, aber

    Die Einschätzung des Senats widerspricht auch nicht der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 8.1.2007 (1 U 180/06).
  • LG Rostock, 05.03.2008 - 4 O 273/07  

    Sachmangelhaftung beim Gebrauchtwagenkauf: Voraussetzung eines Vertretenmüssens

    Für den normalen, gewöhnlichen Verschleiß hat der Verkäufer eines gebrauchten Fahrzeuges - sofern nicht eine gegenteilige Vereinbarung vorliegt - deshalb nicht einzustehen, gleichwohl, welche Auswirkungen der Defekt hat (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil v. 08.01.07 - 1 U 180/06 = DAR 2007, 211).
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