Weitere Entscheidung unten: BGH, 05.09.2006

Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 15.11.2006 - 2 Ss OWi 577/06   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • verkehrsrechtsforum.de

    Verkehrsordnungswidrigkeit des Führens eines Fahrzeugs, obwohl die Besetzung nicht vorschriftsmäßig war

  • RA Kotz

    Schuhwerk - Autofahren ohne Schuhwerk eine Ordnungswidrigkeit?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ordnungswidrigkeit des Führens eines Kraftfahrzeugs ohne Schuhe

Kurzfassungen/Presse (9)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Allein durch das Führen eines Kraftfahrzeugs ohne geeignetes Schuhwerk bzw. mit Socken liegt noch keine Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 23 Abs. 1 S. 2 StVO oder einer anderweitigen Vorschrift des Straßenverkehrsrechts vor

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Führen eines Kraftfahrzeuges - Führen eines Kfz ohne Schuhe

  • mitfugundrecht.de (Auszüge)

    Fahren ohne festes Schuhwerk ist keine Ordnungswidrigkeit nach der StVO

mehr
  • finanztip.de (Kurzinformation)

    Barfuß, Flipflops, offene Sandalen: Was ist im Auto erlaubt

  • lawinfo.de (Kurzinformation)

    Wer ohne Schuhe fährt, verstößt nicht gegen die Pflichten des Fahrzeugführers

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Ordnungswidrigkeit: Wer sein Kfz ohne Schuhe führt, verstößt nicht gegen die Pflichten des Fahrzeugführers

  • rechtsanwalt-cordes.de (Leitsatz)

    Autofahren ohne Schuhe

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Autofahren nur mit Socken - Bußgeld? - Verstoß gegen die Pflichten eines sorgfältigen Autofahrers

  • lto.de (Kurzinformation)

    Keine Ordnungswidrigkeit durch Führen eines Kfz ohne geeignetes Schuhwerk

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Führen eines Kraftfahrzeuges - Führen eines Kfz ohne Schuhe

  • lto.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Straßenverkehr: "Unten ohne" am Steuer

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2007, 1014 (Ls.)
  • NStZ-RR 2007, 90
  • NZV 2007, 216 (Ls.)
  • DAR 2007, 338



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Wird zitiert von ... (4)  

  • OLG Celle, 13.03.2007 - 322 Ss 46/07  

    Straßenverkehrsrecht: Bußgeldbewehrung des Führens eines Lkw ohne geeignetes

    Das bloße Fahren ohne geeignetes Schuhwerk ist - jedenfalls bei einer nicht dem Anwendungsbereich des § 209 SGB VII unterfallenden Fahrt und ohne zusätzliche Herbeiführung eines von der Rechtsordnung missbilligten Erfolges - weder nach § 23 Abs. 1 Satz 2, § 49 Abs. 1 Nr. 22 StVO noch nach anderweitigen Vorschriften des Straßenverkehrsrechts mit Bußgeld sanktioniert (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 15.11.2006, NStZ-RR 2007, 90).
  • OLG Bamberg, 18.01.2011 - 3 Ss OWi 1696/10  

    Rechtsbeschwerde im Ordnungswidrigkeitenverfahren: Verantwortlichkeit eines

    Von einer solchen erheblichen Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit durch sonstige fahrzeugbezogene Umstände ist auszugehen, wenn durch die Steigerung der normalen von dem Fahrzeug ausgehenden Gefahr der Eintritt einer konkreten Gefahr für andere wahrscheinlicher wird (vgl. aus der Rspr. u.a. OLG Düsseldorf DAR 2000, 223 f. = NJW 2000, 189 f. = VRS 98, 302 ff.; OLG Bamberg DAR 2007, 338 ff. = NStZ-RR 2007, 90 ff. = OLGSt StVO § 23 Nr. 6 = VerkMitt 2007, Nr. 58; OLG Bamberg, Beschluss vom 04.04.2007 - 3 Ss OWi 338/07 ; OLG Celle VRS 112, 363 ff. = NJW 2007, 2505 = NZV 2007, 532 f. und KG, Beschluss vom 17.07.2000 - 2 Ss 142/00 ; vgl. auch König in Hentschel/König/Dauer § 23 StVO Rn. 15 sowie Heß in: Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht 21. Aufl. § 23 StVO Rn. 4 ff., 13 , jeweils m.w.N.).
  • OLG Bamberg, 11.01.2007 - 3 Ss OWi 1796/06  
    3 1. Der Teilerfolg des Rechtsmittels beruht darauf, das das Fahren ohne bzw. ohne geeignetes Schuhwerk jedenfalls bei einer - wie hier - nicht dem Anwendungsbereich des § 209 SGB VII unterfallenden Fahrt derzeit weder nach § 23 Abs. 1 Satz 2 StVO noch nach anderweitigen Vorschriften des Straßenverkehrsrechts bußgeldbewehrt ist (vgl. OLG Bamberg, Beschluss v. 15.11.2006 - 2 Ss OWi 577/06 sowie zuletzt Senatsbeschlüsse v. 27.12.2006 - 3 Ss OWi 1306/06 und 3 Ss OWi 582/06, jeweils m.w.N.).
  • LG Detmold, 07.10.2010 - 12 O 136/08  

    Verkehrsunfall

    Es ist mit den Pflichten eines sorgfältigen Kraftfahrzeugführers unvereinbar, ein Kfz ohne oder mit hierfür ungeeignetem Schuhwerk zu führen, da wesentliche Fahrzeugfunktionen über Pedale mit Fußkontakt gesteuert werden und es zu einem Abrutschen von den Pedalen kommen kann (vgl. OLG Bamberg, Beschl. v. 15.11.06, Az 2 Ss Owi 577/06; OLG Celle, NStZ-RR 2007, 90).

Rechtsprechung
   BGH, 05.09.2006 - 1 StR 107/06   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 25 Abs. 2 StGB; § 52 StGB; § 53 StGB; § 21 StVG
    Konkurrenzen bei Mittätern (Tateinheit und Tatmehrheit); Entziehung der Fahrerlaubnis (Verkehrstat außerhalb des Kataloges nach § 69 Abs. 1 StGB; Fahren ohne Fahrerlaubnis).

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de
mehr
  • blutalkohol , S. 76

    Verstoß gegen § 21 StVG als sog. "typisches Verkehrsdelikt" i. S. d. § 69 Abs. 1 StGB

  • rechtsportal.de

    Sperre wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Fahren ohne Fahrerlaubnis

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 40
  • NStZ-RR 2007, 89
  • NZV 2007, 212
  • DAR 2007, 338



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Wird zitiert von ... (4)  

  • OLG Hamburg, 29.09.2011 - 3-44/11  

    Nichtanerkennung einer nach Verzicht auf die deutsche Fahrerlaubnis im

    Insoweit muss der Senat nicht entscheiden, ob ein vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis ein für die Sicherheit des Straßenverkehrs ähnliches Fehlverhalten darstellt und bereits der durch eine solche Tat vermittelte ungünstige Eindruck - wie bei einer Katalogtat nach § 69 Abs. 2 StGB - ein ausreichendes Indiz für die künftige charakterliche Ungeeignetheit des Täters ist (verneinend: Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 69 Rn. 46; Athing in Münchener Kommentar zum StGB, § 69 Rn. 82; Geppert in Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl., § 69 Rn. 106; vgl. dazu auch BGH NStZ-RR 2007, 89; OLG Hamm VRS 63, 346).
  • AG Lahr, 18.02.2008 - 3 Ds 6 Js 12423/07  

    Fahrerlaubnis: Vorsorgliche Entziehung bei Verdacht des Besitzes; Erkenntnis über

    Denn wem die Erlaubnis fehlt, mit dem Pkw am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen, der verletzt, wenn er es trotzdem tut, eine typische Pflicht im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs - Teilnahme am öffentlichen Verkehr nur mit Erlaubnis - in besonders augenfälliger Weise (BGH NStZ-RR 2007, 40).
  • AG Lübeck, 09.12.2011 - 61 GS 125/11  

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, gas wheelie

    Eine solche verkehrs-spezifische Anlasstat ist auch das Fahren ohne Fahrerlaubnis (BGH NStZ-RR 2007, 40; 2007, 89).
  • AG Hamburg-Harburg, 17.05.2011 - 619 Ds 53/11  

    Fahrerlaubnis, ausländische, Verzicht, inländische, Sperrfrist

    Insoweit muss der Senat nicht entscheiden, ob ein vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis ein für die Sicherheit des Straßenverkehrs ähnliches Fehlverhalten darstellt und bereits der durch eine solche Tat vermittelte ungünstige Eindruck - wie bei einer Katalogtat nach § 69 Abs. 2 StGB - ein ausreichendes Indiz für die künftige charakterliche Ungeeignetheit des Täters ist (verneinend: Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 69 Rn. 46; Athing in Münchener Kommentar zum StGB, § 69 Rn. 82; Geppert in Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl., § 69 Rn. 106; vgl. dazu auch BGH NStZ-RR 2007, 89; OLG Hamm VRS 63, 346).
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