Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 19.09.2008

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 16.06.2008 - 1 Ss 187/08   

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https://dejure.org/2008,1686
OLG Stuttgart, 16.06.2008 - 1 Ss 187/08 (https://dejure.org/2008,1686)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16.06.2008 - 1 Ss 187/08 (https://dejure.org/2008,1686)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16. Juni 2008 - 1 Ss 187/08 (https://dejure.org/2008,1686)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Burhoff online

    Mobiltelefon, Benutzung, Begriff, Verfassungsmäßigkeit

  • openjur.de

    Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr: Verwendung eines Mobiltelefons unter Benutzung eines Headsets/Earsets

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfüllung des Tatbestandes des § 23 Abs. 1 Buchst. a Straßenverkehrsordnung (StVO) durch die Verwendung eines in einer Handy-Vorrichtung des Kraftfahrzeugs abgelegten Mobiltelefons unter Benutzung eines Headsets/Earsets; Erfüllung des Tatbestandes des § 23 Abs. 1 Buchst. a ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Mobilfunktelefonnutzung mit Headset - verbotswidrig?

  • rabüro.de

    Zur Verwendung eines Mobiltelefons am Steuer unter Benutzung eines Headsets/Earsets

  • Judicialis

    StVO § 23 Abs. 1a

  • ra.de
  • rechtsanwalt-ebenhoeh.de

    Telefonieren im Straßenverkehr unter Benutzung eines Headsets/Earsets

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Mobiltelefon im Straßenverkehr: Telefonieren unter Benutzung eines Headsets/Earsets

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Telefonieren unter Benutzung eines Headsets/Earsets im Straßenverkehr

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Funktelefon - Begriff der Benutzung

  • IWW (Kurzinformation)

    Verkehrsrecht - Telefonieren mit Head-/Earset und Bluetooth-Verbindung

  • IWW (Kurzinformation)

    Telefon - Telefonieren mit Head-/Earset und Bluetooth-Verbindung

  • IWW (Kurzinformation)

    Telefon - Telefonieren mit Head-/Earset und Bluetooth-Verbindung

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Mobiltelefon im Straßenverkehr - Telefonieren unter Benutzung eines Headsets/Earsets

  • IWW (Kurzinformation)

    Telefonieren mit Head-/Earset und Bluetooth-Verbindung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Headset eines Mobiltelefons darf ans Ohr gedrückt werden!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Andrücken des Headsets keine unerlaubte Handynutzung

  • Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)

    Hand am Handy-Kopfhörer erlaubt?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Im Auto mit Headset telefoniert - Das ist kein verbotenes "Benutzen eines Mobiltelefons" während der Fahrt

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Verkehrsrecht: Mobiltelefon im Straßenverkehr: Telefonieren unter Benutzung eines Headsets/Earsets

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Handyverbot: Autofahrer darf Headset ans Ohr drücken

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Mobiltelefon im Straßenverkehr - Telefonieren unter Benutzung eines Headsets/Earsets

Sonstiges

  • beck-blog (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Sehr geehrter Herr Krumm....die Handyspange!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 3369
  • NStZ 2009, 296 (Ls.)
  • NZV 2009, 95
  • DAR 2008, 654
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Bamberg, 05.11.2007 - 3 Ss OWi 744/07

    Keine unerlaubte Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons durch die Aufnahme

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.06.2008 - 1 Ss 187/08
    Deshalb muss unter Benutzung eines Mobiltelefons auch die Wahrnehmung der von neuartigen Geräten zur Verfügung gestellten zahlreichen Möglichkeiten als Instrument zur Speicherung, Verarbeitung und Darstellung von Daten (Organisationsfunktion, Diktier-, Kamera- und Spielefunktion) verstanden werden, weil diese Auslegung vom Wortlaut der Bestimmung gedeckt ist (vgl. OLG Bamberg NJW 2008, 599; OLG Karlsruhe DAR 2007, 99; OLG Hamm NJW 2005, 2469; OLG Köln NZV 2005, 547; Jagow/ Burmann/Heß, Straßenverkehrsrecht, 20. Auflage, § 23 StVO Rdnr. 22 a).

    Werden diese Gefahrenquellen durch eine technische Neuentwicklung wie die Freisprecheinrichtung (vgl. OLG Bamberg NJW 2008, 599) oder das Headset/Earset beseitigt, greift der Tatbestand auch nach seinem Sinn und Zweck nicht ein.

  • OLG Köln, 23.08.2005 - 83 Ss OWi 19/05

    Begriff der Benutzung eines Mobiltelefons

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.06.2008 - 1 Ss 187/08
    Deshalb muss unter Benutzung eines Mobiltelefons auch die Wahrnehmung der von neuartigen Geräten zur Verfügung gestellten zahlreichen Möglichkeiten als Instrument zur Speicherung, Verarbeitung und Darstellung von Daten (Organisationsfunktion, Diktier-, Kamera- und Spielefunktion) verstanden werden, weil diese Auslegung vom Wortlaut der Bestimmung gedeckt ist (vgl. OLG Bamberg NJW 2008, 599; OLG Karlsruhe DAR 2007, 99; OLG Hamm NJW 2005, 2469; OLG Köln NZV 2005, 547; Jagow/ Burmann/Heß, Straßenverkehrsrecht, 20. Auflage, § 23 StVO Rdnr. 22 a).
  • OLG Hamm, 06.07.2005 - 2 Ss OWi 177/05

    Zulassung; Benutzung eines Handys; Begriff der Benutzung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.06.2008 - 1 Ss 187/08
    Deshalb muss unter Benutzung eines Mobiltelefons auch die Wahrnehmung der von neuartigen Geräten zur Verfügung gestellten zahlreichen Möglichkeiten als Instrument zur Speicherung, Verarbeitung und Darstellung von Daten (Organisationsfunktion, Diktier-, Kamera- und Spielefunktion) verstanden werden, weil diese Auslegung vom Wortlaut der Bestimmung gedeckt ist (vgl. OLG Bamberg NJW 2008, 599; OLG Karlsruhe DAR 2007, 99; OLG Hamm NJW 2005, 2469; OLG Köln NZV 2005, 547; Jagow/ Burmann/Heß, Straßenverkehrsrecht, 20. Auflage, § 23 StVO Rdnr. 22 a).
  • OLG Hamm, 12.07.2006 - 2 Ss OWi 402/06

    Handy, Benutzung; Begriff; Auslesen von Telefonnummer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.06.2008 - 1 Ss 187/08
    Die Bestimmung des § 23 Abs. 1 a StVO will offensichtlich verhindern, dass der Fahrer in einer Hand einen Gegenstand hält, den er nicht ohne weiteres schnell loslassen kann (vgl. OLG Hamm NJW 2006, 2870; Jagow/Burmann/Heß, Straßenverkehrsrecht, 20. Auflage, § 23 StVO Rdnr. 22 a).
  • BVerfG, 21.12.2004 - 1 BvR 2652/03

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Führens eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.06.2008 - 1 Ss 187/08
    a) Art. 103 Abs. 2 GG verpflichtet den Strafgesetzgeber ebenso wie den Gesetzgeber in Ordnungswidrigkeitensachen (BVerfG NJW 2005, 349), die Voraussetzungen der Sanktionierung so genau zu umschreiben, dass sich Tragweite und Anwendungsbereich der Norm durch Auslegung ermitteln lassen.
  • BVerfG, 05.07.1983 - 2 BvR 200/81

    Auslegung des Waffenrechts vor dem Hintergrund des Grundsatzes "nulla poena sine

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.06.2008 - 1 Ss 187/08
    Dafür maßgeblich ist in erster Linie der für den Normadressaten aus dessen Sicht erkennbare und verstehbare Wortlaut des gesetzlichen Sanktionstatbestandes (ständige Rechtsprechung seit BVerfGE 64, 389, 393).
  • OLG Karlsruhe, 27.11.2006 - 3 Ss 219/05

    Ordnungswidrige Benutzung eines Mobiltelefons durch den Fahrzeugführer: Abfrage

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.06.2008 - 1 Ss 187/08
    Deshalb muss unter Benutzung eines Mobiltelefons auch die Wahrnehmung der von neuartigen Geräten zur Verfügung gestellten zahlreichen Möglichkeiten als Instrument zur Speicherung, Verarbeitung und Darstellung von Daten (Organisationsfunktion, Diktier-, Kamera- und Spielefunktion) verstanden werden, weil diese Auslegung vom Wortlaut der Bestimmung gedeckt ist (vgl. OLG Bamberg NJW 2008, 599; OLG Karlsruhe DAR 2007, 99; OLG Hamm NJW 2005, 2469; OLG Köln NZV 2005, 547; Jagow/ Burmann/Heß, Straßenverkehrsrecht, 20. Auflage, § 23 StVO Rdnr. 22 a).
  • OLG Stuttgart, 25.04.2016 - 4 Ss 212/16

    Bußgeldbewehrte Handybenutzung durch einen Fahrzeugführer: Halten des

    Im Übrigen entspricht dies auch dem Willen des Verordnungsgebers, wonach die Bestimmung des § 23 Abs. 1a StVO offensichtlich verhindern will, dass der Fahrer in einer Hand einen Gegenstand hält, den er nicht ohne weiteres schnell loslassen kann (OLG Stuttgart, Beschluss vom 16. Juni 2008 - 1 Ss 187/08, NJW 2008, 3369, 3370).
  • OLG Hamm, 07.07.2015 - 1 RBs 109/15

    Benutzung eines In-Ohr-Headsets unterfällt nicht der Bußgeldvorschrift über die

    Deshalb muss unter Benutzung eines Mobiltelefons auch die Wahrnehmung der von neuartigen Geräten zur Verfügung gestellten zahlreichen Möglichkeiten als Instrument zur Speicherung, Verarbeitung und Darstellung von Daten (Organisationsfunktion, Diktier-, Kamera- und Spielefunktion) verstanden werden, weil diese Auslegung vom Wortlaut der Bestimmung gedeckt ist (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 16.06.2008 - 1 Ss 187/08, NZV 2009, 95, m.w.N.).

    Die Benutzung eines Inohr-Headsets ist nicht mit der Aufnahme oder dem Halten des Hörers eines Autotelefons gleich zu setzen, weil das Inohr-Headset grundsätzlich nicht mit der Hand gehalten werden muss, sondern eine eigenständige Befestigung am Kopf des Fahrers besitzt (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 16.06.2008 - 1 Ss 187/08, NZV 2009, 95, m.w.N.).

    Die Bestimmung des § 23 Abs. 1a StVO will offensichtlich verhindern, dass der Fahrer in einer Hand einen Gegenstand hält, den er nicht ohne weiteres schnell loslassen kann (vgl. OLG Hamm, NJW 2006, 2870; OLG Stuttgart, Beschluss vom 16.06.2008 - 1 Ss 187/08, NZV 2009, 95, m.w.N.).

    Die Umdefinition der "Teilfunktionen" eines Mobil- oder Autotelefons als Gesamtanlage ist wegen der im Sanktionsrecht notwendigen Tatbestandsbestimmtheit nicht zulässig (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 16.06.2008 - 1 Ss 187/08, NZV 2009, 95, m.w.N.).

  • OLG Köln, 12.08.2009 - 83 Ss OWi 63/09

    Musik hören mit dem Mobiltelefon ist auch verboten

    Die Vorschrift soll gewährleisten, dass der Fahrzeugführer während der Benutzung des Mobiltelefons beide Hände für die Bewältigung der Fahraufgabe frei hat (vgl. OLG Stuttgart NJW 2008, 3369 f.).
  • OLG Hamm, 26.09.2019 - 4 RBs 307/19

    Ordnungswidrige Handnutzung bei bloßem Wegdrücken

    Vor dem Hintergrund dieser Grundsätze ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung ebenfalls anerkannt, dass das reine Halten eines Mobiltelefons bei Verwendung einer Freisprecheinrichtung dann nicht § 23 Abs. 1a StVO unterfällt, wenn über das Telefonieren hinaus keine weitere Funktion des Gerätes genutzt wird (zu vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 25.4.2016 - 4 Ss 212/16-, MMR 2017, 195; OLG Bamberg, Beschluss vom 05.11.2007 - 3 Ss OWi 744/07-, NZV 2008, 212; OLG Stuttgart, Beschluss vom 16.06.2008 - 1 Ss 187/08 - NJW 2008, 3369 (für die Verwendung eines sog. "bluetooth-headsets"); zit. jeweils nach beck-online).
  • OLG Köln, 18.02.2009 - 83 Ss OWi 11/09

    Verbotswidrige Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt

    Die Vorschrift soll gewährleisten, dass der Fahrzeugführer während der Benutzung des Mobiltelefons beide Hände für die Bewältigung der Fahraufgabe frei hat (vgl. OLG Stuttgart NJW 2008, 3369 f.).
  • OLG Köln, 01.09.2009 - 81 Ss OWi 82/09

    Voraussetzungen für die Zulassung der Rechtsbeschwerde im strafrechtlichen

    Die Vorschrift soll gewährleisten, dass der Fahrzeugführer während der Benutzung des Mobiltelefons beide Hände für die Bewältigung der Fahraufgabe frei hat (vgl. OLG Stuttgart NJW 2008, 3369 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.09.2008 - 82 Ss-OWi 67/08-B - 215 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,22049
OLG Köln, 19.09.2008 - 82 Ss-OWi 67/08-B - 215 B (https://dejure.org/2008,22049)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.09.2008 - 82 Ss-OWi 67/08-B - 215 B (https://dejure.org/2008,22049)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. September 2008 - 82 Ss-OWi 67/08-B - 215 B (https://dejure.org/2008,22049)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Höhe des erforderlichen Sicherheitsabzugs i.R.v. Geschwindigkeitsmessungen durch Nachfahren in einem Fahrzeug mit nicht justiertem und nicht geeichtem Tachometer

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    StVO § 3; StVZO § 57 Abs. 2 Satz 2
    Sicherheitsabzug bei Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren mit nicht justiertem Tachometer

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Toleranzwert bei Messung durch Nachfahren

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Toleranzwert bei Messung durch Nachfahren

Papierfundstellen

  • DAR 2008, 654
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 18.12.1990 - Ss 554/90

    Geschwindigkeit; Messung; Nachfahren; Dienstfahrzeug; Sicherheitsabzug;

    Auszug aus OLG Köln, 19.09.2008 - 82 Ss OWi 67/08
    Allerdings ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats bei Geschwindigkeitsmessungen durch Nachfahren in einem Fahrzeug mit nicht justiertem und nicht geeichtem Tachometer ein Sicherheitsabzug von 7 % des Skalenendwerts als Ausgleich für mögliche Eigenfehler des Tachometers und ein weiterer Abzug von 12 % der abgelesenen Geschwindigkeit für andere mögliche Ungenauigkeiten im Regelfall ausreichend, aber auch erforderlich (vgl. nur grundlegend Senat VRS 80, 467 = DAR 1991, 193 = NZV 1991, 202; vgl. auch Senat MDR 1998, 193; SenE v. 06.12.2007 - 82 Ss-OWi 107/07 - SenE v. 31.07.2008 - Ss-OWi 39/08 -).

    Die 12 % beinhalten nämlich einen Abzug von jeweils 3 % für mögliche Ablesefehler und Fehler durch Abstandsveränderungen (vgl. Senat VRS 80, 467 = DAR 1991, 193 = NZV 1991, 202 i.V.m. OLG Düsseldorf VRS 74, 452 = NJW 1988, 1039 = DAR 1988, 137 = JMBl. NJW 1988, 65).

  • OLG Düsseldorf, 18.12.1987 - 5 Ss OWi 187/86

    Zum Toleranzabzug bei der Feststellung von Geschwindigkeitsverstößen durch

    Auszug aus OLG Köln, 19.09.2008 - 82 Ss OWi 67/08
    Die 12 % beinhalten nämlich einen Abzug von jeweils 3 % für mögliche Ablesefehler und Fehler durch Abstandsveränderungen (vgl. Senat VRS 80, 467 = DAR 1991, 193 = NZV 1991, 202 i.V.m. OLG Düsseldorf VRS 74, 452 = NJW 1988, 1039 = DAR 1988, 137 = JMBl. NJW 1988, 65).
  • BGH, 14.05.1987 - III ZR 267/85

    Zulässigkeit eines gerichtlichen Vergleichs über Notargebühren

    Auszug aus OLG Köln, 19.09.2008 - 82 Ss OWi 67/08
    Die 12 % beinhalten nämlich einen Abzug von jeweils 3 % für mögliche Ablesefehler und Fehler durch Abstandsveränderungen (vgl. Senat VRS 80, 467 = DAR 1991, 193 = NZV 1991, 202 i.V.m. OLG Düsseldorf VRS 74, 452 = NJW 1988, 1039 = DAR 1988, 137 = JMBl. NJW 1988, 65).
  • OLG Köln, 03.12.2021 - 1 RBs 254/21

    Ordnungswidrigkeitenrecht; Straßenverkehrsrecht

    Der Senat hat allerdings - ohne dass es jeweils entscheidungstragend hierauf angekommen wäre - bereits in der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass gemäß § 57 Abs. 2 S. 2 StVZO n. F. die zulässige Voreilung abweichend hiervon zu bestimmen ist (z. B. Senat v. 19.09.2008 - 82 Ss-OWi 67/08 = DAR 2008, 654).
  • OLG Köln, 29.08.2018 - 1 RBs 212/18

    Anforderungen an die Feststellungen einer Überschreitung der zulässigen

    Der weiter vom Oberlandesgericht Köln vorgenommene Abzug von 12 % beinhaltet weiter einen Abzug von jeweils 3 % für mögliche Ablesefehler und Fehler durch Abstandsveränderungen (vgl. Beschluss OLG Köln vom 19.09.2008, Az. 82 Ss-OWi 67/08).
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