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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 03.06.2008 - IV-2 Ss (OWi) 84/08, IV-2 Ss (OWi) 39/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,5118
OLG Düsseldorf, 03.06.2008 - IV-2 Ss (OWi) 84/08, IV-2 Ss (OWi) 39/08 (https://dejure.org/2008,5118)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.06.2008 - IV-2 Ss (OWi) 84/08, IV-2 Ss (OWi) 39/08 (https://dejure.org/2008,5118)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. Juni 2008 - IV-2 Ss (OWi) 84/08, IV-2 Ss (OWi) 39/08 (https://dejure.org/2008,5118)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit einer tateinheitlichen Begehung des verbotswidrigen Haltens auf einer Kraftfahrstraße und der untersagten Benutzung eines Mobiltelefons

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Mobilfunktelefonbenutzung (verbotswidrige) - laufender Motor und Standstreifen

  • Judicialis

    StVO § 18 Abs. 8; ; StVO § 23 Abs. 1a; ; StVO § 49 Abs. 1 Nr. 18; ; StVO § 49 Abs. 1 Nr. 22

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • ra-felsmann.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Handyverbot auch auf dem Seitenstreifen der Autobahn

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Handy-Verbot gilt auch auf der Standspur

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Telefonieren auf dem Pannenstreifen - auch das ist verboten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Telefonieren auf dem Seitenstreifen einer Autobahn verboten - Seitenstreifen ist "Fahrbahn im Rechtssinne"

Papierfundstellen

  • NZV 2008, 584
  • DAR 2008, 708
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.05.1981 - 4 StR 530/79

    Fahrbahn - Verkehrsteilnehmer - Richtungsfahrbahn - Autobahnausfahrt - Benutzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.06.2008 - 2 Ss OWi 84/08
    Der Seitenstreifen ist vielmehr ein unselbständiger Bestandteil der Richtungsfahrbahn der Autobahn oder Kraftfahrstraße und bildet mit den angrenzenden Fahrstreifen eine Fahrbahn im Rechtssinne (vgl. BGH NJW 1981, 1968, 1969).
  • OLG Düsseldorf, 02.01.2003 - 2a Ss OWi 300/02

    Besetzung des Bußgeldsenats für die Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.06.2008 - 2 Ss OWi 84/08
    Eine Pflicht des Einzelrichters zur Übertragung besteht daher immer dann, wenn die Rechtsbeschwerde - wie hier - gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 1 OWiG zur Fortbildung des Rechts zugelassen worden ist, da sich Zulassungs- und Übertragungsgrund in diesen Fällen stets decken (vgl. OLG Düsseldorf VRS 105, 27).
  • OLG Celle, 24.11.2005 - 211 Ss 111/05

    Pflicht zur Verwendung des Sicherheitsgurtes bei zwischenzeitlichenm Anhalten des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.06.2008 - 2 Ss OWi 84/08
    Demgemäß gilt das Benutzungsverbot auch dann, wenn der Fahrzeugführer mit laufendem Motor an einer roten Ampel wartet (vgl. OLG Celle NJW 2006, 710; OLG Hamm NStZ 2006, 358).
  • OLG Hamm, 01.12.2005 - 2 Ss OWi 811/05

    Telefon: Handybenutzung; Pkw; laufender Motor

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.06.2008 - 2 Ss OWi 84/08
    Demgemäß gilt das Benutzungsverbot auch dann, wenn der Fahrzeugführer mit laufendem Motor an einer roten Ampel wartet (vgl. OLG Celle NJW 2006, 710; OLG Hamm NStZ 2006, 358).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 01.06.2005 - Ss (OWi) 213/05   

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https://dejure.org/2005,7358
OLG Dresden, 01.06.2005 - Ss (OWi) 213/05 (https://dejure.org/2005,7358)
OLG Dresden, Entscheidung vom 01.06.2005 - Ss (OWi) 213/05 (https://dejure.org/2005,7358)
OLG Dresden, Entscheidung vom 01. Juni 2005 - Ss (OWi) 213/05 (https://dejure.org/2005,7358)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Begriffs der "Wartung" im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 StVZOAusnV 49 bezüglich des Betankens eines Fahrzeugs; Benutzung eines roten Kennzeichens zwecks preiswerten Betankens eines Fahrzeugs in der Republik Polen; Berücksichtigung des Bestimmtheitsgrundsatzes ...

  • Judicialis

    StVG § 24; ; StVZO § 18 Abs. 1; ; StVZO § 69a Abs. 2 Nr. 3; ; StVZOAusnV 49 § 1; ; BKatV § 1; ; BKat Nr. 178

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Wartungszweck bei Oldtimerfahrt mit rotem Kennzeichen zum Auftanken

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 277
  • DAR 2008, 708
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52

    Wohnungsbauförderung

    Auszug aus OLG Dresden, 01.06.2005 - Ss OWi 213/05
    Maßgebend für die Auslegung einer Gesetzesbestimmung ist der in dieser zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers, so wie er sich aus dem Wortlaut der Gesetzesbestimmung und dem Sinnzusammenhang ergibt, in dem diese hineingestellt ist (BVerfGE 1, 299; 11, 126; 48, 256).
  • BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83

    Sitzblockaden I

    Auszug aus OLG Dresden, 01.06.2005 - Ss OWi 213/05
    Die Vorschrift verpflichtet den Gesetzgeber, die Voraussetzungen der Strafbarkeit so konkret zu umschreiben, dass Tragweite und Anwendungsbereich der Straftatbestände sich aus dem Wortlaut ergeben oder jedenfalls durch Auslegung ermitteln lassen (vgl. BVerfGE 71, 108 [114]; 73, 206 [234]; 92, 1 [12] m.w.N.).
  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvR 718/89

    Sitzblockaden II

    Auszug aus OLG Dresden, 01.06.2005 - Ss OWi 213/05
    Die Vorschrift verpflichtet den Gesetzgeber, die Voraussetzungen der Strafbarkeit so konkret zu umschreiben, dass Tragweite und Anwendungsbereich der Straftatbestände sich aus dem Wortlaut ergeben oder jedenfalls durch Auslegung ermitteln lassen (vgl. BVerfGE 71, 108 [114]; 73, 206 [234]; 92, 1 [12] m.w.N.).
  • BVerfG, 23.10.1985 - 1 BvR 1053/82

    Anti-Atomkraftplakette

    Auszug aus OLG Dresden, 01.06.2005 - Ss OWi 213/05
    Die Vorschrift verpflichtet den Gesetzgeber, die Voraussetzungen der Strafbarkeit so konkret zu umschreiben, dass Tragweite und Anwendungsbereich der Straftatbestände sich aus dem Wortlaut ergeben oder jedenfalls durch Auslegung ermitteln lassen (vgl. BVerfGE 71, 108 [114]; 73, 206 [234]; 92, 1 [12] m.w.N.).
  • BVerfG, 29.11.1989 - 2 BvR 1491/87

    Verfassungsrechtliche Unbeachtlichkeit einer zwischen Tatbegehung und Aburteilung

    Auszug aus OLG Dresden, 01.06.2005 - Ss OWi 213/05
    Gleiches gilt für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (vgl. BVerfGE 81, 132 [135]; 87, 399 [411]).
  • BVerfG, 01.12.1992 - 1 BvR 88/91

    Versammlungsauflösung

    Auszug aus OLG Dresden, 01.06.2005 - Ss OWi 213/05
    Gleiches gilt für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (vgl. BVerfGE 81, 132 [135]; 87, 399 [411]).
  • BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59

    Nachkonstitutioneller Bestätigungswille

    Auszug aus OLG Dresden, 01.06.2005 - Ss OWi 213/05
    Maßgebend für die Auslegung einer Gesetzesbestimmung ist der in dieser zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers, so wie er sich aus dem Wortlaut der Gesetzesbestimmung und dem Sinnzusammenhang ergibt, in dem diese hineingestellt ist (BVerfGE 1, 299; 11, 126; 48, 256).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 07.08.2008 - 2 Ss OWi 505/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,27384
OLG Hamm, 07.08.2008 - 2 Ss OWi 505/08 (https://dejure.org/2008,27384)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.08.2008 - 2 Ss OWi 505/08 (https://dejure.org/2008,27384)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. August 2008 - 2 Ss OWi 505/08 (https://dejure.org/2008,27384)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    StVG § 25
    Fahrverbot; Absehen; Urlaub; Feststellungen; Umfang

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Absehen vom Fahrverbot bei Abwehr des Arbeitsplatzverlustes mit zumutbaren Mitteln; Feststellung des Urlaubsanspruches vor einer Entscheidung über die Abwicklung eines Fahrverbots

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Fahrverbot - Vollstreckung des Fahrverbots im Urlaub

Papierfundstellen

  • DAR 2008, 708
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 03.03.2005 - 2 Ss OWi 817/04

    Anforderungen an die Begründung der Verhängung eines Fahrverbots; Verweisung des

    Auszug aus OLG Hamm, 07.08.2008 - 2 Ss OWi 505/08
    Damit sind, wenn - wie hier - keine Besonderheiten vorliegen, die vom Amtsgericht gemachten Angaben ausreichend (vgl. VRS 108, 444 = NZV 2005, 495 = VRR 2005, 155 = VA 2005, 86).

    Zwar unterliegt die Entscheidung, ob trotz Vorliegens eines Regelfalls der konkrete Sachverhalt Ausnahmecharakter hat und demgemäß von der Verhängung eines Fahrverbots abgesehen werden kann, in erster Linie der Beurteilung durch den Tatrichter (vgl. Senat in VRS 108, 444 u.a.) Dem Tatrichter ist jedoch insoweit kein rechtlich ungebundenes, freies Ermessen eingeräumt, das nur auf Vorliegen von Ermessensfehlern hin vom Rechtsbeschwerdegericht überprüfbar ist, sondern der dem Tatrichter verbleibende Entscheidungsspielraum ist durch gesetzlich niedergelegte und von der Rechtsprechung herausgearbeitete Zumessungskriterien eingeengt und unterliegt insoweit hinsichtlich der Angemessenheit der verhängten Rechtsfolgen in gewissen Grenzen der Kontrolle durch das Rechtsbeschwerdegericht, und zwar insbesondere hinsichtlich der Annahme der Voraussetzungen eines Durchschnittsfalls oder Regelfalls, zu der auch die Frage der Verhängung bzw. des Absehens von der Verhängung des Regelfahrverbotes nach der Bußgeldkatalogverordnung zu zählen ist (vgl. Senat, a.a.O.).

  • OLG Hamm, 14.01.1999 - 2 Ss OWi 1377/98

    Vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung, Geschwindigkeitsmessung durch

    Auszug aus OLG Hamm, 07.08.2008 - 2 Ss OWi 505/08
    Die Betroffene hat zudem auch weder die Geschwindigkeitsüberschreitung an sich noch deren Höhe bestritten (vgl. insoweit Senat VRS 96, 458 = NZV 1999, 391).
  • OLG Hamm, 26.04.2004 - 2 Ss OWi 203/04

    Geschwindigkeitsüberschreitung; tatsächliche Feststellungen; Umfang;

    Auszug aus OLG Hamm, 07.08.2008 - 2 Ss OWi 505/08
    Der Senat hat bereits früher darauf hingewiesen, dass bei einer Verurteilung wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung die Angabe des Toleranzabzugs jedenfalls dann entbehrlich ist, wenn sich aus sonstigen Gründen ergibt, dass es sich bei der vom Amtsgericht der Verurteilung zugrunde gelegten Geschwindigkeit bereits um die um einen Toleranzabzug verminderte Geschwindigkeit handelt (vgl. Senat in DAR 2004, 464).
  • OLG Hamm, 28.04.2017 - 1 RBs 35/17

    Verkehrsordnungswidrigkeit; Regelfahrverbot; Verhandlung in Abwesenheit;

    Der Tatrichter muss jedoch für seine Entscheidung eine eingehende, auf Tatsachen gestützte Begründung geben (zu vgl. OLG Hamm, a.a.O.; Beschluss vom 29.11.2007 - 3 Ss OWi 784/07 -, zitiert nach beck-online; Beschluss vom 30.08.2007 - 2 Ss OWi 527/07 - und Beschluss vom 07.08.2008 - 2 Ss OWi 505/08 -, jeweils zitiert nach Burhoff online).
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