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   OLG Karlsruhe, 28.11.2008 - 3 Ss 220/08   

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https://dejure.org/2008,13248
OLG Karlsruhe, 28.11.2008 - 3 Ss 220/08 (https://dejure.org/2008,13248)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.11.2008 - 3 Ss 220/08 (https://dejure.org/2008,13248)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. November 2008 - 3 Ss 220/08 (https://dejure.org/2008,13248)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    §§ 49, 37 StVO

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fahrlässiges Nichtbeachten des Rotlichts einer Lichtzeichenanlage; Ordnungsgemäße Ermittlung der festgestellten Rotlichtzeit beim Überqueren der Haltelinie; Prüfung des Vorliegens einer schuldhaften Begehung eines Rotlichtverstoßes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Fahrverbot - Qualifizierte Rotlichtverstöße - Rotlichtthemen - Rotlichtverstöße - Toleranzen bei der Rotlichtmessung

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Rotlichtverstoß - Anforderungen an tatsächliche Feststellungen

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Rotlichtverstoß - Anforderungen an tatsächliche Feststellungen

Papierfundstellen

  • NZV 2009, 201
  • FamRZ 2009, 157
  • DAR 2009, 157
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Bremen, 24.01.2002 - Ss (B) 64/01

    Rotlichtverstoß - Anforderungen an die Feststellungen im Urteil

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.11.2008 - 3 Ss 220/08
    Die Entscheidung, ob bei Verwendung dieses Gerätes zum Ausgleich von Messungenauigkeiten ein Toleranzwert in Abzug zu bringen ist (vgl. Hans OLG Bremen DAR 2002, 225),obliegt dem Tatrichter.
  • OLG Bamberg, 06.03.2014 - 3 Ss OWi 228/14

    "Einfacher" Rotlichtverstoß innerhalb geschlossener Ortschaft: Anforderungen an

    Denn nur bei Kenntnis dieser Umstände lässt sich in der Regel entscheiden, ob der Betroffene bei zulässiger Geschwindigkeit und mittlerer Bremsverzögerung in der Lage gewesen wäre, dem vor dem Gelblicht ausgehenden Haltegebot zu folgen, was Voraussetzung für den Vorwurf ist, das Rotlicht schuldhaft missachtet zu haben (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 02.11.2010 - 4 RBs 374/10 [bei juris]; OLG Karlsruhe DAR 2009, 157 f. = NZV 2009, 201).
  • OLG Düsseldorf, 01.12.2011 - 10 W 149/11

    Entscheidung der Zivilgerichte über die Abgrenzung der Zuständigkeit von

    Von der Überführung der sonstigen Familiensachen in die Zuständigkeit der Familiengerichte sollten vielmehr nur solche allgemeine Zivilrechtsstreitigkeiten erfasst werden, die eine besondere Nähe zu familienrechtlich geregelten Rechtsverhältnissen (Verlöbnis, Ehe) aufweisen oder die in engem Zusammenhang mit der Auflösung eines solchen Rechtsverhältnisses stehen (Verteilung gemeinschaftlicher Verbindlichkeiten oder gemeinsamen Eigentums, Ausgleich von Zuwendungen usw.; BR-Dr. 309/07, S. 367, 370 und 586 f.; Meyer-Seitz/Kröger/Heiter aaO.,1436; Leutheusser-Schnarrenberger, FPR 2009, 43, 44; Borth, FamRZ 2009, 157, 166; Rakete-Dombek, NJW 2009, 2769, 2770; Burger, FamRZ 2009, 1017, 1017 f.).
  • OLG Karlsruhe, 16.02.2022 - 1 Rb 34 Ss 9/22

    Rotlichtverstoß, qualifizierter, Urteilsfeststellungen

    Dies erfordert jedenfalls die Angabe der Entfernung der ersten und zweiten Induktionsschleife von der Haltelinie sowie der an den Induktionsschleifen gemessenen Zeiten der Rotlichtdauer (OLG Hamm, Beschluss vom 17.07.2006 - 3 Ss OWi 435/06 = SVR 2007, 270; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.02.2017 - lV-1 RBs 264/16 - juris = DAR 2017, 594; Buck/Krumbholz, Sachverständigenbeweis im Verkehrs- und Strafrecht, 2. Aufl. 2013, § 9, Rn. 46; vgl. auch OLG Karlsruhe, NZV 2009, 201).
  • OLG Frankfurt, 09.07.2013 - 6 UF 140/13

    Verfahren auf Verpflichtung zum Umgang durch betreuenden Elternteil

    Dieses Ergebnis ist jedenfalls zwingend, wenn man davon ausgeht, dass der betreuende Elternteil auch in Verfahren, in denen zwischen den Beteiligten Streit über eine Umgangsverpflichtung besteht, aus eigenem Recht eine Umgangsverpflichtung geltend machen kann (so Veit in: Beck'scher Online-Kommentar BGB, Hrsg.: Bamberger/Roth, Stand 01.11.2011, § 1684 Rn 50; Zempel FF 2010, 238, 243; VerfGH Berlin, Beschluss vom 29.01.2004, Az.: 152/03, FamRZ 2004, 970, Rn 6 zitiert nach juris; so wohl auch Borth, FamRZ 2009, 157, 160, Heistermann FF 2009, 281, 283 und Socha, FamRZ 2010, 947, 948, die ohne Differenzierung zwischen einzelnen Fallkonstellationen davon ausgehen, dass jedem Elternteil aus § 1684 BGB ein materiell-rechtlicher Anspruch erwächst).
  • OLG Jena, 27.09.2010 - 1 WF 327/10

    Trennungsunterhaltssache: Wahlmöglichkeit zur Einleitung eines

    Der Senat folgt nicht der vertretenen Auffassung, dass der Unterhalt unbegrenzt zuzusprechen ist (Borth, FamRZ 2009, 157, 161).
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