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   OLG Rostock, 08.04.2008 - 1 U 65/08   

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https://dejure.org/2008,18738
OLG Rostock, 08.04.2008 - 1 U 65/08 (https://dejure.org/2008,18738)
OLG Rostock, Entscheidung vom 08.04.2008 - 1 U 65/08 (https://dejure.org/2008,18738)
OLG Rostock, Entscheidung vom 08. April 2008 - 1 U 65/08 (https://dejure.org/2008,18738)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • autokaufrecht.info

    Rücktrittsrecht des Käufers bei einem "Montags-" oder "Zitronenauto"

  • openjur.de

    Gewährleistung beim Fahrzeugkauf: Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen Wohnwagen wegen einer Mehrheit von Mängeln; Anwendbarkeit der Grundsätze zum sogenannten Montagsauto

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rücktritt vom Kauf eines Wohnwagens wegen Sachmängeln

  • Judicialis

    ZPO § 224 Abs. 2; ; ZPO § 225 Abs. 2; ; ZPO § 520 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 522 Abs. 2; ; ZPO § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; ; ZPO § 529; ; BGB § 323; ; BGB § 326 Abs. 5; ; BGB § 437 Nr. 2; ; BGB § 440

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rücktritt vom Kauf eines Wohnwagens wegen Sachmängeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DAR 2009, 204
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 10.02.2006 - 22 U 149/05

    Voraussetzungen für einen Rücktritt vom Kauf eines "Montagsautos"

    Auszug aus OLG Rostock, 08.04.2008 - 1 U 65/08
    Diese Mängel erreichen sowohl in ihrer Anzahl als auch hinsichtlich der zeitlichen Komponente nicht die Anforderungen, die von der Rechtsprechung an die Feststellung einer generellen Mangelanfälligkeit gestellt werden (vgl. Reinking/Eggert, Der Autokauf, 9. Aufl., Rn. 405 m.w.N.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.02.2006, I - 22 U 149/05 [Zitat nach JURIS]).
  • BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 140/12

    Montagsauto

    Regelmäßig erforderlich ist - wovon auch die Revision ausgeht -, dass sich innerhalb eines kürzeren Zeitraums eine Vielzahl herstellungsbedingter - auch kleiner - Mängel zeigt, die entweder wiederholt oder erstmals auftreten (vgl. OLG Düsseldorf, aaO; KG, NJW-RR 2010, 706 f.; OLG Hamm, Urteil vom 26. Februar 2008 28 U 135/07, juris Rn. 26; OLG Rostock, DAR 2009, 204; OLG Bamberg, DAR 2006, 456; LG Zweibrücken, Urteil vom 2. August 2004 - 1 O 274/03, juris Rn. 33; Reinking/Eggert, aaO Rn. 984).
  • OLG Stuttgart, 26.01.2017 - 19 U 90/16

    Gewährleistung beim Neuwagenkauf: Übergang von einer Minderung auf großen

    So hat der Bundesgerichtshof ausgeführt, ein Neufahrzeug sei dann als "Montagsauto" zu qualifizieren, wenn der bisherige Geschehensablauf aus Sicht eines verständigen Käufers bei wertender und prognostischer Betrachtung die Befürchtung rechtfertige, es handle sich um ein Fahrzeug, das wegen seiner auf herstellungsbedingten Qualitätsmängeln - namentlich auf schlechter Verarbeitung - beruhenden Fehleranfälligkeit insgesamt mangelhaft sei und das auch zukünftig nicht über längere Zeit frei von herstellungsbedingten Mängeln sein werde (Rn. 26 des genannten Urteils; vgl. auch Erger, Der Rücktritt des Käufers beim "Montagsauto", NJW 2013, 1485, zitiert nach beck-online; OLG Düsseldorf, Urteil vom 23. März 2011, I - 3 U 47/10, 3 U 47/10, insbesondere Rn. 27, zitiert nach juris; OLG Rostock, Beschluss vom 8. April 2008, 1 U 65/08, zitiert nach juris).
  • OLG Oldenburg, 04.04.2012 - 3 U 100/11

    Anforderungen an die Zurechnung von Nachbesserungsarbeiten an einem Wohnmobil im

    Der Kläger hat allerdings darin Recht, dass im Einzelfall ein weiteres Nacherfüllungsverlangen unzumutbar (§ 440 Satz 1 BGB) bzw. aufgrund der besonderen Umstände unter Abwägung der beiderseitigen Interessen entbehrlich (§§ 437 Nr. 2, 323 Abs. 2 Nr. 3 BGB) sein kann, wenn das in Frage stehende Kraftfahrzeug als sogenanntes "Montagsauto" bzw. "Zitronenauto" anzusehen ist (zuletzt OLG Düsseldorf, NJW-RR 2011, 1276 m. w. N.; vgl. auch KG, NJW-RR 2010, 706; OLG Rostock, DAR 2009, 204; OLG Köln, NJW-RR 1992, 1147; Reinking/Eggert, a. a. O., Rn. 983 ff. m. w. N. ).
  • OLG Düsseldorf, 23.03.2011 - 3 U 47/10

    Entbehrlichkeit der Fristsetzung zur Nachbesserung bei einem sog. Montagsauto

    Indes wird es umso weniger für das Vorliegen des Typus sprechen, wenn sich die - relevanten - Mängel nur auf einen einzelnen Bereich des Fahrzeugs erstrecken sowie in ihrer Gesamtzahl erst über einen längeren Zeitraum und eine größere Laufleistung auftreten (im wesentlichen wie vorstehend: Reinking/Eggert, Der Autokauf, 10. Aufl. 2009, Rdnr. 496-501; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, S. 845 f. und DAR 2003, S. 519 f. und I-22 U 149/05 v. 10.02.2006; OLG Frankfurt NJW-RR 1990, S. 889 f.; OLG Köln NJW-RR 1992, S. 1147; OLG Rostock DAR 2009, S. 204 f.; KG NJW-RR 2010, S. 706 ff.; teilweise a.A.: Breidenstein DAR 2009, S. 542 ff. und dort nachgewiesene Rspr. des OLG Hamm).
  • LG Dortmund, 17.06.2011 - 2 O 151/10

    Kantige Abknickungen im Bereich der Eckrundungen eines Wohnwagens sind erhebliche

    Dabei hat das Gericht zum einen berücksichtigt, dass es vorliegend nicht um einen Pkw geht, so dass es nicht auf das Verhältnis der bereits zurückgelegten Kilometer zu der erwarteten Gesamtlaufleistung ankommen kann, sondern eine Bewertung pro rata temporis vorzunehmen ist, weil ein Wohnwagen nicht für den täglichen Verkehr benutzt wird, sondern um darin - gegebenenfalls nach einer Ortsveränderung - zu wohnen (OLG Rostock DAR 2009, 204).
  • OLG München, 30.09.2014 - 18 U 1270/14

    Lieferung und Aufbau einer Standardküche ist Werklieferungsvertrag!

    Regelmäßig erforderlich ist, dass sich innerhalb eines kürzeren Zeitraums eine Vielzahl herstellungsbedingter - auch kleiner - Mängel zeigt, die entweder wiederholt oder erstmals auftreten (vgl. OLG Düsseldorf, a. a. O.; KG, NJW-RR 2010, 706 f.; OLG Hamm, Urteil vom 26.02.2008 - 28 U 135/07; OLG Rostock, DAR 2009, 204 OLG Bamberg, DAR 2006, 456; Reinking/Eggert, a. a. O. Rn. 984).
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