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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 30.09.2008 - Ss 324/08   

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https://dejure.org/2008,7498
OLG Oldenburg, 30.09.2008 - Ss 324/08 (https://dejure.org/2008,7498)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30.09.2008 - Ss 324/08 (https://dejure.org/2008,7498)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30. September 2008 - Ss 324/08 (https://dejure.org/2008,7498)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Anforderungen an die Urteilsbegründung im Bezug auf die Ausführungen eines Sachverständigen bei geminderter Qualität eines Beweisfotos

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 71 Abs. 1 OWiG; § 267 Abs. 1 S. 3 StPO
    Anforderungen an den Inhalt eines Urteils im Hinblick auf die Darstellung eines anthropologischen Identitätsgutachtens zu einem Beweisfoto einer Verkehrsüberwachungsanlage; Voraussetzungen einer Verurteilung anhand eines anthropologischen Identitätsgutachtens zu einem ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Inhalt eines Urteils im Hinblick auf die Darstellung eines anthropologischen Identitätsgutachtens zu einem Beweisfoto einer Verkehrsüberwachungsanlage; Voraussetzungen einer Verurteilung anhand eines anthropologischen Identitätsgutachtens zu einem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 71 Abs. 1; StPO § 267 Abs. 1 S. 3
    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Identitätsfeststellung durch ein anthropologisches Gutachten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 60
  • NZV 2009, 52
  • DAR 2009, 43
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 15.04.2008 - 4 Ss 86/08

    Anforderungen; Urteilsgründe, Sachverständigengutachten; anthropologisches

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.09.2008 - Ss 324/08
    Konkrete Angaben zu der Merkmalshäufigkeit in der Bevölkerung sind nicht erforderlich (Anschluss OLG Hamm, DAR 2008, 395 ff.).

    Demgegenüber schließt sich der Senat der durch den 4. Senat des OLG Hamm vertretenen Auffassung (OLG Hamm, DAR 2008, 395 ff.) an, wonach die Angabe der Merkmalshäufigkeit schon deshalb nicht verlangt werden kann, weil es sowohl an fest definierten Merkmalen als auch an statistischem Material zur Merkmalshäufigkeit fehlt.

    Umgekehrt könne eine Gesamtwürdigung aller Umstände - der sich aus dem Foto ergebenden Anhaltspunkte sowie weiterer Indizien, etwa der Haltereigenschaft, der Fahrtstrecke oder -zeit - auch dann zur Überführung des Beschuldigten ausreichen, wenn der Vergleich des Fotos mit dem Betroffenen für sich allein diesen Schluss nicht rechtfertigen könne (BGH, BGHSt 41, 376, 385; vgl. auch OLG Hamm, DAR 2008, 395 (397)).

  • OLG Braunschweig, 05.07.2006 - Ss 81/05

    Beurteilung der Aussagekraft eines anthropologischen Vergleichsgutachtens;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.09.2008 - Ss 324/08
    Dies wird zwar in der Rechtsprechung verschiedentlich verlangt (OLG Braunschweig, NStZ-RR 2007, 180; OLG Celle, NZV 2002, 472; OLG Jena, DAR 2006, 523 jeweils m.w.N.).

    Zudem trägt selbst eine seitens eines Sachverständigen festgestellte hohe Identitätswahrscheinlichkeit eine Verurteilung nicht allein, wenn das Foto - wie hier - eine mindere Qualität aufweist (vgl. OLG Braunschweig, NStZ-RR 2007, 180 ff.).

  • BGH, 15.02.2005 - 1 StR 91/04

    Beweiswürdigung (Wiedererkennung auf Grund einer sequentiellen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.09.2008 - Ss 324/08
    Von einem gesicherten Stand der Wissenschaft in diesem Bereich kann nicht die Rede sein (so ausdrücklich BGH, NStZ 2005, 458, 460).

    Auf die gleitenden Übergänge der Klassifizierungen, die graduellen Abweichungen zwischen einzelnen Sachverständigen und die fehlende eindeutige Bestimmbarkeit der einzelnen Merkmale weist auch der Bundesgerichtshof ausdrücklich hin (BGH, NStZ 2005, 458, 459 m.w.N.; die in diesem Fall zugezogenen Sachverständigen waren schon nicht einig darüber, ob das Bildmaterial überhaupt für eine Identifizierung geeignet war).

  • OLG Celle, 17.07.2002 - 222 Ss 124/02

    Umfang der Darlegungspflicht im Bußgeldverfahren; Morphologisches

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.09.2008 - Ss 324/08
    Der Tatrichter, der ein Sachverständigengutachten eingeholt hat und diesem Beweisbedeutung beimisst, muss auch dann, wenn er sich dem Gutachten des Sachverständigen anschließt, die Ausführungen des Sachverständigen in einer, wenn auch nur gedrängten, zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlussfolgerungen wiedergeben, um dem Rechtsbeschwerdegericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (BGH, NStZ 2000, 106, 107 m.w.N.; OLG Celle, NZV 2002, 472; OLG Jena, DAR 2006, 523 m.w.N.).

    Dies wird zwar in der Rechtsprechung verschiedentlich verlangt (OLG Braunschweig, NStZ-RR 2007, 180; OLG Celle, NZV 2002, 472; OLG Jena, DAR 2006, 523 jeweils m.w.N.).

  • OLG Jena, 16.05.2006 - 1 Ss 106/06

    Identitätsgutachten

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.09.2008 - Ss 324/08
    Der Tatrichter, der ein Sachverständigengutachten eingeholt hat und diesem Beweisbedeutung beimisst, muss auch dann, wenn er sich dem Gutachten des Sachverständigen anschließt, die Ausführungen des Sachverständigen in einer, wenn auch nur gedrängten, zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlussfolgerungen wiedergeben, um dem Rechtsbeschwerdegericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (BGH, NStZ 2000, 106, 107 m.w.N.; OLG Celle, NZV 2002, 472; OLG Jena, DAR 2006, 523 m.w.N.).

    Dies wird zwar in der Rechtsprechung verschiedentlich verlangt (OLG Braunschweig, NStZ-RR 2007, 180; OLG Celle, NZV 2002, 472; OLG Jena, DAR 2006, 523 jeweils m.w.N.).

  • BGH, 27.10.1999 - 3 StR 241/99

    Darlegungspflicht bei nicht standardisierten Sachverständigengutachten

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.09.2008 - Ss 324/08
    Der Tatrichter, der ein Sachverständigengutachten eingeholt hat und diesem Beweisbedeutung beimisst, muss auch dann, wenn er sich dem Gutachten des Sachverständigen anschließt, die Ausführungen des Sachverständigen in einer, wenn auch nur gedrängten, zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlussfolgerungen wiedergeben, um dem Rechtsbeschwerdegericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (BGH, NStZ 2000, 106, 107 m.w.N.; OLG Celle, NZV 2002, 472; OLG Jena, DAR 2006, 523 m.w.N.).
  • BGH, 19.12.1995 - 4 StR 170/95

    Verweis auf Abbildungen in den Urteilsgründen (hier: Beweisfoto aus

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.09.2008 - Ss 324/08
    Umgekehrt könne eine Gesamtwürdigung aller Umstände - der sich aus dem Foto ergebenden Anhaltspunkte sowie weiterer Indizien, etwa der Haltereigenschaft, der Fahrtstrecke oder -zeit - auch dann zur Überführung des Beschuldigten ausreichen, wenn der Vergleich des Fotos mit dem Betroffenen für sich allein diesen Schluss nicht rechtfertigen könne (BGH, BGHSt 41, 376, 385; vgl. auch OLG Hamm, DAR 2008, 395 (397)).
  • OLG Bamberg, 06.04.2010 - 3 Ss OWi 378/10

    Bußgeldurteil wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Anforderungen an die

    13 Um dem Senat die Überprüfung der Schlüssigkeit des Gutachtens und seines Beweiswertes zu ermöglichen, hätte zunächst dargelegt werden müssen, auf welche und wie viele übereinstimmende metrische und deskriptive Körpermerkmale der Sachverständige sich bei seiner Bewertung gestützt und auf welche Art und Weise er diese Übereinstimmungen ermittelt hat (BGH NStZ 2000, 106 f.; NZV 2006, 160 f.; OLG Bamberg NZV 2008, 211 f.; OLG Hamm DAR 2008, 395 ff. = NStZ-RR 2008, 287 f.; StV 2010, 124 ff.; OLG Oldenburg NZV 2009, 52 ff.; OLG Jena NStZ-RR 2009, 116; vgl. zuletzt wohl auch OLG Koblenz NZV 2010, 212 f.).
  • OLG Oldenburg, 22.06.2018 - 2 Ss OWi 176/18

    Radarfallen: Blitzerfoto muss eindeutig sein

    Stützt das Amtsgericht seine Überzeugung von der Fahrereigenschaft des Betroffenen jedoch ausschließlich auf das Gutachten, wird dieses den Grundsätzen, die der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 10. Dezember 1995 (BGHSt 41, 377 ff) und dem folgend der Senat in seinem Beschluss vom 30.09.2008, (DAR 2009, 43 ff) aufgestellt hat, nicht gerecht:.
  • OLG Oldenburg, 05.08.2019 - 2 Ss OWi 220/19

    Bußgeldverfahren, Täteridentifizierung, Urteilsgründe

    Stützt das Amtsgericht seine Überzeugung von der Fahrereigenschaft des Betroffenen jedoch ausschließlich auf das Gutachten, wird dieses den Grundsätzen, die der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 10. Dezember 1995 (BGHSt 41, 377 ff) und dem folgend der Senat in seinem Beschluss vom 30.09.2008, (DAR 2009, 43 ff.) aufgestellt hat, nicht gerecht:.
  • OLG Zweibrücken, 25.01.2018 - 1 OWi 2 SsBs 104/17

    Identifizierung des Fahrzeugführers im Bußgeldverfahren mit einem

    Jedenfalls dann, wenn - wie hier - das vom Tatgericht eingeholte anthropologische Identitätsgutachten wegen der nur minderen Qualität des Messbildes zum Ergebnis gelangt, eine Identität sei lediglich "wahrscheinlich", bedarf es zur Überzeugungsbildung daher regelmäßig des Hinzutretens eines weiteren gewichtigen Indizes, das Rückschlüsse auf die Fahrereigenschaft des Betroffenen erlaubt (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 30.09.2008 - Ss 324/08, NZV 2009, 52; s.a. OLG Bamberg, Beschluss vom 14.01.2011 - 3 Ss OWi 2062/10, juris Rn. 17; Gübner aaO. Rn. 2553).
  • OLG Celle, 06.11.2012 - 311 SsBs 136/12

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei einem anthropologischen

    Das Amtsgericht war dabei im Übrigen nicht gehalten, auch konkrete Angaben zu der Merkmalshäufigkeit zu machen (ebenso OLG Oldenburg, NZV 2009, 52; OLG Hamm, NStZ-RR 2008, 287).
  • OLG Zweibrücken, 29.01.2018 - 1 OWi 2 SsBs 98/17

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Anforderungen an die

    Ein Indiz kann etwa die Haltereigenschaft des Betroffenen oder ein anderer Beleg dafür sein, dass der Betroffenen zum Zeitpunkt des Vorfalls Möglichkeiten des Zugriffs auf das fragliche Fahrzeug gehabt hatte (Senat, Beschluss vom 25.01.2018 - 1 OWi 2 SsBs 104/17; OLG Oldenburg, Beschluss vom 30.09.2008 - Ss 324/08, NZV 2009, 52; vgl. a. OLG Bamberg, Beschluss vom 14.01.2011 - 3 Ss OWi 2062/10, juris Rn. 17; Gübner aaO. Rn. 2553).
  • BayObLG, 10.07.2023 - 201 ObOWi 621/23

    Grundsätzliche Bindung der Tatgerichte an die von der BKatV vorgesehene

    In den Urteilsgründen ist deshalb nicht nur darzulegen, auf wie viele, sondern auch auf welche übereinstimmenden Körpermerkmale der Sachverständige sich bei seiner Bewertung stützte und wie er die Übereinstimmungen ermittelt hat (BGH NStZ 2000, 106; NZV 2006, 160 f.; OLG Zweibrücken NZV 2018, 177; KG VRS 132 Nr. 13: OLG Bamberg NZV 2008, 211 f.; DAR 2010, 390; OLG Hamm DAR 2008, 395 ff.; OLG Oldenburg NZV 2009, 52 ff.; OLG Jena NStZ-RR 2009, 116).
  • OLG Oldenburg, 02.01.2018 - 2 Ss OWi 354/17

    Identitätswahrscheinlichkeit bei minderer Fotoqualität

    Stützt das Amtsgericht seine Überzeugung von der Fahrereigenschaft des Betroffenen jedoch ausschließlich auf das Gutachten, wird dieses den Grundsätzen, die der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 10. Dezember 1995 (BGHSt 41, 377 ff) und dem folgend der Senat in seinem Beschluss vom 30.09.2008, (DAR 2009, 43 ff) aufgestellt hat, nicht gerecht:.
  • LG Bielefeld, 14.06.2022 - 21 KLs 3/22
    In der Regel werden daher neben dem Abgleich weitere Umstände und Indizien hinzutreten müssen, aufgrund derer nach einer Gesamtwürdigung eine objektive nachvollziehbare, in sich geschlossene und widerspruchsfreie Überzeugungsbildung von der Identifikation möglich ist (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 30.09.2008 - Ss 324/08 - juris, Rn. 9; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 25.01.2018 - 1 OWi 2 Ss Bs 104/17 - juris, Rn. 12.).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 29.10.2008 - 2 Ss 176/08   

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https://dejure.org/2008,18248
OLG Koblenz, 29.10.2008 - 2 Ss 176/08 (https://dejure.org/2008,18248)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29.10.2008 - 2 Ss 176/08 (https://dejure.org/2008,18248)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29. Oktober 2008 - 2 Ss 176/08 (https://dejure.org/2008,18248)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Feststellungen bei Verurteilung wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr

  • blutalkohol PDF, S. 428
  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Verkehrsstrafrecht: Zur Mindestangaben zur BAK-Ermittlung bei Trunkenheit im Verkehr

  • rechtsportal.de

    StGB § 316; StPO § 267
    Anforderungen an den Feststellungen bei Verurteilung wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Trunkenheitsfahrt: Urteil muss die Umstände der Alkoholaufnahme schildern

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 374
  • NStZ 2009, 376
  • NZV 2009, 157
  • StV 2009, 361
  • DAR 2009, 43
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.12.1973 - 4 StR 130/73

    zwei Wacholder - § 316 StGB, Rückrechnung, Resorptionsdauer,

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.10.2008 - 2 Ss 176/08
    Darauf kommt es aber an, weil die Resorption bis zu zwei Stunden dauern kann und deshalb die ersten zwei Stunden nach Trinkende grundsätzlich von einer Rückrechnung auszunehmen sind (BGHSt 25, 246 ; Jagow/Burmann/Heß, Straßenverkehrsrecht, 20. Aufl. § 316 StGB Rdnr. 7 und 14 m.w. Nachw.).
  • OLG Köln, 19.12.2000 - Ss 488/00

    Feststellungen zum Schuldumfang bei Trunkenheitsfahrt

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.10.2008 - 2 Ss 176/08
    Wesentliche Faktoren der Tat selbst können - unter dem Gesichtspunkt des Ausmaßes der herbeigeführten Gefahr - die Dauer und die Länge der bereits zurückgelegten und der noch beabsichtigten Fahrstrecke sowie die Verkehrsbedeutung der befahrenen Straße sein (OLG Nürnberg, ZfSch 2006, 288 f.; OLG Köln, StraFo 1998, 120 f.; StV 2001, 355).
  • OLG Nürnberg, 15.03.2005 - 2 St OLG Ss 13/05

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.10.2008 - 2 Ss 176/08
    Wesentliche Faktoren der Tat selbst können - unter dem Gesichtspunkt des Ausmaßes der herbeigeführten Gefahr - die Dauer und die Länge der bereits zurückgelegten und der noch beabsichtigten Fahrstrecke sowie die Verkehrsbedeutung der befahrenen Straße sein (OLG Nürnberg, ZfSch 2006, 288 f.; OLG Köln, StraFo 1998, 120 f.; StV 2001, 355).
  • OLG Karlsruhe, 23.04.2019 - 2 Rv 4 Ss 105/19

    Trunkenheit im Verkehr: Anforderungen an eine vorsätzliche Begehungsweise

    Wesentliche Faktoren der Tat selbst können - unter dem Gesichtspunkt des Ausmaßes der herbeigeführten Gefahr - die Dauer und die Länge der bereits zurückgelegten und der noch beabsichtigten Fahrstrecke sowie die Verkehrsbedeutung der befahrenen Straße sein (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 29.10.2008 - 2 Ss 176/08, BeckRS 2008, 23653 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 23.04.2019 - 2 Rv 4 Ss 195/19

    Vorsätzliche Trunkenheitsfahrt mit nur 1,31 Promille?

    Wesentliche Faktoren der Tat selbst können - unter dem Gesichtspunkt des Ausmaßes der herbeigeführten Gefahr - die Dauer und die Länge der bereits zurückgelegten und der noch beabsichtigten Fahrstrecke sowie die Verkehrsbedeutung der befahrenen Straße sein (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 29.10.2008 - 2 Ss 176/08, BeckRS 2008, 23653 m.w.N.).
  • VG München, 27.09.2011 - M 1 K 11.2974

    Tatsachen, die die Annahme von Alkoholmissbrauch begründen; rinmalige

    Nach der zu §§ 315c, 316 StGB ergangenen Rechtsprechung des BGH (vgl. Beschluss vom 11.12.1973, NJW 1974, 246), der sich die gesamte strafgerichtliche Rechtsprechung angeschlossen hat (vgl. z.B. OLG Schleswig-Holstein vom 3.1.2003, Az. SsOWi 156/02; OLG Koblenz vom 29.10.2008, Az. 2 Ss 176/08, beide Juris), ist im Rahmen einer derartigen Rückrechnung jedoch zu berücksichtigen, dass die Überführung des Alkohols aus dem Verdauungstrakt in den Körper eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt (sog. Resorptionsphase).
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