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   VG Göttingen, 05.06.2009 - 1 B 88/09   

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https://dejure.org/2009,16343
VG Göttingen, 05.06.2009 - 1 B 88/09 (https://dejure.org/2009,16343)
VG Göttingen, Entscheidung vom 05.06.2009 - 1 B 88/09 (https://dejure.org/2009,16343)
VG Göttingen, Entscheidung vom 05. Juni 2009 - 1 B 88/09 (https://dejure.org/2009,16343)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Widerruf der Fahrlehrer- und Fahrschulerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 FahrlG; § 8 Abs. 2 S. 2 FahrlG; § 11 Abs. 1 FahrlG; § 21 Abs. 2 FahrlG; § 29 Abs. 1 FeV; § 31 Abs. 2 FeV; § 12 Abs. 1 ; GG
    Hilfe zum Führerschein in rechtswidriger Weise durch Fälschung von Ausbildungsnachweisen als Pflichtverstoß eines Fahrlehrers und Fahrschulinhabers; Verletzung von fahrlehrerrechtlichen Vorschriften eines Fahrlehrers gegenüber einem Prüfling

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Deutsche Führerscheine für brasilianische Fußballspieler

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Hilfe zum Führerschein in rechtswidriger Weise durch Fälschung von Ausbildungsnachweisen als Pflichtverstoß eines Fahrlehrers und Fahrschulinhabers; Verletzung von fahrlehrerrechtlichen Vorschriften eines Fahrlehrers gegenüber einem Prüfling

  • fahrschule-online.de (Leitsatz)

    Widerruf der Fahrlehr- und Fahrschulerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit

Papierfundstellen

  • NZV 2010, 372
  • NZV 2010, 590 (Ls.)
  • DAR 2009, 483
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 28.10.1996 - 1 B 211.96

    Zulassung einer Revision bei Widerruf einer Fahrlehrererlaubnis wegen

    Auszug aus VG Göttingen, 05.06.2009 - 1 B 88/09
    Die damit an den Fahrlehrer gestellten Anforderungen sind eine zulässige Beschränkung der Freiheit der Berufswahl, die durch das große Interesse der Allgemeinheit an der Verkehrssicherheit gerechtfertigt und angesichts dieses Schutzzwecks auch nicht unverhältnismäßig ist ( vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.10.1996 -1 B 211/96- , Juris).
  • VG Hannover, 04.08.2008 - 9 B 2897/08

    Ausbildungspflicht; Berufsfreiheit; Berufswahl; Berufszulassung; Beschränkung;

    Auszug aus VG Göttingen, 05.06.2009 - 1 B 88/09
    Der Antragsteller hat auch deshalb gegen seine Pflichten als Fahrlehrer aus § 6 Abs. 1 FahrlG verstoßen, weil er durch seine Straftaten gegen seine erzieherische Vorbildfunktion verstoßen hat (vgl. VG Hannover, Beschluss vom 04.08.2008 - 9 B 2897/08 -, Juris).
  • OVG Sachsen, 12.11.2010 - 3 B 32/10

    Fahrschulinhaber, Zuverlässigkeit, Vermittlung gefälschter ausländischer

    Der Antragsgegner und ihm folgend das Verwaltungsgericht sind zutreffend davon ausgegangen, dass Fahrschulinhabern eine Lehr- und Vorbildfunktion für die Wahrung der durch Zulassungsvorschriften geschützten Verkehrssicherheit zukommt (vgl. VG Hannover, a. a. O.; VG Göttingen, Beschl. v. 5.6.2009 - 1 B 88/09 -, zitiert nach juris).
  • VG Aachen, 29.04.2015 - 2 L 251/15

    Kreis Heinsberg: Eilantrag gegen Widerruf einer Fahrschulerlaubnis ohne Erfolg

    Neben diesem speziellen und nach seinem Wortlaut nicht abschließenden Unzuverlässigkeitstatbestand können auch andere Umstände eine Unzuverlässigkeit begründen, da die Vorschriften über die an Fahrschulinhaber zu stellenden Anforderungen grundsätzlich gewerberechtlicher Art sind, d.h. die für das allgemeine Gewerberecht geltenden Grundsätze gelten auch hier, vgl. bereits: BVerwG, Beschluss vom 30. Oktober 1996 - 1 B 197/96 - OVG NRW, Urteil vom 3. Juni 1996 - 25 A 5043/95 - und Beschluss vom 11. Oktober 2010 - 8 B 905/10 -, Sächsisches OVG, Beschluss vom 12. November 2010 - 3 B 32/10 - VG Göttingen, Beschluss vom 5. Juni 2009 - 1 B 88/09 - VG Augsburg, Urteil vom 2. Oktober 2012 - Au 3 K 12/338 - jeweils juris; Bouska/May/Koehl, Fahrlehrer Recht, 14. Auflage 2015, § 11 Anm. 2b.
  • VGH Bayern, 19.06.2019 - 11 C 19.1043

    Zulassung zur Fahrlehrerprüfung

    Weder ist der erste Teil der Fahrlehrerprüfung mit der Erteilung einer Berufsberechtigung im Recht der freien Berufe (Nr. 14.1 des Streitwertkatalogs, vgl. VG Göttingen, B.v. 5.6.2009 - 1 B 88/09 - juris) noch mit der Erteilung einer Gewerbeerlaubnis (Nr. 54.1 des Streitwertkatalogs, vgl. VG Oldenburg, B.v 19.10.2011 - 12 B 2256/11 - juris) vergleichbar.
  • VG Magdeburg, 26.05.2014 - 3 A 123/13

    Widerruf der Fahrlehrererlaubnis

    Unzuverlässigkeit ist jedoch nicht nur dann anzunehmen, wenn eine rechtskräftige Verurteilung vorliegt (vgl. VG Göttingen, Beschl. v. 5.6.2009 - 1 B 88/09 -, zit. nach juris: gefälschte Ausbildungsnachweise, mit denen brasilianischen Bundesligafußballern rechtswidrig zum Führerschein verholfen wurde; Verurteilung wegen Bestechlichkeit und Urkundenfälschung).
  • VG Saarlouis, 14.12.2011 - 10 K 73/11

    Widerruf der Fahrschulerlaubnis wegen fehlender Zuverlässigkeit

    VG D-Stadt, a. a. O.; VGH München, Urteil vom 27.04.1978, 1 XI 74, DAR 1979, 102, und Beschluss vom 05.10.2006, 11 CS 05.2748; VG München, Urteil vom 10.10.2006, M 16 K 06.2051; VG Augsburg, Beschluss vom 16.03.2007, Au 3 S 07.246, jeweils zitiert nach Juris; VG Göttingen, Beschluss vom 05.06.2009, 1 B 88/09, DAR 2009, 483.
  • VG Cottbus, 27.02.2019 - 3 L 45/19

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Widerruf der Fahrschulerlaubnis

    Der Antragsteller hat auch deshalb gegen die oben beschriebenen Pflichten als Fahrschulinhaber verstoßen, weil er durch die begangenen Rechtsverstöße gegen seine erzieherische Vorbildfunktion verstoßen hat (vgl. VG Göttingen, Beschluss vom 5. Juni 2009 - 1 B 88/09 -, juris Rn. 21; VG Hannover, Beschluss vom 4. August 2008 - 9 B 2897/08 -, juris Rn. 44).
  • VG Chemnitz, 09.11.2009 - 4 K 935/07

    Entziehung der Fahrlehrererlaubnis bei zweimaliger Versäumung der

    Jedoch greift diese Folgeregelung insoweit erst ab Unanfechtbarkeit oder zumindest ab der sofortigen Vollziehbarkeit des tatbestandlich vorausgesetzten Widerrufs, dessen bloßer Ausspruch - mangels gesetzlicher Sofortvollzugsanordnung für den Widerruf - noch nicht ausreicht (so aber wohl VG Berlin, Urt. v. 20.3.2002 - 11 A 535/01 - wie hier wohl VG Göttingen, Beschl. v. 5.6.2009 - 1 B 88/09 -, DAR 2009, 483; das zusätzlich, was hier offenblieben kann, auch die Abgabeanordnung selbst nicht schon als sofort kraft Gesetzes sofort vollziehbar ansieht; VG Chemnitz, Beschl. v. 13.3.2003 - 2 K 2028/02 - s.a. VG Augsburg; Urt. v. 5.7.2005 - Au 3 K 310/05 - K. Eckhardt, Komm. zum FahrlG 1991, § 8 Rn. 9; K. Weber, Straßenverkehrsrecht 2009, 201 ff, 207 zu Fn. 41 mwN.; W. Bouska, Komm. zum FahrlG, 2008, § 8 Rn. 9f für den Fall der Widerspruchseinlegung).
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