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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 17.06.2009 - I-11 U 112/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,16374
OLG Hamm, 17.06.2009 - I-11 U 112/08 (https://dejure.org/2009,16374)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.06.2009 - I-11 U 112/08 (https://dejure.org/2009,16374)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Juni 2009 - I-11 U 112/08 (https://dejure.org/2009,16374)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Drittbezogenheit der Amtspflichten eines Prüfers im Rahmen der Hauptuntersuchung gem. § 29 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 34; BGB § 839; StVZO § 29
    Haftung des Landes bei Amtsmissbrauch eines TÜV-Prüfers gegenüber einem Käufer eines Kfz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 839 Abs. 1; StVZO § 29
    Drittbezogenheit der Amtspflichten eines Prüfers im Rahmen der Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Land haftet für fahrlässige Prüfer - Amtsmissbrauch bei gewissen fahrlässigen Verhaltensweisen

  • rug-anwaltsblog.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    (Fast) Keine Rechte des Käufers wegen Mängeln von "TÜV”-Gutachten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 326
  • VersR 2010, 535
  • DAR 2010, 138
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.01.1973 - III ZR 32/71

    Drittbezogenheit von Amtspflichten eines Sachverständigen bei der

    Auszug aus OLG Hamm, 17.06.2009 - 11 U 112/08
    Eine Ausnahme besteht nur in den Fällen des Amtsmissbrauchs, weil insofern eine umfassende Verantwortung des Dienstherrn gegenüber jedem Betroffenen besteht (vgl. BGH, NJW 1973, S. 458; NJW 2004, S. 3484; Palandt-Sprau, a.a.O., § 839 Rdn. 48 und 135).

    Die Beurteilung unterfällt der tatrichterlichen Würdigung (BGH, VersR 1970, S. 906; NJW 1973, S. 458).

  • BGH, 30.09.2004 - III ZR 194/04

    Drittbezogenheit der Amtspflichten des amtlichen Sachverständigen für den

    Auszug aus OLG Hamm, 17.06.2009 - 11 U 112/08
    Eine Ausnahme besteht nur in den Fällen des Amtsmissbrauchs, weil insofern eine umfassende Verantwortung des Dienstherrn gegenüber jedem Betroffenen besteht (vgl. BGH, NJW 1973, S. 458; NJW 2004, S. 3484; Palandt-Sprau, a.a.O., § 839 Rdn. 48 und 135).
  • BGH, 02.07.1970 - III ZR 146/69

    Schadensersatz durch Vornahme einer Amtspflichtverletzung - Weigerung zum

    Auszug aus OLG Hamm, 17.06.2009 - 11 U 112/08
    Die Beurteilung unterfällt der tatrichterlichen Würdigung (BGH, VersR 1970, S. 906; NJW 1973, S. 458).
  • OLG Koblenz, 20.08.2015 - 1 U 232/15

    Begründetheit von Amtshaftungsansprüchen wegen Fehlern bei der Durchführung der

    Diese Bewertung, die der tatrichterlichen Würdigung unterfällt, steht auch nicht im revisionsrechtlich zu überprüfenden Spannungsverhältnis zu der von dem Kläger in Bezug genommenen Entscheidung des OLG Hamm vom 17. Juni 2009 (MDR 2010, 326 ff.).
  • LG Köln, 18.12.2018 - 5 O 286/18

    Die fehlerhafte Todesbescheinigung - und die Quarantäne-Kosten für den Leichnam

    1.1) Die Beklagte zu 1) wurde im Rahmen der Ausstellung der Todesbescheinigung NRW (siehe Anlagen K 1, 2) nach §§ 9, 13 Bestattungsgesetz NRW in Ausübung eines öffentlichen Amtes tätig, so dass bei einer Pflichtverletzung der Beklagten zu 1) nur Ansprüche aus § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG gegen das Bundesland in Betracht kämen, das dem Arzt bzw. der Einrichtung der Beklagten zu 1) die amtliche Anerkennung erteilt hat (so entschieden für den TÜV, der im Rahmen der Zulassungsvorschriften tätig wird: BGH NJW 1993, 1784; OLG Hamm BeckRS 2010, 02015, OLG Hamm, NVwZ-RR 2007, 315).
  • KG, 04.03.2014 - 9 U 187/13
    Die Amtspflichten des amtlich anerkannten Sachverständigen dienen hingegen nicht dem Schutz vor Vermögensschäden, die ein Käufer durch den Kauf eines mangelhaften Fahrzeuges erleidet (vgl. zum Vorstehenden: BGH, Beschluss vom 30. September 2004-III ZR 194/04- juris Tz. 4; Urteil vom 11. Januar 1973-III ZR 32/71 - juris Tz. 22; OLG Hamm, Urteil vom 17. Juni 2009- 11 U 112/08- juris Tz. 12).

    Soweit sich das Landgericht maßgeblich auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 17. Juni 2009 - 11 U 112/08 - gestützt hat, in der ein Amtsmissbrauch mit der Begründung zugrunde gelegt wurde, der Prüfer habe bei der durchgeführten Hauptuntersuchung die Gasanlage pflichtwidrig nicht untersucht, wobei er seine dienstlichen Pflichten bewusst vernachlässigt habe (Juris Tz. 14), ist hier kein vergleichbarer Sachverhalt gegeben.

  • LG Düsseldorf, 17.03.2016 - 3 O 54/15

    Anspruch auf Schadensersatz des Käufers eines Pkw Mercedes Benz CL 500 gegen

    Es ist anerkannt, dass die Haftung für Pflichtverletzungen im Rahmen der Untersuchung gemäß § 29 StVZO nicht den Prüfer selbst oder seinen Arbeitgeber trifft, sondern das Land, das ihm die amtliche Anerkennung erteilt hat (BGH, Urteil vom 10.04.2003, Az.: III ZR 266/02 - juris; OLG Hamm, Urteil vom 17.06.2009, Az.: 11 U 112/08; Palandt/Sprau, BGB, 74. Auflage, § 839 Rn. 135).
  • LG Dortmund, 03.01.2012 - 3 O 263/11

    Anspruch auf Ersatz der bei der Ausführung von Rückverankerungsarbeiten an einem

    Soweit die Streithelferin mit Schriftsatz vom 30.11.2011 (dort S. 4 f. = Bl. 81 f. d.A.) vorgetragen hat, dass eine spätere Unterkellerung des Gebäudekomplexes C-straße 14-16a angesichts der dort vorhandenen Gebäudesubstanz ohnedies eine lediglich theoretische Möglichkeit sei, die praktisch ausscheide, und dass selbst wenn später einmal - was überhaupt nicht absehbar sei - eine Unterkellerung erfolgen sollte, die Anker dann ohne jeden nennenswerten Mehraufwand entsorgt werden könnten, war dieser Vortrag gemäß § 67 ZPO unbeachtlich, da er im Widerspruch zum Vortrag der von der Streithelferin unterstützten Partei - hier der Klägerin - steht (vgl. BGH, Beschl. v. 27.09.2007 - VII ZB 85/06 - NJW-RR 2008, 261; OLG Hamm, Urt. v. 29.04.1996 - 6 U 187/95 - r+s 1997, 55 f.; Urt. v. 10.11.1997 - 6 U 1/97 - NJW-RR 1998, 679, 680; Urt. v. 07.01.1998 - 2 U 85/96 - r+s 1998, 191; Urt. v. 17.06.2009 - 11 U 112/08 - BeckRS 2010, 02015; Zöller-Vollkommer, a.a.O., § 67 Rn. 9).
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Rechtsprechung
   KG, 09.04.2009 - 12 U 23/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,9267
KG, 09.04.2009 - 12 U 23/08 (https://dejure.org/2009,9267)
KG, Entscheidung vom 09.04.2009 - 12 U 23/08 (https://dejure.org/2009,9267)
KG, Entscheidung vom 09. April 2009 - 12 U 23/08 (https://dejure.org/2009,9267)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Nutzungsausfallentschädigung - Finanzierung eines Ersatzwagens

  • rechtsportal.de

    BGB § 249 Abs. 1
    Voraussetzungen der Nutzungsausfallentschädigung für einen langen Zeitraum

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 79
  • NZV 2010, 209
  • DAR 2010, 138
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 16.12.1996 - 12 U 268/96
    Auszug aus KG, 09.04.2009 - 12 U 23/08
    Ein Verstoß gegen diese Obliegenheit kann zur Einschränkung oder zum Verlust des Schadensersatzanspruches führen (so auch die vom Kläger zitierte Senatsentscheidung vom 16. Dezember 1996 - 12 U 268/96).
  • LG Frankenthal, 05.06.2020 - 4 O 10/19

    Unfall zwischen Radfahrer und Pferd auf einem Radweg: Tierhalterhaftung und

    Ein Verstoß gegen diese Obliegenheit führt in aller Regel zur Einschränkung oder zum Verlust des Schadensersatzanspruches (vgl. etwa KG, Beschluss vom 06.03.2008 - 12 U 59/07, NZV 2009, 394; Urteil vom 09.04.2009 - 12 U 23/08, NZV 2010, 209, 210; OLG Celle, Urteil vom 20.03.1979 - 18 U 52/78, VersR 1980, 633; OLG Karlsruhe, Urteil vom 08.08.2011 - 1 U 54/11, NZV 2011, 546; Balke, SVR 2012, 450, 452).
  • OLG Dresden, 30.06.2010 - 7 U 313/10

    Lange Ausfallzeit und Vorschussleistung gegen Sicherungsübereignung des

    Kann ein Geschädigter nicht aus eigenen Mitteln sein Kraftfahrzeug finanzieren und droht daher bei nicht umgehender Regulierung des Schadens ein besonders hoher Nutzungsausfallschaden, ist der Geschädigte nach den Grundsätzen der Schadensminderungspflicht gehalten, den Schädiger darauf hinzuweisen, dass er zur Finanzierung eines Ersatzwagens nicht in der Lage ist und deshalb einen Vorschuss benötigt (KG, Urteil vom 09.04.2009, 12 U 23/08, MDR 2010, 79, 80).
  • OLG Naumburg, 21.07.2011 - 4 U 23/11

    Haftung bei Kfz-Unfall: Kollision mit einem Rettungswagen in einem

    Ein Geschädigter kann nämlich nur dann Nutzungsausfallentschädigung über einen außergewöhnlich langen Zeitraum verlangen, wenn er die gegnerische Versicherung ausdrücklich und unmissverständlich darauf hinweist, dass ihm wegen fehlender finanzieller Mittel, auch nicht durch Aufnahme eines Kredits, eine Ersatzbeschaffung unmöglich ist und deshalb ein ungewöhnlich hoher Nutzungsausfallschaden droht ( KG, Urteil vom 09. April 2009, Az.: 12 U 23/08, zitiert nach juris , Rdnr. 18, 23).
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Rechtsprechung
   KG, 28.07.2009 - 12 U 169/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,14108
KG, 28.07.2009 - 12 U 169/08 (https://dejure.org/2009,14108)
KG, Entscheidung vom 28.07.2009 - 12 U 169/08 (https://dejure.org/2009,14108)
KG, Entscheidung vom 28. Juli 2009 - 12 U 169/08 (https://dejure.org/2009,14108)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Zur Haftungsverteilung bei Kollision eines rechtsabbiegenden Pkw mit einem einen Fußgängerüberweg einer ampelgeregelten Kreuzung querenden, alkoholisierten Radfahrer

  • Wolters Kluwer

    Haftungsverteilung bei Kollision eines rechts einbiegenden Pkw mit einem erheblich alkoholisiert auf dem Fußgängerüberweg einer ampelgeregelten Kreuzung fahrenden Radfahrer; Kosten der Anschlussberufung

  • rechtsportal.de

    Haftungsverteilung bei Kollision eines rechts einbiegenden Pkw mit einem erheblich alkoholisiert auf dem Fußgängerüberweg einer ampelgeregelten Kreuzung fahrenden Radfahrer; Kosten der Anschlussberufung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kollision mit Radfahrer auf Fußgängerüberweg

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2010, 254
  • DAR 2010, 138
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 07.02.2006 - XI ZB 9/05

    Kosten der Anschlussberufung nach Zurücknahme der (Haupt-)Berufung

    Auszug aus KG, 28.07.2009 - 12 U 169/08
    Der Berufungskläger hat nicht nur im Falle der Rücknahme der Berufung nach Hinweis auf deren Erfolglosigkeit (so BGH, Beschluss vom 7. Februar 2006 - XI ZB 9/05 - NJW-RR 2006, 1147), sondern gleichfalls im Falle der Zurückweisung seiner Berufung durch Beschluss nach § 522 ZPO auch die Kosten der Anschlussberufung zu tragen, weil diese durch die Zurückweisung der Berufung ihre Wirkung verloren hat, ohne dass über deren Zulässigkeit oder Begründetheit entschieden worden wäre.

    Dies gilt sowohl im Falle der Rücknahme der Berufung nach einem gemäß § 522 Abs. 2 ZPO erteilten Hinweis (so ausdrücklich BGH, Beschluss vom 7. Februar 2006 - XI ZB 9/05 - NJW-RR 2006, 1147) als auch bei einer Zurückweisung durch Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO (ebenso OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. August 2006 - 19 U 98/06 - OLGR 2006, 1095, sowie OLG Dresden, Beschluss vom 14. November 2005 - 6 U 1406/04 - 6 U 1406/04 - OLGR-NL 2005, 93).

  • OLG Dresden, 14.11.2005 - 6 U 1406/04

    Tragung der Kosten der zulässig erhobenen Anschlussberufung bei Zurückweisung der

    Auszug aus KG, 28.07.2009 - 12 U 169/08
    Dies gilt sowohl im Falle der Rücknahme der Berufung nach einem gemäß § 522 Abs. 2 ZPO erteilten Hinweis (so ausdrücklich BGH, Beschluss vom 7. Februar 2006 - XI ZB 9/05 - NJW-RR 2006, 1147) als auch bei einer Zurückweisung durch Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO (ebenso OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. August 2006 - 19 U 98/06 - OLGR 2006, 1095, sowie OLG Dresden, Beschluss vom 14. November 2005 - 6 U 1406/04 - 6 U 1406/04 - OLGR-NL 2005, 93).
  • OLG Frankfurt, 21.08.2006 - 19 U 98/06

    Kosten der Anschlussberufung bei Zurückweisung der Berufung mangels

    Auszug aus KG, 28.07.2009 - 12 U 169/08
    Dies gilt sowohl im Falle der Rücknahme der Berufung nach einem gemäß § 522 Abs. 2 ZPO erteilten Hinweis (so ausdrücklich BGH, Beschluss vom 7. Februar 2006 - XI ZB 9/05 - NJW-RR 2006, 1147) als auch bei einer Zurückweisung durch Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO (ebenso OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. August 2006 - 19 U 98/06 - OLGR 2006, 1095, sowie OLG Dresden, Beschluss vom 14. November 2005 - 6 U 1406/04 - 6 U 1406/04 - OLGR-NL 2005, 93).
  • OLG Saarbrücken, 22.01.2015 - 4 U 69/14

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall mit Personenschaden: Kollision eines

    Wegen der vorrangigen Bedeutung der Durchfahrregel gilt diese auch bei pflichtwidrigem Verhalten des Entgegenkommenden, etwa des (problemlos sichtbaren) entgegen der Fahrtrichtung fahrenden Radfahrers (KG NZV 2010, 254, 255; König in Hentschel/König/Dauer, aaO § 9 StVO Rn. 39).
  • LG Frankfurt/Oder, 20.03.2015 - 11 O 86/13

    Kollision eines Personenkraftwagens mit einem eine Fußgängerfurt durchfahrenden

    Bei seiner Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensanteile hat das Gericht nach §§ 9 StVG, 254 BGB nur solche Umstände heranzuziehen, die sich nachweislich unfallursächlich ausgewirkt haben (vgl. KG NZV 2010, 254).
  • KG, 20.12.2010 - 12 U 70/10

    Haftung bei Kfz-Unfall: Kollision zwischen zwei nacheinander fahrenden

    Eine Abänderung der vom Erstgericht vertretbar gebildeten Haftungsquote scheidet jedoch aus (vgl. Senat, Beschluss vom 31. Oktober 2008 - 12 U 216/07 - MDR 2009, 680 = VRS 116, 191 = NZV 2009, 390 sowie vom 28. Juni 2009 - 12 U 169/08 - VRS 118, 91 = DAR 2010, 138 L = NZV 2010, 254), selbst wenn das Berufungsgericht dafür eine andere Begründung gibt; auch in diesem Fall kann die Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückgewiesen werden (Senat, Beschluss vom 12. November 2008 - 12 U 49/08 - KGR 2009, 627, sowie Beschluss vom 29. November 2007 - 12 U 20/07 - VersR 2008, 658 = VRS 113, 428 = KGR 2008, 481; OLG Hamburg NJW 2006, 71; OLG Rostock MDR 2003, 1073).
  • AG Würzburg, 24.05.2022 - 30 C 1164/21

    Querung eines Fußgängerweges mit Fahrrad

    Zu berücksichtigen war zulasten der Klägerin neben der Betriebsgefahr des Pkws, welche über der Betriebsgefahr des Fahrrades liegt (KG, NZV 2010, 254, 255), ein erheblicher Verstoß des Zeugen B. gegen § 1 Abs. 1; Abs. 2 StVO.

    Daher erscheint im vorliegenden Fall eine hälftige Schadensteilung angemessen (ebenso KG, NZV 2010, 254).

  • KG, 03.05.2010 - 12 U 119/09

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Minderung des Ersatzanspruchs eines

    Die Kosten einer zulässig eingelegten Anschlussberufung sind grundsätzlich dem Berufungskläger aufzuerlegen, und zwar nicht nur im Falle der Rücknahme der Berufung (BGH, Beschluss vom 7. Februar 2006 - XI ZB 9/05 - NJW-RR 2006, 1147), sondern auch dann, wenn dessen Berufung nach einem Hinweis gem. § 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO zurückgewiesen wird und die Anschlussberufung dadurch ihre Wirkung verliert (Senat, KGR 2009, 962 = VRS 118, 91 = DAR 2010, 138 L).
  • LG Frankfurt/Oder, 05.01.2018 - 11 O 286/15

    Verkehrsunfall bei Überquerung der Straße durch eine Radfahrerin

    Bei seiner Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensanteile hat das Gericht nach §§ 9 StVG, 254 BGB nur solche Umstände heranzuziehen, die sich nachweislich unfallursächlich ausgewirkt haben (vgl. KG NZV 2010, 254).
  • KG, 31.05.2010 - 12 U 105/09

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines Linksabbiegers mit einem

    Die Kosten einer zulässig eingelegten Anschlussberufung sind grundsätzlich dem Berufungskläger aufzuerlegen, und zwar nicht nur im Falle der Rücknahme der Berufung (BGH, Beschluss vom 7. Februar 2006 - XI ZB 9/05 - NJW-RR 2006, 1147), sondern auch dann, wenn dessen Berufung nach einem Hinweis gem. § 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO zurückgewiesen wird und die Anschlussberufung dadurch ihre Wirkung verliert (Senat, KGR 2009, 962 = VRS 118, 91 = DAR 2010, 138 L).
  • KG, 11.05.2010 - 6 U 170/09

    Rechtsmittelkosten bei einer nach einem Zurückweisungsbeschluss für eine

    Ein anderer Teil der Oberlandesgerichte legt dagegen im Falle der Zurückweisung der Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO dem Berufungskläger die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Anschlussberufung auf, wobei teilweise auf die Vergleichbarkeit mit dem Fall der Berufungsrücknahme (OLG Frankfurt - OLGR Frankfurt 2006, 1095 - 1096; OLG Köln - OLGR Köln 2009, 496; Kammergericht, Beschluss vom 28. Juli 2009 zu 12 U 169/08, zitiert nach juris; OLG Zweibrücken FamRZ 2010, 399 - 400) und teilweise darauf abgestellt wird, dass die Anschlussberufung sich nicht als eigenständiges Rechtsmittel im Sinne des § 97 ZPO darstelle (Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen MDR 2008, 1306 - 1307; Kammergericht, Beschluss vom 21.09.2009 zu 23 U 8/09, zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   KG, 27.07.2009 - 12 U 155/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,21834
KG, 27.07.2009 - 12 U 155/08 (https://dejure.org/2009,21834)
KG, Entscheidung vom 27.07.2009 - 12 U 155/08 (https://dejure.org/2009,21834)
KG, Entscheidung vom 27. Juli 2009 - 12 U 155/08 (https://dejure.org/2009,21834)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Umfang der Pflicht zur Schadensminderung durch Realisierung des Restwertes eines unfallgeschädigten Fahrzeugs

  • rechtsportal.de

    Bestimmung des Restwerts eines beschädigten Fahrzeugs; Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Geschädigter hat Entscheidungshoheit - Pflicht zur Schadensminderung ist zu erfüllen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2010, 300
  • DAR 2010, 138
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.03.2007 - VI ZR 120/06

    Anrechnung des Restwertes im Totalschadensfall bei Weiterbenutzung des

    Auszug aus KG, 27.07.2009 - 12 U 155/08
    Das Landgericht bezieht sich zu Recht auf die Entscheidung des BGH, NJW 2007, 1674, in der es heißt: Der Geschädigte "muss sich nicht an einem Angebot eines Restwerthändlers außerhalb des ihm zugänglichen allgemeinen Markts festhalten lassen, das vom Versicherer über das Internet recherchiert worden ist" (a.a.O., Rn. 10).
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