Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 07.12.2009 - 1 St OLG Ss 232/2009, 1 St OLG Ss 232/09   

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https://dejure.org/2009,13135
OLG Nürnberg, 07.12.2009 - 1 St OLG Ss 232/2009, 1 St OLG Ss 232/09 (https://dejure.org/2009,13135)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 07.12.2009 - 1 St OLG Ss 232/2009, 1 St OLG Ss 232/09 (https://dejure.org/2009,13135)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 07. Dezember 2009 - 1 St OLG Ss 232/2009, 1 St OLG Ss 232/09 (https://dejure.org/2009,13135)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Richtervorbehalt, Beweisverwertungsverbot

  • openjur.de

    Trunkenheitsfahrt: Missachtung des Richtervorbehalts bei Anordnung einer Blutentnahme durch einen Polizeibeamten; Indizwirkung eines hohen Atemalkoholwerts für die Feststellung der relativen Fahruntüchtigkeit

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Konsequenzen einer wegen "Übung der Dienststelle" nicht erfolgten Einholung einer staatsanwaltschaftlichen oder richterlichen Anordnung zur Blutentnahme bei Nichtvorliegen von Gefahr im Verzug

  • RA Kotz

    Blutentnahme - Missachtung des Richtervorbehalts

  • RA Kotz

    Trunkenheitsfahrt - Anordnung einer Blutprobenentnahme durch einen Polizist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 316; StPO § 81a Abs. 2
    Verletzung des Richtervorbehalts bei Anordnung einer Blutentnahme durch die Polizei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Blutuntersuchung angeordnet - Ergebnis nicht immer verwertbar!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Anordnung einer Blutuntersuchung durch Polizisten

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Blutentnahme nach Alkoholfahrt: Beweisverwertungsverbot und Verstoß gegen Richtervorbehalt jetzt auch in Bayern!

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Polizei muss sich auf Atem-Alkoholtest beschränken

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Blutentnahme nach Alkoholfahrt: Beweisverwertungsverbot und Verstoß gegen Richtervorbehalt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Blutentnahme nach Alkoholfahrt: Beweisverwertungsverbot und Verstoß gegen Richtervorbehalt

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Blutentnahme bei Trunkenheitsfahrt unverwertbar

Papierfundstellen

  • StV 2010, 624
  • DAR 2010, 217
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Bamberg, 19.03.2009 - 2 Ss 15/09

    Blutentnahme: Verwertbarkeit einer polizeilich angeordneten Blutuntersuchung bei

    Auszug aus OLG Nürnberg, 07.12.2009 - 1 St OLG Ss 232/09
    Die Gefährdung des Untersuchungserfolgs muss mit Tatsachen begründet werden, die auf den Einzelfall bezogen und in den Ermittlungsakten zu dokumentieren sind, sofern die Dringlichkeit nicht evident ist (vgl. hierzu BVerfG, NJW 2007, 1345 f.; OLG Dresden, NJW 2009, 2149 ff.; OLG Bamberg NJW 2009, 2146 ff).

    Je weiter sich die Atemalkoholwerte aber von den Grenzwerten zur Abgrenzung einer Ordnungswidrigkeit von einer Straftat bzw. zur absoluten Fahruntüchtigkeit entfernen, desto weniger ist eine Gefährdung des Untersuchungserfolgs durch zeitliche Verzögerungen anzunehmen (vgl. hierzu OLG Hamm, NJW 2009, 242 ff.; OLG Bamberg, NJW 2009, 2146 ff.; Brandenburgisches OLG, 1 Ss 15/09 vom 25.03.2009 - zitiert nach juris -).

    Ein solcher Ausnahmefall liegt vor bei bewusster und zielgerichteter Umgehung des Richtervorbehalt sowie bei willkürlicher Annahme von Gefahr im Verzug oder bei Vorliegen eines gleichwertigen, besonders schwerwiegenden Fehlers (vgl. hierzu BVerfG, 2 BvR 2225/08 vom 02.07.2009; BGH, NJW 2007, 2269 ff.; OLG Dresden, NJW 2009, 2149 ff.; OLG Bamberg, NJW 2009, 2146 ff.).

  • OLG Dresden, 11.05.2009 - 1 Ss 90/09

    Beweisverwertungsverbot bei Anordnung der Blutentnahme durch Polizei

    Auszug aus OLG Nürnberg, 07.12.2009 - 1 St OLG Ss 232/09
    Die Gefährdung des Untersuchungserfolgs muss mit Tatsachen begründet werden, die auf den Einzelfall bezogen und in den Ermittlungsakten zu dokumentieren sind, sofern die Dringlichkeit nicht evident ist (vgl. hierzu BVerfG, NJW 2007, 1345 f.; OLG Dresden, NJW 2009, 2149 ff.; OLG Bamberg NJW 2009, 2146 ff).

    Ein solcher Ausnahmefall liegt vor bei bewusster und zielgerichteter Umgehung des Richtervorbehalt sowie bei willkürlicher Annahme von Gefahr im Verzug oder bei Vorliegen eines gleichwertigen, besonders schwerwiegenden Fehlers (vgl. hierzu BVerfG, 2 BvR 2225/08 vom 02.07.2009; BGH, NJW 2007, 2269 ff.; OLG Dresden, NJW 2009, 2149 ff.; OLG Bamberg, NJW 2009, 2146 ff.).

  • OLG Hamm, 25.08.2008 - 3 Ss 318/08

    Blutentnahme; Richtervorbehalt; Gefahr im Verzug; Verfahrensrüge; Begründung;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 07.12.2009 - 1 St OLG Ss 232/09
    Je weiter sich die Atemalkoholwerte aber von den Grenzwerten zur Abgrenzung einer Ordnungswidrigkeit von einer Straftat bzw. zur absoluten Fahruntüchtigkeit entfernen, desto weniger ist eine Gefährdung des Untersuchungserfolgs durch zeitliche Verzögerungen anzunehmen (vgl. hierzu OLG Hamm, NJW 2009, 242 ff.; OLG Bamberg, NJW 2009, 2146 ff.; Brandenburgisches OLG, 1 Ss 15/09 vom 25.03.2009 - zitiert nach juris -).

    Der Senat teilt insoweit die Auffassung der Oberlandesgerichte Hamm (StV 2009, 459 sowie NJW 2009, 242) und Karlsruhe (StV 2009, 516) dass in derartigen Fällen der Beschuldigte als Annexkompetenz aus § 81 a StPO durch die Ermittlungsbeamten bis zum Eingang der Entscheidung des Richters über die Anordnung der Blutentnahme festgehalten und zum Ort, an welchem die Blutentnahme durchgeführt werden soll, verbracht werden darf.

  • BVerfG, 02.07.2009 - 2 BvR 2225/08

    Unverletzlichkeit der Wohnung (Schutz bei Wohngemeinschaften; rechtswidrige

    Auszug aus OLG Nürnberg, 07.12.2009 - 1 St OLG Ss 232/09
    Ein solcher Ausnahmefall liegt vor bei bewusster und zielgerichteter Umgehung des Richtervorbehalt sowie bei willkürlicher Annahme von Gefahr im Verzug oder bei Vorliegen eines gleichwertigen, besonders schwerwiegenden Fehlers (vgl. hierzu BVerfG, 2 BvR 2225/08 vom 02.07.2009; BGH, NJW 2007, 2269 ff.; OLG Dresden, NJW 2009, 2149 ff.; OLG Bamberg, NJW 2009, 2146 ff.).
  • BVerfG, 12.02.2007 - 2 BvR 273/06

    Effektivität des Rechtsschutzes (fehlende fachgerichtliche Stellungnahme zur

    Auszug aus OLG Nürnberg, 07.12.2009 - 1 St OLG Ss 232/09
    Die Gefährdung des Untersuchungserfolgs muss mit Tatsachen begründet werden, die auf den Einzelfall bezogen und in den Ermittlungsakten zu dokumentieren sind, sofern die Dringlichkeit nicht evident ist (vgl. hierzu BVerfG, NJW 2007, 1345 f.; OLG Dresden, NJW 2009, 2149 ff.; OLG Bamberg NJW 2009, 2146 ff).
  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06

    Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren

    Auszug aus OLG Nürnberg, 07.12.2009 - 1 St OLG Ss 232/09
    Ein solcher Ausnahmefall liegt vor bei bewusster und zielgerichteter Umgehung des Richtervorbehalt sowie bei willkürlicher Annahme von Gefahr im Verzug oder bei Vorliegen eines gleichwertigen, besonders schwerwiegenden Fehlers (vgl. hierzu BVerfG, 2 BvR 2225/08 vom 02.07.2009; BGH, NJW 2007, 2269 ff.; OLG Dresden, NJW 2009, 2149 ff.; OLG Bamberg, NJW 2009, 2146 ff.).
  • OLG Brandenburg, 25.03.2009 - 1 Ss 15/09

    Blutentnahme: Beweisverwertungsverbot bei Missachtung der richterlichen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 07.12.2009 - 1 St OLG Ss 232/09
    Je weiter sich die Atemalkoholwerte aber von den Grenzwerten zur Abgrenzung einer Ordnungswidrigkeit von einer Straftat bzw. zur absoluten Fahruntüchtigkeit entfernen, desto weniger ist eine Gefährdung des Untersuchungserfolgs durch zeitliche Verzögerungen anzunehmen (vgl. hierzu OLG Hamm, NJW 2009, 242 ff.; OLG Bamberg, NJW 2009, 2146 ff.; Brandenburgisches OLG, 1 Ss 15/09 vom 25.03.2009 - zitiert nach juris -).
  • OLG Hamm, 12.03.2009 - 3 Ss 31/09

    Verwertbarkeit einer durch einen Polizeibeamten angeordneten Blutprobe

    Auszug aus OLG Nürnberg, 07.12.2009 - 1 St OLG Ss 232/09
    Der Senat teilt insoweit die Auffassung der Oberlandesgerichte Hamm (StV 2009, 459 sowie NJW 2009, 242) und Karlsruhe (StV 2009, 516) dass in derartigen Fällen der Beschuldigte als Annexkompetenz aus § 81 a StPO durch die Ermittlungsbeamten bis zum Eingang der Entscheidung des Richters über die Anordnung der Blutentnahme festgehalten und zum Ort, an welchem die Blutentnahme durchgeführt werden soll, verbracht werden darf.
  • OLG Karlsruhe, 02.06.2009 - 1 Ss 183/08

    Beweisverwertungsverbot wegen Verstoß gegen Richtervorbehalt bei Blutentnahme

    Auszug aus OLG Nürnberg, 07.12.2009 - 1 St OLG Ss 232/09
    Der Senat teilt insoweit die Auffassung der Oberlandesgerichte Hamm (StV 2009, 459 sowie NJW 2009, 242) und Karlsruhe (StV 2009, 516) dass in derartigen Fällen der Beschuldigte als Annexkompetenz aus § 81 a StPO durch die Ermittlungsbeamten bis zum Eingang der Entscheidung des Richters über die Anordnung der Blutentnahme festgehalten und zum Ort, an welchem die Blutentnahme durchgeführt werden soll, verbracht werden darf.
  • OLG Bamberg, 22.03.2011 - 3 Ss 14/11

    Beweisverwertungsverbot wegen Verstoßes gegen den Richtervorbehalt: Anordnung

    Die objektive "Evidenz der Gefährdungslage" (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des 2. Senats vom 11.06.2010 - 2 BvR 1046/08 = NJW 2010, 2864 ff.) wurde hier insbesondere nicht dadurch ausgeschlossen oder auch nur relativiert, dass die anordnende Polizeibeamtin - etwa aufgrund eines ihr zur Verfügung stehenden Atemalkoholwertes - von einem ersichtlich nicht in der Nähe eines von der höchstrichterlichen Rechtsprechung festgelegten "quasi-gesetzlichen" Grenzwertes, hier einer Blutalkoholkonzentration in Höhe von 1, 1 â?° für die Annahme so genannter 'absoluter' Fahruntüchtigkeit im Sinne von § 316 Abs. 1 StGB (vgl. BGHSt 37, 89/91 ff.; Fischer StGB 58. Aufl. § 316 Rn. 12 ff., 25 m.w.N.) auszugehen hatte, zumal der Angeklagte auch keine Angaben zu seiner Alkoholaufnahme machte, mithin zuverlässige Anhaltspunkte zu Trinkmenge und Trinkverlauf fehlten (zur Erheblichkeit eines - wie hier - tatsächlichen oder behaupteten Nachtrunks bei fehlenden sonstigen hinreichend aussagekräftigen Hinweisen auf den Alkoholisierungsgrad vgl. BVerfG aaO. [ "Ein Nachtrunk war zu diesem Zeitpunkt nicht behauptet und auch nicht mehr zu befürchten..." ] und BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des 2. Senats vom 21.01.2008 - 2 BvR 2307/07, bei Juris [" Es ist ... nicht vollständig auszuschließen, dass die ermittelnden Polizeibeamten das Vorliegen von Gefahr im Verzuge angenommen haben, um die Blutalkoholkonzentration des Beschwerdeführers, insbesondere wegen dessen Behauptung des Nachtrunks, in zeitlicher Nähe zum Tatzeitpunkt zu sichern" ]; ferner OLG Bamberg, Beschluss vom 19.03.2009 - 2 Ss 15/09 = NJW 2009, 2146 ff.; OLG Hamburg aaO.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.06.2010 - 53 Ss 68/10, bei Juris; OLG Frankfurt DAR 2010, 145 ff.; OLG Hamm, Beschlüsse vom 25.08.2008 - 3 Ss 318/08 = NJW 2009, 242 ff. und vom 12.03.2009 - 3 Ss 31/09 = DAR 2009, 336 ff.; LG Berlin DAR 2008, 534 f.; LG Itzehoe NStZ-RR 2008, 249 ff.; LG Hamburg, Beschluss vom 06.05.2010 - 603 Qs 165/10 = BA 47, 306 ff.; v. Kühlewein aaO.; vgl. im Übrigen auch die jeweiligen Hinweise auf den Grad der Alkoholisierung und seine Nähe zu rechtlich relevanten Grenzbereichen bzw. auf die konkreten Umstände des Einzelfalls am Kontroll- oder Betreffensort u.a. bei OLG Köln, Beschluss vom 15.01.2010 - 83 Ss 100/09 = StV 2010, 622 ff.; OLG Nürnberg DAR 2010, 217 ff. und zuletzt OLG Koblenz, Beschluss vom 02.12.2010 - 2 SsBs 140/10, bei Juris).
  • OLG Köln, 25.10.2016 - 1 RVs 227/16
    Es trifft zwar zu, dass die richterliche Anordnung nicht stets der Vorlage einer "Akte" bedarf (BVerfGE 139, 245 - bei Juris Tz. 71; BVerfGK 17, 340 - bei Juris Tz. 27; OLG Celle NJW 2009, 3524 = NZV 2009, 611 = VRS 117, 298 [299]; OLG Celle VRS 117, 294 [298]; OLG Nürnberg DAR 2010, 217 [218] OLG Düsseldorf VRS 121], 46 [47] = VM 2011, 67 [Nr. 58 ]) und dass das OLG Hamm die Auffassung vertritt, die grundsätzliche und ausnahmslose Weigerung des Ermittlungsrichters, ohne einen schriftlichen Vorgang fernmündlich eine Anordnung zu treffen (oder abzulehnen), verletze die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 GG (OLG Hamm NJW 2011, 469 = NStZ 2010, 239).
  • OLG Hamm, 30.03.2010 - 3 RVs 7/10

    Richtervorbehalt, Blutentnahme, Beweisverwertungsverbot, Drogenfahrt,

    Für den Verstoß gegen § 81 a Abs. 2 StPO bedeutet dies, dass ein Beweisverwertungsverbot anzunehmen ist, wenn Gefahr in Verzug willkürlich angenommen und der Richtervorbehalt bewusst und gezielt umgangen bzw. ignoriert wird oder wenn die Rechtslage bei Anordnung der Maßnahme in gleichwertiger Weise grob verkannt worden ist (OLG Köln, BeckRS 2010, 3706; OLG Celle, BeckRS 2009, 27705; OLG Nürnberg, Beschl. v. 07.12.2009 - 1 St OLG Ss 232/2009; OLG Oldenburg, NJW 2009, S. 3591 jeweils m. w. N.; zur Abwägung im Fahrerlaubnisentziehungsverfahren vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 16.12.2009 - 12 ME 234/09; zum Verwaltungsverfahren zum Waffen- und Jagdrecht vgl. VGH Bayern, Beschl. v. 22.02.2010 - 21 CS 09.2767).
  • OLG München, 21.02.2011 - 4St RR 18/11

    Strafverfahren wegen einer Autofahrt unter Drogeneinfluss: Revisionsbegründung

    Dass der Zeuge G. etwa einer die Rechtsprechung zur Bedeutung des Richtervorbehalts außer acht lassenden polizeilichen Übung folgte, die Verdachtsmomente des § 81 Abs. 1 StPO mit den Anordnungskompetenzen nach § 81a StPO gleich zu setzen und deswegen den Richter "auszuschalten", hat selbst die Revision nicht angeführt (SchlH OLG StV 2010, 13/15; OLG Nürnberg DAR 2010, 217 f.).

    Dass der Polizeibeamte sich der von der Rechtsprechung geforderten Voraussetzungen für die nachrangige Anordnungskompetenz der Polizei nach § 81a Abs. 2 StPO jedenfalls im Ansatz bewusst war, folgt schon daraus, dass er seine Dokumentations- - und wenn auch unzureichend - seine Begründungspflicht erfüllte (anders etwa im Fall des SchlH OLG 2010, 13/14; vgl. OLG Nürnberg DAR 2010, 217 f.; OLG Oldenburg NZV 2010, 101/102 bei der Mitteilung der vorgesetzten Dienststelle und des Amtsgerichtspräsidenten, eine richterliche Anordnung sei entbehrlich = NJW 2009, 3591; KG NStZ-RR 2009, 243 bei Nichterreichbarkeit des Richters trotz entsprechender Versuche).

  • OLG Köln, 26.08.2011 - 1 RBs 201/11

    Anordnung der Blutentnahme durch einen Polizisten ohne Prüfung der

    Ein solches Vorgehen missachtet klar die Regelung des § 81 a StPO (vgl. auch OLG Oldenburg NJW 2009, 3591; OLG Dresden NStZ 2009, 526; OLG Brandenburg ZfS 2010, 587; OLG Nürnberg DAR 2010, 217; OLG Hamm DAR 2009, 336; OLG Celle NJW 2009, 3524 ff.).
  • OLG Brandenburg, 13.07.2010 - 53 Ss 40/10

    Voraussetzungen für die Annahme relativer Fahruntüchtigkeit

    Dabei kann, jedenfalls für die Feststellung einer relativen Fahruntüchtigkeit, der Atemalkoholwert ein gewichtiges Indiz darstellen, das in der Gesamtschau mit anderen Anzeichen einer alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit der Beweiswürdigung durch den Tatrichter zugänglich ist (vgl. OLG Nürnberg DAR 2010, 217; OLG Celle NJW 2009, 3524 ).
  • AG Nördlingen, 28.12.2011 - 5 OWi 605 Js 109117/11

    Blutprobenentnahme bei Verdacht einer Drogenfahrt: Verletzung des

    Ein solches Vorgehen missachtet klar die Regelung des § 81 a StPO (vgl. auch OLG Oldenburg NJW 2009, 3591; OLG Dresden NStZ 2009, 526; OLG Brandenburg zfs 2010, 587; OLG Nürnberg DAR 2010, 217; OLG Hamm DAR 2009, 336; OLG Celle NJW 2009, 3524 ff.).
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