Rechtsprechung
   BGH, 16.06.2010 - VIII ZR 317/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,549
BGH, 16.06.2010 - VIII ZR 317/09 (https://dejure.org/2010,549)
BGH, Entscheidung vom 16.06.2010 - VIII ZR 317/09 (https://dejure.org/2010,549)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 2010 - VIII ZR 317/09 (https://dejure.org/2010,549)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,549) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (16)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 535 BGB, § 537 BGB
    Leasingvertrag: Recht des Leasingnehmers zur vorläufigen Einstellung der Zahlung der Leasingraten beim Rücktritt vom Kaufvertrag wegen eines Mangels der Leasingsache

  • verkehrslexikon.de

    Zur Einstellung der Zahlung der Leasingraten beim Rücktritt vom Kaufvertrag wegen eines Mangels der Leasingsache

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berechtigung der vorläufigen Einstellung der Zahlung von Leasingraten wegen eines Mangels nach Rücktrittserklärung des Leasingnehmers vom Kaufvertrag gegenüber dem Lieferanten

  • rewis.io

    Leasingvertrag: Recht des Leasingnehmers zur vorläufigen Einstellung der Zahlung der Leasingraten beim Rücktritt vom Kaufvertrag wegen eines Mangels der Leasingsache

  • ra.de
  • rewis.io

    Leasingvertrag: Recht des Leasingnehmers zur vorläufigen Einstellung der Zahlung der Leasingraten beim Rücktritt vom Kaufvertrag wegen eines Mangels der Leasingsache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechtigung der vorläufigen Einstellung der Zahlung von Leasingraten wegen eines Mangels nach Rücktrittserklärung des Leasingnehmers vom Kaufvertrag gegenüber dem Lieferanten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Leasingrecht - Leasingnehmer muss nach Rücktritt wegen Mangel klagen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zum Zahlungsverweigerungsrecht des Leasingnehmers nach Rücktritt wegen Mängeln des Leasingobjekts

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sachmängel beim Leasingfahrzeug

  • lto.de (Kurzinformation)

    Leasing - Zahlungsverweigerungsrecht nach Rücktritt wegen Mängeln

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Zahlungsverweigerungsrecht des Leasingnehmers nach Rücktritt wegen Mängeln des Leasingobjekts

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Zahlungsverweigerungsrecht des Leasingnehmers nach erklärtem Rücktritt

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zahlungsverweigerungsrechte beim Kfz-Leasing

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Zahlungsverweigerungsrecht des Leasingnehmers nach Rücktritt wegen Mängeln des Leasingobjekts nach Inkrafttreten der Schuldrechtsreform 2002

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Mangelhafter Pkw: Leasingraten müssen bezahlt werden

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Möglichkeit der Einbehaltung von Leasingraten

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Zahlungsverweigerungsrecht des Leasingnehmers nach Rücktritt wegen Mängeln des Leasingobjekts

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Zum Zahlungsverweigerungsrecht des Leasingnehmers nach Rücktritt wegen Mängeln des Leasingobjekts

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Leasing-Wagen: Zahlungsverweigerung nach Rücktritt wegen PKW-Mängeln?

  • 123recht.net (Pressemeldung, 16.6.2010)

    Klage vor Zahlungsstopp beim Autoleasing // Bei Mängeln muss Kunde selbst gegen Händler vorgehen

Besprechungen u.ä. (4)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 535, 537 BGB
    Zahlungsverweigerung des Leasingnehmers und mängelbedingter Rücktritt vom Kaufvertrag (Prof. Dr. Beate Gsell; ZJS 4/2010, S. 540-541)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Leistungsverweigerungsrecht beim Leasingvertrag

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Leasingnehmer darf Ratenzahlungen aussetzen - BGH-Entscheidung zum Rücktritt vom Kaufvertrag

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Urteil zu Rücktritt und Leasingraten - Klage nötig, um von Zurückbehaltungsrecht Gebrauch zu machen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 2798
  • ZIP 1986, 716
  • ZIP 2011, 437 (Ls.)
  • MDR 2010, 13
  • MDR 2010, 912
  • NZM 2010, 796
  • NZV 2010, 566 (Ls.)
  • NJ 2010, 469
  • WM 2010, 1561
  • DB 2010, 14
  • DB 2010, 1639
  • DAR 2010, 517
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.02.1986 - VIII ZR 91/85

    Verpflichtung des Leasingnehmers zur Entrichtung der Leasingraten nach Erhebung

    Auszug aus BGH, 16.06.2010 - VIII ZR 317/09
    Auch unter der Geltung des modernisierten Schuldrechts ist der Leasingnehmer, der wegen eines Mangels der Leasingsache gegenüber dem Lieferanten den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt hat, erst dann zur vorläufigen Einstellung der Zahlung der Leasingraten berechtigt, wenn er aus dem erklärten Rücktritt klageweise gegen den Lieferanten vorgeht, falls der Lieferant den Rücktritt vom Kaufvertrag nicht akzeptiert (im Anschluss an BGH, 19. Februar 1986, VIII ZR 91/85, BGHZ 97, 135).

    d) Nach der Rechtsprechung des Senats ist der Leasingnehmer allerdings berechtigt, die Zahlung der Leasingraten vorläufig einzustellen, wenn er die ihm übertragenen Ansprüche und Rechte gegen den Lieferanten klageweise geltend macht (BGHZ 97, 135, 141 ff.).

  • BGH, 25.11.2020 - VIII ZR 252/18

    Schadensersatzanspruch des Leasinggebers gegen den Leasingnehmer nach Kündigung

    Vielmehr hat er diese Rechtsfolge - unter Geltung des modernisierten Schuldrechts - auch nach vorzeitiger Beendigung des Leasingvertrags aufgrund einer vom Leasinggeber erklärten fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs des Leasingnehmers angenommen (Senatsurteile vom 16. Juni 2010 - VIII ZR 317/09, NJW 2010, 2798 Rn. 14, 21, 28; vom 13. November 2013 - VIII ZR 257/12, NJW 2014, 1583 Rn. 12, 15).

    b) Danach ist nicht auszuschließen, dass die Beklagte der Zahlungsklage der Klägerin einen durch den Rücktritt vom Kaufvertrag bewirkten rückwirkenden Wegfall der Geschäftsgrundlage des Leasingvertrags mit Erfolg entgegenhalten kann, sofern die Beklagte mit der auf Rückabwicklung des Kaufvertrags gerichteten isolierten Drittwiderklage Erfolg hat (vgl. Senatsurteile vom 16. Juni 2010 - VIII ZR 317/09, aaO Rn. 28 mwN; vom 13. November 2013 - VIII ZR 257/12, aaO; vom 16. September 2015 - VIII ZR 119/14, aaO mwN; zur Wandelung siehe Senatsurteil vom 19. Februar 1986 - VIII ZR 91/85, aaO S. 144 f.).

  • BGH, 16.09.2015 - VIII ZR 119/14

    Formularmäßiger Leasingvertrag für eine EDV-Anlage: Verjährungshemmung für einen

    Denn das Recht des Leasingnehmers, die Zahlung der Leasingraten vorläufig einzustellen, wenn er ihm übertragene Ansprüche und Rechte gegen den Lieferanten klageweise geltend macht, ist ein leasingvertraglich vereinbartes vorübergehendes Leistungsverweigerungsrecht (Fortführung und Fortentwicklung von BGH, Urteile vom 19. Februar 1986, VIII ZR 91/85, BGHZ 97, 135; vom 16. Juni 2010, VIII ZR 317/09, NJW 2010, 2798).

    Nach der Rechtsprechung des Senats folgt aus der gebotenen, nach beiden Seiten hin interessengerechten Auslegung eines Leasingvertrages, dass der Leasingnehmer, dem der Leasinggeber unter Ausschluss einer mietrechtlichen Sachmängelhaftung die gegen den Lieferanten bestehenden kaufrechtlichen Sachmängelansprüche leasingtypisch abgetreten hat, bei Mängeln des Leasinggegenstands berechtigt ist, die Zahlung der Leasingraten vorläufig einzustellen, wenn er die ihm übertragenen Ansprüche und Rechte gegen den Lieferanten bei dessen Weigerung klageweise geltend macht (Senatsurteile vom 19. Februar 1986 - VIII ZR 91/85, BGHZ 97, 135, 141 ff.; vom 16. Juni 2010 - VIII ZR 317/09, NJW 2010, 2798 Rn. 19 f., 24 ff.; vom 13. November 2013 - VIII ZR 257/12, NJW 2014, 1583 Rn. 16).

    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sowohl vor als auch nach Inkrafttreten des modernisierten Schuldrechts (Senatsurteile vom 13. November 2013 - VIII ZR 257/12, aaO Rn. 15; vom 16. Juni 2010 - VIII ZR 317/09, aaO Rn. 21; vom 13. März 1991 - VIII ZR 34/90, BGHZ 114, 57, 61; vom 25. Oktober 1989 - VIII ZR 105/88, BGHZ 109, 139, 142 f.; jeweils mwN).

  • BGH, 13.11.2013 - VIII ZR 257/12

    Leasingvertrag: Berechtigung zur Zahlungseinstellung von Leasingraten bei

    Der Leasingnehmer, dem der Leasinggeber unter Ausschluss einer mietrechtlichen Gewährleistung die gegen den Lieferanten bestehenden kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche leasingtypisch abgetreten hat, ist bei Mängeln der Leasingsache nur und erst dann berechtigt, die Zahlung der Leasingraten vorläufig einzustellen, wenn er die ihm übertragenen Ansprüche und Rechte gegen den Lieferanten bei dessen Weigerung klageweise geltend macht (Bestätigung der Senatsurteile vom 19. Februar 1986, VIII ZR 91/85, BGHZ 97, 135 und vom 16. Juni 2010, VIII ZR 317/09, WM 2010, 1561).

    Im Verhältnis zum Leasinggeber ist er - wie auch in § 8 Abs. 6 der Leasingbedingungen im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats geregelt - nur und erst dann berechtigt, die Zahlung der Leasingraten vorläufig einzustellen, wenn er die ihm übertragenen Ansprüche und Rechte gegen den Lieferanten klageweise geltend macht; nur unter dieser Voraussetzung kann er bereits für eine Übergangszeit ein den Verzug ausschließendes Recht zur vorläufigen Einstellung der Zahlung der Leasingraten erlangen (Senatsurteile vom 19. Februar 1986 - VIII ZR 91/85, aaO S. 141 ff.; vom 16. Juni 2010 - VIII ZR 317/09, WM 2010, 1561 Rn. 19 f., 24 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 08.03.2016 - 24 U 120/15

    Rückabwicklung eines Leasingvertrages über einen Pkw aufgrund einvernehmlicher

    Mit Urteil vom 16. Juni 2010 (Az. VIII ZR 317/09) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass trotz der mit der Schuldrechtsmodernisierung verbundenen Änderungen in der Ausgestaltung des Gewährleistungsrechts der Wandlung an dieser Rechtsprechung festzuhalten ist (BGH, Urteil vom 16. Juni 2010, Az. VIII ZR 317/09, zitiert nach juris, Rdnr. 24 ff.; so auch OLG Karlsruhe, Urteilt vom 30. Januar 2007, Az. 8 U 143/06, zitiert nach juris, Rdnr. 37; OLG Frankfurt, Urteil vom 27. Juni 2012, Az. 17 U 13/12, zitiert nach juris, Rdnr. 19 f.).

    Erklärte sich der Lieferant mit der vom Leasingnehmer verlangten Wandlung des Kaufvertrags über das Leasingobjekt nicht einverstanden, so kam die Wandlung erst mit dem Eintritt der Rechtskraft des Urteils im Gewährleistungsprozess des Leasingnehmers gegen den Lieferanten zustande (BGH, Urteil vom 16. Juni 2010, Az. VIII ZR 317/09, zitiert nach juris, Rdnr. 20).

    Unter der Voraussetzung, dass der Leasingnehmer gegenüber dem Lieferanten gemäß §§ 437 Nr. 2, 440, 323, 326 Abs. 5 BGB zum Rücktritt berechtigt ist, wird der Kaufvertrag über das Leasingobjekt bereits mit dem Zugang der rechtsgestaltenden Rücktrittserklärung des Leasingnehmers beim Lieferanten in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt mit der Folge, dass zugleich rückwirkend die Geschäftsgrundlage des Leasingvertrages entfällt (BGH, Urteil vom 16. Juni 2010, Az. VIII ZR 317/09, zitiert nach juris, Rdnr. 21).

    Ob die Rücktrittserklärung des Leasingnehmers die Umgestaltung des Kaufvertrages über das Leasingobjekt in ein Rückgewährschuldverhältnis und damit zugleich den Wegfall der Geschäftsgrundlage des Leasingvertrages bewirkt, muss, wenn der Lieferant den Rücktritt nicht akzeptiert, gerichtlich geklärt werden und steht daher ebenso wie der Vollzug der Wandlung nach altem Recht erst mit dem Eintritt der Rechtskraft des Urteils im Gewährleistungsprozess gegen den Lieferanten fest (BGH, Urteil vom 16. Juni 2010, Az. VIII ZR 317/09, zitiert nach juris, Rdnr. 24).

  • LG Krefeld, 28.07.2017 - 1 S 20/17

    Widerruf eines kombinierten Kaufvertrags und Rückvermietungsvertrags

    Die Überführung des Verbraucherkreditrechts in das BGB zum 01.01.2002 war zunächst nicht mit wesentlichen begrifflichen Änderungen verbunden (vgl. etwa Weidenkaff in: Palandt-BGB, 66. Auflage 2007, § 499 Rn. 6 und § 500 Rn. 1; s. ferner - wenn auch in anderem Zusammenhang - BGH, Urt. v. 16.06.2010 - VIII ZR 317/09, juris).
  • OLG Frankfurt, 27.06.2012 - 17 U 13/12

    Leasingvertrag: Berechtigung des Leasingnehmers zur Einstellung der Leasingraten

    Auch unter der Geltung des modernisierten Schuldrechts ist der Leasingnehmer, der wegen eines Mangels der Leasingsache gegenüber dem Lieferanten den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt hat, erst dann zur vorläufigen Einstellung der Zahlung der Leasingraten berechtigt, wenn er aus dem erklärten Rücktritt klageweise gegen den Lieferanten vorgeht, falls der Lieferant den Rücktritt vom Kaufvertrag nicht akzeptiert (BGH, NJW 2010, 2798 ff.).

    Da der Kläger die ihm übertragene Ansprüche und Rechte gegen die Firma X GmbH als Lieferantin nicht gerichtlich geltend gemacht hat, war er zur vorläufigen Einstellung der Zahlung der monatlichen Leasingraten als Leasingnehmer nicht berechtigt (BGH NJW 2010, 2798 ff., 2800 m. w. N.).

  • OLG München, 02.05.2018 - 7 U 3715/17

    Rückgewähranspruch von Leasinggebühren wegen Rücktritts vom Leasingvertrag

    Denn in einem solchen Fall fehlte dem Leasingvertrag von Anfang an die Geschäftsgrundlage (was die Parteien in Nr. 5.7 des Leasingvertrages auch explizit vereinbart hatten), sodass der Beklagten von Anfang an keine Ansprüche auf Leasingraten zustanden, auch wenn der Kläger das Leasingobjekt nutzte (vgl. BGH, Urteil vom 16.06.2010, Az. VIII ZR 317/09, Rdnr. 24 ff unter Aufrechterhaltung der zum alten Recht u.a. in BGH, Urteil vom 05.12.1984, Az. VIII ZR 277/83, Rdnr. 19 ff., BGH, Urteil vom 25.10.1989, Az. VIII ZR 105/88, Rdnrn. 11 ff. entwickelten Grundsätze, BGH, Urteil vom 13.11.2013, Az. VIII ZR 257/12, Rdnr. 15).
  • OLG Brandenburg, 21.10.2020 - 4 U 143/19

    Schadensersatz aus einem Mietkaufvertrag Mietkaufvertrag über einen gebrauchten

    Denn in einem solchen Fall fehlte dem Leasingvertrag von Anfang an die Geschäftsgrundlage, sodass der Klägerin von Vertragsbeginn an keine Ansprüche auf Leasingraten zustanden, auch wenn der Leasingnehmer das Leasingobjekt nutzte (BGH, Urteil vom 16.06.2010, Az. VIII ZR 317/09, Rdnr. 24 ff unter Aufrechterhaltung der zum alten Recht u.a. in Urteil vom 05.12.1984, Az. VIII ZR 277/83, Rdnr. 19 ff., Urteil vom 25.10.1989, Az. VIII ZR 105/88, Rdnrn. 11 ff. entwickelten Grundsätze; Urteil vom 13.11.2013, Az. VIII ZR 257/12, Rdnr. 15).

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entfällt die Verpflichtung des Leasingnehmers zur Ratenzahlung, wenn sich dieser mit dem Rücktritt gegenüber dem Lieferanten gerichtlich durchsetzt, sei es auch durch Versäumnisurteil oder Anerkenntnisurteil (BGH, Urteil vom 13.3.1991 - VIII ZR 34/90, NJW 2010, 2798; NJW 2014, 1583).

  • OLG Saarbrücken, 11.09.2014 - 4 U 179/13

    Leasingvertrag: Konkludenter Widerruf der Ermächtigung des Leasingnehmers zur

    Nur unter dieser Voraussetzung kann er bereits für eine Übergangszeit ein den Verzug ausschließendes Recht zur vorläufigen Einstellung der Zahlung der Leasingraten erlangen (BGH NJW 1986, 1744; 2010, 2798 Rn. 19 f., 24 ff.; NZI 2014, 177, 179 Rn. 16).
  • OLG Koblenz, 09.04.2014 - 5 U 1247/13

    Verjährung des Anspruchs auf Zahlung von Leasingraten bei Mängeln des

    Allerdings ist anerkannt, dass ein Leasingnehmer, der sich wie die Beklagte zu 1. Gewährleistungsansprüche des Leasinggebers gegen den Lieferanten unter Verzicht auf eigene Mängelrechte hat abtreten lassen, für die Zeit seiner auf die Zession gestützten Prozessführung gegen den Lieferanten regelmäßig berechtigt ist, die Zahlung der Leasingraten einzustellen (BGH NJW 1985, 796 ; BGH NJW 2010, 2798 ; BGH MDR 2014, 264; OLGR Koblenz 2001, 124).
  • AG Nauen, 09.01.2012 - 34 OWiE 138/11

    Gewährung von Akteneinsicht des Verteidigers in die Bedienungsanleitung eines

  • LG Aachen, 04.07.2017 - 10 O 118/16
  • LG Frankfurt/Main, 09.01.2012 - 15 O 61/11

    Ansprüche des Leasingnehmers wegen Mängel des Leasinggutes bei Insolvenz des

  • LG München II, 01.03.2019 - 11 O 4716/17

    Zahlung der Leasingraten für ein Segelboot

  • VG München, 10.12.2015 - M 4 K 14.694

    Erste Juristische Staatsprüfung, Chancengleichheit, Bewertungsfehler,

  • LG Hamburg, 19.02.2018 - 325 O 336/17

    Leasingvertrag: Berechtigung zur Zahlungseinstellung von Leasingraten bei

  • LG Düsseldorf, 04.03.2015 - 2b O 115/13

    Zahlung von Leasingraten und Schadensersatz wegen vorzeitiger Kündigung des

  • LG Hamburg, 26.10.2017 - 330 O 96/17

    Leasingvertrag: Anspruch auf Zahlung der Leasingraten nach Kündigung des

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht