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Rechtsprechung
   KG, 16.06.2010 - 3 Ws (B) 203/10 - 2 Ss 113/10   

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https://dejure.org/2010,31636
KG, 16.06.2010 - 3 Ws (B) 203/10 - 2 Ss 113/10 (https://dejure.org/2010,31636)
KG, Entscheidung vom 16.06.2010 - 3 Ws (B) 203/10 - 2 Ss 113/10 (https://dejure.org/2010,31636)
KG, Entscheidung vom 16. Juni 2010 - 3 Ws (B) 203/10 - 2 Ss 113/10 (https://dejure.org/2010,31636)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 74 Abs 2 OWiG
    Bußgeldverfahren: Überprüfung des mitgeteilten Verhinderungsgrundes als Voraussetzung der Einspruchsverwerfung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine ausreichende Entschuldigung des Betroffenen im Hauptverhandlungstermin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Vage Entschuldigung bei Fernbleiben vom Verhandlungstermin

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DAR 2011, 146
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 22.03.2002 - 3 Ws (B) 48/02

    Voraussetzungen genügender Entschuldigung bei Ausbleiben in der Hauptverhandlung

    Auszug aus KG, 16.06.2010 - 3 Ws (B) 203/10
    Bestehen Zweifel, ob der Betroffene genügend entschuldigt ist und können diese auch im Freibeweisverfahren nicht geklärt werden, darf ein Einspruch nicht verworfen werden (vgl. Senat VRS 102, 467 und 108, 110; Beschlüsse vom 7. Januar - 3 Ws (B) 472/08 - und 2. März 2009 - 3 Ws (B) 120/09).
  • KG, 25.08.2004 - 1 Ss 112/04

    Berufungsverwerfung wegen Nichterscheinens des Angeklagten zur

    Auszug aus KG, 16.06.2010 - 3 Ws (B) 203/10
    Bestehen Zweifel, ob der Betroffene genügend entschuldigt ist und können diese auch im Freibeweisverfahren nicht geklärt werden, darf ein Einspruch nicht verworfen werden (vgl. Senat VRS 102, 467 und 108, 110; Beschlüsse vom 7. Januar - 3 Ws (B) 472/08 - und 2. März 2009 - 3 Ws (B) 120/09).
  • KG, 25.08.2011 - 3 Ws (B) 458/11

    Zur Erkundigungspflicht des Gerichts beim Aussteller des ärztlichen Attestes bei

    Bestehen Zweifel, ob der Betroffene genügend entschuldigt ist, und können diese auch im Freibeweisverfahren nicht geklärt werden, darf ein Einspruch nicht verworfen werden (vgl. Senat VRS 102, 467; 108, 110; 119, 125).

    In solchem Fall trifft das Gericht jedoch eine Erkundigungspflicht, die insbesondere durch telefonische Rückfrage bei dem Arzt, der das Attest ausgestellt hat, erfüllt werden kann (vgl. Senat VRS 119, 125 und NZW 2002, 421).

  • BayObLG, 06.09.2019 - 202 ObOWi 1581/19

    Einspruchsverwerfung trotz attestierter "voraussichtlicher" Verhinderung

    Den Betroffenen trifft daher hinsichtlich des Entschuldigungsgrundes grundsätzlich keine Pflicht zur Glaubhaftmachung oder gar zu einem lückenlosen Nachweis; vielmehr muss das Gericht, wenn ein konkreter Hinweis auf einen Entschuldigungsgrund vorliegt, dem im Rahmen seiner Aufklärungspflicht nachgehen (st.Rspr., z.B. BGHSt 17, 391/396 f.; BGHR StPO § 329 Abs. 1 Satz 1 Ladung 1; BayObLGSt 2001, 14/16; 1998, 79/81; BayObLG, Beschluss vom 19.10.2004 - 1 Ob OWi 442/04; OLG Stuttgart DAR 2004, 165/166; OLG Bamberg, Urt. v. 26.2.2008 - 3 Ss 118/07 = OLGSt StPO § 329 Nr. 29 und Beschluss vom 06.03.2013 - 3 Ss 20/13 = OLGSt StPO § 329 Nr. 32 sowie - jeweils zu § 74 Abs. 2 OWiG - OLG Bamberg, Beschluss vom 12.09.2007 - 3 Ss OWi 1140/06 = wistra 2007, 79; 14.01.2009 - 2 Ss OWi 1623/08 = NStZ-RR 2009, 150 = VerkMitt 2009 Nr. 32 = NZV 2009, 303 = OLGSt OWiG § 74 Nr. 20; 28.11.2011 - 3 Ss OWi 1514/11 = ZfSch 2012, 230 = OLGSt StPO § 329 Nr. 31 und 29.12.2010 - 2 Ss OWi 1939/10 = NZV 2011, 409; vgl. auch OLG Braunschweig, Beschluss vom 25.03.2010 - 3 Ss [OWiZ] 37/10 bei juris; KG, Beschluss vom 16.06.2010 - 3 Ws [B] 203/10 = VRS 119, 125 = DAR 2011, 146 und zuletzt neben OLG Bamberg, Beschluss vom 29.10.2018 - 3 Ss OWi 1464/18 = DAR 2019, 100 = NStZ 2019, 527; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 19.01.2018 - 1 OWi 2 Ss Bs 84/17 = OLGSt OWiG § 74 Nr. 24; KG, Beschluss vom 27.08.2018 - 3 Ws [B] 194/18 = VRS 134 [2018], 143 und 09.07.2019 - 122 Ss 68/19 bei juris sowie OLG Brandenburg, Beschluss vom 26.08.2019 - 53 Ss-OWi 173/19 bei juris, jeweils m.w.N.).
  • KG, 16.11.2015 - 3 Ws (B) 541/15

    Verwerfungsurteil im Bußgeldverfahren gegen den wegen behaupteter

    Verbleiben trotz Ausschöpfens aller Erkenntnisquellen noch Zweifel, darf ein Verwerfungsurteil nicht ergehen (Senat, a. a. O.; Beschluss vom 16. Juni 2010 - 3 Ws (B) 203/10 -, juris Rn. 2; st. Rspr.).
  • KG, 20.01.2017 - 3 Ws (B) 19/16

    Verwerfungsurteil bei Fehlen in der Hauptverhandlung; Freibeweis des Gerichts bei

    Verbleiben trotz Ausschöpfens aller Erkenntnisquellen noch Zweifel, darf ein Verwerfungsurteil nicht ergehen (Senat, a. a. O.; Beschluss vom 16. Juni 2010 - 3 Ws (B) 203/10 -, juris Rn. 2; st. Rspr.).
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Rechtsprechung
   KG, 16.06.2010 - (3) 1 Ss 203/10 (78/10)   

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https://dejure.org/2010,19363
KG, 16.06.2010 - (3) 1 Ss 203/10 (78/10) (https://dejure.org/2010,19363)
KG, Entscheidung vom 16.06.2010 - (3) 1 Ss 203/10 (78/10) (https://dejure.org/2010,19363)
KG, Entscheidung vom 16. Juni 2010 - (3) 1 Ss 203/10 (78/10) (https://dejure.org/2010,19363)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 103 Abs 3 GG, § 55 StGB, § 349 Abs 2 StPO
    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung mit einer zuvor in eine andere Entscheidung bereits einbezogene Strafe: Berücksichtigung durch das Revisionsgericht von Amts wegen

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung der Einbeziehung einer Strafe in eine andere Entscheidung und nochmaliger Heranziehung der Strafe zu einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung von Amts wegen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 3; StGB § 55; StPO § 349 Abs. 2
    Entscheidung des Revisionsgerichts bei mehrfacher Einbeziehung einer Strafe in eine nachträglich gebildete Gesamtstrafe

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DAR 2011, 146
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 08.07.2005 - 2 StR 120/05

    Entscheidung zur vorbehaltenen Sicherungsverwahrung aufgehoben

    Auszug aus KG, 16.06.2010 - 1 Ss 203/10
    5 Zwar hat das erkennende Gericht grundsätzlich § 55 Abs. 1 StGB anzuwenden, wenn die Voraussetzungen vorliegen (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGHSt 50, 188, 191; NStZ 2003, 200, 201; NJW 1997, 2892, 2893, jeweils m.w.N.; KG NJW 2003, 2468, 2469 f.; Fischer, StGB 57. Aufl., § 55 Rdnr. 34 m.w.N.).

    Es ist aber nicht zulässig, Einzelstrafen - auch für sich genommen rechtskräftige -, die schon zur Bildung einer Gesamtstrafe in einem anderen - nicht rechtskräftigen - Urteil gedient hatten, in eine Gesamtstrafe einzubeziehen, da dies die Gefahr einer verbotenen Doppelbestrafung (Art. 103 Abs. 3 GG) begründen würde (vgl. BGHSt 50, 188, 191; 20, 292, 293; 9, 190, 192; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Strafen, einbezogene 3; vgl. auch BGHSt 44, 1, 2 f.; NJW 2003, 2036, 2037, zu § 31 Abs. 2 JGG; Rissing-van Saan in LK, StGB 12. Aufl., § 55 Rdnr. 19, Stree/Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl., § 55 Rdnr. 33; Fischer, a.a.O., § 55 Rdnr. 6a).

  • BGH, 13.04.1956 - 2 StR 93/56
    Auszug aus KG, 16.06.2010 - 1 Ss 203/10
    Es ist aber nicht zulässig, Einzelstrafen - auch für sich genommen rechtskräftige -, die schon zur Bildung einer Gesamtstrafe in einem anderen - nicht rechtskräftigen - Urteil gedient hatten, in eine Gesamtstrafe einzubeziehen, da dies die Gefahr einer verbotenen Doppelbestrafung (Art. 103 Abs. 3 GG) begründen würde (vgl. BGHSt 50, 188, 191; 20, 292, 293; 9, 190, 192; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Strafen, einbezogene 3; vgl. auch BGHSt 44, 1, 2 f.; NJW 2003, 2036, 2037, zu § 31 Abs. 2 JGG; Rissing-van Saan in LK, StGB 12. Aufl., § 55 Rdnr. 19, Stree/Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl., § 55 Rdnr. 33; Fischer, a.a.O., § 55 Rdnr. 6a).

    Dieses Verbot betrifft - entgegen der von der Generalstaatsanwaltschaft Berlin in ihrer Stellungnahme vom 8. Juni 2010 vertretenen Ansicht - nicht nur das sachliche Recht, sondern vornehmlich die Zulässigkeit des Verfahrens und muss daher vom Revisionsgericht von Amts wegen berücksichtigt werden (vgl. RGSt 30, 340, 341 f.; BGHSt 44, 1, 3; 20, 292, 293; 9, 190, 192; OLG Zweibrücken NStZ-RR 2003, 180).

  • BGH, 10.11.1965 - 2 StR 387/65

    Einbeziehung einer bereits zur Bildung einer noch nicht rechtskräftigen

    Auszug aus KG, 16.06.2010 - 1 Ss 203/10
    Es ist aber nicht zulässig, Einzelstrafen - auch für sich genommen rechtskräftige -, die schon zur Bildung einer Gesamtstrafe in einem anderen - nicht rechtskräftigen - Urteil gedient hatten, in eine Gesamtstrafe einzubeziehen, da dies die Gefahr einer verbotenen Doppelbestrafung (Art. 103 Abs. 3 GG) begründen würde (vgl. BGHSt 50, 188, 191; 20, 292, 293; 9, 190, 192; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Strafen, einbezogene 3; vgl. auch BGHSt 44, 1, 2 f.; NJW 2003, 2036, 2037, zu § 31 Abs. 2 JGG; Rissing-van Saan in LK, StGB 12. Aufl., § 55 Rdnr. 19, Stree/Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl., § 55 Rdnr. 33; Fischer, a.a.O., § 55 Rdnr. 6a).

    Dieses Verbot betrifft - entgegen der von der Generalstaatsanwaltschaft Berlin in ihrer Stellungnahme vom 8. Juni 2010 vertretenen Ansicht - nicht nur das sachliche Recht, sondern vornehmlich die Zulässigkeit des Verfahrens und muss daher vom Revisionsgericht von Amts wegen berücksichtigt werden (vgl. RGSt 30, 340, 341 f.; BGHSt 44, 1, 3; 20, 292, 293; 9, 190, 192; OLG Zweibrücken NStZ-RR 2003, 180).

  • BGH, 23.12.1997 - 3 StR 619/97

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe; Verbot der Doppelbestrafung (ne bis in

    Auszug aus KG, 16.06.2010 - 1 Ss 203/10
    Es ist aber nicht zulässig, Einzelstrafen - auch für sich genommen rechtskräftige -, die schon zur Bildung einer Gesamtstrafe in einem anderen - nicht rechtskräftigen - Urteil gedient hatten, in eine Gesamtstrafe einzubeziehen, da dies die Gefahr einer verbotenen Doppelbestrafung (Art. 103 Abs. 3 GG) begründen würde (vgl. BGHSt 50, 188, 191; 20, 292, 293; 9, 190, 192; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Strafen, einbezogene 3; vgl. auch BGHSt 44, 1, 2 f.; NJW 2003, 2036, 2037, zu § 31 Abs. 2 JGG; Rissing-van Saan in LK, StGB 12. Aufl., § 55 Rdnr. 19, Stree/Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl., § 55 Rdnr. 33; Fischer, a.a.O., § 55 Rdnr. 6a).

    Dieses Verbot betrifft - entgegen der von der Generalstaatsanwaltschaft Berlin in ihrer Stellungnahme vom 8. Juni 2010 vertretenen Ansicht - nicht nur das sachliche Recht, sondern vornehmlich die Zulässigkeit des Verfahrens und muss daher vom Revisionsgericht von Amts wegen berücksichtigt werden (vgl. RGSt 30, 340, 341 f.; BGHSt 44, 1, 3; 20, 292, 293; 9, 190, 192; OLG Zweibrücken NStZ-RR 2003, 180).

  • OLG Saarbrücken, 14.02.2003 - 1 Ws 224/02

    Nachträgliche Korrektur unzulässiger Doppelbestrafung durch Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus KG, 16.06.2010 - 1 Ss 203/10
    Dieses Verbot betrifft - entgegen der von der Generalstaatsanwaltschaft Berlin in ihrer Stellungnahme vom 8. Juni 2010 vertretenen Ansicht - nicht nur das sachliche Recht, sondern vornehmlich die Zulässigkeit des Verfahrens und muss daher vom Revisionsgericht von Amts wegen berücksichtigt werden (vgl. RGSt 30, 340, 341 f.; BGHSt 44, 1, 3; 20, 292, 293; 9, 190, 192; OLG Zweibrücken NStZ-RR 2003, 180).
  • BGH, 24.07.1997 - 1 StR 216/97

    Bildung einer Gesamtstrafe

    Auszug aus KG, 16.06.2010 - 1 Ss 203/10
    5 Zwar hat das erkennende Gericht grundsätzlich § 55 Abs. 1 StGB anzuwenden, wenn die Voraussetzungen vorliegen (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGHSt 50, 188, 191; NStZ 2003, 200, 201; NJW 1997, 2892, 2893, jeweils m.w.N.; KG NJW 2003, 2468, 2469 f.; Fischer, StGB 57. Aufl., § 55 Rdnr. 34 m.w.N.).
  • BGH, 24.10.2002 - 4 StR 332/02

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (teilweise Zäsurwirkung eines früheren

    Auszug aus KG, 16.06.2010 - 1 Ss 203/10
    5 Zwar hat das erkennende Gericht grundsätzlich § 55 Abs. 1 StGB anzuwenden, wenn die Voraussetzungen vorliegen (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGHSt 50, 188, 191; NStZ 2003, 200, 201; NJW 1997, 2892, 2893, jeweils m.w.N.; KG NJW 2003, 2468, 2469 f.; Fischer, StGB 57. Aufl., § 55 Rdnr. 34 m.w.N.).
  • BGH, 23.01.2003 - 4 StR 412/02

    Keine Einbeziehung einer rechtskräftigen Vorverurteilung bei vorheriger

    Auszug aus KG, 16.06.2010 - 1 Ss 203/10
    Es ist aber nicht zulässig, Einzelstrafen - auch für sich genommen rechtskräftige -, die schon zur Bildung einer Gesamtstrafe in einem anderen - nicht rechtskräftigen - Urteil gedient hatten, in eine Gesamtstrafe einzubeziehen, da dies die Gefahr einer verbotenen Doppelbestrafung (Art. 103 Abs. 3 GG) begründen würde (vgl. BGHSt 50, 188, 191; 20, 292, 293; 9, 190, 192; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Strafen, einbezogene 3; vgl. auch BGHSt 44, 1, 2 f.; NJW 2003, 2036, 2037, zu § 31 Abs. 2 JGG; Rissing-van Saan in LK, StGB 12. Aufl., § 55 Rdnr. 19, Stree/Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl., § 55 Rdnr. 33; Fischer, a.a.O., § 55 Rdnr. 6a).
  • KG, 13.03.2003 - 5 Ws 90/03

    Rechtsfolgen nachträglicher Gesamtstrafenbildung: Neubeginn und Neufestsetzung

    Auszug aus KG, 16.06.2010 - 1 Ss 203/10
    5 Zwar hat das erkennende Gericht grundsätzlich § 55 Abs. 1 StGB anzuwenden, wenn die Voraussetzungen vorliegen (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGHSt 50, 188, 191; NStZ 2003, 200, 201; NJW 1997, 2892, 2893, jeweils m.w.N.; KG NJW 2003, 2468, 2469 f.; Fischer, StGB 57. Aufl., § 55 Rdnr. 34 m.w.N.).
  • RG, 12.10.1897 - 3436/97

    Ist der Einwand der rechtskräftig entschiedenen Sache (ne bis in idem) auch dann

    Auszug aus KG, 16.06.2010 - 1 Ss 203/10
    Dieses Verbot betrifft - entgegen der von der Generalstaatsanwaltschaft Berlin in ihrer Stellungnahme vom 8. Juni 2010 vertretenen Ansicht - nicht nur das sachliche Recht, sondern vornehmlich die Zulässigkeit des Verfahrens und muss daher vom Revisionsgericht von Amts wegen berücksichtigt werden (vgl. RGSt 30, 340, 341 f.; BGHSt 44, 1, 3; 20, 292, 293; 9, 190, 192; OLG Zweibrücken NStZ-RR 2003, 180).
  • BGH, 17.10.1989 - 4 StR 481/89

    Berücksichtigung eines Verstoßes gegen das Verbot der Doppelbestrafung von Amts

  • BGH, 11.04.2018 - 2 StR 11/18

    Verbot der Doppelbestrafung (Beachtung von Amts wegen); Nachträgliche Bildung der

    Eine solche - unzulässige - Doppelbestrafung ist vom Senat von Amts wegen zu beachten (BGH, Beschluss vom 23. Dezember 1997 - 3 StR 619/97, BGHSt 44, 1, 3; Kammergericht, Beschluss vom 16. Juni 2010 - (3) 1 Ss 203/10 (78/10), juris Rn. 5; Rissing-van Saan in: Laufhütte u.a., StGB LK, 12. Aufl., § 55 Rn. 19).
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Rechtsprechung
   KG, 30.11.2010 - 3 Ws (B) 626/10, 2 Ss 347/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,30445
KG, 30.11.2010 - 3 Ws (B) 626/10, 2 Ss 347/10 (https://dejure.org/2010,30445)
KG, Entscheidung vom 30.11.2010 - 3 Ws (B) 626/10, 2 Ss 347/10 (https://dejure.org/2010,30445)
KG, Entscheidung vom 30. November 2010 - 3 Ws (B) 626/10, 2 Ss 347/10 (https://dejure.org/2010,30445)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 73 Abs 2 OWiG
    Gerichtliches Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Verfahrensfehlerhafte Ablehnung eines Antrags auf Entbindung des Betroffenen von der Erscheinenspflicht in der Hauptverhandlung

  • Wolters Kluwer

    Die Ablehnung eines Entbindungsantrags kann nicht durch die vage Möglichkeit einer besseren Sachverhaltsaufklärung durch optimierteres Erinnerungsvermögen eventueller Zeugen gerechtfertigt werden; Anforderungen an die Ablehnung der Entbindung vom persönlichen Erscheinen

  • rechtsportal.de

    OWiG § 73 Abs. 2
    Anforderungen an die Ablehnung der Entbindung vom persönlichen Erscheinen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DAR 2011, 146
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Dresden, 08.03.2005 - Ss OWi 141/05

    Anforderungen an die Gründe eines Verwerfungsurteils

    Auszug aus KG, 30.11.2010 - 3 Ws (B) 626/10
    Dabei ist zu beachten, dass die Entscheidung über den Entbindungsantrag nicht in das Ermessen des Gerichts gestellt ist, sondern dieses vielmehr verpflichtet ist, dem Antrag zu entsprechen, sofern die Voraussetzungen des § 73 Abs. 2 OWiG vorliegen (Senat in std. Rspr., vgl. etwa VRS 111, 146 und 113, 63 sowie Beschluss vom 5. November 2007 - 3 Ws (B) 522/07 - OLG Dresden DAR 2005, 460).
  • KG, 22.02.2007 - 3 Ws (B) 93/07

    Bußgeldverfahren: Entscheidung über Antrag auf Entbindung von der

    Auszug aus KG, 30.11.2010 - 3 Ws (B) 626/10
    Dabei ist zu beachten, dass die Entscheidung über den Entbindungsantrag nicht in das Ermessen des Gerichts gestellt ist, sondern dieses vielmehr verpflichtet ist, dem Antrag zu entsprechen, sofern die Voraussetzungen des § 73 Abs. 2 OWiG vorliegen (Senat in std. Rspr., vgl. etwa VRS 111, 146 und 113, 63 sowie Beschluss vom 5. November 2007 - 3 Ws (B) 522/07 - OLG Dresden DAR 2005, 460).
  • KG, 17.03.2006 - 3 Ws (B) 136/06

    Bußgeldverfahren: Begründung der Ablehnung des Antrags auf Entbindung von der

    Auszug aus KG, 30.11.2010 - 3 Ws (B) 626/10
    Dabei ist zu beachten, dass die Entscheidung über den Entbindungsantrag nicht in das Ermessen des Gerichts gestellt ist, sondern dieses vielmehr verpflichtet ist, dem Antrag zu entsprechen, sofern die Voraussetzungen des § 73 Abs. 2 OWiG vorliegen (Senat in std. Rspr., vgl. etwa VRS 111, 146 und 113, 63 sowie Beschluss vom 5. November 2007 - 3 Ws (B) 522/07 - OLG Dresden DAR 2005, 460).
  • OLG Düsseldorf, 22.08.2012 - 1 RBs 121/12

    Ordnungswidrigkeitenverfahren; Entbindung von der Verpflichtung zum persönlichen

    Allein die rein theoretische Möglichkeit, polizeiliche Zeugen könnten sich nach längerer Zeit an ein von ihnen beobachtetes Fehlverhalten eines Betroffenen im Straßenverkehr besser oder überhaupt erst erinnern, wenn sie den Betroffenen in der Hauptverhandlung sehen, reicht zur Ablehnung eines Entbindungsantrags nicht aus (vgl. KG DAR 2011, 146).

    Allein die rein theoretische Möglichkeit, polizeiliche Zeugen könnten sich nach längerer Zeit an ein von ihnen beobachtetes Fehlverhalten eines Betroffenen im Straßenverkehr besser oder überhaupt erst erinnern, wenn sie den Betroffenen in der Hauptverhandlung sehen, reicht zur Ablehnung eines Entbindungsantrags nicht aus (vgl. KG DAR 2011, 146).

  • OLG Düsseldorf, 14.12.2011 - 1 RBs 144/11

    Möglichkeit der Entbindung eines Betroffenen von der Anwesenheitspflicht in der

    In solchen Fällen mag die Annahme, ein Zeuge könne sich bei Anwesenheit des Betroffenen besser erinnern, bloß theoretisch und damit nicht ausreichend sein, dessen persönliche Anwesenheit für erforderlich zu erachten (vgl. KG Berlin 3 Ws (B) 626/10 vom 30. November 2010 für den Fall eines Verstoßes gegen § 24a Abs. 2 StVG; OLG Bamberg 3 Ss OWi 780/09 vom 17. August 2009 für den Fall eines Geschwindigkeitsverstoßes; 3 Ss OWi 764/07 vom 7. August 2007 für den Fall einer Unterschreitung des Mindesabstands; OLG Naumburg 1 Ss (B) 210/06 vom 23. Januar 2007 für den Fall eines Geschwindigkeitsverstoßes).
  • OLG Bamberg, 14.03.2013 - 3 Ss OWi 344/13

    Entbindung vom persönlichen Erscheinen in der Hauptverhandlung

    b) Liegen die Voraussetzungen des § 73 Abs. 2 OWiG vor, ist die Entscheidung über den Entbindungsantrag nicht in das Ermessen des Gerichts gestellt; vielmehr ist das Gericht dann verpflichtet, dem Antrag zu entsprechen, sofern nicht die Aufklärungspflicht die Anwesenheit des Betroffenen unverzichtbar macht (KG DAR 2011, 146 und VRS 115, 429 f.; OLG Zweibrücken NZV 2011, 97 ff.; OLG Hamm, NZV 2010, 214 f. sowie Beschluss vom 25.09.2009 - 2 Ss OWi 705/09 [bei [...]]; BayObLG DAR 2001, 371 und DAR 2002, 133 f.; OLG Düsseldorf NZV 2007, 251 f.; OLG Dresden DAR 2005, 460 ; OLG Karlsruhe zfs 2005, 154 und Beschluss vom 05.06.2012 - [6] SsRs 279/12 [bei [...]]; OLG Hamm VRS 107, 120 ff. und zfs 2006, 710 ff.; OLG Frankfurt zfs 2012, 291 f. = NZV 2012, 307 f.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.08.2012 - 1 RBs 121/12; OLG Köln NZV 2013, 50 f. sowie st.Rspr. des Senats, u.a. OLG Bamberg VRS 113, 284 ff. = OLGSt OWIG § 73 Nr. 13 = SVR 2008, 355 f.; Beschluss vom 17.08.2009 - 3 Ss OWi 780/09 [bei [...]] = SVR 2009, 393 ff. = VRR 2010, 231 f. und zuletzt Beschluss vom 29.08.2012 - 3 Ss OWi 1092/12 = DAR 2013, 90 ff.; vgl. auch KK-Senge OWiG 3. Aufl. § 73 Rn. 15, 24 ff. und Göhler/Seitz OWiG 16. Aufl. § 73 Rn. 5 ff.).
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