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   VGH Baden-Württemberg, 07.12.2010 - 10 S 2053/10   

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https://dejure.org/2010,2079
VGH Baden-Württemberg, 07.12.2010 - 10 S 2053/10 (https://dejure.org/2010,2079)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.12.2010 - 10 S 2053/10 (https://dejure.org/2010,2079)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. Dezember 2010 - 10 S 2053/10 (https://dejure.org/2010,2079)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis - unwiderlegliche Vermutung der Fahrungeeignetheit - zur Berücksichtigung der Tilgungsreife von Verkehrsverstößen

  • verkehrslexikon.de

    Bei der Beurteilung, ob ein Fahrerlaubnisinhaber 18 Punkte erreicht hat, gilt das Tattagsprinzip

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtskräftig geahndete Verkehrsverstöße als Voraussetzung für Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde nach Erreichen der im Straßenverkehrgesetz (StVG) genannten Punktzahl i.R.d. Punktesystems für Verkehrsverstöße; Auslösung der unwiderleglichen Vermutung der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 3; StVG § 4 Abs. 10 S. 1
    Rechtskräftig geahndete Verkehrsverstöße als Voraussetzung für Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde nach Erreichen der im Straßenverkehrgesetz ( StVG ) genannten Punktzahl i.R.d. Punktesystems für Verkehrsverstöße; Auslösung der unwiderleglichen Vermutung der ...

  • rechtsportal.de

    StVG § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 ; StVG § 4 Abs. 10 S. 1
    Rechtskräftig geahndete Verkehrsverstöße als Voraussetzung für Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde nach Erreichen der im Straßenverkehrgesetz ( StVG ) genannten Punktzahl i.R.d. Punktesystems für Verkehrsverstöße; Auslösung der unwiderleglichen Vermutung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das gut gefüllte Punktekonto

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Pralles Punktekonto - unwiderlegliche Vermutung der Fahrungeeignetheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 61, 134
  • NJW 2011, 2311
  • NZV 2011, 466
  • VBlBW 2011, 194
  • DVBl 2011, 186
  • DÖV 2011, 246
  • DAR 2011, 166
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 3.07

    Mehrfachtäter-Punktsystem; Punktesystem; Tattagprinzip; Rechtskraftprinzip;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.12.2010 - 10 S 2053/10
    Die Maßnahmen, welche die Fahrerlaubnisbehörde nach § 4 Abs. 3 StVG beim Erreichen der dort genannten Punktezahlen zu treffen hat, setzen rechtskräftig geahndete Verkehrsverstöße voraus (Anschluss an BVerwG, Urteil vom 25.09.2008 - 3 C 3.07 - BVerwGE 132, 48).

    Dem Fahrerlaubnisinhaber kommt daher die Tilgungsreife von Verkehrsverstößen, die nach Begehung einer solchen weiteren Zuwiderhandlung, aber vor Rechtskraft der die weitere Zuwiderhandlung ahndenden Entscheidung eintritt, nicht zu Gute (Weiterentwicklung der im Urteil des BVerwG vom 25.09.2008 - 3 C 3.07 - a.a.O. aufgestellten Grundsätze; wie BayVGH, Beschluss vom 21.06.2010 - 11 CS 10.377 - juris).

    Zu Unrecht leitet das Verwaltungsgericht aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.09.2008 (3 C 3.07 - BVerwGE 132, 48) her, dass das Tattagprinzip nur für die Ermittlung des für einen Punkteabzug und dessen Umfang nach § 4 Abs. 4 StVG maßgeblichen Punktestandes heranzuziehen ist, während es ansonsten bei dem Rechtskraftprinzip bleibe.

    5 1. Zutreffend ist das Verwaltungsgericht freilich davon ausgegangen, dass die Maßnahmen, welche die Fahrerlaubnisbehörde nach § 4 Abs. 3 StVG beim Erreichen der dort genannten Punktezahlen zu treffen hat, rechtskräftig geahndete Verkehrsverstöße voraussetzen (vgl. näher BVerwG, Urteil vom 25.09.2008 - 3 C 3.07 - a.a.O.).

    6 2. Nach Auffassung des Senats beansprucht die vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 25.09.2008 (3 C 3.07 - a.a.O.) ausdrücklich vorgenommene Entkoppelung zwischen dem nach § 4 Abs. 4 Satz 4 StVG maßgeblichen Zeitpunkt und dem Datum des Eintritts der Rechtskraft auch im Rahmen einer auf § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG gestützten Entziehungsverfügung in gleicher Weise Geltung (vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 21.06.2010 - 11 CS 10.377 - juris).

    Dort wird zu § 4 Abs. 3 StVG ausgeführt, dass dieser Absatz die Maßnahmen regele, die zu ergreifen seien, wenn bestimmte Punktestände "erreicht" seien, obgleich in der Norm selbst die Formulierung "ergeben sich" gewählt wurde (vgl. BRDrucks. 821/96 S. 72; BVerwG, Urteil vom 25.09.2008 - 3 C 3.07 - a.a.O.).

    Denn auch im Rahmen der Entziehungsregelung des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG wird lediglich der maßgebliche Zeitpunkt für die Punkteermittlung so bestimmt, dass der vom Gesetzgeber beabsichtigte Sinn und Zweck dieser Regelung weitestgehend verwirklicht werden kann und ein taktischer Einsatz von Rechtsmitteln keine unberechtigten Früchte trägt (vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 25.09.2008 - 3 C 3.07 - a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.08.2010 - 10 S 1645/10

    Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bei Unterschreiten der Schwelle von 18 Punkten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.12.2010 - 10 S 2053/10
    Allein der Ablauf einer längeren Zeit nach tilgungsbedingter Unterschreitung der zuvor erreichten Schwelle von 18 Punkten führt nicht dazu, dass die in § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG zwingend vorgeschriebene Entziehung der Fahrerlaubnis nicht mehr verfügt werden dürfte (wie Beschluss des Senats vom 27.08.2010 - 10 S 1645/10 -).

    Denn solche Tilgungen, mögen sie vor oder nach dem Erlass der Entziehungsverfügung eintreten, sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, welcher auch der Senat folgt, bei der Anwendung des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG unberücksichtigt zu lassen (vgl. ausführlich BVerwG, Urteil vom 25.09.2008 - 3 C 21.07 - BVerwGE 132, 57; Beschluss des Senats vom 27.08.2010 - 10 S 1645/10 -).

    14 b) In dem genannten Beschluss vom 27.08.2010 (10 S 1645/10) hat der Senat im Übrigen auch näher dargelegt, dass der bloße Zeitablauf ab tilgungsbedingter Unterschreitung der Schwelle von 18 Punkten nicht dazu führt, dass die in § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG zwingend vorgeschriebene Entziehung der Fahrerlaubnis nicht mehr verfügt werden dürfte.

    Außerdem soll sichergestellt werden, dass die Gründe für die fehlende Eignung nicht fortbestehen, wozu § 4 Abs. 10 Satz 3 StVG vorsieht, dass die Fahrerlaubnisbehörde unbeschadet der weiteren Voraussetzungen für die (Wieder-) Erteilung der Fahrerlaubnis zum Nachweis, dass die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder hergestellt ist, in der Regel die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Kraftfahreignung anzuordnen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.09.2008 - 3 C 21.07 - a.a.O.; sowie Beschluss des Senats vom 27.08.2010 - 10 S 1645/10 ).

  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 21.07

    Mehrfachtäter-Punktsystem; Punktesystem; Tattagprinzip; Tattag; Rechtskraft;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.12.2010 - 10 S 2053/10
    Hat der Fahrerlaubnisinhaber einen Stand von 18 oder mehr Punkten erreicht, sind nachfolgende Tilgungen - unabhängig davon, ob sie vor oder nach dem Erlass der Entziehungsverfügung eintreten - bei der Anwendung des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG unberücksichtigt zu lassen (Anschluss an BVerwG, Urteil vom 25.09.2008 - 3 C 21.07 - BVerwGE 132, 57).

    Denn solche Tilgungen, mögen sie vor oder nach dem Erlass der Entziehungsverfügung eintreten, sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, welcher auch der Senat folgt, bei der Anwendung des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG unberücksichtigt zu lassen (vgl. ausführlich BVerwG, Urteil vom 25.09.2008 - 3 C 21.07 - BVerwGE 132, 57; Beschluss des Senats vom 27.08.2010 - 10 S 1645/10 -).

    Außerdem soll sichergestellt werden, dass die Gründe für die fehlende Eignung nicht fortbestehen, wozu § 4 Abs. 10 Satz 3 StVG vorsieht, dass die Fahrerlaubnisbehörde unbeschadet der weiteren Voraussetzungen für die (Wieder-) Erteilung der Fahrerlaubnis zum Nachweis, dass die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder hergestellt ist, in der Regel die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Kraftfahreignung anzuordnen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.09.2008 - 3 C 21.07 - a.a.O.; sowie Beschluss des Senats vom 27.08.2010 - 10 S 1645/10 ).

  • VGH Bayern, 21.06.2010 - 11 CS 10.377

    Punktsystem; Tattagsprinzip; maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt bei Entziehungen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.12.2010 - 10 S 2053/10
    Dem Fahrerlaubnisinhaber kommt daher die Tilgungsreife von Verkehrsverstößen, die nach Begehung einer solchen weiteren Zuwiderhandlung, aber vor Rechtskraft der die weitere Zuwiderhandlung ahndenden Entscheidung eintritt, nicht zu Gute (Weiterentwicklung der im Urteil des BVerwG vom 25.09.2008 - 3 C 3.07 - a.a.O. aufgestellten Grundsätze; wie BayVGH, Beschluss vom 21.06.2010 - 11 CS 10.377 - juris).

    6 2. Nach Auffassung des Senats beansprucht die vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 25.09.2008 (3 C 3.07 - a.a.O.) ausdrücklich vorgenommene Entkoppelung zwischen dem nach § 4 Abs. 4 Satz 4 StVG maßgeblichen Zeitpunkt und dem Datum des Eintritts der Rechtskraft auch im Rahmen einer auf § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG gestützten Entziehungsverfügung in gleicher Weise Geltung (vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 21.06.2010 - 11 CS 10.377 - juris).

  • OVG Sachsen, 15.08.2006 - 3 BS 241/05

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Aufbauseminar; Mehrfachreduzierung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.12.2010 - 10 S 2053/10
    Zum anderen bedarf es der in § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 StVG bezeichneten Maßnahmen dann nicht, wenn die relevanten Punkteschwellen zum wiederholten Male aufgrund eines Punkteabzugs durch Tilgung oder Bonuspunkte "von oben" erreicht wird (vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 15.08.2006 - 3 BS 241/05 - NJW 2007, 168 sowie Beschluss des Senats vom 13.09.2010 - 10 S 1242/09 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2007 - 10 S 1272/07

    Fahrerlaubnisentziehung; Streitwert bei eigenständig bedeutsamen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.12.2010 - 10 S 2053/10
    Da der Antragsteller im Besitz der Fahrerlaubnisklassen B, BE, C1, C1E und T war, ist von einem Streitwert von 15.000,-- EUR für das Hauptsacheverfahren auszugehen, so dass sich für das einstweilige Rechtsschutzverfahren ein Streitwert von 7.500,-- EUR durch Halbierung ergibt (vgl. hierzu ausführlich Beschluss des Senats vom 13.12.2007 - 10 S 1272/07 - juris).
  • VG Würzburg, 23.01.2012 - W 6 S 12.44

    Fahrerlaubnisentzug; Punktsystem; 18 Punkte und mehr; Tattagprinzip

    Zutreffend geht der Antragsgegner von der Anwendung des so genannten Tattagprinzips im Rahmen des § 4 Abs. 3, 4 und 5 StVG aus (BVerwG, Ue.v. 25.09.2008, Az. 3 C 3/07, BVerwGE 132, 48 und Az. 3 C 21/07, BVerwGE 132, 57; BayVGH, B.v. 02.03.2010, Az. 11 CS 09.2446; VGH BW, B.v. 07.12.2010, Az. 10 S 2053/10, NJW 2011, 2313).

    Die Entziehung der Fahrerlaubnis beruht nach der Gesetzesbegründung auf dem Gedanken, dass die weitere Teilnahme derartiger Kraftfahrer am Straßenverkehr für die übrigen Verkehrsteilnehmer eine Gefahr darstellen würde (vgl. BVerwG, U.v. 25.09.2008, Az. 3 C 21/07, BVerwGE 132, 57; VGH BW, B.v. 07.12.2010, Az. 10 S 2053/10, NJW 2011, 2311; VGH BW, B.v. 10.05.2011, Az. 10 S 137/11, NJW 2011, 2456).

    Dafür sprechen sowohl Sinn und Zweck der Regelung in § 4 Abs. 1 Nr. 3 StVG als auch die Gesetzessystematik mit den besonderen Regelungen für die Wiedererteilung einer entzogenen Fahrerlaubnis nach § 4 Abs. 10 StVG (VGH BW, B.v. 07.12.2010, Az. 10 S 2053/10, NJW 2011, 2311, 2313; VGH BW, B.v. 27.08.2010, Az. 10 S 1645/10).

    Diese Vorgaben schließen es aus, die vorliegend bereits eingetretene unwiderlegliche Vermutung der mangelnden Eignung des Antragstellers wegen Rechtsverwirkung außer Betracht zu lassen (VGH BW, B.v. 27.08.2010, Az. 10 S 1645/10; VGH BW, B.v. 07.12.2010, Az. 10 S 2053/10, NJW 2011, 2311; VG Ansbach, B.v. 17.02.2010, Az. AN 10 S 09.02342).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2012 - 16 B 1116/12

    Entziehung der Fahrerlaubnis unabhängig von später vor oder nach Erlass der

    So bereits OVG NRW, Beschluss vom 27. Dezember 2011 16 B 1500/11 unter Hinweis auf Bay. VGH, Beschluss vom 21. Juni 2010 11 CS 10.377 , juris, Rdnr. 18 ff. (= ZfSch 2010, 597), und Urteil vom 19. Dezember 2011 11 B 11.1848 , juris, Rdnr. 26 ff.; Sächs. OVG, Beschluss 25. Juni 2010 3 B 65/10 , juris, Rdnr. 4 (= DAR 2010, 534); VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 7. Dezember 2010 10 S 2053/10 , juris, Rdnr. 4 ff. (= DAR 2011, 166), und vom 10. Mai 2011 10 S 137/11 , juris, Rdnr. 4 (= NJW 2011, 2456); Dauer, in: Hentschel/König/ Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl. 2011, § 4 StVG Rdnr. 24; ders, DAR 2009, 49; Janker, in: Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 22. Aufl. 2012, § 4 StVG Rdnr. 3a.

    Dazu eingehend VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 7. Dezember 2010 10 S 2053/10 , a. a. O., Rdnr. 8 f.; vgl. in diesem Zusammenhang auch OVG NRW, Beschluss vom 24. Mai 2006 16 B 1093/05 , juris, Rdnr. 9 (= NWVBl. 2007, 24).

    vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 7. Dezember 2010 10 S 2053/10 , a. a. O., Rdnr. 5; siehe auch Dauer, DAR 2009, 49, der von einer Art schwebender Unwirksamkeit der zum Zeitpunkt der Tat entstandenen Punkte spricht, solange noch keine rechtskräftige Ahndung der Tat erfolgt ist; darauf bezugnehmend Bay. VGH, Urteil vom 19. Dezember 2011 11 B 11.1848 , a. a. O., Rdnr. 36.

  • VG Würzburg, 14.06.2011 - W 6 S 11.399

    Fahrerlaubnisrecht; Fahrerlaubnisentziehung; 18 Punkte; Zustellung der

    Zutreffend geht der Antragsgegner von der Anwendung des sog. Tattagprinzips im Rahmen des § 4 Abs. 3, 4 und 5 StVG aus (vgl. BVerwG, Ue.v. 25.09.2008, Az.: 3 C 3/07, BVerwGE 132, 48 und Az.: 3 C 21/07, BVerwGE 132, 57 sowie BayVGH B.v. 02.03.2010, Az.: 11 CS 09.2446; VGH Baden-Württemberg, B.v. 07.12.2010, Az.: 10 S 2053/10; DAR 2011, 166).

    Dem Fahrerlaubnisinhaber kommt daher die ansonsten gegebene Tilgungsreife von Verkehrsverstößen, die nach Begehung einer solchen weiteren Zuwiderhandlung, aber vor Rechtskraft der weiteren Zuwiderhandlung ahndenden Entscheidung eintritt, nicht zugute (VGH Baden-Württemberg, B.v. 07.12.2010, Az.: 10 S 2053/10, DAR 2011, 166).

    Die Entziehung der Fahrerlaubnis beruht nach der Gesetzesbegründung auf dem Gedanken, dass die weitere Teilnahme derartiger Kraftfahrer am Straßenverkehr für die übrigen Verkehrsteilnehmer eine Gefahr darstellen würde (vgl. BVerwG, U.v. 25.09.2008, Az.: 3 C 21/07, BVerwG 132, 57; VGH Baden-Württemberg, B.v. 07.12.2010, Az.: 10 S 2053/10, DAR 2011, 166).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.06.2014 - 10 S 744/14

    Eilrechtsschutz - Entziehung der Fahrerlaubnis - zur gesetzlichen Neuregelung des

    Der Antragsteller verkennt zum einen, dass die in § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG a.F. normierte unwiderlegliche Vermutung der Fahrungeeignetheit bereits durch die Begehung einer zum Erreichen von 18 Punkten führenden weiteren Zuwiderhandlung und nicht erst mit dem Eintritt der Rechtskraft der die Zuwiderhandlung ahndenden Entscheidung ausgelöst wird; einem Fahrerlaubnisinhaber, der einen Stand von 18 oder mehr Punkten erreicht hat, kommen nachfolgende Tilgungen - unabhängig davon, ob sie vor oder nach dem Erlass der Entziehungsverfügung eintreten - bei der Anwendung von § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG a.F. nicht zu Gute (sog. Tattagprinzip; vgl. ausführlich Beschluss des Senats vom 07.12.2010 - 10 S 2053/10 - VBlBW 2011, 194, im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 25.09.2008 - 3 C 3.07 - BVerwGE 132, 48).

    Dabei fällt insbesondere ins Gewicht, dass es sich um Kraftfahrer handelt, die eine ganz erhebliche Anzahl von noch nicht getilgten Verkehrsverstößen, die im Verkehrszentralregister erfasst sind bzw. nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem zu speichern sind, begangen haben (vgl. hierzu die Begründung der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze vom 07.02.1997, BT-Drs. 13/6914, S. 50; zu diesem Normzweck auch Beschluss des Senats vom 07.12.2010 - 10 S 2053/10 - VBlBW 2011, 194 m.w.N.).

  • OVG Sachsen, 09.07.2018 - 3 B 131/18

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Tattagprinzip; Ergreifen der Maßnahme;

    Geht der Behörde eine neue Mitteilung des Kraftfahrtbundesamtes über den Punktestand zu und tritt bis zum Tätigwerden der Behörde eine Punktereduktion durch Tilgung ein, ist die gesetzlich angeordnete Maßnahme dennoch zu ergreifen (SächsOVG, Beschl. v. 29. November 2017 - 3 B 274/17 -, juris Rn. 15 ff.; OVG NRW, Beschl. v. 12. November 2014 - 16 B 1126/14 -, juris Rn. 2; VGH BW, Beschl. v. 7. Dezember 2010 - 10 S 2053/10 -, juris Rn. 3, 6; zu § 4 Abs. 5 StVG a. F.: BVerwG, Urt. v. 25. September 2008 - 3 C 3.07 -, juris Rn. 31 ff.; Urt. v. 25. September 2008 - 3 C 21.07 -, juris Rn. 9; ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.11.2016 - 1 S 86.16

    Fahrerlaubnisentziehung; Fahreignungs-Bewertungssystem; Berechnung des

    Spätere Verringerungen des Punktestands auf Grund von Tilgungen bleiben gemäß § 4 Abs. 5 Satz 7 StVG unberücksichtigt, wie das Bundesverwaltungsgericht bereits zu § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG a.F. mit Urteil vom 25. September 2008 - 3 C 3.07 - (BVerwGE 132, 48, juris Rn. 5; Fortführung durch VGH Mannheim, Beschluss vom 7. Dezember 2010 - 10 S 2053/10 - juris) entschieden hatte.

    Dieser Grundsatz ist vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in seinem Beschluss vom 7. Dezember 2010 (Az. 10 S 2053/10) für das Erreichen von 18 Punkten unter dem bisherigen System und damit für die Schwelle zur Entziehung der Fahrerlaubnis bestätigt worden.

  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2011 - 10 S 2850/10

    Gebührenpflicht für verkehrsrechtliche Verwarnung wegen erhöhten Punktestandes im

    Angesichts der oben näher dargestellten verschärften Erteilungsvoraussetzungen im Fall der vorausgegangenen Entziehung der Fahrerlaubnis und der bei der Verhängung einer isolierten strafgerichtlichen Sperrfrist nach § 69a Abs. 1 Satz 3 StGB nicht bestehenden Manipulationsmöglichkeit ist es auf der Ebene des einfachen Rechts nicht geboten, den in § 4 Abs. 2 Satz 3 StVG ausdrücklich aufgeführten Maßnahmen im Wege der Analogie die Versagung der Fahrerlaubnis gleichzustellen (zum Gesichtspunkt der Verhinderung von Manipulationen im Punktsystem vgl. auch BVerwG, Urteil vom 25.09.2008 - 3 C 3.07 -, BVerwGE 132, 48; Senatsbeschluss vom 07.12.2010 - 10 S 2053/10 - DAR 2011, 166 - Tattagsprinzip).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.11.2013 - 10 S 1933/13

    Bindungswirkung von Bußgeldbescheiden im Fahrerlaubnisentziehungsverfahren; kein

    Dabei fällt insbesondere ins Gewicht, dass es sich um Kraftfahrer handelt, die eine ganz erhebliche Anzahl von noch nicht getilgten Verkehrsverstößen, die im Verkehrszentralregister erfasst sind, begangen haben (vgl. hierzu die Begründung der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze vom 07.02.1997, BT-Drs. 13/6914, S. 50; zu diesem Normzweck auch Beschluss des Senats vom 07.12.2010 - 10 S 2053/10 - VBlBW 2011, 194 - m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.09.2014 - 10 S 1302/14

    Löschung von Punkten unter Anwendung der Löschungsregelung in § 65 Abs 3 Nr 1

    Hat der Inhaber einer Fahrerlaubnis einen Punktestand erreicht, der nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG a.F. (jetzt: § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 StVG n.F.) die mangelnde Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zur Folge hat, ist eine danach eintretende Tilgung von Punkten im Verkehrszentralregister oder eine Punktereduzierung für die Rechtmäßigkeit der Fahrerlaubnisentziehung ohne Bedeutung (st. Rspr., vgl. grundlegend: BVerwG, Urteil vom 25.09.2008 - 3 C 21/07; Senatsbeschluss vom 07.12.2010 - 10 S 2053/10 - VBlBW 2011, 194).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.02.2013 - 10 S 82/13

    Anwendung der Bonusregelung; Tattagprinzip

    Der Antragsgegner ist bei der Ermittlung des maßgeblichen Punktestandes allerdings zutreffend davon ausgegangen, dass die in § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG normierte unwiderlegliche Vermutung der Fahrungeeignetheit bereits durch die Begehung einer zum Erreichen von 18 Punkten führenden weiteren Zuwiderhandlung und nicht erst mit Eintritt der Rechtskraft der die Zuwiderhandlung ahndenden Entscheidung ausgelöst wird; auch kommen einem Fahrerlaubnisinhaber, der einen Stand von 18 oder mehr Punkten erreicht hat, nachfolgende Tilgungen - unabhängig davon, ob sie vor oder nach dem Erlass der Entziehungsverfügung eintreten - bei der Anwendung von § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG nicht zu Gute (sog. Tattagprinzip; vgl. ausführlich Beschluss des Senats vom 07.12.2010 - 10 S 2053/10 - VBlBW 2011, 194, im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 25.09.2008 - 3 C 3.07 - BVerwGE 132, 48).

    Der Entscheidung für das Tattagprinzip kommt nicht nur für die Auslegung von § 4 Abs. 3 und Abs. 4 StVG (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 25.09.2008 - 3 C 3.07 - a.a.O.; Beschluss des Senats vom 07.12.2010 - 10 S 2053/10 - a.a.O.), sondern auch für das zutreffende Verständnis der in § 4 Abs. 5 StVG getroffenen Bonusregelung Bedeutung zu.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2013 - 16 B 547/13

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Ansammlung von 18 oder mehr Punkten im

  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.08.2018 - 1 S 54.18

    Berechnung des Punktestandes gemäß StVG § 4 Abs 5 S 1; Berücksichtigung von

  • VGH Baden-Württemberg, 31.03.2015 - 10 S 2417/14

    Fahrerlaubnisentziehung - Löschung von Punkten - Tattagprinzip

  • VG Neustadt, 04.06.2012 - 3 L 356/12

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen 18 Punkten im Verkehrszentralregister

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.04.2014 - 16 B 207/14

    Verwarnung als Maßnahme vor Entziehung der Fahrerlaubnis bei Ungeeignetheit zum

  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.2015 - 10 S 1689/15

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis -

  • VGH Baden-Württemberg, 10.05.2011 - 10 S 137/11

    Entziehung der Fahrerlaubnis, Ergreifen von Rechtsbehelfen gegen

  • VGH Baden-Württemberg, 30.05.2011 - 10 S 2640/10

    Entziehung einer EU-Fahrerlaubnis wegen bereits vor ihrer Erteilung bestehender

  • OVG Niedersachsen, 24.06.2011 - 12 ME 96/11

    Entziehung der Fahrerlaubnis ist mit Erreichen von 18 oder mehr Punkten im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2013 - 16 B 1341/13

    Entziehung der Fahrerlaubnis durch Erreichen der relevanten Punkteschwelle ohne

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2013 - 16 B 1288/13

    Maßgeblichkeit des Tattagprinzips bei Erhöhung des Punktestandes durch eine neue

  • VG Stuttgart, 28.09.2015 - 10 K 3156/15

    Reduzierung des Punktestandes des Fahrerlaubnisinhabers durch Ermahnung

  • OVG Sachsen, 15.10.2018 - 3 B 162/18

    Fahreignungsregister; Entziehung der Fahrerlaubnis; Tattagprinzip; Tilgung;

  • VG Augsburg, 04.11.2015 - Au 7 S 15.1561

    Rechtmäßige Entziehung der Fahrerlaubnis

  • VG Saarlouis, 07.05.2020 - 5 L 447/20

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Erreichen von acht Punkten im

  • VG Gelsenkirchen, 28.08.2012 - 7 L 863/12

    Fahrerlaubnis, Entziehung, Punkte, Tattagprinzip

  • VG Gelsenkirchen, 29.03.2011 - 7 L 271/11

    Zum zwingenden Entzug der Fahrerlaubnis beim Erreichen von 18 Punkten im

  • VG Augsburg, 29.04.2016 - Au 7 S 16.510

    Beibehaltung der Maßnahmestufe bei Überführung der Punkte aus dem

  • VG Ansbach, 06.03.2012 - AN 10 K 11.02065

    Entzug der FE; Erreichen von 18 Punkten; Tattagprinzip; zeitlicher Abstand

  • VG Gelsenkirchen, 26.06.2012 - 7 L 661/12

    Fahrerlaubnis; Entziehtung; Punktesystem

  • VG Gelsenkirchen, 27.02.2012 - 7 L 174/12

    Fahrerlaubnis; Entziehung; Punkte; Tattagsprinzip

  • VG Gelsenkirchen, 25.11.2011 - 7 L 1137/11

    Fahrerlaubnis, Entziehung, Punktesystem

  • VG Gelsenkirchen, 14.09.2011 - 7 L 882/11

    Fahrerlaubnis, Entziehung, Punktesystem

  • VG Gelsenkirchen, 25.08.2011 - 7 L 818/11

    Entziehung, Fahrerlaubnis, Punktesystem

  • VG Gelsenkirchen, 16.05.2011 - 7 L 439/11

    Fahrerlaubnis, Entziehung, Punkte, Tilgung

  • VG Saarlouis, 26.02.2018 - 5 L 138/18

    Fahrerlaubnis - hier: aufschiebende Wirkung

  • VG Gelsenkirchen, 26.03.2014 - 7 L 373/14

    Fahrerlaubnis; Entziehung; Punkte; Ungeeignetheit

  • VG Gelsenkirchen, 08.03.2011 - 7 L 194/11

    Fahrerlaubnis, Punktesystem, Mehrfachtäter

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