Weitere Entscheidung unten: AG Walsrode, 23.11.2010

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   OVG Sachsen, 12.11.2010 - 3 B 32/10   

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OVG Sachsen, 12.11.2010 - 3 B 32/10 (https://dejure.org/2010,18940)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 12.11.2010 - 3 B 32/10 (https://dejure.org/2010,18940)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 12. November 2010 - 3 B 32/10 (https://dejure.org/2010,18940)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    FahrlG § 21 Abs. 2, § 11 Abs. 1 Nr. 1
    Fahrschulinhaber, Zuverlässigkeit, Vermittlung gefälschter ausländischer Führerscheine

  • verkehrslexikon.de

    Zum Widerruf der Fahrschulerlaubnis bei Vermittlung eines ausländischen Führerscheins an zum Führen von Fahrzeugen ungeeignete Bewerber

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entziehung einer Fahrschulerlaubnis wegen einmaliger Vermittlung eines ausländischen Führerscheins an einen Dritten bei vorheriger Entziehung der inländischen Fahrerlaubnis dieses Dritten; Gem. § 153 Abs. 1 Strafprozessrecht (StPO) eingestellte Strafverfahren als ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entziehung einer Fahrschulerlaubnis wegen einmaliger Vermittlung eines ausländischen Führerscheins an einen Dritten bei vorheriger Entziehung der inländischen Fahrerlaubnis dieses Dritten; Gem. § 153 Abs. 1 Strafprozessrecht ( StPO ) eingestellte Strafverfahren als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DAR 2011, 223
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 05.10.2006 - 11 CS 05.2748
    Auszug aus OVG Sachsen, 12.11.2010 - 3 B 32/10
    Der Widerruf der Fahrschulerlaubnis nach § 21 Abs. 2 FahrlG ist nach dem Gesetzeswortlaut eine gebundene Entscheidung, die nicht aufgrund von Ermessenserwägungen zu treffen ist (vgl. nur BVerwG, Beschl. v. 25.10.1996, GewArch1997, 72; SächsOVG, Beschl. v. 10.8.2010 - 3 B 521/09 - BayVGH, Beschl. v. 5.10.2006 - 11 CS 05.2748 -, jeweils zitiert nach juris).

    Bereits die Verwendung des Wortes "insbesondere" in § 21 Abs. 2 Satz 2 FahrlG zeigt, dass sich die Unzuverlässigkeit nicht nur aus einer Verletzung der sich aus dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsverordnungen, sondern auch aus einer Verletzung anderer Pflichten ergeben kann (vgl. z. B. BayVGH, Beschl. v. 5.10.2006 - 11 CS 05.2748 -, zitiert nach juris; OVG NW, Urt. v. 3.6.1996, GewArch 1997, 27).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.1996 - 25 A 5043/95

    Gewerberecht: Begriff der Unzuverlässigkeit im Fahrschulrecht

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.11.2010 - 3 B 32/10
    Der Begriff der Unzuverlässigkeit in den genannten Regelungen entspricht demjenigen des allgemeinen Gewerberechts (vgl. OVG NW; Urt. v. 3.6.1996, GewArch 1997, 27).

    Bereits die Verwendung des Wortes "insbesondere" in § 21 Abs. 2 Satz 2 FahrlG zeigt, dass sich die Unzuverlässigkeit nicht nur aus einer Verletzung der sich aus dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsverordnungen, sondern auch aus einer Verletzung anderer Pflichten ergeben kann (vgl. z. B. BayVGH, Beschl. v. 5.10.2006 - 11 CS 05.2748 -, zitiert nach juris; OVG NW, Urt. v. 3.6.1996, GewArch 1997, 27).

  • OVG Sachsen, 10.08.2010 - 3 B 521/09

    Gewerberecht, Unzuverlässigkeit

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.11.2010 - 3 B 32/10
    Der Widerruf der Fahrschulerlaubnis nach § 21 Abs. 2 FahrlG ist nach dem Gesetzeswortlaut eine gebundene Entscheidung, die nicht aufgrund von Ermessenserwägungen zu treffen ist (vgl. nur BVerwG, Beschl. v. 25.10.1996, GewArch1997, 72; SächsOVG, Beschl. v. 10.8.2010 - 3 B 521/09 - BayVGH, Beschl. v. 5.10.2006 - 11 CS 05.2748 -, jeweils zitiert nach juris).
  • VG Hannover, 04.08.2008 - 9 B 2897/08

    Ausbildungspflicht; Berufsfreiheit; Berufswahl; Berufszulassung; Beschränkung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.11.2010 - 3 B 32/10
    Vielmehr können die in Straf- und sonstigen Verfahren gewonnenen Erkenntnisse und Beweismittel auch dann verwertet werden, wenn es wegen einer Einstellung des Verfahrens nicht zu einer strafrechtlichen Verurteilung oder Ahndung als Ordnungswidrigkeit gekommen ist (vgl. VG Hannover, Beschl. v. 4.8.2008 - 9 B 2897/08 -, zitiert nach juris).
  • OVG Saarland, 24.05.2007 - 1 B 154/07

    Gaststättenrechtliches Beschäftigungsverbot - Zuverlässigkeit eines Beschäftigten

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.11.2010 - 3 B 32/10
    Ausschlaggebend ist vielmehr, dass sich hier aus der Vermittlungstätigkeit objektiv Rückschlüsse auf das künftige ordnungsrechtliche Verhalten des Antragstellers haben ziehen lassen (vgl. OVG Saarlouis, Beschl. v. 24.05.2007, NVwZ-RR 2007, 673).
  • VG Göttingen, 05.06.2009 - 1 B 88/09

    Hilfe zum Führerschein in rechtswidriger Weise durch Fälschung von

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.11.2010 - 3 B 32/10
    Der Antragsgegner und ihm folgend das Verwaltungsgericht sind zutreffend davon ausgegangen, dass Fahrschulinhabern eine Lehr- und Vorbildfunktion für die Wahrung der durch Zulassungsvorschriften geschützten Verkehrssicherheit zukommt (vgl. VG Hannover, a. a. O.; VG Göttingen, Beschl. v. 5.6.2009 - 1 B 88/09 -, zitiert nach juris).
  • VG Aachen, 29.04.2015 - 2 L 251/15

    Kreis Heinsberg: Eilantrag gegen Widerruf einer Fahrschulerlaubnis ohne Erfolg

    Neben diesem speziellen und nach seinem Wortlaut nicht abschließenden Unzuverlässigkeitstatbestand können auch andere Umstände eine Unzuverlässigkeit begründen, da die Vorschriften über die an Fahrschulinhaber zu stellenden Anforderungen grundsätzlich gewerberechtlicher Art sind, d.h. die für das allgemeine Gewerberecht geltenden Grundsätze gelten auch hier, vgl. bereits: BVerwG, Beschluss vom 30. Oktober 1996 - 1 B 197/96 - OVG NRW, Urteil vom 3. Juni 1996 - 25 A 5043/95 - und Beschluss vom 11. Oktober 2010 - 8 B 905/10 -, Sächsisches OVG, Beschluss vom 12. November 2010 - 3 B 32/10 - VG Göttingen, Beschluss vom 5. Juni 2009 - 1 B 88/09 - VG Augsburg, Urteil vom 2. Oktober 2012 - Au 3 K 12/338 - jeweils juris; Bouska/May/Koehl, Fahrlehrer Recht, 14. Auflage 2015, § 11 Anm. 2b.
  • VG Cottbus, 18.07.2013 - 1 K 420/12

    Verkehrsrecht

    Dies gilt auch für die Pflichten nach §§ 17, 18 FahrlG, bei denen es sich nicht um bloße Ordnungsvorschriften handelt, sondern um notwendige Grundlagen für die wirksame Überwachung durch die Aufsichtsbehörden, dass die Fahrschüler eine ordnungsgemäße Ausbildung erfahren; auch sie dienen damit zugleich der Sicherheit des Straßenverkehrs (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 8. August 2002 - 9 S 1039/02 -, NVwZ-RR 2003, 30, juris Rn. 5; Sächsisches OVG, Beschluss vom 12. November 2010 - 3 B 32/10 -, juris Rn. 11).
  • VG Cottbus, 27.02.2019 - 3 L 45/19

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Widerruf der Fahrschulerlaubnis

    Die Vorbildfunktion darf nicht dadurch beeinträchtigt werden, dass durch die Begehung von Ordnungswidrigkeiten und dem Widersetzen gegen Ordnungsverfügungen, der Anschein erweckt werde, Verstöße gegen die Rechtsordnung seien akzeptabel (vgl. auch OVG Sachsen, Beschluss vom 12. November 2010 - 3 B 32/10 -, juris Rn. 8).
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Rechtsprechung
   AG Walsrode, 23.11.2010 - 5 OWi 345 Js 30073/10 (461/10), 5 OWi 461/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,72873
AG Walsrode, 23.11.2010 - 5 OWi 345 Js 30073/10 (461/10), 5 OWi 461/10 (https://dejure.org/2010,72873)
AG Walsrode, Entscheidung vom 23.11.2010 - 5 OWi 345 Js 30073/10 (461/10), 5 OWi 461/10 (https://dejure.org/2010,72873)
AG Walsrode, Entscheidung vom 23. November 2010 - 5 OWi 345 Js 30073/10 (461/10), 5 OWi 461/10 (https://dejure.org/2010,72873)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein Fahrverbot für Landtierärztin

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Ausnahmsweise Absehen von Fahrverbot bei Landtierärztin

Papierfundstellen

  • DAR 2011, 223
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