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   OLG Düsseldorf, 15.03.2011 - I-1 U 152/10   

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OLG Düsseldorf, 15.03.2011 - I-1 U 152/10 (https://dejure.org/2011,2406)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.03.2011 - I-1 U 152/10 (https://dejure.org/2011,2406)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. März 2011 - I-1 U 152/10 (https://dejure.org/2011,2406)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem ein wartendes Mofa unter Überfahren einer Verkehrsinsel überholenden Fahrzeugs des Gegenverkehrs

  • rabüro.de

    Nur anteilige Erstattung von Sachverständigenkosten bei Mitverschulden des Unfallgeschädigten

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Anteiliger Ersatz von Sachverständigenkosten entsprechend der Mithaftungsquote

  • captain-huk.de

    OLG Düsseldorf spricht sich für die Quotelung auch der Sachverständigenkosten aus.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem ein wartendes Mofa unter Überfahren einer Verkehrsinsel überholenden Fahrzeugs des Gegenverkehrs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Vorsicht: Verkehrsinseln sind für Fußgänger

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Zur Quotenbildung bei den Sachverständigenkosten in Fällen beiderseitiger Mithaftung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Gutachterkosten und Mitverschulden des Geschädigten

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Der Anspruch auf Ersatz von Sachverständigenkosten und Auslagenpauschale ist um die Mithaftungsquote zu kürzen

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Vorsicht: Verkehrsinseln sind für Fußgänger

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 655
  • NZV 2011, 404
  • DAR 2011, 326
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (13)

  • AG Siegburg, 31.03.2010 - 111 C 10/10

    Voller Ersatz der Sachverständigenkosten unabhängig von der Haftungsquote

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2011 - 1 U 152/10
    Der Senat stimmt der teilweise in Rechtsprechung und Literatur vertretenen und von der Klägerin zitierten Auffassung, nach der der Schädiger auch im Falle einer quotenmäßigen Regulierung seines Schadens die vollen ihm entstandenen Gutachterkosten zur Ermittlung seines Schadens als Rechtsverfolgungskosten vom Schädiger verlangen kann (so AG Siegburg NJW 2010, 2289 f. = DAR 2010, 389 mit Anmerkung von Poppe; Hans-Ulrich Poppe, jurisPR-VerkR 12/2010 Anm. 1, Poppe, DAR 2005, 669 ff., Winnefeld, DAR 1996, Seite 75; zustimmend Kappus, DAR 2010, 727), nicht zu.

    Und dass sie ausschließlich durch den Fremdhaftungsanteil bedingt sei (so Winnefeld, DAR 1996, 74), oder allein dem zum Nachweis des vom Schädiger zu tragenden Schadensanteil eingeholt würden (so Poppe, DAR 2005, 671; in diesem Sinne auch AG Siegburg NJW 2010, 2289, 2290), lässt sich auch bei normativer Betrachtung nicht sagen.

    Diese lassen eine Trennung zwischen (unmittelbarem) Schaden einerseits und Rechtsverfolgungskosten andererseits, wie sie der Entscheidung des AG Siegburg (NJW 2010, 2289, 2290) zugrunde liegt, nicht zu.

  • BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03

    Bagatellschadengrenze - Kfz-Sachverständige dürfen regelmäßig bei Schäden ab 700

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2011 - 1 U 152/10
    Denn auch diese Kosten gehören zu dem nach § 249 BGB zu ersetzenden Schaden (BGH NJW 2005, S. 356) und sind im Falle der Mithaftung gemäß § 17 StVG anteilig zu erstatten.

    (1) Die Kosten eines Sachverständigengutachtens gehören zu dem mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und gemäß § 249 Abs. 1 BGB auszugleichenden Vermögensvorteilen, soweit die Begutachtung zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs erforderlich und zweckmäßig ist (BGH NJW 2005, 356; NJW-RR 1989, 953, 956).

    Ebenso können diese Kosten Bestandteil des nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB erforderlichen Herstellungsaufwand sein, wenn die vorherige Begutachtung zur tatsächlichen Durchführung der Wiederherstellung erforderlich und zweckmäßig ist (BGH NJW 2005, 356, NJW 1974, 34, 35).

  • BGH, 03.03.2009 - VI ZR 100/08

    Zuerkennung von über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs liegender

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2011 - 1 U 152/10
    Zwar sind grundsätzlich die jeweiligen Bruttowerte miteinander zu vergleichen (BGH NJW 2009, 1340; VersR 2009, 654; Senat, Urteil vom 15.10.2008, DAR 2008, 268).

    In diesem Fall sind die Nettowerte als Vergleichsmaßstab heranzuziehen (Thüringer Oberlandesgericht Schaden-Praxis 2009, 605; in diesem Sinne auch BGH NJW 2009, 1340).

  • BGH, 13.02.2007 - VI ZB 39/06

    Einbeziehung der Kosten eines vorprozessual eingeholten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2011 - 1 U 152/10
    Sie sind Bestandteil des Sachschadens und damit auch Bestandteil der Hauptforderung (BGH NJW 2007, 1752 f.).
  • OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - 1 U 246/07

    Kein Schuldanerkenntnis eines Unfallgegners bei Erklärungen unmittelbar nach

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2011 - 1 U 152/10
    Zwar kann der Geschädigte - auch nach der ständigen Rechtsprechung dieses Senats (vgl. z.B. Urteil vom 16.06.2008, Az.: I - 1 U 246/07) - Ersatz der Rechtsanwaltskosten verlangen, die er zur Verfolgung seines begründeten Anspruchs aufgewandt hat (BGH NJW 2005, 1112; NJW 2008, 1888 f.).
  • BGH, 04.06.1985 - VI ZR 15/84

    Anscheinsbeweis für Verschulden des wendenden Fahrzeugs bei einem Verkehrsunfall

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2011 - 1 U 152/10
    Ereignet sich in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einem Linksabbiegen ein Zusammenstoß des Linksabbiegers mit einem entgegenkommenden Fahrzeug, spricht zwar der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der nach links abbiegende Kraftfahrzeugführer die ihm nach § 9 StVO obliegenden Sorgfaltspflichten verletzt und so den Unfall schuldhaft verursacht hat (BGH DAR 1985, 316; ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt Urteil vom 21.09.2010, I - 1 U 231/09).
  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2011 - 1 U 152/10
    Da der Bundesgerichtshof gebrauchte Kfz wie vertretbare Sachen behandelt, sieht er auch die Beschaffung eines gleichwertigen Gebrauchtwagens als eine Form der Naturalrestitution an (BGH NZV 1992, 66).
  • OLG Düsseldorf, 21.09.2010 - 1 U 231/09

    Beweiswürdigung hinsichtlich eines fahrlässigen Verstoßes gegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2011 - 1 U 152/10
    Ereignet sich in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einem Linksabbiegen ein Zusammenstoß des Linksabbiegers mit einem entgegenkommenden Fahrzeug, spricht zwar der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der nach links abbiegende Kraftfahrzeugführer die ihm nach § 9 StVO obliegenden Sorgfaltspflichten verletzt und so den Unfall schuldhaft verursacht hat (BGH DAR 1985, 316; ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt Urteil vom 21.09.2010, I - 1 U 231/09).
  • BGH, 07.11.2007 - VIII ZR 341/06

    Gegenstandswert bei vorgerichtlicher Geltendmachung von Schadensersatz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2011 - 1 U 152/10
    Zwar kann der Geschädigte - auch nach der ständigen Rechtsprechung dieses Senats (vgl. z.B. Urteil vom 16.06.2008, Az.: I - 1 U 246/07) - Ersatz der Rechtsanwaltskosten verlangen, die er zur Verfolgung seines begründeten Anspruchs aufgewandt hat (BGH NJW 2005, 1112; NJW 2008, 1888 f.).
  • BGH, 06.11.1973 - VI ZR 27/73

    Ersatzfähigkeit von Finanzierungskosten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2011 - 1 U 152/10
    Ebenso können diese Kosten Bestandteil des nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB erforderlichen Herstellungsaufwand sein, wenn die vorherige Begutachtung zur tatsächlichen Durchführung der Wiederherstellung erforderlich und zweckmäßig ist (BGH NJW 2005, 356, NJW 1974, 34, 35).
  • OLG Düsseldorf, 15.10.2007 - 1 U 45/07

    Zur Beschränkung des Schadensersatzanspruchs auf den Ersatz der fiktiven

  • BGH, 14.09.2005 - VIII ZR 363/04

    Beweislastumkehr gemäß § 476 BGB bei Karosseriebeschädigungen

  • BGH, 18.01.2005 - VI ZR 73/04

    Umfang der Erstattungspflicht von Anwaltskosten für die Inanspruchnahme der

  • BGH, 07.02.2012 - VI ZR 133/11

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Quotelung von Sachverständigenkosten

    bb) Diese Auffassung ist abzulehnen, denn sie findet im Gesetz keine Stütze und ist mit den Grundsätzen des Schadensersatzrechts nicht vereinbar (vgl. OLG Düsseldorf, r+s 2011, 268 f. mit Anm. Balke, SVR 2011, 335 ff. und Anm. Wenker, jurisPR-VerkR 11/2011 Anm. 3; OLG Celle, Urteil vom 24. August 2011 - 14 U 47/11, juris Rn. 26 ff. mit Anm. Wenker, jurisPR-VerkR 23/2011 Anm. 3; vgl. auch LG Aurich, SP 2011, 281; AG Landshut, SP 2010, 404; Wortmann, NJW 2011, 3482, 3483 f.).
  • OLG Celle, 24.08.2011 - 14 U 47/11

    Umfang der Erstattung von Sachverständigenkosten bei teilweiser Mithaftung des

    Der Senat ist mit dem OLG Düsseldorf der Meinung, dass ein Geschädigter, der mitverantwortlich für das Unfallereignis ist und daher gem. §§ 7, 17 StVG nur Anspruch auf Ersatz eines Teils seines Schadens hat, auch nur einen Teil seiner Sachverständigenkosten verlangen kann (vgl. dazu OLG Düsseldorf, MDR 2011, 655 f.).

    (Vgl. zum Ganzen OLG Düsseldorf, MDR 2011, 655 f.).

    Eine solche wird auch hinsichtlich anderer Rechtsverfolgungskosten, wie z.B. der Unkostenkostenpauschale, hinsichtlich derer der Geschädigte mit gleichem Recht geltend machen könnte, dass er diese Aufwendungen auch zur bloßen Durchsetzung seiner begründeten Teilforderung hätte tätigen müssen, nicht angenommen (vgl. OLG Düsseldorf, MDR 2011, 655 f.).

  • BGH, 07.02.2012 - VI ZR 249/11

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Quotelung von Sachverständigenkosten

    Diese Auffassung ist abzulehnen, denn sie findet im Gesetz keine Stütze und ist mit den Grundsätzen des Schadensersatzrechts nicht vereinbar (vgl. OLG Düsseldorf, r + s 2011, 268 f. mit Anm. Balke, SVR 2011, 335 ff. und Anm. Wenker, jurisPR-VerkR 11/2011 Anm. 3; Wenker, jurisPR-VerkR 23/2011 Anm. 3; vgl. auch LG Aurich, SP 2011, 281; AG Landshut, SP 2010, 404; Wortmann, NJW 2011, 3482, 3483 f.).
  • OLG Naumburg, 15.06.2012 - 10 U 8/10

    Vertrag zugunsten Dritter: Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Angaben

    Die Kläger haben aus den o.g. Gründen auch Anspruch auf Erstattung von 2/3 der aufgewandten vorgerichtlichen, zweckdienlichen Gutachterkosten in Höhe von insgesamt 1.500 ?, mithin auf weitere 1.000 ? (zur anteiligen Erstattungsfähigkeit von Gutachterkosten: vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 15. März 2011, Az: 1 U 152/10, zitiert nach juris).
  • AG Duisburg, 05.10.2016 - 45 C 2243/15
    Bei der hiernach gebotenen Abwägung der beidseitigen Verursachungs- und Verschuldensbeiträge sind zulasten der Beteiligten nur solche Umstände zu berücksichtigen, die unstreitig, zugestanden oder nach § 286 ZPO bewiesen sind (BGH v. 21.11.2006, VI ZR 115/05, Rn. 15; OLG Düsseldorf v. 17.01.2005, 1 U 137/04, Rn. 8, OLG Düsseldorf v. 15.03.2011, 1 U 152/10, Rn. 7 - alles zitiert nach juris).
  • OLG Saarbrücken, 27.12.2019 - 1 U 47/19

    Sekundärklausel - 1. Hat sich eine Genossenschaftsbank auf eine Abmahnung eines

    Der Kläger kann auf den Befreiungsanspruch allerdings weder Rechtshängigkeits- noch Verzugszinsen verlangen, da der Befreiungsanspruch keine Geldschuld im Sinne von §§ 291, 288 Abs. 1 BGB ist (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.3.2011 - 1 U 152/10, bei Juris Rn. 53).
  • LG Konstanz, 06.09.2011 - 4 O 138/11

    Zur Haftungsverteilung bei zwischen Linksabbieger in ein Grundstück und Überholer

    Das Gutachten mag einem Geschädigten im Einzelfall auch die Rechtsverfolgung seines Anspruchs erleichtern, in erster Linie sind diese Kosten jedoch Teil des Schadens neben dem eigentlichen Sachschaden (BGH NJW 2007, 1752, 1450; OLG Düsseldorf DAR 2011, 326).
  • OLG Düsseldorf, 30.06.2020 - 1 U 47/18

    Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall Voraussetzungen eines

    Die Sachverständigenkosten sind Bestandteil der Hauptforderung und nehmen damit an der Quotierung nach § 17 Abs. 2 Abs. 1 StVG teil (BGH, Urteil vom 07.02.2012 - VI ZR 133/11, NZV 2012, 217, 219, Rn. 15; Senat, Urteil vom 15.03.2011 - I-1 U 152/10, r + s 2011, 268, 269).
  • AG Ulm, 04.04.2014 - 4 C 2363/12
    Die Umsatzsteuer hätte sie an das Finanzamt abzuführen, somit stellt die Umsatzsteuer keine Vermögensposition dar, um die die Klägerin bereichert ist, da sie nicht in ihrem Vermögen verbleibt (vgl. Hierzu OLG Thüringen 7 U 711/08, OLG Düsseldorf 1 U 152/10).
  • OLG Hamm, 10.11.2011 - 6 U 138/11

    Umfang der Erstattung der Sachverständigenkosten im Verkehrsunfallprozess

    Entsprechend nehmen sie auch an der Quotierung nach § 17 Abs. 1 StVG teil (OLG Düsseldorf Urt. v. 15.03.2011 - 1 U 152/10 = BeckRS 2011, 07498).
  • AG Duisburg, 20.07.2020 - 45 C 315/16
  • AG Duisburg, 17.07.2013 - 52 C 1378/13

    Haftungsquote bei Zusammenstoß auf einer Kreuzung zwischen einem nach links

  • AG Dinslaken, 26.05.2014 - 30 C 91/13
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