Rechtsprechung
EuGH, 19.05.2011 - C-184/10 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- lexetius.com
Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine - Von einem Mitgliedstaat unter Missachtung der Wohnsitzvoraussetzung erteilte Fahrerlaubnis - Verweigerung der Anerkennung durch den Aufnahmemitgliedstaat, die allein auf die Missachtung der ...
- Burhoff online
Ausländische Fahrerlaubnis, Wohnsitzprinzip
- verkehrslexikon.de
Zur Nichtanerkennung eines ausländischen EU-Führerscheins mit innerdeutschem Wohnsitz
- verkehrslexikon.de
Zur Nichtanerkennung eines ausländischen EU-Führerscheins mit innerdeutschem Wohnsitz (Grasser)
- Europäischer Gerichtshof
Grasser
Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine - Von einem Mitgliedstaat unter Missachtung der Wohnsitzvoraussetzung erteilte Fahrerlaubnis - Verweigerung der Anerkennung durch den Aufnahmemitgliedstaat, die allein auf die Missachtung der ...
- EU-Kommission
Grasser
Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine - Von einem Mitgliedstaat unter Missachtung der Wohnsitzvoraussetzung erteilte Fahrerlaubnis - Verweigerung der Anerkennung durch den Aufnahmemitgliedstaat, die allein auf die Missachtung der ...
- EU-Kommission
Grasser
Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine - Von einem Mitgliedstaat unter Missachtung der Wohnsitzvoraussetzung erteilte Fahrerlaubnis - Verweigerung der Anerkennung durch den Aufnahmemitgliedstaat, die allein auf die Missachtung der ...
- IWW
- Wolters Kluwer
Mitgliedstaaten dürfen die von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheine nicht anerkennen; Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine; Von einem Mitgliedstaat unter Missachtung der Wohnsitzvoraussetzung erteilte Fahrerlaubnis; Verweigerung der allein auf ...
- Landesanwaltschaft Bayern
Art. 1 Abs. 2, Art. 7 Abs. 1 Buchst. b, Art. 8 Abs. 2 und 4 RL 91/439/EWG
Fahrerlaubnisrecht: "Führerscheintourismus" - Gültigkeit von unter Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis ausgestellten ausländischen EU-Fahrerlaubnissen im Bundesgebiet | Berechtigung zur Nichtanerkennung von ausländischen EU-Fahrerlaubnissen; Eintragung eines ... - blutalkohol , S. 249
- Landesanwaltschaft Bayern
Art. 1 Abs. 2, Art. 7 Abs. 1 Buchst. b, Art. 8 Abs. 2 und 4 RL 91/439/EWG
Fahrerlaubnisrecht: "Führerscheintourismus" - Gültigkeit von unter Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis ausgestellten ausländischen EU-Fahrerlaubnissen im Bundesgebiet | Berechtigung zur Nichtanerkennung von ausländischen EU-Fahrerlaubnissen; Eintragung eines ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine; Von einem Mitgliedstaat unter Missachtung der Wohnsitzvoraussetzung erteilte Fahrerlaubnis; Verweigerung der allein auf die Missachtung der Wohnsitzvoraussetzung gestützten Anerkennung durch den Aufnahmemitgliedstaat; Mathilde ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (16)
- beck-blog (Kurzinformation)
EU-Führerschein
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
(Nichts) Neues aus Straßburg/vom EuGH zur ausländischen Fahrerlaubnis
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Grasser
Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine - Von einem Mitgliedstaat unter Missachtung der Wohnsitzvoraussetzung erteilte Fahrerlaubnis - Verweigerung der Anerkennung durch den Aufnahmemitgliedstaat, die allein auf die Missachtung der ...
- lto.de (Kurzinformation)
Ausländische Fahrerlaubnisse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Unter Missachtung der Wohnsitzvoraussetzung erteilte Fahrerlaubnis ist ungültig
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)
Fahren ohne Fahrerlaubnis - Führerschein in der EU
- haufe.de (Kurzinformation)
EuGH erteilt Führerscheintourismus klare Absage
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
EU-Führerschein: 6 Monate Wohnsitz im Ausstellerland auch bei Ersterwerb eines Führerscheins nötig?
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
EU-Führerschein: 6 Monate Wohnsitz im Ausstellerland auch bei Ersterwerb eines Führerscheins nötig?
- anwalt24.de (Kurzinformation)
EU-Führerschein: 6 Monate Wohnsitz im Ausstellerland auch bei Ersterwerb eines Führerscheins nötig
- anwalt24.de (Kurzinformation)
EU-Führerschein: 6 Monate Wohnsitz im Ausstellerland auch bei Ersterwerb eines Führerscheins nötig
- anwalt.de (Kurzinformation)
EU-Führerschein: 6 Monate Wohnsitz im Ausstellerland auch bei Ersterwerb eines Führerscheins nötig?
- anwalt.de (Kurzinformation)
EU-Führerschein: 6 Monate Wohnsitz im Ausstellerland auch bei Ersterwerb eines Führerscheins nötig?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
"Führerscheintourismus": Ausländischer EU-Führerschein ohne Wohnsitz im Ausland in Deutschland nicht gültig
- 123recht.net (Kurzinformation)
EU-Führerschein: Achtung bei deutschem Wohnsitz // Neue EuGH-Entscheidung zum deutschen Wohnsitz im Führerschein
- 123recht.net (Kurzinformation)
EU-Führerschein: 6 Monate Wohnsitz im Ausstellerland auch bei Ersterwerb eines Führerscheins nötig? // Eine neu erworbene Fahrerlaubnis muss von den deutschen Fahrerlaubnisbehörden anerkannt werden wenn der Autofahrer/in mindestens sechs Monate in dem anderen ...
Besprechungen u.ä.
- lto.de (Entscheidungsbesprechung)
EuGH zu ausländischen Fahrerlaubnissen: Niederlage für Führerscheintouristen
Sonstiges (4)
- Europäischer Gerichtshof (Sonstiges)
Grasser
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Deutschland) eingereicht am 14. April 2010 - Mathilde Grasser gegen Freistaat Bayern
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen - Bayerischer Verwaltungsgerichtshof - Auslegung der Art. 1 Abs. 2 und 8 Abs. 2 und 4 der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein (ABl. L 237, S. 1) - Führerschein, der von einem Mitgliedstaat einem Angehörigen ...
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2011, 3635
- NZV 2012, 49
- DÖV 2011, 612
- DAR 2011, 385
Wird zitiert von ... (104) Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 26.06.2008 - C-329/06
Verkehr - Tschechische Führerscheine, die Deutschen nach dem Entzug ihrer …
Auszug aus EuGH, 19.05.2011 - C-184/10
Gleichwohl geht aus den Urteilen vom 26. Juni 2008, Wiedemann und Funk (C-329/06 und C-343/06, Slg. 2008, I-4635) sowie Zerche u. a. (C-334/06 bis C-336/06, Slg. 2008, I-4691), hervor, dass die Art. 1 Abs. 2, 7 Abs. 1 sowie 8 Abs. 2 und 4 der Richtlinie 91/439 dahin auszulegen sind, dass sie es einem Mitgliedstaat nicht in jedem Fall verwehren, es abzulehnen, in seinem Hoheitsgebiet die Fahrberechtigung anzuerkennen, die sich aus einem nach einer Maßnahme des Entzugs von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein ergibt (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 9. Juli 2009, Wierer, C-445/08, Randnr. 50).Ein Mitgliedstaat kann es nämlich ablehnen, in seinem Hoheitsgebiet die Fahrberechtigung anzuerkennen, die sich aus einem nach einer Maßnahme des Entzugs von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein ergibt, wenn auf der Grundlage von Angaben in dem Führerschein oder anderen vom Ausstellermitgliedstaat herrührenden unbestreitbaren Informationen feststeht, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung dieses Führerscheins sein Inhaber, auf den im Hoheitsgebiet des ersten Mitgliedstaats eine Maßnahme des Entzugs einer früheren Fahrerlaubnis angewandt worden ist, seinen ordentlichen Wohnsitz nicht im Hoheitsgebiet des Ausstellermitgliedstaats hatte (vgl. in diesem Sinne Urteile Wiedemann und Funk, Randnr. 73, sowie Zerche u. a., Randnr. 70).
Frau Grasser macht in ihren schriftlichen Erklärungen geltend, dass sie, anders als die Führerscheininhaber, die in den den oben angeführten Urteilen Wiedemann und Funk sowie Zerche u. a. zugrunde liegenden Rechtssachen betroffen gewesen seien und auf die eine Maßnahme des Entzugs einer früheren Fahrerlaubnis angewandt worden sei, vorher nie einen Führerschein besessen habe und auf sie folglich keine derartige Maßnahme angewandt worden sei.
Im Übrigen ist diese Voraussetzung unerlässlich, um die Einhaltung der Voraussetzung der Fahreignung zu überprüfen (Urteile Wiedemann und Funk, Randnr. 69, sowie Zerche u. a., Randnr. 66).
Außerdem hat die Voraussetzung des Wohnsitzes, wonach sich der Ausstellermitgliedstaat richtet, als Vorbedingung, die die Prüfung der Einhaltung der übrigen in der Richtlinie 91/439 aufgestellten Voraussetzungen bei einem Führerscheinbewerber ermöglicht, eine besondere Bedeutung im Verhältnis zu den übrigen in dieser Richtlinie aufgestellten Voraussetzungen (Urteile Wiedemann und Funk, Randnr. 70, sowie Zerche u. a., Randnr. 67).
- EuGH, 19.02.2009 - C-321/07
Schwarz - Richtlinie 91/439/EWG - Besitz von Fahrerlaubnissen verschiedener …
Auszug aus EuGH, 19.05.2011 - C-184/10
Diese Bestimmung erlegt den Mitgliedstaaten eine klare und unbedingte Verpflichtung auf, die keinen Ermessensspielraum in Bezug auf die Maßnahmen einräumt, die zu erlassen sind, um dieser Verpflichtung nachzukommen (Urteil vom 19. Februar 2009, Schwarz, C-321/07, Slg. 2009, I-1113, Randnr. 75 und die dort angeführte Rechtsprechung).Es ist Aufgabe des Ausstellermitgliedstaats, zu prüfen, ob die im Unionsrecht aufgestellten Mindestvoraussetzungen, insbesondere diejenigen des Art. 7 Abs. 1 der genannten Richtlinie hinsichtlich des Wohnsitzes und der Fahreignung, erfüllt sind und ob somit die Erteilung einer Fahrerlaubnis gerechtfertigt ist (Urteil Schwarz, Randnr. 76 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Der Besitz eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ist nämlich als Nachweis dafür anzusehen, dass der Inhaber dieses Führerscheins am Tag der Erteilung des Führerscheins diese Voraussetzungen erfüllte (Urteil Schwarz, Randnr. 77 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 09.07.2009 - C-445/08
Wierer - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Führerschein - Richtlinie …
Auszug aus EuGH, 19.05.2011 - C-184/10
Gleichwohl geht aus den Urteilen vom 26. Juni 2008, Wiedemann und Funk (C-329/06 und C-343/06, Slg. 2008, I-4635) sowie Zerche u. a. (C-334/06 bis C-336/06, Slg. 2008, I-4691), hervor, dass die Art. 1 Abs. 2, 7 Abs. 1 sowie 8 Abs. 2 und 4 der Richtlinie 91/439 dahin auszulegen sind, dass sie es einem Mitgliedstaat nicht in jedem Fall verwehren, es abzulehnen, in seinem Hoheitsgebiet die Fahrberechtigung anzuerkennen, die sich aus einem nach einer Maßnahme des Entzugs von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein ergibt (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 9. Juli 2009, Wierer, C-445/08, Randnr. 50). - EuGH, 26.06.2008 - C-334/06
Zerche - Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine - …
Auszug aus EuGH, 19.05.2011 - C-184/10
Gleichwohl geht aus den Urteilen vom 26. Juni 2008, Wiedemann und Funk (C-329/06 und C-343/06, Slg. 2008, I-4635) sowie Zerche u. a. (C-334/06 bis C-336/06, Slg. 2008, I-4691), hervor, dass die Art. 1 Abs. 2, 7 Abs. 1 sowie 8 Abs. 2 und 4 der Richtlinie 91/439 dahin auszulegen sind, dass sie es einem Mitgliedstaat nicht in jedem Fall verwehren, es abzulehnen, in seinem Hoheitsgebiet die Fahrberechtigung anzuerkennen, die sich aus einem nach einer Maßnahme des Entzugs von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein ergibt (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 9. Juli 2009, Wierer, C-445/08, Randnr. 50).
- EuGH, 26.04.2012 - C-419/10
Hofmann - Richtlinie 2006/126/EG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine - …
Diese Bestimmung erlegt den Mitgliedstaaten eine klare und unbedingte Verpflichtung auf, die keinen Ermessensspielraum in Bezug auf die Maßnahmen einräumt, die zu erlassen sind, um ihr nachzukommen (vgl. u. a. Urteile vom 19. Februar 2009, Schwarz, C-321/07, Slg. 2009, I-1113, Randnr. 75, und vom 19. Mai 2011, Grasser, C-184/10, Slg. 2011, I-4057, Randnr. 19, sowie Urteil Akyüz, Randnr. 40).Überdies hat der Gerichtshof wiederholt ausgeführt, dass es Aufgabe des Ausstellermitgliedstaats ist, zu prüfen, ob die im Unionsrecht aufgestellten Mindestvoraussetzungen, insbesondere die Voraussetzungen in Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 91/439 hinsichtlich des Wohnsitzes und der Fahreignung, erfüllt sind und ob somit die Erteilung einer Fahrerlaubnis gerechtfertigt ist (vgl. Urteile Schwarz, Randnr. 76, und Grasser, Randnr. 20).
Der Besitz eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ist nämlich als Beweis dafür anzusehen, dass sein Inhaber am Tag seiner Ausstellung diese Voraussetzungen erfüllte (vgl. u. a. Urteile Schwarz, Randnr. 77, und Grasser, Randnr. 21).
Zur Richtlinie 91/439 hat der Gerichtshof jedoch zum einen festgestellt, dass deren Art. 1 Abs. 2, Art. 7 Abs. 1 Buchst. b sowie Art. 8 Abs. 2 und 4 es einem Aufnahmemitgliedstaat nicht verwehren, in seinem Hoheitsgebiet die Anerkennung eines in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins zu versagen, wenn - nicht anhand von Informationen des Aufnahmemitgliedstaats, sondern aufgrund von Angaben im Führerschein selbst oder anderen vom Ausstellermitgliedstaat herrührenden unbestreitbaren Informationen - feststeht, dass die in Art. 7 Abs. 1 Buchst. b vorgesehene Voraussetzung eines ordentlichen Wohnsitzes nicht beachtet wurde (vgl. in diesem Sinne Urteile Wiedemann und Funk, Randnr. 72, sowie Grasser, Randnr. 33).
Außerdem hat der Gerichtshof entschieden, dass der Umstand, dass der Aufnahmemitgliedstaat auf den Inhaber des Führerscheins zuvor keine Maßnahme im Sinne des Art. 8 Abs. 2 der genannten Richtlinie angewandt hat, insoweit unbeachtlich ist (vgl. Urteil Grasser, Randnr. 33).
- EuGH, 01.03.2012 - C-467/10
Die Weigerung eines Mitgliedstaats, einen Führerschein auszustellen, kann die …
Diese Bestimmung erlegt den Mitgliedstaaten eine klare und unbedingte Verpflichtung auf, die keinen Ermessensspielraum in Bezug auf die Maßnahmen einräumt, die zu erlassen sind, um dieser Verpflichtung nachzukommen (vgl. u. a. Urteile vom 19. Februar 2009, Schwarz, C-321/07, Slg. 2009, I-1113, Randnr. 75, und vom 19. Mai 2011, Grasser, C-184/10, Slg. 2011, I-4057, Randnr. 19).Es ist Aufgabe des Ausstellermitgliedstaats, zu prüfen, ob die im Unionsrecht aufgestellten Mindestvoraussetzungen, insbesondere die Voraussetzungen in Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 91/439 hinsichtlich des Wohnsitzes und der Fahreignung, erfüllt sind und ob somit die Erteilung einer Fahrerlaubnis gerechtfertigt ist (vgl. Urteile Schwarz, Randnr. 76, und Grasser, Randnr. 20).
Der Besitz eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ist nämlich als Nachweis dafür anzusehen, dass der Inhaber dieses Führerscheins am Tag seiner Ausstellung diese Voraussetzungen erfüllte (vgl. u. a. Urteile Schwarz, Randnr. 77, und Grasser, Randnr. 21).
Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt sich nämlich, dass Art. 1 Abs. 2 und Art. 7 Abs. 1 Buchst. b sowie Art. 8 Abs. 2 und 4 der Richtlinie 91/439 es einem Aufnahmemitgliedstaat nicht verwehren, die Anerkennung eines in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins zu verweigern, wenn nicht anhand von Informationen des Aufnahmemitgliedstaats, sondern aufgrund von Angaben im Führerschein selbst oder anderen vom Ausstellermitgliedstaat herrührenden unbestreitbaren Informationen feststeht, dass die in Art. 7 Abs. 1 Buchst. b vorgesehene Voraussetzung eines ordentlichen Wohnsitzes nicht beachtet wurde (vgl. in diesem Sinne Urteile Wiedemann und Funk, Randnr. 72, sowie Grasser, Randnr. 33).
- BVerwG, 05.07.2018 - 3 C 9.17
Offensichtlicher Wohnsitzmangel einer EU-Fahrerlaubnis wirkt bei späterem …
Grundsätzlich löst nur ein unter Einhaltung der Wohnsitzvoraussetzung vom zuständigen Ausstellungsmitgliedstaat ausgestellter Führerschein die Verpflichtung zur gegenseitigen Anerkennung aus (vgl. EuGH, Urteile vom 19. Mai 2011 - C-184/10 [ECLI:EU:C:2011:324], Grasser - Rn. 23 f. …und vom 25. Juni 2015 - C-664/13, Nimanis - NJW 2015, 3219 Rn. 38 m.w.N.).Unerheblich ist deshalb, ob der Inhaber des Führerscheins darüber hinaus einen Verkehrsverstoß begangen und der Aufnahmemitgliedstaat entsprechende Maßnahmen nach seinen innerstaatlichen Vorschriften auf ihn angewandt hat (EuGH, Urteil vom 19. Mai 2011 - C-184/10, Grasser - Rn. 32).
Die Wohnsitzvoraussetzung ist unerlässlich, um die Einhaltung der Voraussetzung der Fahreignung zu überprüfen (…EuGH, Urteile vom 26. Juni 2008 - C-329/06 u.a., Wiedemann und Funk - NJW 2008, 2403 Rn. 69 und vom 19. Mai 2011 - C-184/10, Grasser - Rn. 27).
Nur ein unter Beachtung dieser Voraussetzung vom zuständigen Mitgliedstaat ausgestellter Führerschein löst die Verpflichtung zur gegenseitigen Anerkennung aus (EuGH, Urteil vom 19. Mai 2011 - C-184/10, Grasser - Rn. 24).
- BVerwG, 13.02.2014 - 3 C 1.13
Fahrerlaubnis; Tschechische Republik; tschechische Fahrerlaubnis; ausländische …
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs kann es ein Mitgliedstaat ablehnen, die sich aus einem von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein ergebende Fahrberechtigung in seinem Hoheitsgebiet anzuerkennen, wenn auf der Grundlage von Angaben in diesem Führerschein oder anderen vom Ausstellermitgliedstaat herrührenden unbestreitbaren Informationen feststeht, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung dieses Führerscheins sein Inhaber seinen Wohnsitz nicht im Hoheitsgebiet des Ausstellermitgliedstaates hatte (stRspr;… vgl. u.a. Urteile vom 26. Juni 2008 - Rs. C-329/06 und C-343/06, Wiedemann u.a. - Slg. 2008 I-4635 Rn. 72 f. und vom 19. Mai 2011 - Rs. C-184/10, Grasser - Slg. 2011 I-4057 Rn. 22 f.). - BVerwG, 25.08.2011 - 3 C 25.10
EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; EWR-Führerschein; EWR-Fahrerlaubnis; …
Soweit in der Vergangenheit ein solches Erfordernis aus Art. 8 Abs. 2 und 4 der Richtlinie 91/439/EWG hergeleitet und mit der Absicht in § 28 Abs. 4 Nr. 2 FeV hineingelesen wurde, diese Regelung in Übereinstimmung mit dieser Richtlinie zu bringen (so etwa VGH Kassel…, Beschluss vom 4. Dezember 2009 - 2 B 2138/09 - Blutalkohol 47, 154 Rn. 2 und Dauer, NJW 2010, 2758 m.w.N.), ist mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 19. Mai 2011 (- Rs. C-184/10, Grasser - DAR 2011, 171 = VR 2011, 249 m.w.N.) mittlerweile geklärt, dass das unionsrechtlich nicht geboten ist. - BVerwG, 12.09.2019 - 3 C 26.17
Anerkennung eines EU-Führerscheins; Anerkennungsgrundsatz; …
Grundsätzlich löst nur ein unter Einhaltung der Wohnsitzvoraussetzung vom zuständigen Ausstellungsmitgliedstaat ausgestellter Führerschein die Verpflichtung zur gegenseitigen Anerkennung aus (vgl. EuGH, Urteile vom 19. Mai 2011 - C-184/10 [ECLI:EU:C:2011:324], Grasser - Rn. 23 f. …und vom 25. Juni 2015 - C-664/13, Nimanis - NJW 2015, 3219 Rn. 38 m.w.N.).Unerheblich ist deshalb, ob der Inhaber des Führerscheins darüber hinaus einen Verkehrsverstoß begangen und der Aufnahmemitgliedstaat entsprechende Maßnahmen nach seinen innerstaatlichen Vorschriften auf ihn angewandt hat (EuGH, Urteil vom 19. Mai 2011 - C-184/10, Grasser - Rn. 32).
Die Wohnsitzvoraussetzung ist unerlässlich, um die Einhaltung der Voraussetzung der Fahreignung zu überprüfen (…EuGH, Urteile vom 26. Juni 2008 - C-329/06 u.a., Wiedemann und Funk - NJW 2008, 2403 Rn. 69 und vom 19. Mai 2011 - C-184/10, Grasser - Rn. 27).
Nur ein unter Beachtung dieser Voraussetzung vom zuständigen Mitgliedstaat ausgestellter Führerschein löst die Verpflichtung zur gegenseitigen Anerkennung aus (EuGH, Urteil vom 19. Mai 2011 - C-184/10, Grasser - Rn. 24).
- BVerwG, 27.09.2012 - 3 C 34.11
Umtausch einer EU-Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Fahrerlaubnis; …
Darüber hinaus hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 19. Mai 2011 (Rs. C-184/10, Grasser - NJW 2011, 3635) entschieden, der Umstand, dass der Aufnahmemitgliedstaat auf den Inhaber des Führerscheins zuvor keine Maßnahme nach Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG angewandt habe, sei insoweit unbeachtlich (…a.a.O. Rn. 32). - EuGH, 13.10.2011 - C-224/10
Apelt - Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine - …
Diese Bestimmung erlegt den Mitgliedstaaten eine klare und genaue Verpflichtung auf, die keinen Ermessensspielraum in Bezug auf die Maßnahmen lässt, die zu ergreifen sind, um dieser Verpflichtung nachzukommen (Urteil vom 19. Mai 2011, Grasser, C-184/10, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).Es ist Aufgabe des Ausstellungsmitgliedstaats, zu prüfen, ob die im Unionsrecht aufgestellten Mindestvoraussetzungen, insbesondere diejenigen des Art. 7 Abs. 1 der genannten Richtlinie hinsichtlich des Wohnsitzes und der Fahreignung, erfüllt sind und ob somit die Erteilung einer Fahrerlaubnis gerechtfertigt ist (Urteil Grasser, Randnr. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Der Besitz eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ist nämlich als Nachweis dafür anzusehen, dass der Inhaber dieses Führerscheins am Tag der Erteilung des Führerscheins diese Voraussetzungen erfüllte (Urteil Grasser, Randnr. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs geht nämlich hervor, dass die Art. 1 Abs. 2, 7 Abs. 1 Buchst. b sowie 8 Abs. 2 und 4 der Richtlinie 91/439 es einem Aufnahmemitgliedstaat nicht verwehren, es abzulehnen, in seinem Hoheitsgebiet den von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein anzuerkennen, wenn aufgrund von Angaben in diesem Führerschein feststeht, dass die den ordentlichen Wohnsitz betreffende Voraussetzung nach Art. 7 Abs. 1 Buchst. b dieser Richtlinie nicht beachtet wurde (Urteil Grasser, Randnr. 33).
- EuGH, 22.05.2014 - C-356/12
Glatzel - Vorabentscheidungsersuchen - Verkehr - Richtlinie 2006/126/EG - Anhang …
Die Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr stellt insoweit nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ein dem Gemeinwohl der Union dienendes Ziel dar (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile van Schaik, C-55/93, EU:C:1994:363, Rn. 19, Cura Anlagen, C-451/99, EU:C:2002:195, Rn. 59, Kommission/Finnland, C-54/05, EU:C:2007:168, Rn. 40, Kommission/Italien, C-110/05, EU:C:2009:66, Rn. 60, Attanasio Group, C-384/08, EU:C:2010:133, Rn. 50, Kommission/Portugal, C-438/08, EU:C:2009:651, Rn. 48, Grasser, C-184/10, EU:C:2011:324, Rn. 26, und Apelt, C-224/10, EU:C:2011:655, Rn. 47). - VG Neustadt, 10.09.2014 - 3 L 767/14
Tschechische Fahrerlaubnis wird Deutschem bei Verkehrskontrolle zum Verhängnis
In der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) ist geklärt, dass sowohl im Anwendungsbereich der Richtlinie 91/439/EWG (2. Führerscheinrichtlinie) als auch im Anwendungsbereich der hier einschlägigen 3. Führerscheinrichtlinie (RL 2006/126/EG) ein aus dem Führerschein oder aufgrund unbestreitbarer Informationen aus dem Ausstellerstaat ersichtlicher Verstoß gegen das Wohnsitzprinzip nach Art. 7 Abs. 1 Buchst. b in Verbindung mit Art. 9 der 2. Führerscheinrichtlinie bzw. Art. 7 Nr. 1 Buchst. e in Verbindung mit Art. 12 der 3. Führerscheinrichtlinie die Berechtigung des Aufnahmemitgliedstaats auslöst, die ausländische Fahrerlaubnis nicht anzuerkennen (vgl. EuGH, Urteil vom 19. Mai 2011 - Rs C-184/10 (Grasser) - Urteil vom 13. Oktober 2011 - Rs C-224/10 (Apelt) - Urteil vom 1. März 2012 - Rs C-467/10 (Akyüz) - Urteil vom 26. April 2012 - Rs C-419/10 - (Hofmann) -, alle in juris veröffentlicht). - BVerwG, 25.08.2011 - 3 C 28.10
EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; EWR-Führerschein; EWR-Fahrerlaubnis; …
- VGH Bayern, 06.07.2011 - 11 BV 11.1610
Voraussetzungen für die Anerkennung einer tschechischen Fahrerlaubnis in …
- OVG Sachsen-Anhalt, 14.03.2012 - 3 L 56/09
Klage in Sachen "Führerscheintourismus" vor dem Oberverwaltungsgericht …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2014 - 16 A 1292/10
Gültigkeit einer polnischen Fahrerlaubnis in Deutschland
- BVerwG, 25.08.2011 - 3 C 9.11
EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; EWR-Führerschein; EWR-Fahrerlaubnis; …
- VGH Bayern, 21.03.2017 - 11 B 16.2007
Umtausch einer unter Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis erteilten …
- VG Augsburg, 07.06.2013 - Au 7 K 13.388
Tschechischer Führerschein; Wohnsitzverstoß; Streitwert bei Haupt- und …
- VGH Bayern, 28.11.2011 - 11 BV 11.1316
Erwerb einer tschechischen EU-Fahrerlaubnis vor dem 19. Januar 2009
- EuGH, 22.11.2011 - C-590/10
Köppl - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG - Art. …
- VGH Bayern, 23.11.2011 - 11 BV 11.1315
Eintragung eines in Deutschland liegenden Ortes in einen ausländischen …
- VGH Bayern, 01.04.2019 - 11 B 18.2100
Wohnsitzgebot bei tschechischer Fahrerlaubnis
- Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2014 - C-260/13
Aykul - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinien 91/439/EWG und 2006/126/EG - …
- VGH Baden-Württemberg, 21.06.2012 - 10 S 230/11
Umschreibung einer entzogenen deutschen Fahrerlaubnis; unbestreitbare vom …
- EuGH, 25.06.2015 - C-664/13
Nimanis - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verkehr - Führerschein - Erneuerung …
- VG Aachen, 04.02.2019 - 3 K 4955/17
Kein Umtausch von im Ursprungsland entzogenen Fahrberechtigungen
- VGH Baden-Württemberg, 07.07.2014 - 10 S 242/14
Entziehung der deutschen Fahrerlaubnis nach Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis; …
- BVerwG, 23.05.2013 - 3 B 60.12
Mindestaufenthaltszeitraum im Mitgliedsstaat für Ausstellung eines Führerscheins …
- VGH Bayern, 29.05.2012 - 11 CS 12.171
Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis im Jahr 2004
- VGH Bayern, 02.05.2012 - 11 ZB 12.836
Inlandsungültigkeit einer tschechischen EU-Fahrerlaubnis
- OLG Zweibrücken, 28.08.2017 - 1 OLG 2 Ss 32/17
Fahren ohne Fahrerlaubnis: Inlandsungültigkeit einer in Tschechien erworbenen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2012 - 16 A 2527/07
Entzug der Fahrerlaubnis bei Verstoß gegen das europarechtliche Erfordernis zum …
- VGH Baden-Württemberg, 20.09.2011 - 10 S 625/11
Fahrerlaubnisentzug; Begründung der Sofortvollzuganordnung; Interessenabwägung …
- VG Würzburg, 17.11.2014 - W 6 S 14.1079
Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung
- OLG Braunschweig, 27.05.2015 - 1 Ss 24/15
Eintragung der Fahrerlaubnisentziehung im Verkehrszentralregister als …
- VGH Bayern, 28.10.2011 - 11 BV 10.987
Inlandsungültigkeit einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis
- Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2011 - C-224/10
Apelt - Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine - …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2012 - 16 A 1494/12
Gebrauchmachung von einer tschechischen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet
- OLG Zweibrücken, 02.08.2016 - 1 OLG 1 Ss 55/16
Fahren ohne Fahrerlaubnis: Feststellung der Nichtberechtigung zum Führen von …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2014 - 16 A 2255/10
Grundsätze zur Versagung der Anerkennung einer tschechischen …
- VG Würzburg, 01.07.2015 - W 6 K 14.1078
Vorlagepflicht zur Eintragung eines inländischen Ungültigkeitsvermerks
- VG Gelsenkirchen, 09.09.2014 - 9 K 5224/13
Ersetzung
- VG Aachen, 21.05.2021 - 3 K 4955/17
Zur unionsrechtlichen gegenseitigen Anerkennung umgetauschter EU-Fahrerlaubnisse
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.06.2019 - 1 N 12.19
Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis; Wohnsitzverstoß; Umtausch in polnischen …
- VGH Bayern, 21.11.2011 - 11 ZB 11.277
Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis vor dem 19. Januar 2009
- VG Würzburg, 29.08.2011 - W 6 K 11.280
Zulässige Feststellungsklage; keine Subsidiarität der Feststellungsklage
- VGH Baden-Württemberg, 21.06.2012 - 10 S 968/12
Eilverfahren - Zur Berechtigung, aufgrund einer in der Tschechischen Republik …
- VG München, 06.10.2011 - M 6b K 11.2532
EU-Führerschein; deutscher Wohnsitz; keine vorangegangene Maßnahme nach § 28 Abs. …
- OLG Zweibrücken, 28.08.2017 - 1 OLG 2 Ss 43/17
Fahren ohne Fahrerlaubnis: Inlandsungültigkeit einer EU-Fahrerlaubnis; Nachweis …
- VGH Baden-Württemberg, 30.05.2011 - 10 S 2640/10
Entziehung einer EU-Fahrerlaubnis wegen bereits vor ihrer Erteilung bestehender …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2012 - 16 A 1529/09
Gerichtliche Ermittlungen decken EU-Führerscheintourismus auf
- VG Regensburg, 14.11.2011 - RN 8 K 10.1855
Umtausch eines gefälschten Drittstaatenführerscheins in einen EU-Führerschein; …
- LG Flensburg, 24.03.2020 - 1 S 19/19
Regressklage der Kfz-Haftpflichtversicherung gegen einen Fahrer mit …
- VG Düsseldorf, 06.05.2020 - 6 L 295/20
Inlandsungültigkeit; EU-Führerschein; offensichtlicher Verstoß; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2013 - 16 B 429/13
Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bzgl. der vorläufigen …
- OVG Thüringen, 29.04.2016 - 2 EO 563/15
Wohnsitzerfordernis; EU-Führerschein - Ersatzdokument
- OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2022 - 3 M 9/22
Nichtanerkennung eines in Frankreich umgetauschten tschechischen Führerscheins …
- VG Bayreuth, 22.03.2016 - B 1 K 15.708
Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis unter Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis
- Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2015 - C-528/14
X
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2014 - 16 A 2608/10
Verdacht des sog. Führerscheintourismus bzgl. Gültigkeit des Fahrerlaubniserwerbs …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.07.2013 - C-356/12
Glatzel - Richtlinie 2006/126/EG - Mindestanforderungen an die körperliche und …
- VG Bayreuth, 24.06.2016 - B 1 K 15.708
Nichtanerkennung einer EU-Fahrerlaubnis
- VG Neustadt, 25.01.2016 - 3 K 756/15
Tschechische Fahrerlaubnis in Deutschland - Wohnsitzerfordernis
- VG Augsburg, 12.11.2018 - Au 7 E 18.1433
Europarechtliche Einschränkungen der Entziehung der Fahrerlaubnis
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2014 - 16 A 265/11
Anerkennung der Gültigkeit der Erteilung einer polnischen Fahrerlaubnis nach …
- VGH Bayern, 24.05.2017 - 11 ZB 17.681
Keine Anerkennung eines tschechischen Führerscheins
- OVG Niedersachsen, 19.03.2013 - 12 ME 307/12
Vergleichbarkeit eines "Praktikums" i.R.e. Arbeitsverhältnisses mit dem Besuch …
- VGH Bayern, 20.07.2012 - 11 BV 12.172
Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis der Klasse B im Jahr 2004
- VG Würzburg, 15.05.2013 - W 6 K 12.1002
Erkenntnisquellen zur Feststellung eines Wohnsitzverstoßes
- VG Aachen, 18.10.2011 - 3 K 433/09
Zulässig der Untersagung des Gebrauchs einer tschechischen Fahrerlaubnis im …
- VG Regensburg, 03.09.2020 - RO 8 S 20.676
Feststellung der Inlandsungültigkeit einer polnischen Fahrerlaubnis
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2011 - 16 B 948/11
Notwendigkeit des Nachweises des Verstoßes gegen das Wohnsitzerfordernis für die …
- OVG Thüringen, 20.06.2018 - 2 EO 154/17
Nichtanerkennung einer umgetauschten EU-Fahrerlaubnis
- VG Würzburg, 16.09.2015 - W 6 K 15.317
Umschreibung einer tschechischen Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis
- VG München, 20.12.2011 - M 6b S 11.3689
Tschechische Fahrerlaubnis
- VGH Bayern, 26.10.2011 - 11 BV 11.2341
Anforderungen an den Inhalt einer Berufungsbegründung
- VG Lüneburg, 16.10.2019 - 1 A 160/17
EU-Fahrerlaubnis; Feststellungsbescheid; Führerschein; Führerschein-Richtlinie; …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2017 - C-314/16
Kommission / Tschechische Republik
- VG Regensburg, 24.02.2017 - RN 8 K 16.1870
Umschreibung seines tschechischen Führerscheins in eine deutsche Fahrerlaubnis
- VG Trier, 21.02.2017 - 1 L 1165/17
EU-Fahrerlaubnisinhaber; Wohnsitzprinzip; Scheinwohnsitz; Begründung einer …
- VG Ansbach, 11.02.2013 - AN 10 S 12.02112
Umtausch einer nicht anerkennungsfähigen tschechischen Fahrerlaubnis in eine …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2012 - 16 B 1246/11
Übertragbarkeit der in der EuGH-Rechtsprechung zur Richtlinie 91/439/EWG …
- VGH Bayern, 05.12.2011 - 11 B 11.2338
Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis im Jahr 2005
- VG Düsseldorf, 27.01.2016 - 14 L 3773/15
- EuGH, 19.03.2014 - C-550/13
Grimal
- VGH Bayern, 09.08.2012 - 11 C 12.1631
Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe; Neues Führerscheindokument …
- VGH Bayern, 18.05.2012 - 11 CS 12.420
Cannabiskonsum; Entzug der deutschen Fahrerlaubnis
- VG Augsburg, 02.10.2012 - Au 7 S 12.1187
Tschechischer Führerschein mit Eintragung in Feld 10
- VG München, 03.04.2012 - M 1 K 12.636
Fortsetzungsfeststellungsklage
- VG Stuttgart, 02.12.2011 - 7 K 1754/10
Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis während eines Studienaufenthalts
- VGH Bayern, 22.11.2011 - 11 B 11.276
Aberkennung des Rechts, von einer tschechischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch …
- VG Saarlouis, 27.04.2021 - 5 L 426/21
Aberkennung des Rechts von einer tschechischen in eine ungarische Fahrerlaubnis …
- VG Trier, 01.09.2015 - 1 L 2332/15
Wohnsitzerfordernis bei der Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis (hier: Tschechien)
- VG München, 09.09.2014 - M 6b S 14.2575
Tschechische Fahrerlaubnis der Klasse B
- VG Saarlouis, 14.07.2014 - 6 K 2115/13
Berechtigung zum Gebrauch eines EU-Führerscheins
- VG Ansbach, 04.11.2013 - AN 10 S 13.01710
Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis vor dem 19. Januar 2009; Verstoß gegen das …
- VG Berlin, 22.01.2013 - 4 L 425.12
Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis der Klasse B
- VG Ansbach, 23.05.2012 - AN 10 K 11.02171
Nichtanerkennung einer tschechischen Fahrerlaubnis im Inland; Eintragung eines …
- VG Ansbach, 31.08.2011 - AN 10 S 11.00716
Rücknahme der Umschreibung einer tschechischen Fahrerlaubnis; Erlangung einer …
- VGH Bayern, 25.08.2011 - 11 BV 10.2310
Inlandsungültigkeit einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis
- VGH Bayern, 27.05.2011 - 11 ZB 10.2900
Inlandsungültigkeit einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis
- VG Bayreuth, 22.03.2016 - B 11 B 16.2007
Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis unter Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis
- VG Ansbach, 21.11.2011 - AN 10 K 11.00717
Rücknahme der Umschreibung einer tschechischen Fahrerlaubnis; Erlangung einer …
- VG München, 01.08.2016 - M 26 S 16.1997
Eintragung eines Sperrvermerks auf einem ausländischen Führerschein nach …
- VG Ansbach, 12.07.2013 - AN 10 K 12.02113
Umtausch einer nicht anerkennungsfähigen tschechischen Fahrerlaubnis in eine …