Rechtsprechung
OLG Bamberg, 26.01.2011 - 3 Ss OWi 2/2011, 3 Ss OWi 2/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Bußgeldurteil wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Notwendige Feststellungen bei Verhängung eines Regelfahrverbotes gegen einen Außendienstmitarbeiter trotz vorgetragener Existenzgefährdung
- verkehrslexikon.de
Feststellungen bei Verhängung eines Regelfahrverbotes gegen einen Außendienstmitarbeiter
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht bei Anhaltspunkten für die Voraussetzungen zum Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbots
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BKat Nr. 12.5.3; StVG § 25 Abs. 1
Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht bei Anhaltspunkten für die Voraussetzungen zum Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbots - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Kein Fahrverbot bei drohender Kündigung
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Bei drohendem Verlust des Arbeitsplatzes kann vom Fahrverbot abgesehen werden
- rabüro.de (Kurzinformation)
Kündigungsandrohung kann Fahrverbot verhindern
- schadenfixblog.de (Kurzinformation)
Absehen vom Fahrverbot bei drohendem Arbeitsplatzverlust
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kein Fahrverbot bei Existenzgefährdung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Kein Fahrverbot bei drohender Kündigung des Arbeitsplatzes - Strafrichter muss vor Verhängung eines Fahrverbots Vorliegen besonderer Härte prüfen
- 123recht.net (Kurzinformation)
Absehen vom Fahrverbot bei drohendem Arbeitsplatzverlust
Papierfundstellen
- DAR 2011, 404
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Köln, 08.08.2000 - Ss 306/00
Auszug aus OLG Bamberg, 26.01.2011 - 3 Ss OWi 2/11
Die Aufklärungspflicht erstreckt sich auf alle Tatsachen, die für die Anwendung des sachlichen Rechts, auch im Bezug auf Art und Maß der Rechtsfolgen, erheblich sind, soweit die dem Gericht aus den Akten, durch Anträge oder Beweisanregungen oder auf sonstige Weise bekannt gewordenen Tatsachen Ermittlungen nahelegen (OLG Köln NZV 2001, 391).