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   BGH, 13.12.2011 - VI ZA 40/11   

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https://dejure.org/2011,1210
BGH, 13.12.2011 - VI ZA 40/11 (https://dejure.org/2011,1210)
BGH, Entscheidung vom 13.12.2011 - VI ZA 40/11 (https://dejure.org/2011,1210)
BGH, Entscheidung vom 13. Dezember 2011 - VI ZA 40/11 (https://dejure.org/2011,1210)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 249 BGB
    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Nutzungsersatz für beschädigtes Motorrad

  • verkehrslexikon.de

    Zum fehlenden Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung für ein unfallbeschädigtes Motorrad beim Vorhandensein eines Pkws

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Beiordnung eines Notanwalts

  • rewis.io

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Nutzungsersatz für beschädigtes Motorrad

  • ra.de
  • captain-huk.de

    Nutzungsausfallentschädigung eines Hobbymotorradfahrers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 78b Abs. 1
    Voraussetzungen für die Beiordnung eines Notanwalts

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Ablehnung eines Notanwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Nutzungsersatz für beschädigtes Motorrad

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Kein Nutzungsausfall bei Beschädigung eines Motorrades

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein Nutzungsausfall für Hobbymotorrad

Besprechungen u.ä.

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Nutzungsausfall bei Freizeitfahrzeugen - Höhere Lebensqualität ist kein ersatzfähiger Wert

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2012, 223
  • DAR 2012, 144
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 219/99

    Bestellung eines Notanwalts für die Revisionsinstanz

    Auszug aus BGH, 13.12.2011 - VI ZA 40/11
    Die Beiordnung eines Rechtsanwalts nach § 78b Abs. 1 ZPO setzt voraus, dass die Partei trotz zumutbarer Anstrengungen einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt nicht findet und die beabsichtigte Rechtsverfolgung nicht mutwillig oder aussichtslos erscheint (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Dezember 1999 - VI ZR 219/99, VersR 2000, 649).

    Angesichts der Tatsache, dass es mittlerweile 26 Kanzleien mit insgesamt 37 beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwälten gibt, genügt dies nicht, um die Bestellung eines Notanwalts zu rechtfertigen (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Dezember 1999 - VI ZR 219/99, aaO).

  • BGH, 10.06.2008 - VI ZR 248/07

    Entschädigung der entgangenen Nutzung eines Freizeitzwecken dienenden Wohnmobils

    Auszug aus BGH, 13.12.2011 - VI ZA 40/11
    Die Beurteilung des Berufungsgerichts, dass dem Kläger unter den Umständen des Streitfalls kein Anspruch auf Nutzungsausfall zustehe, steht in Einklang mit den Grundsätzen der Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsurteil vom 10. Juni 2008 - VI ZR 248/07, VersR 2008, 1086 Rn. 10 f. mwN), an denen festgehalten wird.
  • BGH, 23.01.2018 - VI ZR 57/17

    Nutzungsausfallentschädigung bei vorübergehendem Entzug der Gebrauchsmöglichkeit

    Verfügt allerdings der Geschädigte neben dem Motorrad über einen Pkw und stützt er die Wertschätzung des Motorrads vor allem darauf, dass das Motorradfahren sein Hobby sei oder im Vergleich zur Fahrt mit einem Pkw ein anderes Fahrgefühl vermittle, betrifft dieser Gesichtspunkt nicht die alltägliche Nutzbarkeit zur eigenwirtschaftlichen Lebensführung und entzieht sich daher einer vermögensrechtlichen Bewertung (Senatsbeschlüsse vom 11. September 2012 - VI ZR 92/12, Schaden-Praxis 2012, 438; vom 13. Dezember 2011 - VI ZA 40/11, NZV 2012, 223).
  • BGH, 11.10.2022 - VI ZR 35/22

    Zuparken eines Pkw Porsche: Schadensersatz wegen Nutzungsausfall; Zumutbarkeit

    Die genannten Gesichtspunkte betreffen nicht die alltägliche Nutzbarkeit zur eigenwirtschaftlichen Lebensführung und entziehen sich daher einer vermögensrechtlichen Bewertung (vgl. Senatsurteile vom 23. Januar 2018 - VI ZR 57/17, BGHZ 217, 218 Rn. 9; vom 10. Juni 2008 - VI ZR 248/07, NJW-RR 2008, 1198 Rn. 10; Senatsbeschlüsse vom 11. September 2012 - VI ZR 92/12, Schaden-Praxis 2012, 438 Rn. 2; vom 13. Dezember 2011 - VI ZA 40/11, NZV 2012, 223 Rn. 5; vgl. auch Senatsurteil vom 18. Mai 1971 - VI ZR 52/70, BGHZ 56, 214, 221, juris Rn. 17; OLG Koblenz, VersR 2018, 1275 Rn. 8; Oetker in MüKoBGB, 9. Aufl., § 249 Rn. 76).
  • BGH, 24.06.2014 - VI ZR 226/13

    Beiordnung eines Notanwalts: Darlegungslast bei Mandatsniederlegung durch

    Eine Partei, die die Beiordnung eines Notanwalts beantragt, hat nachzuweisen, dass sie trotz zumutbarer Anstrengungen einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt nicht gefunden hat (z.B. Senat, Beschluss vom 13. Dezember 2011 - VI ZA 40/11, DAR 2012, 144 Rn. 3 f.; BGH, Beschlüsse vom 11. April 2003 - XI ZB 5/03, juris Rn. 2; vom 27. April 1995 - III ZB 4/95, NJW-RR 1995, 1016).
  • OLG Stuttgart, 09.09.2013 - 13 U 102/13

    Nutzungsentschädigung: Verlust der Möglichkeit des Gebrauchs eines Rennrades

    Dagegen hat der restriktive Maßstab dazu geführt, dass der Bundesgerichtshof sowie die Instanzgerichte mehrfach für den Nutzungsausfall von Gegenständen eine Entschädigungspflicht verneint haben (BGHZ 76, 179 - Privates Schwimmbad; BGHZ 86, 128 - Wohnwagen; BGHZ 89, 60 - Sportmotorboot; BGHZ 112, 392 - Beeinträchtigung der Jagdausübung und dadurch entgangene Jagdfreude eines Jagdpächters; BGH NJW-RR 2008, 1198 - Wohnmobil; BGH NZV 2012, 223 - Motorrad; OLG Stuttgart NJW-RR 2012, 472 - Reitpferd).

    Dieser Gesichtspunkt betreffe indes nicht die alltägliche Nutzbarkeit zur eigenwirtschaftlichen Lebensführung und entziehe sich deshalb einer vermögensrechtlichen Bewertung (BGH NZV 2012, 223).

  • OLG Koblenz, 23.11.2017 - 10 U 322/17

    Mercedes GL kaputt: VW Touran ist taugliches Interimsfahrzeug!

    Die Wertschätzung für ein bestimmtes Fahrzeug, hinsichtlich deren der Geschädigte auf Hersteller und Prestige verweist, ist von vornherein kein Kriterium für eine Nutzungsentschädigung (in Anknüpfung an BGH, Beschluss vom 13.12.2011 - VI ZA 40/11 = IBRRS 2012, 0194).

    Eine Nutzungsentschädigung kann nicht verlangt werden, wenn im Hinblick auf den Ausfall des versicherten Fahrzeugs die Lebensführung des Geschädigten - Führung eines Lebensmittelgeschäfts - nicht wesentlich beeinträchtigt wird (in Anknüpfung an BGH, Beschluss vom 13.12.2011 - VI ZA 40/11 = IBRRS 2012, 0194).*).

    Die Wertschätzung für ein bestimmtes Fahrzeug, hinsichtlich deren der Kläger auf Hersteller und Prestige verweist, ist von vornherein kein Kriterium für eine Nutzungsentschädigung (BGH, Beschluss vom 13.12.2011 - VI ZA 40/11).

    Eine Nutzungsentschädigung kann nicht verlangt werden, wenn im Hinblick auf den Ausfall des versicherten Fahrzeugs die Lebensführung des Geschädigten nicht wesentlich beeinträchtigt wird (BGH, Beschluss vom 13.12.2011 - VI ZA 40/11).

  • BGH, 11.09.2012 - VI ZR 92/12

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Nutzungsausfallentschädigung für ein Motorrad

    Die Rechtsfrage, die das Berufungsgericht veranlasst hat, die Revision zuzulassen, ist zwischenzeitlich durch den Senatsbeschluss vom 13. Dezember 2011 (- VI ZA 40/11, r+s 2012, 151) geklärt.
  • BSG, 30.04.2013 - B 5 RS 15/13 B
    4 Der Beteiligte findet keinen vertretungsbereiten Rechtsanwalt, wenn seine Versuche, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, aus Gründen erfolglos geblieben sind, die er nicht zu vertreten hat (vgl BSG Beschlüsse vom 16.10.2007 - B 6 KA 3/07 S - Juris RdNr 2 und vom 3.3.1997 - 4 BA 155/96 - Juris RdNr 3; BGH Beschlüsse vom 13.12.2011 - VI ZA 40/11 - Juris RdNr 4 und vom 25.1.2007 - IX ZB 186/06 - Juris RdNr 2).

    Für ein beabsichtigtes Rechtsmittelverfahren vor einem obersten Bundesgericht muss sich der Beteiligte an mehr als vier Rechtsanwälte gewandt haben (vgl BSG Beschluss vom 16.10.2007 - B 6 KA 3/07 S - Juris RdNr 2; BFH Beschluss vom 11.10.2012 - VIII S 20/12 - Juris RdNr 4; BVerwG Beschluss vom 26.2.2013 - 4 AV 3/12 ua - Juris RdNr 5; BGH Beschlüsse vom 25.1.2007 - IX ZB 186/06 - Juris RdNr 2 und vom 13.12.2011 - VI ZA 40/11 - Juris RdNr 4, wonach sogar fünf Versuche nicht ausreichen).

  • LG Hamburg, 11.01.2018 - 310 O 111/17

    Urheberrechtlicher Schutz der Karosserieform eines Autos

    Denn Nutzungsersatz kommt nur für einen der vermögensmehrenden, erwerbswirtschaftlichen Verwendung des Wirtschaftsgutes vergleichbaren eigenwirtschaftlichen, vermögensmäßig erfassbaren Einsatz des beschädigten Fahrzeugs in Betracht (BGH NZV 2012, 223).
  • BGH, 10.07.2012 - VI ZR 344/11

    Prüfung der Notwendigkeit der Beiordnung eines Notanwalts für die

    Die Beiordnung eines Rechtsanwalts nach § 78b Abs. 1 ZPO setzt voraus, dass die Partei trotz zumutbarer Anstrengungen einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt nicht findet und die beabsichtigte Rechtsverfolgung nicht mutwillig oder aussichtslos erscheint (vgl. Senatsbeschluss vom 13. Dezember 2011 - VI ZA 40/11, DAR 2012, 144 mwN).

    Angesichts der Tatsache, dass es mittlerweile 26 Kanzleien mit insgesamt 37 beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwälten gibt, genügt dies nicht, um die Bestellung eines Notanwalts zu rechtfertigen (vgl. Senatsbeschluss vom 13. Dezember 2011 - VI ZA 40/11, aaO).

  • BGH, 10.09.2012 - VI ZB 40/12

    Anforderungen an eine Zurückweisung des Antrags auf Beiordnung eines Notanwalts

    Die Beiordnung eines Rechtsanwalts nach § 78b Abs. 1 ZPO setzt voraus, dass die Partei trotz zumutbarer Anstrengungen einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt nicht findet und die beabsichtigte Rechtsverfolgung nicht mutwillig oder aussichtslos erscheint (vgl. Senatsbeschluss vom 13. Dezember 2011 - VI ZA 40/11, DAR 2012, 144 mwN).

    Angesichts der Tatsache, dass es mittlerweile 26 Kanzleien mit insgesamt 37 beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwälten gibt, genügt dies nicht, um die Bestellung eines Notanwalts zu rechtfertigen (vgl. Senatsbeschluss vom 13. Dezember 2011 - VI ZA 40/11, aaO).

  • LG Heilbronn, 24.05.2013 - 5 O 30/13

    Kaufrecht: Nutzungsausfallentschädigung für ein mangelhaftes Rennrad

  • BGH, 12.07.2018 - V ZA 12/18

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Rechtsbeschwerdeverfahren unter

  • BGH, 12.03.2018 - V ZA 51/17

    Voraussetzungen für die Beiordnung eines Notanwalts

  • LG Bad Kreuznach, 27.07.2017 - 1 S 3/17

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Ersatzfähigkeit eines Nutzungsausfallschadens

  • AG Schwabach, 08.11.2012 - 5 C 967/12

    Kein Nutzungsausfall für unfallbeschädigtes Trike bei Vorhandensein eines Pkw

  • BGH, 05.03.2013 - VI ZA 1/12

    Zulassung der Revision im Falle des Nichtstellens eines Prozesskostenhilfeantrags

  • BGH, 09.01.2018 - V ZR 251/17

    Zurückweisung des Antrags auf Beiordnung eines Notanwalts

  • BGH, 20.06.2017 - VI ZA 7/17

    Nachweis des Nichtfindens eines zur Vertretung bereiten Rechtsanwaltes trotz

  • BGH, 15.05.2012 - VI ZR 375/11

    Voraussetzungen für die Beiordnung eines Notanwalts

  • BGH, 09.02.2022 - V ZA 2/22

    Unbergründetheit des Antrags auf Beiordnung eines Notanwalts für die Einlegung

  • LG München II, 05.04.2018 - 10 O 4251/15

    Mehrfache Abschleppkosten, Nutzungsausfallschaden und Wertminderung bei einem

  • BGH, 24.05.2022 - VI ZA 14/22

    Ablehnung des Antrags auf Beiordnung eines Notanwalts für die beabsichtigte

  • LG Darmstadt, 05.09.2018 - 4 O 36/17

    Nutzungsausfallentschädigung für beschädigtes Motorrad

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