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   OLG Köln, 09.02.2012 - III-1 RBs 39/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,7152
OLG Köln, 09.02.2012 - III-1 RBs 39/12 (https://dejure.org/2012,7152)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.02.2012 - III-1 RBs 39/12 (https://dejure.org/2012,7152)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. Februar 2012 - III-1 RBs 39/12 (https://dejure.org/2012,7152)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung des Begriffs der "Benutzung eines Mobiltelefons" beim Führen eines Kraftfahrzeugs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff der "Benutzung eines Mobiltelefons"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Die endlose Geschichte des Handys am Steuer: Auch wer Anruf wegdrückt benutzt das Telefon

  • heise.de (Pressebericht, 28.06.2012)

    Handy am Steuer: Auch Wegdrücken von Anrufen ist verboten

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Handy am Steuer - Wegdrücken eines Anrufes

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Auch das Wegdrücken eines Handyanrufes ist eine verbotene Benutzung!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unerlaubtes Telefonieren durch "Wegdrücken" eines eingehenden Anrufs

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Handy während der Fahrt lieber klingeln lassen

  • channelpartner.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Fahreignungsregister (FAER) - Handy am Steuer - das wird teuer

  • channelpartner.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Handy, Parkschein, Stau - Rechtsirrtümer im Straßenverkehr

  • haerlein.de (Leitsatz)

    Ordnungswidrigkeit - Mit einer Geldbuße muss auch rechnen, wer ankommenden Anruf auf Handy (lediglich) wegdrückt?

  • medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)

    Benutzung eines Mobiltelefons auch durch "Wegdrücken" eines Anrufs

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bußgeld: Wegdrücken eines Handyanrufes während der Autofahrt gilt bereits als "Benutzung" - "Benutzung" erfordert eine Handhabung, die Bezug zu einer Funktion des Gerätes aufweist

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 219
  • NZV 2012, 450
  • DAR 2012, 220
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Hamm, 29.10.2008 - 4 Ss OWi 629/08

    Elefantenrennen; Überholen; Geschwindigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 09.02.2012 - 1 RBs 39/12
    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 23.08.2005 - 83 Ss-OWi 19/05 - (= zfs 2005, 569 = NJW 2005, 3366 = NZV 2005, 547 = DAR 2005, 695 = VM 2006, 4 [Nr. 4] = VRS 109, 287; vgl. a. SenE v. 14.04.2009 - 83 Ss-OWi 32/09 - = NZV 2009, 302) zu der Frage, womit die Benutzung eines Mobiltelefons - im Unterschied zum bloßen, nicht tatbestandsmäßigen In-die-Hand-Nehmen und Halten - beginnt, bereits ausgeführt, dass der Begriff der Benutzung eine Handhabung erfordert, die einen Bezug zu einer der Funktionen des Geräts aufweist.

    Sie ist Benutzung ebenso wie die Beendigung einer Gesprächsverbindung oder das Ein- und Ausschalten (vgl. dazu a. SenE v. 14.04.2009 - 83 Ss-OWi 32/09 - = NZV 2009, 302; OLG Hamm DAR 2007, 402 L.).

    Es ist, wie der Senat ebenfalls bereits entschieden hat, auch unerheblich, ob und aus welchen Gründen eine Telefonverbindung scheitert (SenE v. 14.04.2009 - 83 Ss-OWi 32/09 - = NZV 2009, 302).

  • OLG Köln, 14.04.2009 - 83 Ss OWi 32/09

    Verbotswidriges Benutzen eines Mobiltelefons während der Autofahrt

    Auszug aus OLG Köln, 09.02.2012 - 1 RBs 39/12
    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 23.08.2005 - 83 Ss-OWi 19/05 - (= zfs 2005, 569 = NJW 2005, 3366 = NZV 2005, 547 = DAR 2005, 695 = VM 2006, 4 [Nr. 4] = VRS 109, 287; vgl. a. SenE v. 14.04.2009 - 83 Ss-OWi 32/09 - = NZV 2009, 302) zu der Frage, womit die Benutzung eines Mobiltelefons - im Unterschied zum bloßen, nicht tatbestandsmäßigen In-die-Hand-Nehmen und Halten - beginnt, bereits ausgeführt, dass der Begriff der Benutzung eine Handhabung erfordert, die einen Bezug zu einer der Funktionen des Geräts aufweist.

    Sie ist Benutzung ebenso wie die Beendigung einer Gesprächsverbindung oder das Ein- und Ausschalten (vgl. dazu a. SenE v. 14.04.2009 - 83 Ss-OWi 32/09 - = NZV 2009, 302; OLG Hamm DAR 2007, 402 L.).

    Es ist, wie der Senat ebenfalls bereits entschieden hat, auch unerheblich, ob und aus welchen Gründen eine Telefonverbindung scheitert (SenE v. 14.04.2009 - 83 Ss-OWi 32/09 - = NZV 2009, 302).

  • OLG Köln, 01.09.2009 - 81 Ss OWi 82/09

    Voraussetzungen für die Zulassung der Rechtsbeschwerde im strafrechtlichen

    Auszug aus OLG Köln, 09.02.2012 - 1 RBs 39/12
    Benutzung eines Mobiltelefons liegt daher auch vor, wenn der Betroffene das Gerät aufnimmt und es nach Ablesen der Telefonnummer des Anrufers ausschaltet (SenE v. 01.09.2009 - 81 Ss-OWi 82/09 -), um, wie es in der Antragsbegründung heißt, "nicht weiter abgelenkt zu werden".
  • OLG Köln, 07.11.2014 - 1 RBs 284/14

    Verurteilung wegen Handy-Nutzung am Steuer aufgehoben

    Entsprechend ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass - soweit die auch hier in Rede stehende Nutzung spezifisch als Mobiltelefon (s. zu anderen Funktionalitäten der in Frage kommenden Geräte Hermann NStZ-RR 2011, 65 [70 ff.]) angesprochen ist - etwa folgende Verhaltensweisen dem Benutzungsverbot unterfallen: das Aufnehmen des Mobiltelefons, Ablesen der Nummer und anschließendes Ausschalten des Geräts (SenE v. 01.09.2009 - 81 Ss OWi 82/09 -); das "Wegdrücken" eines eingehenden Anrufs (Senat DAR 2012, 220 = NZV 2012, 450 = NStZ-RR 2012, 219); das Aufnehmen des Mobiltelefons, um ein eingehendes Gespräch entgegenzunehmen, auch wenn die Verbindung letztlich nicht zustande kommt (OLG Hamm BeckRS 2006 01391); das Abhören eines Signaltons, um dadurch zu kontrollieren, ob das Handy ausgeschaltet ist (OLG Hamm NZV 2008, 49 = BeckRS 2008 08267; s. a. AG Lüdinghausen NZV 2014, 332 = VRS 126, 119; vgl. jüngst zusammenfassend Hufnagel NJW 2014, 3265).
  • OLG Hamm, 29.12.2016 - 1 RBs 170/16

    Benutzung Mobiltelefon

    Es ist obergerichtlich hinreichend geklärt, dass sowohl das Einschalten als auch das Ausschalten eines Mobiltelefones als Benutzung im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO anzusehen ist (OLG Köln, Beschluss vom 09. Februar 2012 - III-1 RBs 39/12 -, juris).
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