Weitere Entscheidung unten: BGH, 08.06.2011

Rechtsprechung
   BGH, 22.11.2011 - 4 StR 522/11   

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https://dejure.org/2011,925
BGH, 22.11.2011 - 4 StR 522/11 (https://dejure.org/2011,925)
BGH, Entscheidung vom 22.11.2011 - 4 StR 522/11 (https://dejure.org/2011,925)
BGH, Entscheidung vom 22. November 2011 - 4 StR 522/11 (https://dejure.org/2011,925)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • HRR Strafrecht

    § 315b Abs. 1 StGB
    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Pervertierung; Schädigungsvorsatz; konkrete Gefahr: Begriff des Beinaheunfalls; Ausfallschrittfall)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 315b Abs 1 StGB
    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Feststellung der Tatvoraussetzungen in Strafurteil

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit eines "Beinahe-Unfalls" für die Annahme eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr bei einem sog. verkehrsfeindlichen Inneneingriff

  • kanzlei-heskamp.de
  • rewis.io

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Feststellung der Tatvoraussetzungen in Strafurteil

  • ra.de
  • rewis.io

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Feststellung der Tatvoraussetzungen in Strafurteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 315b Abs. 1
    Erforderlichkeit eines "Beinahe-Unfalls" für die Annahme eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr bei einem sog. verkehrsfeindlichen Inneneingriff

  • rechtsportal.de

    StGB § 315b Abs. 1
    Erforderlichkeit eines "Beinahe-Unfalls" für die Annahme eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr bei einem sog. verkehrsfeindlichen Inneneingriff

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Zu "verkehrsfeindlichem Inneneingriff" und "konkreter Gefahr" bei § 315b StGB

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    "….ließ aber "die Kupplung schleifen und bewegte sich ruckelnd auf den Geschädigten S. zu…….”

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Voraussetzungen des verkehrsfeindlichen Inneneingriffs

Besprechungen u.ä. (2)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 315b, 315c StGB
    Zu den Voraussetzungen des verkehrsfeindlichen Inneneingriffs nach § 315b StGB (Dr. Janique Brüning; ZIS 3/2012, S. 394-397)

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    § 315b StGB durch Zweckentfremdung eines Fahrzeugs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 123
  • NZV 2012, 249
  • DAR 2012, 390
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.08.1986 - 4 StR 359/86

    Voraussetzungen des Sichverschaffens im Sinne des Hehlereitatbestandes - Anfahren

    Auszug aus BGH, 22.11.2011 - 4 StR 522/11
    Ein Verkehrsvorgang, bei dem es zu einem "Beinahe-Unfall" gekommen ist, also ein Geschehen, bei dem ein unbeteiligter Beobachter zu der Einschätzung gelangt, "das sei noch einmal gut gegangen", lässt sich dem nicht entnehmen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 5. August 1986 - 4 StR 359/86).
  • BGH, 09.02.2010 - 4 StR 556/09

    Konkurrenz zwischen Nötigung und Bedrohung; gefährlicher Eingriff in den

    Auszug aus BGH, 22.11.2011 - 4 StR 522/11
    Erst dann liegt eine - über den Tatbestand des § 315c StGB hinausgehende und davon abzugrenzende - verkehrsatypische "Pervertierung" eines Verkehrsvorgangs zu einem gefährlichen "Eingriff" in den Straßenverkehr im Sinne des § 315b Abs. 1 StGB vor (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2010 - 4 StR 556/09, NStZ 2010, 391, 392; vom 16. März 2010- 4 StR 82/10 jeweils mwN).
  • BGH, 03.11.2009 - 4 StR 373/09

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (anderer, ähnlich gefährlicher

    Auszug aus BGH, 22.11.2011 - 4 StR 522/11
    Dabei muss die Tathandlung über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus in eine kritische Situation geführt haben, in der - was nach allgemeiner Lebenserfahrung auf Grund einer objektiv nachträglichen Prognose zu beurteilen ist - die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache so stark beeinträchtigt war, dass es nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht (BGH, Beschlüsse vom 3. November 2009 - 4 StR 373/09; vom 10. Dezember 2009 - 4 StR 503/09, NStZ-RR 2010, 120 jeweils mwN).
  • BGH, 10.12.2009 - 4 StR 503/09

    Gefährdung des Straßenverkehrs (Befahren einer Kraftfahrstraße entgegen der

    Auszug aus BGH, 22.11.2011 - 4 StR 522/11
    Dabei muss die Tathandlung über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus in eine kritische Situation geführt haben, in der - was nach allgemeiner Lebenserfahrung auf Grund einer objektiv nachträglichen Prognose zu beurteilen ist - die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache so stark beeinträchtigt war, dass es nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht (BGH, Beschlüsse vom 3. November 2009 - 4 StR 373/09; vom 10. Dezember 2009 - 4 StR 503/09, NStZ-RR 2010, 120 jeweils mwN).
  • BGH, 16.03.2010 - 4 StR 82/10

    Tatbestandsvoraussetzungen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr

    Auszug aus BGH, 22.11.2011 - 4 StR 522/11
    Erst dann liegt eine - über den Tatbestand des § 315c StGB hinausgehende und davon abzugrenzende - verkehrsatypische "Pervertierung" eines Verkehrsvorgangs zu einem gefährlichen "Eingriff" in den Straßenverkehr im Sinne des § 315b Abs. 1 StGB vor (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2010 - 4 StR 556/09, NStZ 2010, 391, 392; vom 16. März 2010- 4 StR 82/10 jeweils mwN).
  • BGH, 27.04.2017 - 4 StR 61/17

    Gefährdung des Straßenverkehrs (konkrete Gefahr für Leib und Leben einer Person

    Erforderlich ist ein "Beinahe-Unfall', also ein Geschehen, bei dem ein unbeteiligter Beobachter zu der Einschätzung gelangt, "das sei noch einmal gut gegangen' (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 2011 - 4 StR 522/11, NZV 2012, 249; Urteil vom 30. März 1995 - 4 StR 725/94, NJW 1995, 3131, 3132; Ernemann in: SSW-StGB, 3. Aufl., § 315c Rn. 22 mwN).
  • BGH, 18.06.2013 - 4 StR 145/13

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Vollendung: Schaffung einer

    Erst dann liegt eine - über den Tatbestand des § 315c StGB hinausgehende und davon abzugrenzende - verkehrsatypische "Pervertierung" eines Verkehrsvorgangs zu einem gefährlichen "Eingriff" in den Straßenverkehr im Sinne des § 315b Abs. 1 StGB vor (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 2003 - 4 StR 228/02, BGHSt 48, 233, 237; Beschluss vom 9. Februar 2010 - 4 StR 556/09, NStZ 2010, 391, 392; vom 22. November 2011 - 4 StR 522/11, DAR 2012, 390).
  • OLG Hamm, 15.12.2015 - 5 RVs 139/15

    Willkürliches Abbremsen bei hoher Geschwindigkeit im Straßenverkehr als

    Hierfür muss zu einem bewusst zweckwidrigen Einsatz eines Fahrzeugs in verkehrswidriger Absicht hinzukommen, dass es mit mindestens bedingtem Schädigungsvorsatz (z.B. als Waffe oder Schadenswerkzeug) missbraucht wird (vgl. BGHSt 48, 233, 237 f.; BGH, NStZ 2010, 391, 392; NZV 2012, 249; Beschluss des hiesigen 1. Strafsenats vom 20. Februar 2014 - 1 RVs 15/14 -, DAR 2014, 594).
  • BGH, 24.10.2017 - 4 StR 334/17

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (ähnlicher, ebenso gefährlicher

    Erst dann liegt eine über den Tatbestand des § 315c StGB hinausgehende und davon abzugrenzende verkehrsatypische "Pervertierung' eines Verkehrsvorgangs zu einem gefährlichen "Eingriff' in den Straßenverkehr im Sinne des § 315b Abs. 1 StGB vor (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 2003 - 4 StR 228/02, BGHSt 48, 233; Beschlüsse vom 22. November 2011 - 4 StR 522/11, NStZ-RR 2012, 123; vom 16. März 2010 - 4 StR 82/10, StraFo 2010, 259; vom 9. Februar 2010 - 4 StR 556/09, NStZ 2010, 391, 392).

    Ein Verkehrsvorgang, bei dem es zu einem "Beinahe-Unfall' gekommen ist, also ein Geschehen, bei dem ein unbeteiligter Beobachter zu der Einschätzung gelangt, "das sei noch einmal gut gegangen', erschließt sich daraus nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. November 2011 - 4 StR 522/11, NStZ-RR 2012, 123, 124; vom 5. August 1986 - 4 StR 359/86, BGHR StGB § 315b Abs. 1 Nr. 3 Eingriff, erheblicher 1).

  • BGH, 20.03.2019 - 4 StR 517/18

    Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (Herbeiführung einer konkreten Gefahr

    Ein vollendeter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr erfordert, dass die Tathandlung über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus in eine kritische Situation geführt hat, in der - was nach allgemeiner Lebenserfahrung auf Grund einer objektiv nachträglichen Prognose zu beurteilen ist - die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache so stark beeinträchtigt war, dass es im Sinne eines "Beinahe-Unfalls' nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 5. November 2013 ? 4 StR 454/13, NZV 2014, 184, 185; Beschluss vom 22. November 2011 - 4 StR 522/11, NStZ-RR 2012, 123, 124; Beschluss vom 3. November 2009 - 4 StR 373/09, Rn. 5 f.; sowie Beschluss vom 27. April 2017 - 4 StR 61/17, Rn. 6; und Urteil vom 30. März 1995 - 4 StR 725/94, NJW 1995, 3131 ff., jeweils zu § 315c StGB).
  • OLG Hamm, 04.06.2013 - 5 RVs 41/13

    Umfang der Feststellungen bei einer Verurteilung wegen eines gefährlichen

    Soweit der Angeklagte das von ihm gesteuerte Fahrzeug nach den Feststellungen des angegriffenen Urteils aus Verärgerung über das vorangegangene Wendemanöver des ihm nunmehr nachfolgenden Zeugen M abrupt abbremste mit der Folge, dass es zu dem Auffahrunfall kam, reicht dies zur Annahme eines mindestens bedingten Schädigungsvorsatzes, wie er nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, erforderlich ist, nicht aus (vgl. dazu: BGH, Beschluss vom 22. November 2011, 4 StR 522/11, zitiert nach juris Rn. 3; BGH, Beschluss vom 09. Februar 2010, 4 StR 556/09, zitiert nach juris Rn. 9; vgl. auch: OLG München, Beschluss vom 09. November 2005, 4St RR 215/03, zitiert nach juris Rn. 10; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 315b Rn. 20 m.w.N.).

    Demgegenüber ist allein aus dem rechtskräftig festgestellten objektiven Unfallhergang nach Ansicht des Senats nicht auf das Vorliegen eines mindestens bedingten Schädigungsvorsatzes des Angeklagten zu schließen (vgl. dazu auch: BGH, Beschluss vom 22. November 2011, 4 StR 522/11, zitiert nach juris Rn. 7 a.E.), auch wenn das Bremsmanöver des Angeklagten nach den Bekundungen des Zeugen I das Auffahren des Zeugen M "provoziert" habe und "so krass" gewesen sei, dass er - der Zeuge I - sich spontan als Zeuge zur Verfügung gestellt habe.

  • LG Essen, 28.04.2021 - 26 KLs 3/21

    Körperverletzung, Unterbringung, Entziehungsanstalt

    Eine Gefährdung des Straßenverkehr läge nur vor, wenn die Tathandlung über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus zu einer kritischen Situation geführt hätte, in der - was nach allgemeiner Lebenserfahrung auf Grund einer objektiv nachträglichen Prognose zu beurteilen ist - die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache so stark beeinträchtigt war, dass es im Sinne eines "Beinahe-Unfalls" nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht (BGH, Beschluss vom 20.03.2019 - 4 StR 517/18; BGH, Beschluss vom 05.11.2013 - 4 StR 454/13, NZV 2014, 184; Beschluss vom 22.11.2011 - 4 StR 522/11, NStZ-RR 2012, 124).
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Rechtsprechung
   BGH, 08.06.2011 - 4 StR 209/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,9130
BGH, 08.06.2011 - 4 StR 209/11 (https://dejure.org/2011,9130)
BGH, Entscheidung vom 08.06.2011 - 4 StR 209/11 (https://dejure.org/2011,9130)
BGH, Entscheidung vom 08. Juni 2011 - 4 StR 209/11 (https://dejure.org/2011,9130)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 21 Abs 1 S 1 OWiG, § 24a Abs 2 StVG
    Tateinheit von Straftat und Ordnungswidrigkeit: Strafbarkeit bei ordnungswidrigem Fahren unter Drogeneinfluss beim Transport erworbener Betäubungsmittel

  • verkehrslexikon.de

    Zur Tateinheit bei ordnungswidrigem Fahren unter Drogeneinfluss beim Transport erworbener Betäubungsmittel

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen einer Ordnungswidrigkeit ist bei einer in Tateinheit stehenden Straftat ausgeschlossen; Verurteilung wegen einer Ordnungswidrigkeit bei gleichzeitiger Verwirklichung einer mit dieser in Tateinheit stehenden Straftat

  • blutalkohol PDF, S. 411
  • rewis.io

    Tateinheit von Straftat und Ordnungswidrigkeit: Strafbarkeit bei ordnungswidrigem Fahren unter Drogeneinfluss beim Transport erworbener Betäubungsmittel

  • ra.de
  • rewis.io

    Tateinheit von Straftat und Ordnungswidrigkeit: Strafbarkeit bei ordnungswidrigem Fahren unter Drogeneinfluss beim Transport erworbener Betäubungsmittel

  • rechtsportal.de

    OWiG § 21 Abs. 1 S. 1
    Verurteilung wegen einer Ordnungswidrigkeit ist bei einer in Tateinheit stehenden Straftat ausgeschlossen; Verurteilung wegen einer Ordnungswidrigkeit bei gleichzeitiger Verwirklichung einer mit dieser in Tateinheit stehenden Straftat

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    DrogenOWi und BtM-Straftat: OWi titt zurück - Fahrverbot bleibt!

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Oft übersehen: § 21 Abs. 1 Satz 1 OWiG

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Zum Verhältnis von Straftat und Ordnungswidrigkeit

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Bei Transport neben Veruteilung wegen Besitzes von BTM keine zusätzliche Veruteilung wegen Fahrens unter Drogeneinfluß nach § 24a StVG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2012, 250
  • DAR 2012, 390
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.04.2004 - 1 StR 466/03

    Keine verfahrensrechtliche Tateinheit zwischen dem unerlaubten Besitz von

    Auszug aus BGH, 08.06.2011 - 4 StR 209/11
    Dieser innere Bedingungszusammenhang begründet die Tateinheit, die die Verurteilung wegen der Ordnungswidrigkeit ausschließt (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2008 - 3 StR 533/08; zur Identität der prozessualen Tat: BVerfG, Beschluss vom 16. März 2006 - 2 BvR 111/06; BGH, Beschlüsse vom 27. April 2004 - 1 StR 466/03, NStZ 2004, 694 m. Anm. Bohnen; vom 5. März 2009 - 3 StR 566/08, NStZ 2009, 705).
  • BGH, 05.03.2009 - 3 StR 566/08

    Einstellung des Verfahrens (Strafklageverbrauch); Doppelbestrafungsverbot; ne bis

    Auszug aus BGH, 08.06.2011 - 4 StR 209/11
    Dieser innere Bedingungszusammenhang begründet die Tateinheit, die die Verurteilung wegen der Ordnungswidrigkeit ausschließt (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2008 - 3 StR 533/08; zur Identität der prozessualen Tat: BVerfG, Beschluss vom 16. März 2006 - 2 BvR 111/06; BGH, Beschlüsse vom 27. April 2004 - 1 StR 466/03, NStZ 2004, 694 m. Anm. Bohnen; vom 5. März 2009 - 3 StR 566/08, NStZ 2009, 705).
  • BGH, 11.12.2008 - 3 StR 533/08

    Tateinheitlich begangene Straftat und Ordnungswidrigkeit (Schuldspruch;

    Auszug aus BGH, 08.06.2011 - 4 StR 209/11
    Dieser innere Bedingungszusammenhang begründet die Tateinheit, die die Verurteilung wegen der Ordnungswidrigkeit ausschließt (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2008 - 3 StR 533/08; zur Identität der prozessualen Tat: BVerfG, Beschluss vom 16. März 2006 - 2 BvR 111/06; BGH, Beschlüsse vom 27. April 2004 - 1 StR 466/03, NStZ 2004, 694 m. Anm. Bohnen; vom 5. März 2009 - 3 StR 566/08, NStZ 2009, 705).
  • BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 111/06

    Keine Verletzung des Doppelbestrafungsverbots durch Verurteilung wegen Führens

    Auszug aus BGH, 08.06.2011 - 4 StR 209/11
    Dieser innere Bedingungszusammenhang begründet die Tateinheit, die die Verurteilung wegen der Ordnungswidrigkeit ausschließt (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2008 - 3 StR 533/08; zur Identität der prozessualen Tat: BVerfG, Beschluss vom 16. März 2006 - 2 BvR 111/06; BGH, Beschlüsse vom 27. April 2004 - 1 StR 466/03, NStZ 2004, 694 m. Anm. Bohnen; vom 5. März 2009 - 3 StR 566/08, NStZ 2009, 705).
  • BGH, 02.07.2013 - 4 StR 187/13

    Unerlaubter Waffenbesitz (Vorderschaftrepetierflinte als Waffe i.S.d. § 2 Abs. 3

    Denn ihr Tatbestand wird durch dieselbe Ausführungshandlung verwirklicht (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 4 StR 209/11, NZV 2012, 250 zu § 24a Abs. 2 StVG und § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; Beschluss vom 11. Dezember 2008 - 3 StR 533/08, BGHR StVG § 24a Abs. 2 Konkurrenzen 1 zu § 24a Abs. 2 StVG und § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG; offengelassen in BGH, Beschluss vom 5. März 2009 - 3 StR 566/08, NStZ 2009, 705 Rn. 8; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 316 Rn. 57; MünchKomm-StGB/Kotz, 2. Aufl., § 29 BtMG Rn. 1210).
  • OLG Celle, 19.10.2017 - 1 Ss 41/17

    Zurücktreten einer Ordnungswidrigkeit bei gleichzeitigem Besitz von

    Eine gleichzeitige Handlung ist dann gegeben, wenn der verwirklichte Straftatbestand und die Ordnungswidrigkeit zueinander in Tateinheit stehen (vgl. BGH BeckRS 2011, 17811; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2008, 51; OLG Köln NJW 1982, 296; KK-OWiG/Mitsch, 4. Aufl. 2014, § 21 Rn. 3, Göhler aaO § 21 Rn. 3).

    Erforderlich ist vielmehr eine unlösbare innere Verknüpfung dergestalt, dass ein über die bloße Gleichzeitigkeit der Ausführung der Tathandlungen hinausgehendes verbindendes Element begründet wird (vgl. BGH NZV 2012, 250).

  • OLG Köln, 21.02.2017 - 1 RBs 361/16

    Voraussetzungen eines Verfolgungsverbots bei gleichzeitigem Führen eines

    Maßgeblich ist demnach eine Finalbeziehung von Fahrt und Drogenbesitz (vgl. BGH NStZ 2012, 709; BGH DAR 2012, 390; BGH NStZ 2009, 705; BGH NStZ 2004, 694 = StV 2005, 256; SenE v. 28.06.2016 - III-1 RBs 181/16; SenE v. 09.05.2014 - III-1 RVs 49/14 - s. zum Verhältnis von BtM-Delikt und Fahren ohne Fahrerlaubnis SenE v. 14.02.2017 - III-1 RVs 294/16 m. w. N.).
  • BGH, 24.05.2022 - 2 StR 394/21

    Verbot der Doppelbestrafung (prozessualer Tatbegriff: Bestimmung, Verhältnis zum

    aa) Mehrere strafbare Gesetzesverstöße stehen dann zueinander in Tateinheit, wenn die jeweiligen Ausführungshandlungen - über eine bloße Gleichzeitigkeit hinaus - in einem für sämtliche Tatbestandsverwirklichungen notwendigen Teil zumindest teilweise identisch sind und damit eine unlösbare innere Verknüpfung aufweisen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Dezember 2008 - 3 StR 533/08, BGHR StVG § 24a Abs. 2 Konkurrenzen 1; vom 8. Juni 2011 - 4 StR 209/11, NZV 2012, 250; vom 2. Juli 2013 - 4 StR 187/13, NStZ-RR 2013, 320, 321; MüKo-StGB/von Heintschel-Heinegg, 4. Aufl., § 52 Rn. 86; LK-StGB/ Rissing-van Saan, 13. Aufl., § 52 Rn. 21).
  • OLG Köln, 20.07.2021 - 1 RVs 123/21

    Strafklageverbrauch bei einheitlichem Lebenssachverhalt; Unfallflucht wegen

    Maßgeblich ist demnach eine Finalbeziehung von Fahrt und Drogenbesitz (vgl. BGH NStZ 2012, 709; BGH DAR 2012, 390; BGH NStZ 2009, 705; BGH NStZ 2004, 694 = StV 2005, 256; SenE v. 28.06.2016 - III-1 RBs 181/16; SenE v. 09.05.2014 - III-1 RVs 49/14 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2019 - 16 B 1177/18

    Rechtmäßige Entziehung einer Fahrerlaubnis aufgrund eines Punktestandes von 8

    vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 4 StR 209/11 -, DAR 2012, 390 = juris, Rn. 4.
  • OLG Köln, 14.02.2017 - 1 RVs 294/16

    Prozessualer Tatbegriff bei Zusammentreffen von Fahren ohne Fahrerlaubnis und

    Maßgeblich ist demnach eine Finalbeziehung von Fahrt und Drogenbesitz (vgl. BGH NStZ 2012, 709; BGH DAR 2012, 390; BGH NStZ 2009, 705; BGH NStZ 2004, 694 = StV 2005, 256; SenE v. 28.06.2016 - III-1 RBs 181/16; SenE v. 09.05.2014 - III-1 RVs 49/14 -).
  • OLG Celle, 30.04.2015 - 321 SsBs 42/15

    Fahrlässigkeit; Rauschmittel; Cannabis; Strafklageverbrauch; Schweigerecht;

    Anhaltspunkte dafür, dass hier eine unlösbare innere Verknüpfung über die bloße Gleichzeitigkeit der Ausführungen der Tathandlungen hinaus bestand, weil die Verkehrsordnungswidrigkeit Drogenfahrt dazu diente, die vom Angeklagten erworbenen Betäubungsmittel zu seinem Wohnort zu transportieren (vgl. dazu BGH, NZV 2012, 250), ergeben sich aus den Akten nicht.
  • OLG Köln, 28.06.2016 - 1 RBs 181/16

    Verbot der Doppelverfolgung bei Zusammentreffen von unerlaubtem Besitz von

    Ein innerer Zusammenhang zwischen dem Führen eines Kraftfahrzeuges unter der Wirkung berauschender Mittel unter gleichzeitigem Mitsichführen von Betäubungsmitteln wird indessen angenommen, wenn die Fahrt den Zweck verfolgt, den Drogenbesitz aufrechtzuerhalten bzw. abzusichern, also dazu dient, die Betäubungsmittel zu transportieren, zu finanzieren, an einen sicheren Ort zu bringen, sie zu verstecken oder dem staatlichen Zugriff zu entziehen (sog. Transport- und Fluchtfälle, vgl. BGH NStZ 2004, 694 = StV 2005, 256; BGH NStZ 2009, 705; BGH DAR 2012, 390; SenE v. 09.05.2014 - III-1 RVs 49/14 -).
  • LG Hamburg, 17.07.2020 - 628 KLs 14/18

    Handeltreiben mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und Inverkehrbringen

    Der Verhängung einer Geldbuße wegen der angeklagten Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG steht § 21 Abs. 1 S. 1 OWiG entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 08.06.2011 - 4 StR 209/11).
  • BayObLG, 14.09.2021 - 207 StRR 371/21

    BtM, nicht geringe Menge, Grenzwertüberschreitung, minder schwerer Fall

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