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   BGH, 10.01.2012 - 4 StR 632/11   

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https://dejure.org/2012,1097
BGH, 10.01.2012 - 4 StR 632/11 (https://dejure.org/2012,1097)
BGH, Entscheidung vom 10.01.2012 - 4 StR 632/11 (https://dejure.org/2012,1097)
BGH, Entscheidung vom 10. Januar 2012 - 4 StR 632/11 (https://dejure.org/2012,1097)
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Volltextveröffentlichungen (12)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Strafrecht: Tankbetrug ist Strafbar - aber nicht immer

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Tankbetrug an der SB-Tankstelle

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    (Kostenfreies) Selbstbedienungstanken - Unterschlagung - Betrug - Diebstahl - was ist es?

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Selbstbedienungstanken ohne Zahlungsabsicht

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Benzin - "Benzindiebstahl"

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Schwarztanken ist Betrug

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zum "Schwarztanken": Tanken ohne zu Bezahlen ist als Betrug bzw. versuchter Betrug strafbar - Bemerkt der Betreiber den Tankvorgang nicht, liegt versuchter Betrug vor

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 1092
  • NStZ 2012, 324
  • NZV 2012, 248
  • StV 2012, 465
  • JR 2012, 472
  • DAR 2012, 391
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.05.1983 - 4 StR 121/83

    Tankstelle - §§ 242, 263 StGB, Abgrenzung Diebstahl - Betrug, bei Bedienung einer

    Auszug aus BGH, 10.01.2012 - 4 StR 632/11
    Da der Täter schon beim Einfüllen mit dem Willen handelt, sich das Benzin zuzueignen, kommt eine Bestrafung wegen Unterschlagung schon wegen deren Subsidiarität (§ 246 Abs. 1 StGB) auch dann nicht in Betracht, wenn er durch den - versuchten oder vollendeten - Betrug nur den Besitz und nicht bereits das Eigentum an diesem erlangt (zum Ganzen: BGH, Urteil vom 5. Mai 1983 - 4 StR 121/83, NJW 1983, 2827; vgl. auch BGH, Beschluss vom 28. Juli 2009 - 4 StR 254/09, NStZ 2009, 694 jeweils mwN).
  • BGH, 28.07.2009 - 4 StR 254/09

    Betrug und Diebstahl beim "Tanken ohne zu bezahlen" (Irrtum; Vollendung;

    Auszug aus BGH, 10.01.2012 - 4 StR 632/11
    Da der Täter schon beim Einfüllen mit dem Willen handelt, sich das Benzin zuzueignen, kommt eine Bestrafung wegen Unterschlagung schon wegen deren Subsidiarität (§ 246 Abs. 1 StGB) auch dann nicht in Betracht, wenn er durch den - versuchten oder vollendeten - Betrug nur den Besitz und nicht bereits das Eigentum an diesem erlangt (zum Ganzen: BGH, Urteil vom 5. Mai 1983 - 4 StR 121/83, NJW 1983, 2827; vgl. auch BGH, Beschluss vom 28. Juli 2009 - 4 StR 254/09, NStZ 2009, 694 jeweils mwN).
  • OLG Koblenz, 24.02.2014 - 2 Ss 160/12

    Betrug: Tatvollendung bei Verwendung einer Maestro-Karte durch den

    In einem solchen Fall ist aber regelmäßig vom Tatbestand des versuchten Betruges auszugehen, wenn das Bestreben des Täters - wie im vorliegenden Fall - von Anfang an darauf gerichtet war, das Benzin unter Vortäuschung einer nicht vorhandenen Zahlungsbereitschaft an sich zu bringen, ohne den Kaufpreis zu entrichten ( BGH NJW 1983, 2827; NStZ 2009, 694; NJW 2012, 1092, 1093; Beschluss vom 19.12.2012 - 4 StR 497/12, juris).

    Durch das Einfüllen des Kraftstoffs hatte der Angeklagte möglicherweise das Eigentum oder jedenfalls - wenn die Freischaltung der Zapfsäule nur als Angebot zu einer durch Kaufpreiszahlung aufschiebend bedingten Übereignung zu sehen sein sollte (Beckmann in jurisPK, BGB, § 929 Rn. 34 m.w.N.) - den Besitz an dem Kraftstoff, mithin einen Vermögensvorteil i.S. des § 263 StGB erlangt (BGH NJW 1983, 2827; NJW 2012, 1092).

    Auch hat sich der Unrechtsgehalt der Taten trotz der Einordnung als Versuch nicht wesentlich geändert (vgl. BGH NJW 2012, 1092, 1093).

  • BGH, 09.03.2016 - 4 StR 60/16

    Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis (Dauerdelikt: keine Unterbrechung durch

    bis 9. der Urteilsgründe zu der vom Generalbundesanwalt beantragten Änderung des Schuldspruchs, da das Dauerdelikt des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis durch den kurzen Tankaufenthalt und den dabei begangenen Betrugsversuch (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 10. Januar 2012 - 4 StR 632/11, NStZ 2012, 324) nicht unterbrochen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 7. November 2003 - 4 StR 438/03, VRS 2004, 214), sondern insofern Tateinheit vorliegt (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juli 2009 - 5 StR 268/09, BGHR StVG § 21 Konkurrenzen 2).
  • BGH, 19.12.2012 - 4 StR 497/12

    Betrug an Selbstbedienungstankstellen (Verfügung des Tankstellenpersonals;

    In einem solchen Fall ist aber regelmäßig vom Tatbestand des versuchten Betruges auszugehen, wenn das Bestreben des Täters - wie im vorliegenden Fall - von Anfang an darauf gerichtet war, das Benzin unter Vortäuschung einer nicht vorhandenen Zahlungsbereitschaft an sich zu bringen, ohne den Kaufpreis zu entrichten (BGH, Urteil vom 5. Mai 1983 - 4 StR 121/83, NJW 1983, 2827; Beschluss vom 28. Juli 2009 - 4 StR 254/09, NStZ 2009, 694; Beschluss vom 10. Januar 2012 - 4 StR 632/11, NStZ 2012, 324).
  • BGH, 08.11.2022 - 5 StR 318/22

    Betrug beim Selbstbedienungstanken; Abgrenzung von Raub und räuberischer

    Wird der unter Vorspiegelung der Zahlungsbereitschaft durchgeführte Tankvorgang - wie hier - nicht vom Tankstellenpersonal bemerkt, ist der Täter wegen versuchten Betruges zu verurteilen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2012 - 4 StR 632/11, NJW 2012, 1092 f.; vom 9. März 2021 - 6 StR 74/21).
  • KG, 06.05.2016 - 121 Ss 56/16

    Anforderungen an die Feststellung des Vorsatzes zur Urkundenfälschung;

    Denn es liegt lediglich ein versuchter Betrug vor, wenn ein Täter an einer Selbstbedienungstankstelle tankt, ohne vom Tankstelleninhaber oder dessen Mitarbeitern bemerkt zu werden (vgl. BGH NJW 2012, 1092 ; wobei in dem dortigen Fall eine bloße Änderung des Schuldspruchs erfolgte, die vorliegend schon wegen der konkurrenzrechtlichen Problematik nicht in Betracht kam).
  • OLG Hamm, 02.03.2017 - 2 RVs 7/17

    Unwirksame Berufungsbeschränkung; Gesamtvorsatz zum mehrfachen Gebrauch einer

    Denn es liegt lediglich ein versuchter Betrug vor, wenn ein Täter an einer Selbstbedienungstankstelle tankt, ohne, wie er glaubt, vom Tankstelleninhaber oder dessen Mitarbeitern bemerkt zu werden (vgl. BGH NJW 2012, 1092).
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