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   OLG Celle, 11.09.2012 - 311 SsRs 124/12   

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https://dejure.org/2012,46687
OLG Celle, 11.09.2012 - 311 SsRs 124/12 (https://dejure.org/2012,46687)
OLG Celle, Entscheidung vom 11.09.2012 - 311 SsRs 124/12 (https://dejure.org/2012,46687)
OLG Celle, Entscheidung vom 11. September 2012 - 311 SsRs 124/12 (https://dejure.org/2012,46687)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 80 Abs. 2 OWiG; § 147 StPO; § 338 Nr. 8 StPO; Art. 103 GG
    Berufung auf ein Fehlen der Bedienungsanleitung eines standardisierten Messgeräts in den Gerichtsakten i.R.d. Erhebung einer Gehörsrüge bei Möglichkeit zur Einsichtnahme in den Räumen der Bußgeldbehörde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufung auf ein Fehlen der Bedienungsanleitung eines standardisierten Messgeräts in den Gerichtsakten i.R.d. Erhebung einer Gehörsrüge bei Möglichkeit zur Einsichtnahme in den Räumen der Bußgeldbehörde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103; StPO § 147; StPO § 338 Nr. 8
    Akteneinsicht; Einsicht in Bedienungsanleitung des Messgerätes; Anforderungen an einen Beweisantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 2013, 308
  • DAR 2013, 214
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.05.1981 - 1 StR 48/81

    Dieter Zlof

    Auszug aus OLG Celle, 11.09.2012 - 311 SsRs 124/12
    Der Aktenbegriff dieser Vorschrift erfasst die von der Staatsanwaltschaft dem Amtsgericht gemäß § 69 Abs. 4 S. 2 OWiG vorgelegten Akten, die danach entstandenen Aktenteile und die vom Gericht herangezogenen oder von der Staatsanwaltschaft nachgereichten Beiakten (vgl. BGHSt 30, 131, 138f.).

    In einer Prozesslage, wie sie bei Stellung des Antrags der Verteidigung bestand, erfasst der Aktenbegriff der Vorschrift des § 147 Abs. 1 StPO die von der Staatsanwaltschaft dem Amtsgericht gemäß § 69 Abs. 4 Satz 2 OWiG vorgelegten Akten, die danach in Fortführung der Ermittlungsakten entstandenen Aktenteile und die vom Gericht herangezogenen oder von der Staatsanwaltschaft nachgereichten Beiakten (vgl. BGHSt 30, 131, 138 f.).

    Zu den vorzulegenden Akten gehören - verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfGE 63, 45; hierzu auch Lüderssen/Jahn in Löwe/Rosenberg, StPO 26. Aufl. § 147 Rdn. 35 ff.) - aber nur diejenigen Unterlagen, die durch die Identität der Tat und des Täters konkretisiert werden (vgl. BGHSt 30, 131, 138 f.; BGH StraFo 2009, 338).

  • BGH, 18.06.2009 - 3 StR 89/09

    Gesetzlicher Richter; Besetzung der Großen Strafkammer; Zweierbesetzung;

    Auszug aus OLG Celle, 11.09.2012 - 311 SsRs 124/12
    Zu den vorzulegenden Akten gehören - verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfGE 63, 45; hierzu auch Lüderssen/Jahn in Löwe/Rosenberg, StPO 26. Aufl. § 147 Rdn. 35 ff.) - aber nur diejenigen Unterlagen, die durch die Identität der Tat und des Täters konkretisiert werden (vgl. BGHSt 30, 131, 138 f.; BGH StraFo 2009, 338).
  • BGH, 23.02.2010 - 4 StR 599/09

    Rüge der unvollständigen Akteneinsicht in TÜ-Protokolle; wesentliche Beschränkung

    Auszug aus OLG Celle, 11.09.2012 - 311 SsRs 124/12
    Damit korrespondiert das Erfordernis eines möglichst konkreten Vortrags (vgl. BGH NStZ 2010, 530, 531 m.w.N.).
  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten

    Auszug aus OLG Celle, 11.09.2012 - 311 SsRs 124/12
    Zu den vorzulegenden Akten gehören - verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfGE 63, 45; hierzu auch Lüderssen/Jahn in Löwe/Rosenberg, StPO 26. Aufl. § 147 Rdn. 35 ff.) - aber nur diejenigen Unterlagen, die durch die Identität der Tat und des Täters konkretisiert werden (vgl. BGHSt 30, 131, 138 f.; BGH StraFo 2009, 338).
  • OLG Celle, 28.03.2013 - 311 SsRs 9/13

    Darlegung der Verfahrensrüge bzgl. Versagung der Einsichtnahme in die

    Die in Rede stehende Bedienungsanleitung war vom Akteneinsichtsrecht der Verteidigung nach § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG i. V. m. § 147 Abs. 1 StPO nicht erfasst (vgl. Senatsbeschlüsse vom 11. September 2012, 311 SsRs 124/12 und vom 4. Mai 2011, 311 SsRs 52/11).
  • AG Soltau, 04.03.2013 - 11 OWi 37/13

    Anspruch eines Verteidigers auf Akteneinsicht in die Bedienungsanleitung eines

    Ein Anspruch darauf, dass ihm eine derartige Bedienungsanleitung - ggf. in Form einer Kopie - übersandt wird, besteht nicht (vgl. OLG Hamm III 3 RBs 235/12, 03.09,2012, OLG Celle 311 SsRs 52/11, 04.05.2011 und 311 SsRs 124/12, 11.09.2012).

    Ein Anspruch darauf, dass ihm eine derartige Lebensakte - ggf. in Form einer Kopie - übersandt wird, besteht nicht (vgl. OLG Hamm III 3 RBs 235/12, 03.09.2012, OLG Celle 311 SsRs 52/11, 04.05.2011 und 311 SsRs 124/12, 11.09,2012).

  • AG Soltau, 04.03.2013 - 11 OWi 9202 Js 1479113

    Akteneinsicht, Bußgeldverfahren, Bedienungsanleitung. Lebensakte

    Ein Anspruch darauf, dass ihm eine derartige Bedienungsanleitung - ggf. in Form einer Kopie - übersandt wird, besteht nicht (vgl. OLG Hamm III 3 RBs 235/12, 03.09,2012, OLG Celle 311 SsRs 52/11, 04.05.2011 und 311 SsRs 124/12, 11.09.2012).

    Ein Anspruch darauf, dass ihm eine derartige Lebensakte - ggf. in Form einer Kopie - übersandt wird, besteht nicht (vgl. OLG Hamm III 3 RBs 235/12, 03.09.2012, OLG Celle 311 SsRs 52/11, 04.05.2011 und 311 SsRs 124/12, 11.09,2012).

  • LG Lüneburg, 27.11.2015 - 26 Qs 271/15

    Akteneinsicht; Beiziehung; Beschwerde; Messreihe; Ordnungswidrigkeitenverfahren

    Die Ablehnung des Antrags auf Beiziehung der Daten der gesamten Messreihe des Tattages in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren kann aufgrund eines Rechtsmittels - auch im Rahmen eines Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde - überprüft werden, vgl. etwa OLG Celle, NStZ 2014, 526 und BeckRS 2013, 04159; OLG Düsseldorf, NJOZ 2015, 1717; OLG Oldenburg, Az. 2 Ss (OWi) 65/15; OLG Naumburg, BeckRS 2013, 01694; OLG Bamberg, 3 Ss OWi 58/15.
  • LG Lüneburg, 11.04.2013 - 26 Qs 84/13

    Zulässigkeit einer Beschwerde i.R.d. Ablehnung des Antrags eines Verteidigers auf

    Die Beschwerde wäre aber auch - ihre Zulässigkeit unterstellt - unbegründet, denn die in Rede stehende Bedienungsanleitung und Lebensakte sind vom Akteneinsichtsrecht der Verteidigung nach § 147 Abs. 1 StPO nicht erfasst (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 11. September 2012 - 311 SsRs 124/12).
  • AG Walsrode, 01.02.2013 - 5 OWi 1002/12

    Übersendung der Bedienungsanleitung i.R.e. Akteneinsicht in die Kanzleiräume des

    Eine Bedienungsanleitung stellt kein solches in einem Ermittlungsverfahren gesammeltes Beweismaterial dar, welches dem Gericht als Aktenbestandteil im Fall einer Anklage vorzulegen wäre (vgl. Beschluss OLG Celle vom 11.09.2012, 311 SsRs 124/12).
  • AG Cottbus, 03.06.2020 - 66 OWi 267/20

    Zum Recht des Verteidigers auf Einsicht in die Rohmessdaten

    Ansonsten ist die Beauftragung eines Unterbevollmächtigten möglich, so im Ergebnis auch OLG Celle, B. v. 11.09.2012, DAR 2013 S. 214f.
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