Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 10.01.2013

Rechtsprechung
   OLG Köln, 01.03.2013 - III-1 RVs 36/13, 1 RVs 36/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,17861
OLG Köln, 01.03.2013 - III-1 RVs 36/13, 1 RVs 36/13 (https://dejure.org/2013,17861)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.03.2013 - III-1 RVs 36/13, 1 RVs 36/13 (https://dejure.org/2013,17861)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. März 2013 - III-1 RVs 36/13, 1 RVs 36/13 (https://dejure.org/2013,17861)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,17861) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Feststellung der geringst- und der höchstmöglichen Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit bei einer Trunkenheitsfahrt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze zur Rückrechnung der Blutalkoholwerte als Grundlage für die Ermittlung von Fahrtüchtigkeit und Schuldfähigkeit

  • blutalkohol PDF, S. 345
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückrechnung der Blutalkoholwerte als Grundlage für die Ermittlung von Fahrtüchtigkeit und Schuldfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unterschiedliche Rückrechnung des Blutalkoholwerts für Fahrtüchtigkeit und Schuldfähigkeit erforderlich

Papierfundstellen

  • DAR 2013, 393
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (19)

  • OLG Koblenz, 10.02.2000 - 2 Ss 12/00

    Ermittlung der BAK zu einem Zeitpunkt nach der Blutentnahme; konkrete Gefährdung

    Auszug aus OLG Köln, 01.03.2013 - 1 RVs 36/13
    Zur Ermittlung der Fahrtüchtigkeit im Wege der Rückrechnung ist zugunsten des Täters ( geringstmögliche Blutalkoholkonzentration) von einem stündlichen Abbau von 0, 1 %o auszugehen; jedoch sind, um bei längerer Resorptionsdauer jede Benachteiligung des Täters auszuschließen, die ersten beiden Stunden nach Trinkende grundsätzlich von der Rückrechnung auszunehmen (vgl. OLG Koblenz [10.02.00] DAR 2000, 371 [372]; BayObLG zfs 2001, 517 = DAR 2002, 80; OLG Hamm zfs 2002, 306 = NZV 2002, 279; Hentschel, Trunkenheit, Fahrerlaubnisentziehung, Fahrverbot, 10. Aufl., Rdnrn. 90 ff., 260 ff.; Haase zfs 2004, 149; SenE v. 23.03.2010 - III-1 RVs 49/10 -).

    Ferner ist zugunsten des Angeklagten davon auszugehen, dass die Resorption zur Tatzeit bereits abgeschlossen war, so dass sich die Rückrechnung auch auf die Zeit nach Trinkende erstreckt (vgl. OLG Hamm NZV 1998, 334; OLG Koblenz DAR 2000, 371 [372]).

  • BayObLG, 25.11.1996 - 1St RR 189/96
    Auszug aus OLG Köln, 01.03.2013 - 1 RVs 36/13
    Schon im Falle der Verurteilung wegen einer folgenlosen Trunkenheitsfahrt ist der Tatrichter regelmäßig verpflichtet, neben der Höhe der Blutalkoholkonzentration und der Schuldform weitere Umstände festzustellen, die geeignet sind, den Schuldumfang näher zu bestimmen und einzugrenzen (BayObLG VRS 93, 108 = NZV 1997, 244 = NStZ 1997, 359 = MDR 1997, 486; OLG Karlsruhe VRS 79, 199 [200]; SenE v. 19.12.2000 - Ss 488/00 - = StV 2001, 355; SenE v. 29.02.2008 - 83 Ss 14/08 -).
  • BayObLG, 18.05.1999 - 1St RR 109/99

    Beurteilungsspielraum bei der Prüfung der Wirksamkeit der Beschränkung der

    Auszug aus OLG Köln, 01.03.2013 - 1 RVs 36/13
    Dazu zählen insbesondere die Umstände der Alkoholaufnahme (Trinken in Fahrbereitschaft) sowie der Anlass und die Gegebenheiten der Fahrt (BayObLG VRS 97, 359 [360] = NZV 1999, 483; SenE v. 27.10.2006 - 82 Ss 123/06 -).
  • BayObLG, 04.10.1999 - 2St RR 181/99

    Verwertung eines polizeilichen Ermittlungsberichts)

    Auszug aus OLG Köln, 01.03.2013 - 1 RVs 36/13
    Wenn der im Urteil festgestellte Sachverhalt (auch) auf der Einlassung des Angeklagten beruht, ist anzugeben, inwieweit der Angeklagte die Tat eingeräumt hat und inwieweit dieser Einlassung zu folgen ist (BayObLG DAR 1999, 564 = NZV 2000, 48 [49]).
  • BGH, 28.10.1976 - 4 StR 465/76

    Unfall mit gestohlenem Wagen - § 315c StGB, Tatfahrzeug, Schutzzweck

    Auszug aus OLG Köln, 01.03.2013 - 1 RVs 36/13
    Der objektive Tatbestand erfordert hier die konkrete Gefährdung fremder Sachen von bedeutendem Wert, wobei nach herrschender Auffassung das von dem Täter geführte Fahrzeug auch dann außer Betracht zu bleiben hat, wenn es nicht in seinem Eigentum steht (vgl. BGHSt 27, 40; BGH NStZ 1992, 233; Fischer, StGB, 60 Aufl., § 315c, Rdnr. 15c,m. Nachw. auch zur Gegenauffassung); die Wertgrenze liegt derzeit bei 750, 00 EUR (vgl. BGH NStZ 2011, 215; Fischer a. a. O. § 315c Rdnr. 15, § 315 Rdnr. 16a).
  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 117/90

    Minderung des Steuerungsvermögens ab einer BAK von 2 o/oo

    Auszug aus OLG Köln, 01.03.2013 - 1 RVs 36/13
    Bei einer BAK ab etwa 2 %o liegt indes die Annahme einer erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit im Sinne des § 21 StGB nahe (vgl. BGHSt 37, 231 [234 f.] m. w. Nachw.; BGH NStZ 1997, 383; SenE v. 08.05.1987 - Ss 653/86 - vgl. a. Fischer a. a. O. § 20 Rdnr. 21 m. w. Nachw.).
  • BGH, 16.01.1992 - 4 StR 509/91

    Beihilfe zum Betrug - Strafaussetzung zur Bewährung - Verletzung sachlichen

    Auszug aus OLG Köln, 01.03.2013 - 1 RVs 36/13
    Der objektive Tatbestand erfordert hier die konkrete Gefährdung fremder Sachen von bedeutendem Wert, wobei nach herrschender Auffassung das von dem Täter geführte Fahrzeug auch dann außer Betracht zu bleiben hat, wenn es nicht in seinem Eigentum steht (vgl. BGHSt 27, 40; BGH NStZ 1992, 233; Fischer, StGB, 60 Aufl., § 315c, Rdnr. 15c,m. Nachw. auch zur Gegenauffassung); die Wertgrenze liegt derzeit bei 750, 00 EUR (vgl. BGH NStZ 2011, 215; Fischer a. a. O. § 315c Rdnr. 15, § 315 Rdnr. 16a).
  • BGH, 28.09.2010 - 4 StR 245/10

    Gefährdung für fremde Sachen von bedeutendem Wert (drohender Schaden bedeutenden

    Auszug aus OLG Köln, 01.03.2013 - 1 RVs 36/13
    Der objektive Tatbestand erfordert hier die konkrete Gefährdung fremder Sachen von bedeutendem Wert, wobei nach herrschender Auffassung das von dem Täter geführte Fahrzeug auch dann außer Betracht zu bleiben hat, wenn es nicht in seinem Eigentum steht (vgl. BGHSt 27, 40; BGH NStZ 1992, 233; Fischer, StGB, 60 Aufl., § 315c, Rdnr. 15c,m. Nachw. auch zur Gegenauffassung); die Wertgrenze liegt derzeit bei 750, 00 EUR (vgl. BGH NStZ 2011, 215; Fischer a. a. O. § 315c Rdnr. 15, § 315 Rdnr. 16a).
  • OLG Düsseldorf, 22.01.1985 - 5 Ss OWi 6/85
    Auszug aus OLG Köln, 01.03.2013 - 1 RVs 36/13
    Denn ohne die Wiedergabe der Einlassung und ihrer Würdigung kann das Revisionsgericht im Allgemeinen nicht überprüfen, ob der Tatrichter die Bedeutung der Erklärung zutreffend erkannt und bewertet hat, so dass unklar bleibt, ob den Feststellungen eine erschöpfende Würdigung des Sachverhalts zugrunde liegt (BGH StV 1984, 64 L.; OLG Düsseldorf NStZ 1985, 323 u. StV 1986, 378; SenE v. 24.10.2000 - Ss 417/00 - SenE v. 16.05.2000 - Ss 203/00 - Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 267 Rdnr. 12; KMR-Paulus § 267 Rdnr. 40).
  • OLG Hamm, 11.01.2001 - 4 Ss 1254/00

    Fahrlässige Tötung, fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung infolge Trunkenheit im

    Auszug aus OLG Köln, 01.03.2013 - 1 RVs 36/13
    Zur Ermittlung der Fahrtüchtigkeit im Wege der Rückrechnung ist zugunsten des Täters ( geringstmögliche Blutalkoholkonzentration) von einem stündlichen Abbau von 0, 1 %o auszugehen; jedoch sind, um bei längerer Resorptionsdauer jede Benachteiligung des Täters auszuschließen, die ersten beiden Stunden nach Trinkende grundsätzlich von der Rückrechnung auszunehmen (vgl. OLG Koblenz [10.02.00] DAR 2000, 371 [372]; BayObLG zfs 2001, 517 = DAR 2002, 80; OLG Hamm zfs 2002, 306 = NZV 2002, 279; Hentschel, Trunkenheit, Fahrerlaubnisentziehung, Fahrverbot, 10. Aufl., Rdnrn. 90 ff., 260 ff.; Haase zfs 2004, 149; SenE v. 23.03.2010 - III-1 RVs 49/10 -).
  • OLG Karlsruhe, 08.02.1990 - 1 Ss 15/90
  • OLG Koblenz, 11.02.1999 - 1 Ss 247/98
  • OLG Köln, 08.05.1987 - Ss 653/86

    Rückrechnung der Tatzeit-BAK; Abbauwert; Blutprobe; Schuldfähigkeit; Resorption

  • OLG Köln, 19.12.2000 - Ss 488/00

    Feststellungen zum Schuldumfang bei Trunkenheitsfahrt

  • OLG Köln, 27.10.2006 - 82 Ss 123/06
  • OLG Köln, 03.07.2009 - 83 Ss 51/09

    Erforderliche Angaben im Urteil nach einem alkoholbedingten Verkehrsunfall

  • OLG Oldenburg, 17.01.2005 - Ss 428/04

    Feststellung der Ungeeignetheit eines Angeklagten zum Führen von Kraftfahrzeugen

  • BGH, 06.02.1997 - 4 StR 510/96

    Schwerer Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Diebstahl -

  • OLG Bremen, 11.09.2008 - Ss 14/08
  • OLG Hamm, 10.11.2015 - 5 RVs 125/15

    Einholung eines Gutachtens zur Widerlegung der Regelvermutung bei der

    Vielmehr bedarf es der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung, § 11 Abs. 3 Satz 1 FeV; vgl. Fischer, a.a.O., § 69 Rdnr. 36), das sich eingehend und nach Maßgabe anerkannter Begutachtungsrichtlinien zur Eignung des Angeklagten, Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr zu führen, verhält (s. auch OLG Köln, Beschluss vom 01. März 2013 - 1 RVs 36/13 - LG Oldenburg, ZfSch 2002, 354, 355).
  • OLG Karlsruhe, 06.09.2016 - 3 (5) Ss 473/16

    Anforderungen an die Sachaufklärung bei Teilnahme des Angeklagten an einem

    Allerdings kann die Teilnahme an einer verkehrstherapeutischen Maßnahme, die Durchführung einer psychotherapeutischen Behandlung oder die Wahrnehmung verkehrspsychologischer Beratungen und Aufbauseminare Anlass zu weiterer Sachaufklärung, z. B. in Form der Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens geben (OLG Oldenburg, ZfSch 2005, 260; OLG Köln, DAR 2013, 393 ; OLG Hamm, Blutalkohol 53, 189).
  • OLG Karlsruhe, 06.10.2016 - 3 (5) Ss 473/16

    Eignungsmangel, Sachverständigengutachten, Hilfsbeweisantrag

    Allerdings kann die Teilnahme an einer verkehrstherapeutischen Maßnahme, die Durchführung einer psychotherapeutischen Behandlung oder die Wahrnehmung verkehrspsychologischer Beratungen und Aufbauseminare Anlass zu weiterer Sachaufklärung, z. B. in Form der Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens geben (OLG Oldenburg, ZfSch 2005, 260; OLG Köln, DAR 2013, 393; OLG Hamm, Blutalkohol 53, 189).
  • OLG Köln, 02.05.2018 - 1 RVs 83/18
    Denn ohne die Wiedergabe der Einlassung und ihrer Würdigung kann das Revisionsgericht im Allgemeinen nicht überprüfen, ob der Tatrichter die Bedeutung der Erklärung zutreffend erkannt und bewertet hat, so dass unklar bleibt, ob den Feststellungen eine erschöpfende Würdigung des Sachverhalts zugrunde liegt ( SenE v. 03.07.2007- 81 Ss-OWi 45/07 - SenE v. 20.05.2008 - 81 Ss 42/08 - SenE v. 03.09.2010 - III-1 RVs 155-157/10 - SenE v. 13.02.2013 - III-1 RVs 19/13; SenE v. 01.03.2013 - III-1 RVs 36/13 - = DAR 2013, 393 [394]; SenE v. 25.10.2016 - III-1 RVs 245/16 - SenE v. 09.06.2017 - III-1 RVs 129/17 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Celle, 10.01.2013 - 322 SsBs 356/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,1649
OLG Celle, 10.01.2013 - 322 SsBs 356/12 (https://dejure.org/2013,1649)
OLG Celle, Entscheidung vom 10.01.2013 - 322 SsBs 356/12 (https://dejure.org/2013,1649)
OLG Celle, Entscheidung vom 10. Januar 2013 - 322 SsBs 356/12 (https://dejure.org/2013,1649)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,1649) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • Burhoff online

    Standardisiertes Messverfahren, Urteilsgründe, Anforderungen

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anforderungen an die Darlegung der Urteilsgründe bei Überzeugung des Tatrichters von der Richtigkeit einer Geschwindigkeitsmessung trotz erwiesenem Eingabefehler bei der manuellen Auswertung des Messsystems

  • verkehrslexikon.de

    Zur Verwertung von Messergebnissen des Geräts Vidit VKS 30 trotz eines Eingabefehlers

  • verkehrslexikon.de

    Zur Geschwindigkeitsmessung mit dem standardisiertem Messverfahren Vidit VKS3

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung der Urteilsgründe bei Überzeugung des Tatrichters von der Richtigkeit einer Geschwindigkeitsmessung trotz erwiesenem Eingabefehler bei der manuellen Auswertung des Messsystems

  • rabüro.de

    Zur Verwertung von Messergebnissen des Geräts Vidit VKS 30 trotz eines Eingabefehlers

  • kanzlei-heskamp.de
  • rechtsportal.de

    BKatV § 4
    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Feststellung eines Eingabefehlers in ein standardisiertes Messverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Standardisiertes Messverfahren - nicht, wenn am "37.12.2010″ gemessen worden ist

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 180
  • NZV 2013, 201
  • DAR 2013, 393
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Dresden, 08.07.2005 - Ss OWi 801/04

    Die Abstandsmessung mit dem Gerät VIDIT VKS 3.01 ist ein standardisiertes

    Auszug aus OLG Celle, 10.01.2013 - 322 SsBs 356/12
    Zutreffend geht das Amtsgericht davon aus, dass es sich bei dem Geschwindigkeitsmesssystem VKS 3.0 - Softwareversion 3.1 - um ein "standardisiertes Messverfahren" i. S. d. Rechtsprechung des BGH handelt, also um ein durch Normen vereinheitlichtes technisches Verfahren, bei dem die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind (BGHSt 39, 291; BGHSt 43, 277; OLG Dresden, VRS 2005, 196; OLG Hamm, VRS 97, 144).
  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Celle, 10.01.2013 - 322 SsBs 356/12
    Zutreffend geht das Amtsgericht davon aus, dass es sich bei dem Geschwindigkeitsmesssystem VKS 3.0 - Softwareversion 3.1 - um ein "standardisiertes Messverfahren" i. S. d. Rechtsprechung des BGH handelt, also um ein durch Normen vereinheitlichtes technisches Verfahren, bei dem die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind (BGHSt 39, 291; BGHSt 43, 277; OLG Dresden, VRS 2005, 196; OLG Hamm, VRS 97, 144).
  • BGH, 30.10.1997 - 4 StR 24/97

    Bindungswirkung einer durch den BGH erweiterten Vorlagefrage; gerichtliche

    Auszug aus OLG Celle, 10.01.2013 - 322 SsBs 356/12
    Zutreffend geht das Amtsgericht davon aus, dass es sich bei dem Geschwindigkeitsmesssystem VKS 3.0 - Softwareversion 3.1 - um ein "standardisiertes Messverfahren" i. S. d. Rechtsprechung des BGH handelt, also um ein durch Normen vereinheitlichtes technisches Verfahren, bei dem die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind (BGHSt 39, 291; BGHSt 43, 277; OLG Dresden, VRS 2005, 196; OLG Hamm, VRS 97, 144).
  • OLG Hamm, 25.02.1999 - 2 Ss OWi 105/99

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Geständnis des Betroffenen, Angabe des

    Auszug aus OLG Celle, 10.01.2013 - 322 SsBs 356/12
    Zutreffend geht das Amtsgericht davon aus, dass es sich bei dem Geschwindigkeitsmesssystem VKS 3.0 - Softwareversion 3.1 - um ein "standardisiertes Messverfahren" i. S. d. Rechtsprechung des BGH handelt, also um ein durch Normen vereinheitlichtes technisches Verfahren, bei dem die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind (BGHSt 39, 291; BGHSt 43, 277; OLG Dresden, VRS 2005, 196; OLG Hamm, VRS 97, 144).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht