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   LG Bochum, 16.03.2016 - 2 O 425/15, I-2 O 425/15   

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LG Bochum, 16.03.2016 - 2 O 425/15, I-2 O 425/15 (https://dejure.org/2016,3986)
LG Bochum, Entscheidung vom 16.03.2016 - 2 O 425/15, I-2 O 425/15 (https://dejure.org/2016,3986)
LG Bochum, Entscheidung vom 16. März 2016 - 2 O 425/15, I-2 O 425/15 (https://dejure.org/2016,3986)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • verkehrslexikon.de

    Keine Rückabwicklung des Kaufvertrags wegen angeblicher "Schummelsoftware"

  • IWW

    § 323 Abs. 5 S. 2 BGB

  • JurPC

    Kein Rücktritt wegen Pkw mit sog. "Schummelsoftware"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rücktritt vom Kauf eines Pkw der Marke VW aufgrund der Ausstattung des Autos mit einer sog. "Schummelsoftware"; Manipulation der Abgaswerte eines Dieselfahrzeugs; Emissionswerte

  • rabüro.de

    Mangel durch Schummelsoftware unerheblich

  • autokaufrecht-frankfurt.de

    Kein Rücktritt wegen VW-Abgas-Software

  • ra.de
  • RA Kotz

    Abgasskandal - Schummelsoftware-Fahrzeuge sind mangelhaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (27)

  • autokaufrecht.info (Kurzinformation)

    Kein Rücktrittsrecht bei nur geringfügigem Mangel - VW-Abgasskandal

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    VW-Abgasskandal: "VW-Schummelsoftware"

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    VW-Kunden müssen Autos behalten

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    VW-Vertragshändler muss Pkw (VW Tiguan), dessen Motorsteuerung mit Schummelsoftware manipuliert wurde, nicht zurücknehmen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    VW-Skandal - Autohaus muss VW mit Schummelsoftware nicht zurücknehmen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Klage wegen VW-Skandals abgewiesen: Umtausch ausgeschlossen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Händler muss manipulierte VW-Diesel nicht zurücknehmen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kein Rücktritt vom Kauf bei "Schummelsoftware"

  • spiegel.de (Pressemeldung, 16.03.2016)

    Dieselaffäre: Keine VW-Rückgabe wegen Schummelsoftware

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    "Kein Rückgaberecht für Volkswagenfahrer"

  • dresdner-fachanwaelte.de (Kurzinformation)

    Der VW-Abgasskandal

  • esche.de (Kurzinformation)

    Manipulation von Stickoxid-Werten stellt einen Mangel im Sinne des Kaufrechts dar

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Prüfstandserkennung berechtigt nicht zum Rücktritt - Käufer wollte Diesel-Pkw zurückgeben

  • rofast.de (Kurzinformation)

    VW-Schummelsoftware kein Grund zum Rücktritt vom Kaufvertrag

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Manipulierte Abgaswerte bei VW kein Mangel der Kaufsache, der zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Der VW-Abgasskandal

  • st-sozien.de (Kurzinformation)

    Pkw mit Schummelsoftware

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Rückgaberecht für Volkswagenfahrer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verkehrsrecht in Ronnenberg: VW-Abgasskandal

  • esche.de (Kurzinformation)

    Manipulation von Stickoxid-Werten stellt einen Mangel im Sinne des Kaufrechts dar

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    VW-Abgasskandal: Käufer eines VW mit manipulierter Abgassoftware hat keinen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags - Autohändler kann lediglich zur Nachbesserung des Abgassystems verpflichtet werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    VW-Pkw mit manipulierter Software darf nicht an Händler zurückgegeben werden - Klage im Rechtsstreit um die Rückgabe eines VW-Pkw mit sogenannter "Schummelsoftware" abgewiesen

  • heise.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 02.03.2016)

    Abgas-Skandal: Händler und Hersteller müssen Auto nicht zurücknehmen

  • lto.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    VW-Abgasskandal: Kunden können Autos wohl nicht zurückgeben

  • archive.is (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 02.03.2016)

    Noch kein Urteil im ersten VW-Prozess

  • archive.is (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 03.03.2016)

    VW-Kunden ausgebremst

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 02.03.2016)

    VW muss Autos mit Betrugssoftware nicht zurücknehmen

Besprechungen u.ä. (5)

  • ferner-alsdorf.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Abgasmanipulation: PKW mit Schummelsoftware ist zwar mangelhaft, aber kein Grund für Rücktritt

  • zeit.de (Interview mit Bezug zur Entscheidung, 24.03.2016)

    VW-Abgasskandal: "Die Händler sind die Leidtragenden"

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Rückabwicklung des Kaufvertrags wegen angeblich manipulierter Abgassoftware

  • adac.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    VW-Abgasskandal - Erste Entscheidungen

  • anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Rückgaberecht für Volkswagenfahrer

Papierfundstellen

  • DAR 2016, 272
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.09.2005 - VIII ZR 363/04

    Beweislastumkehr gemäß § 476 BGB bei Karosseriebeschädigungen

    Auszug aus LG Bochum, 16.03.2016 - 2 O 425/15
    Bei einem Mangelbeseitigungsaufwand von nur knapp 1 % des Kaufpreises liegt dieser ohne Zweifel unterhalb der Bagatellgrenze (BGH, Urteil vom 14. September 2005 - VIII ZR 363/04 -, Rn. 43, juris).
  • BGH, 28.05.2014 - VIII ZR 94/13

    Zum Ausschluss des Rücktritts bei einem unerheblichen Sachmangel

    Auszug aus LG Bochum, 16.03.2016 - 2 O 425/15
    Im Rahmen dieser umfassenden Interessenabwägung ist bei behebbaren Mängeln grundsätzlich auf die Kosten der Mängelbeseitigung abzustellen (BGH, Urteil vom 28. Mai 2014 - VIII ZR 94/13 -, BGHZ 201, 290-310).
  • LG Krefeld, 14.09.2016 - 2 O 72/16

    Zeitliche Unzumutbarkeit der Nacherfüllung des Schummelsoftwaremangels durch den

    Wäre die Software nicht eingesetzt worden, wären im Prüfverlauf die gesetzlichen vorgeschriebenen NOx-Emissionswerte überschritten worden (vgl. LG Münster, Urteil v. 14.03.2016 - 11 O 341/15; LG Lüneburg, Urteil vom 02.06.2016 - 4 O 3/16; LG Bochum, Urteil v. 16.03.2016 - 2 O 425/15).

    Denn der Prüfstandmodus gibt zwar nicht den realen Fahrbetrieb wieder, die Motorsteuerung muss aber jedenfalls im Wesentlichen identisch wie dort funktionieren (ähnlich LG Bochum, Urteil v. 16.03.2016 - 2 O 425/15).

    Da nur die Prüfstandfahrt Grundlage der EG-Typengenehmigung ist und nur dessen Werte öffentlich (in Prospekten und der Werbung) bekannt gemacht werden, werden Kunden (und auch die Genehmigungsbehörde) über die Aussagekraft der Messwerte und die im realen Fahrbetrieb zu erwartenden Emissionswerte getäuscht (ähnlich LG Bochum, Urteil v. 16.03.2016 - 2 O 425/15).

    Nach den Umständen des vorliegenden Falles ist im Rahmen der Interessenabwägung auch nicht von einer nur unerheblichen Pflichtverletzung im Sinne § 323 Abs. 5 S. 2 BGB auszugehen, die einen Rücktritt ausschließen würde (ebenso LG Lüneburg, Urteil vom 02.06.2016 - 4 O 3/16; a.A. 16; LG Bochum, Urteil v. 16.03.2016 - 2 O 425/15).

  • LG Stuttgart, 17.01.2019 - 23 O 178/18

    Gebrauchtwagenkauf: Deliktische Haftung des Kfz-Herstellers bei einem nicht vom

    2) Denn nur bei einem Fahrzeug, das auch beim normalen bestimmungsgemäßen Gebrauch die Abgasrückführung nicht reduziert, besteht die Gewähr dafür, dass die Vermeidung schädlicher Emissionen im Straßenverkehr mit derselben Effektivität wie auf dem Prüfstand erfolgt (vgl. auch LG Bochum, Urteil vom 16. März 2016, 2 O 425/15 - juris).
  • LG Krefeld, 14.09.2016 - 2 O 83/16

    Erheblicher Fahrzeugmangel bei softwaregesteuerter Täuschung über die Abgaswerte

    Wäre die Software nicht eingesetzt worden, wären im Prüfverlauf die gesetzlichen vorgeschriebenen NOx-Emissionswerte überschritten worden (vgl. LG Münster, Urteil v. 14.03.2016 - 11 O 341/15; LG Lüneburg, Urteil vom 02.06.2016 - 4 O 3/16; LG Bochum, Urteil v. 16.03.2016 - 2 O 425/15).

    Denn der Prüfstandmodus gibt zwar nicht den realen Fahrbetrieb wieder, die Motorsteuerung muss aber jedenfalls im Wesentlichen identisch wie dort funktionieren (ähnlich LG Bochum, Urteil v. 16.03.2016 - 2 O 425/15).

    Da nur die Prüfstandfahrt Grundlage der EG-Typengenehmigung ist und nur dessen Werte öffentlich (in Prospekten und der Werbung) bekannt gemacht werden, werden Kunden (und auch die Genehmigungsbehörde) über die Aussagekraft der Messwerte und die im realen Fahrbetrieb zu erwartenden Emissionswerte getäuscht (ähnlich LG Bochum, Urteil v. 16.03.2016 - 2 O 425/15).

    Nach den Umständen des vorliegenden Falles ist im Rahmen der Interessenabwägung auch nicht von einer nur unerheblichen Pflichtverletzung im Sinne § 323 Abs. 5 S. 2 BGB auszugehen, die einen Rücktritt ausschließen würde (ebenso LG Lüneburg, Urteil vom 02.06.2016 - 4 O 3/16; a.A. 16; LG Bochum, Urteil v. 16.03.2016 - 2 O 425/15).

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