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   OLG Karlsruhe, 08.02.2017 - 2 (10) SsBs 740/16 - AK 265/16   

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OLG Karlsruhe, 08.02.2017 - 2 (10) SsBs 740/16 - AK 265/16 (https://dejure.org/2017,65703)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.02.2017 - 2 (10) SsBs 740/16 - AK 265/16 (https://dejure.org/2017,65703)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. Februar 2017 - 2 (10) SsBs 740/16 - AK 265/16 (https://dejure.org/2017,65703)
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Volltextveröffentlichung

  • bussgeldsiegen.de

    Bußgeldverfahren - vollständige Aufklärung aller erheblichen Tatsachen in der Hauptverhandlung

Papierfundstellen

  • DAR 2017, 395
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.12.1999 - 5 StR 312/99

    Schuldfrage; Glaubwürdigkeit; Beauftragter Richter; Einführung durch dienstliche

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.02.2017 - 2 (10) SsBs 740/16
    Deswegen wird allgemein vertreten, dass alle unmittelbar erheblichen Tatsachen, die Einzelheiten der Tatausführung - in subjektiver und objektiver Hinsicht - betreffen, stets in der Hauptverhandlung aufzuklären sind (zum Ganzen BGHSt 45, 354, juris Rn. 13, 14 mwN; Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 244 Rn. 52; h.M.).
  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96

    Voraussetzungen der Anordnung eines Fahrverbots bei einer auf Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.02.2017 - 2 (10) SsBs 740/16
    So dürfte es - entsprechend den Ausführungen der Rechtsbeschwerde - dabei eher naheliegen, dass diese "Erwähnung" im Zusammenhang mit der Behauptung eines Übersehens des nach den Feststellungen lediglich einen passierten Verkehrszeichens - und damit einer gegebenenfalls in Betracht kommenden einfachen Sorgfaltspflichtverletzung (Augenblicksversagen; vgl. hierzu BGHSt 43, 241, juris) - zu sehen ist; denn anders wäre die bloße Erwähnung dieses Umstands nicht recht verständlich.
  • OLG Karlsruhe, 16.10.2006 - 1 Ss 55/06

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Pflicht zur Mitteilung der Einlassung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.02.2017 - 2 (10) SsBs 740/16
    Dies gilt im Bußgeldverfahren jedenfalls dann, wenn die Möglichkeit naheliegt, dass der Betroffene sich in bestimmter Richtung verteidigt hat und nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Tatrichter die Bedeutung der Erklärung verkannt oder sie rechtlich unzutreffend gewürdigt hat (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.10.2006 - 1 Ss 55/06 -, VRS 111, 427 (2006), juris Rn. 4; BayObLG DAR 1972, 335, juris Rn. 3; OLG Koblenz VRS 71, 42 (1986), juris).
  • BGH, 19.07.1972 - 3 StR 66/72

    Strafschärfende Berücksichtigung einer im Zentralregister bereits getilgten oder

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.02.2017 - 2 (10) SsBs 740/16
    Dies gilt im Bußgeldverfahren jedenfalls dann, wenn die Möglichkeit naheliegt, dass der Betroffene sich in bestimmter Richtung verteidigt hat und nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Tatrichter die Bedeutung der Erklärung verkannt oder sie rechtlich unzutreffend gewürdigt hat (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.10.2006 - 1 Ss 55/06 -, VRS 111, 427 (2006), juris Rn. 4; BayObLG DAR 1972, 335, juris Rn. 3; OLG Koblenz VRS 71, 42 (1986), juris).
  • OLG Koblenz, 06.02.1986 - 1 Ss 67/86
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.02.2017 - 2 (10) SsBs 740/16
    Dies gilt im Bußgeldverfahren jedenfalls dann, wenn die Möglichkeit naheliegt, dass der Betroffene sich in bestimmter Richtung verteidigt hat und nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Tatrichter die Bedeutung der Erklärung verkannt oder sie rechtlich unzutreffend gewürdigt hat (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.10.2006 - 1 Ss 55/06 -, VRS 111, 427 (2006), juris Rn. 4; BayObLG DAR 1972, 335, juris Rn. 3; OLG Koblenz VRS 71, 42 (1986), juris).
  • BGH, 30.12.2014 - 2 StR 403/14

    Lückenhafte Beweiswürdigung (Fehlen jeglicher Auseinandersetzung mit der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.02.2017 - 2 (10) SsBs 740/16
    Es bedarf somit einer geschlossenen und zusammenhängenden Wiedergabe wenigstens der wesentlichen Grundzüge der Einlassung des Angeklagten, um die Beweismittel des Tatrichters auf sachlich-rechtliche Fehler hin überprüfen zu können (BGH, Urteil vom 16.09.2015 - 2 StR 483/14 -, juris Rn. 12; Beschluss vom 30.12.2014 - 2 StR 403/14 -, juris Rn. 3; st. Rspr.).
  • BGH, 16.09.2015 - 2 StR 483/14

    Tötungsvorsatz (Voraussetzungen; tatrichterliche Beweiswürdigung: Darstellung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.02.2017 - 2 (10) SsBs 740/16
    Es bedarf somit einer geschlossenen und zusammenhängenden Wiedergabe wenigstens der wesentlichen Grundzüge der Einlassung des Angeklagten, um die Beweismittel des Tatrichters auf sachlich-rechtliche Fehler hin überprüfen zu können (BGH, Urteil vom 16.09.2015 - 2 StR 483/14 -, juris Rn. 12; Beschluss vom 30.12.2014 - 2 StR 403/14 -, juris Rn. 3; st. Rspr.).
  • OLG Koblenz, 18.01.2023 - 4 ORbs 31 SsBs 17/23

    Urteilsgründe, Geschwindigkeitsüberschreitung, Einlassung, Toleranabzug, OLG

    Es bedarf einer geschlossenen und zusammenhängenden Wiedergabe der wesentlichen Grundzüge der Einlassung (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 8. Februar 2017 -2 (10) SsBs 740/16- AK 265/16, DAR 2017, 395 ).
  • OLG Celle, 09.04.2020 - 1 Ss OWi 4/20

    Pflicht-Vermerk im Urteil zum Äußern oder Schweigen des Betroffenen in

    Es bedarf einer geschlossenen und zusammenhängenden Wiedergabe der wesentlichen Grundzüge der Einlassung (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 8. Februar 2017 -2 (10) SsBs 740/16-AK 265/16, DAR 2017, 395).
  • OLG Karlsruhe, 28.12.2020 - 2 Rb 21 Ss 699/20

    Selbständiges Einziehungsverfahren: Statthaftes Rechtsmittel der

    Soweit das Amtsgericht ausführt, "dem Geschäftsführer könne nicht nachgewiesen werden", dass ihm bewusst gewesen sei, dass eine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis nicht vorgelegen habe, und es deshalb - in Verbindung mit einer unzutreffenden Anwendung der Verjährungsvorschriften - den Eintritt der absoluten Verfolgungsverjährung annimmt (vgl. zur Darstellung der Einlassung des Betroffenen in den Urteilsgründen Senat, Beschluss vom 08.02.2017 - 2 (10) SsBs 740/16 -, juris = DAR 2017, 395 m.w.N.), erweist sich zudem die Beweiswürdigung als widersprüchlich und lückenhaft.
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