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   LG Mannheim, 07.04.2017 - 6 Qs 9/16   

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https://dejure.org/2017,11107
LG Mannheim, 07.04.2017 - 6 Qs 9/16 (https://dejure.org/2017,11107)
LG Mannheim, Entscheidung vom 07.04.2017 - 6 Qs 9/16 (https://dejure.org/2017,11107)
LG Mannheim, Entscheidung vom 07. April 2017 - 6 Qs 9/16 (https://dejure.org/2017,11107)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Strafbefehlsverfahren, Abraten vom Einspruch, zusätzliche Verfahrensgebühr

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Pflichtverteidigerkosten: Entstehung einer Zusatzgebühr bei Zustandekommen einer die Hauptverhandlung vermeidenden Absprache im Strafbefehlsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    RVG: Abgesprochener Strafbefehl, oder: Zusätzliche Verfahrensgebühr

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DAR 2017, 430
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Nürnberg, 20.05.2009 - 2 Ws 132/09

    Gebühr des Rechtsanwalts: Anfall der Erledigungsgebühr auf Grund des Abratens von

    Auszug aus LG Mannheim, 07.04.2017 - 6 Qs 9/16
    So hatte das OLG Nürnberg bereits zuvor entschieden, dass eine zusätzliche Gebühr nach Ziffer 4141 VV-RVG nicht anfällt, wenn der Verteidiger den Verurteilten dahingehend berät, ein den Rechtszug beendendes Urteil oder den erlassenen Strafbefehl hinzunehmen und kein Rechtsmittel einzulegen (OLG Nürnberg, Beschluss vom 20.5.2009, 2 Ws 132/09).

    Dieser Gesichtspunkt betrifft aber alle Fälle, in denen ein Strafbefehl beantragt wurde, also auch die Konstellation, in denen ein Angeklagter lediglich dahingehend beraten wird, keinen Einspruch einzulegen (auch dies kann sehr zeitaufwändig sein) und die auch nach Auffassung des Beschwerdeführers von Ziffer 4141 VV-RVG - entsprechend der Rechtsprechung des OLG Nürnberg vom 20.5.2009, 2 Ws 132/09 - nicht erfasst sein soll.

    Die Entscheidung des OLG Nürnberg, Beschluss vom 20.5.2009, 2 Ws 132/09, betrifft nicht die streitgegenständliche Konstellation, dass der Verteidiger bereits im Ermittlungsverfahren auf die Beantragung des später erlassenen und akzeptierten Strafbefehls hingewirkt hat.

  • AG München, 20.10.2021 - 845 Ds 235 Js 136362/21

    Hauptverhandlung, Freiheitsstrafe, Verteidiger, Staatsanwaltschaft, Beschwerde,

    Eine planwidrige Regelungslücke besteht nicht (OLG Nürnberg, Beschl. v. 20.05.2009 - 2 Ws 132/09, BeckRS 2009, 20314; LG Kempten, Beschl. v. 02.07.2018 - 3 Qs 99/18, BeckRS 2018, 19303; LG Mannheim, Beschl. v. 07.04.2017 - 6 Qs 9/16, BeckRS 2017, 107375; Stollenwerk in: Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes kostenrecht, 3. Aufl, 2021, VV RVG Nr. 41414147 Rn. 22, 23; a.A. Gerold/Schmidt/Burhoff, 25. Aufl. 2021, RVG VV 4141 Rn. 22, 23).

    Nur für die Wahrnehmung von Terminen fallen weitere Gebühren anfallen (vgl. LG Mannheim, Beschluss vom 07.04.2017, 6 Qs 9/16).

  • LG Bad Kreuznach, 07.08.2017 - 2 Qs 49/17

    Einspruch, Strafbefehl, Abraten

    In dem Fall scheidet auch eine analoge Anwendung des Gebührentatbestands der Nr. 4141 Abs. 1 Nr. 3 VV RVG aus (LG Mannheim Beschluss vom 07.04.2017, 6 Qs 9/16 -juris).
  • AG München, 20.10.2021 - 845 Ds 235 Ls 136362/21

    Analoge Anwendung der Nr. 4141 VV RVG, abgesprochener Strafbefehl

    Eine planwidrige Regelunglücke besteht nicht (OLG Nürnberg, Beschl. v. 20.05.2009 - 2 Ws 132/09, BeckRS 2009, 20314; LG Kempten, Beschl. v. 02.07.2018 - 3 Qs 99/18, BeckRS 2018, 19303; LG Mannheim, Beschl. v. 07.04.2017 - 6 Qs 9/16, BeckRS 2017, 107375; Stollenwerk in: Schneider/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 3. Aufl. 2021, VV RVG Nr. 4141-4147 Rn. 22, 23; aA Gerold/Schmidt/Burhoff, 25. Aufl. 2021, RVG W 4141 Rn. 22, 23).
  • VG Magdeburg, 02.06.2021 - 15 E 9/21

    Zusatzgebühr bei Erledigung der Hauptsache in mündlicher Verhandlung

    Durch die Gewährung der zusätzlichen Gebühr nach Nr. 6126 will der Gesetzgeber einen Anreiz zur Vermeidung einer mündlichen Verhandlung schaffen (vgl. zur entsprechenden Regelung der Nr. 4141 VV RVG: LG Mannheim, B. v. 07.04.2017 - 6 Qs 9/16 -, juris, Rdnr. 25).
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