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   OLG Düsseldorf, 16.02.2017 - IV-1 RBs 264/16   

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https://dejure.org/2017,39397
OLG Düsseldorf, 16.02.2017 - IV-1 RBs 264/16 (https://dejure.org/2017,39397)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.02.2017 - IV-1 RBs 264/16 (https://dejure.org/2017,39397)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Februar 2017 - IV-1 RBs 264/16 (https://dejure.org/2017,39397)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Standardisiertes Messverfahren Traffipax Traffiphot III; Bemessung der vorwerfbaren Rotlichtdauer bei Messverfahren Traffipax Traffiphot III mit Induktionsschleifen

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Standardisiertes Messverfahren Traffipax Traffiphot III; Bemessung der vorwerfbaren Rotlichtdauer bei Messverfahren Traffipax Traffiphot III mit Induktionsschleifen

  • rechtsportal.de

    Standardisiertes Messverfahren Traffipax Traffiphot III

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DAR 2017, 594
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Braunschweig, 02.08.2006 - 2 Ss (B) 38/04

    Feststellung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes; Verhängung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.02.2017 - 1 RBs 264/16
    Allerdings handelt es sich bei der verwendeten Rotlichtüberwachungsanlage um ein standardisiertes Messverfahren im Sinne der hierzu einschlägigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 39, 291 ff. und 43, 277 ff.) mit der Folge, dass zur Darstellung der tatrichterlichen Beweiswürdigung im Urteil grundsätzlich die Angabe des verwendeten Gerätetyps und des gewonnenen Messergebnisses ausreicht (OLG Braunschweig NJW 2007, 391, 392).
  • OLG Dresden, 19.03.1998 - 2 Ss OWi 575/97
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.02.2017 - 1 RBs 264/16
    Von der auf der ersten Induktionsschleife gemessenen und auf dem ersten Messfoto eingeblendeten Fahrzeit ist daher diejenige Fahrzeit abzuziehen, die das Fahrzeug für die Strecke von der Haltelinie bis zur ersten Induktionsschleife benötigt hat (vgl. OLG Dresden NZV 1998, 335; OLG Braunschweig a.a.O.).
  • OLG Hamm, 21.05.2013 - 1 RBs 65/13

    Bedingte Zustimmung des Betroffenen zum Beschlussverfahren nach § 72 OWiG

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.02.2017 - 1 RBs 264/16
    Zwar umfasst die Verweisung auf die Messbilder nach § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO auch die darin eingeblendeten Messwerte (Senat IV-1 RBs 65/13 v. 28.11.2013), aber diese allein sind keine ausreichende Grundlage für die Berechnung der Rotlichtdauer im Zeitpunkt des Überfahrens der Haltelinie.
  • BGH, 30.10.1997 - 4 StR 24/97

    Bindungswirkung einer durch den BGH erweiterten Vorlagefrage; gerichtliche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.02.2017 - 1 RBs 264/16
    Allerdings handelt es sich bei der verwendeten Rotlichtüberwachungsanlage um ein standardisiertes Messverfahren im Sinne der hierzu einschlägigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 39, 291 ff. und 43, 277 ff.) mit der Folge, dass zur Darstellung der tatrichterlichen Beweiswürdigung im Urteil grundsätzlich die Angabe des verwendeten Gerätetyps und des gewonnenen Messergebnisses ausreicht (OLG Braunschweig NJW 2007, 391, 392).
  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.02.2017 - 1 RBs 264/16
    Allerdings handelt es sich bei der verwendeten Rotlichtüberwachungsanlage um ein standardisiertes Messverfahren im Sinne der hierzu einschlägigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 39, 291 ff. und 43, 277 ff.) mit der Folge, dass zur Darstellung der tatrichterlichen Beweiswürdigung im Urteil grundsätzlich die Angabe des verwendeten Gerätetyps und des gewonnenen Messergebnisses ausreicht (OLG Braunschweig NJW 2007, 391, 392).
  • OLG Hamm, 17.07.2006 - 3 Ss OWi 435/06

    Rotlichtverstoß; automatische Überwachungskamera; Umfang der Feststellungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.02.2017 - 1 RBs 264/16
    Das erfordert jedenfalls die Angabe der Entfernung der ersten und zweiten Induktionsschleife von der Haltelinie sowie der an den Induktionsschleifen gemessenen Zeiten der Rotlichtdauer (OLGe Dresden und Braunschweig, jeweils a.a.O.:, OLG Hamm 3 Ss OWi 435/06 v. 17.07.2006 ).
  • OLG Karlsruhe, 16.02.2022 - 1 Rb 34 Ss 9/22

    Rotlichtverstoß, qualifizierter, Urteilsfeststellungen

    Dies erfordert jedenfalls die Angabe der Entfernung der ersten und zweiten Induktionsschleife von der Haltelinie sowie der an den Induktionsschleifen gemessenen Zeiten der Rotlichtdauer (OLG Hamm, Beschluss vom 17.07.2006 - 3 Ss OWi 435/06 = SVR 2007, 270; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.02.2017 - lV-1 RBs 264/16 - juris = DAR 2017, 594; Buck/Krumbholz, Sachverständigenbeweis im Verkehrs- und Strafrecht, 2. Aufl. 2013, § 9, Rn. 46; vgl. auch OLG Karlsruhe, NZV 2009, 201).
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