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Rechtsprechung
   OLG Köln, 16.01.1987 - Ss 742/86   

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OLG Köln, 16.01.1987 - Ss 742/86 (https://dejure.org/1987,4770)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.01.1987 - Ss 742/86 (https://dejure.org/1987,4770)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. Januar 1987 - Ss 742/86 (https://dejure.org/1987,4770)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fahruntüchtigkeit; BAK; Blutalkoholkonzentration; Trunkenheit im Verkehr

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DAR 1987, 157
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 13.01.1987 - Ss 633/86

    Trunkenheitsfahrt; Schuldfähigkeit; Schuldfähigkeit bei Alkoholkonsum;

    Auszug aus OLG Köln, 16.01.1987 - Ss 742/86
    aber OLG Köln (Urteil Ä Ss 633/86 Ä v. 13.1. 87, in DAR 1987 Heft 4 S. 126), das eine weit über 1, 3 Promille liegende BAK als wichtiges Indiz für eine vorsätzliche Trunkenheitsfahrt ansieht.
  • OLG Köln, 02.09.1997 - Ss 487/97

    Stützung der tatrichterlichen Überzeugung von der vorsätzlichen Trunkenheitsfahrt

    Vorsatz im Sinne des § 316 Abs. 1 StGB bedeutet, daß der Täter seine Fahruntauglichkeit kennt oder mit ihr wenigstens rechnend und sie billigend in Kauf nimmt, gleichwohl aber am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt (vgl. Senatsentscheidung DAR 1987, 157 = VRS 72, 367).

    Bei einem Indizienbeweis müssen jedoch die für die Überzeugungsbildung verwendeten Beweisanzeichen lückenlos zusammengefügt und unter allen für ihre Beurteilung maßgebenden Gesichtspunkten gewürdigt werden, damit ersichtlich wird, daß der Schuldbeweis schlüssig erbracht ist und alle gleich naheliegenden Deutungsmöglichkeiten für und gegen den Angeklagten geprüft worden sind (SenE VRS 72, 367, 368).

    Die Höhe der Blutalkoholkonzentration allein läßt keinen Schluß auf vorsätzliches Handeln zu, da es keinen Erfahrungssatz gibt, daß ein Kraftfahrzeugführer ab einer bestimmten Blutalkoholkonzentration seine Fahruntüchtigkeit erkennt (vgl. OLG Celle NZV 1992, 247; OLG Düsseldorf, VRS 85, 322; 86, 110; 87, 330; OLG Jena DAR 1997, 324; OLG Karlsruhe NZV 1991, 239; DAR 1997, 326; OLG Koblenz VRS 85, 436; OLG Zweibrücken VRS 85, 202; ständige Senatsrechtsprechung, vgl. SenE DAR 1987, 157 = VRS 72, 367; BA 1987, 224 = DAR 1987, 126; SenE vom 15.11.1991 - Ss 514/91; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 34. Aufl., § 316 StGB Rn. 24 m. w. N.).

    Andererseits nimmt bei fortschreitender Trunkenheit die Kritik- und Erkenntnisfähigkeit ab (OLG Düsseldorf VRS 85, 322; 86, 110; OLG Koblenz VRS 85, 436; SenE VRS 64, 195; 67, 226; 72, 367 = DAR 1987, 157).

    Wenn das Amtsgericht gleichwohl ausschließlich aus der Höhe der Blutalkoholkonzentration Schlußfolgerungen auf die subjektive Tatseite zog, entfernte es sich so sehr von einer festen Tatsachengrundlage, daß diese Schlußfolgerungen letztlich eine bloße Vermutung waren, die nicht mehr als einen schwerwiegenden Verdacht begründete (vgl. SenE DAR 1987, 157 = VRS 72, 367).

  • AG Frankenthal, 03.08.2022 - 4b Gs 1682/22

    Anordnung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis bei einer BAK unter 1,1

    Das ist rechtsfehlerhaft; denn es gibt, wie das OLG Koblenz mehrfach mit zutreffender Begründung entschieden hat (VRS 70, 11 = BA 1986, 151 = StVE § 316 StGB Nr. 71; OLG Koblenz, Urteil vom 27.05.1993 - 1 Ss 77/93), keinen Erfahrungssatz des Inhalts, daß ein Kraftfahrer bei einer hohen BAK - rund 2 Promille oder mehr - seine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit erkennt oder jedenfalls für möglich hält (vgl. etwa OLG Köln, DAR 1987, 157; OLG Hamm, NStE § 316 StGB Nr. 11; KG, VRS 80, 448 (449) = BA 1991, 186 (187); OLG Karlsruhe, NZV 1993, 117 (118) = NJW 1993, 1282 L; Hentschel/Born, Rdnrn. 346 bis 348; Cramer, in: Schönke/Schröder, StGB, 24. Aufl., § 316 Rdnr. 10; Rüth, in: LK, 10. Aufl., § 316 Rdnr. 95).

    Diese in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte einhellige Auffassung trägt den bei Trinkversuchen gewonnenen Erkenntnissen Rechnung, insbesondere dem Umstand, dass bei fortschreitender Trunkenheit die Kritik- und Erkenntnisfähigkeit abnimmt und der Alkoholisierte sich infolge alkoholischer Euphorie besonders leistungsfähig fühlt (Senat, VRS 70, 11 (12) = BA 1986, 151 (152) = StVE § 316 StGB Nr. 71; OLG Köln, VRS 72, 367 (369); KG, VRS 80, 448 (449) = BA 1991, 186 (187); Hentschel/Born, Rdnr. 347; Zink/Reinhardt/Schreiber, BA 1983, 508ff.; Teyssen, BA 1984, 179).

  • OLG Hamm, 11.08.1998 - 4 Ss 922/98

    Aufhebung, Blutalkoholkonzentration, Fahrlässigkeit, Höhe der BAK, Trunkenheit im

    Entgegen der Ansicht des Amtsgerichts gibt es einen solchen Erfahrungssatz indessen nach wie vor nicht (vgl. OLG Köln, DAR 1987, 157 ff.; OLG Y, NZV 1993, 240 f.; OLG Karlsruhe, NZV 1993, 117; Kramer in Schönke/Schröder, StGB, 25. Aufl., § 316 Anm. 10 und Tröndle, StGB, 48. Aufl., § 316 Anm. 9, jeweils mit zahlreichen weiteren Nachweisen auf die obergerichtliche Rechtsprechung, vgl. auch die ständige Rechtsprechung des Senats in den Beschlüssen vom 5. Dezember 1995 - 4 Ws 1298/95 -, von demselben Tage in 4 Ss 1290/95, vom 14. März 1996 in 4 Ss 236/96; vom 14. November 1996 in 4 Ss 1279/96 sowie vom 27.11.1997 in 4 Ss 310/97).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 18.12.1986 - 2 ObOWi 359/86   

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https://dejure.org/1986,3326
BayObLG, 18.12.1986 - 2 ObOWi 359/86 (https://dejure.org/1986,3326)
BayObLG, Entscheidung vom 18.12.1986 - 2 ObOWi 359/86 (https://dejure.org/1986,3326)
BayObLG, Entscheidung vom 18. Dezember 1986 - 2 ObOWi 359/86 (https://dejure.org/1986,3326)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 855
  • BayObLGSt 1986, 152
  • DAR 1987, 157
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.04.1978 - KRB 1/77

    Verfolgungsverjährung bei Kartellordnungswidrigkeit, begangen durch Verbreitung

    Auszug aus BayObLG, 18.12.1986 - 2 ObOWi 359/86
    Da es sich jedoch bei § 21 a Abs. 1 Satz 2 StVO um eine Ausnahme von einem Gebot und damit um eine Regelung zugunsten des Betroff. handelt, ist eine entsprechende Anwendung, anders als zuungunsten (BVerfGE 25, 269/285), grundsätzlich zulässig (vgl. z. B. BGHSt 28, 53/56 f.).
  • BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68

    Verfolgungsverjährung

    Auszug aus BayObLG, 18.12.1986 - 2 ObOWi 359/86
    Da es sich jedoch bei § 21 a Abs. 1 Satz 2 StVO um eine Ausnahme von einem Gebot und damit um eine Regelung zugunsten des Betroff. handelt, ist eine entsprechende Anwendung, anders als zuungunsten (BVerfGE 25, 269/285), grundsätzlich zulässig (vgl. z. B. BGHSt 28, 53/56 f.).
  • OLG Zweibrücken, 09.03.1989 - 1 Ss 36/89

    Freistellung; Gurtanlegepflicht; Lieferanten; Haus-zu-Haus-Verkehr;

    Dementsprechend habe die Rechtspr. für eine Auslieferungsfahrt i. S. des § 21 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 StVO vorausgesetzt, daß die vom Lieferanten angefahrenen Orte "sehr nahe beieinander liegen, so daß der Fahrzeugführer zwischen den einzelnen Fahrtzielen nur sehr kurze Strecken zurücklegt und auffallend langsam fährt« (BayObLG, VRS 72, 304, 306 [hier: II (286) 217 a-b]), daß im Haus-zu-Haus-Verkehr "nur kürzeste Entfernungen in langsamer Fahrgeschwindigkeit« zurückgelegt werden (OLG Celle, StVE § 21 a StVO Nr. 15; so auch die amtl. Begründung aaO.) und daß es sich um Verkehrsvorgänge handelt, "die von vornherein nur auf das Fahren mit Schrittgeschwindigkeit angelegt und außerdem weniger gefahrträchtig« sind (KG, StVE § 21 a StVO Nr. 18).
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