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   OLG Frankfurt, 05.12.1989 - 2 Ws (B) 655/89 OWiG   

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https://dejure.org/1989,2511
OLG Frankfurt, 05.12.1989 - 2 Ws (B) 655/89 OWiG (https://dejure.org/1989,2511)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.12.1989 - 2 Ws (B) 655/89 OWiG (https://dejure.org/1989,2511)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. Dezember 1989 - 2 Ws (B) 655/89 OWiG (https://dejure.org/1989,2511)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fahrgeschwindigkeitsfeststellung ; Nachfahren; Video/Computer-Meßmethode; Strafprozessuale Verwertung

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 1308
  • NZV 1990, 318 (Ls.)
  • DAR 1990, 272
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 18.12.1987 - 5 Ss OWi 187/86

    Zum Toleranzabzug bei der Feststellung von Geschwindigkeitsverstößen durch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.1989 - 2 Ws (B) 655/89
    "... Dieses Verfahren ist bisher noch nicht Gegenstand eines Rechtsbeschwerdeverfahrens im Bezirk des OLG Frankfurt/Main gewesen, und soweit ersichtlich liegt zu diesem Verfahren erst eine, wenn auch sehr ausführliche obergerichtliche Entscheidung (OLG Düsseldorf, NJW 88, 1039 [hier: IV (456) 140 b]) vor, deren Ergänzungen und Ergebnissen der Senat im wesentlichen beitritt.
  • OLG Hamm, 15.11.2000 - 2 Ss OWi 1057/00

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Geschwindigkeitsmessung mittels PPS,

    Dahinstehen kann auch die Frage, ob ggf. ein höherer als der vom Amtsgericht zu Grunde gelegte Toleranzabzug von 5%, der allerdings dem in der obergerichtlichen Rechtsprechung weitgehend übereinstimmend abgezogenen Toleranzwert entspricht, hätte angewendet werden müssen (vgl. dazu OLG Frankfurt NJW 1990, 1308, das einen Toleranzwert von 8 % abgezogen hat).
  • OLG Hamm, 11.01.2001 - 2 Ss OWi 1163/00

    Fahrverbot, Regelfahrverbot, Erhöhung des Fahrverbotes, erforderliche

    Im Hinblick auf die gemessene Geschwindigkeitsüberschreitung von 113 km/h kann auch dahinstehen, ob der vom Amtsgericht zu Grunde gelegte Toleranzabzug von 5% ausreichend ist oder ob nicht ein Toleranzwert von 8% hätte in Abzug gebracht werden müssen (vgl. dazu OLG Frankfurt NJW 1990, 1308).
  • OLG Celle, 12.03.1991 - 3 Ss OWi 27/91

    Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes - Police-Pilot-System

    Möglichen Fehlerquellen hat das Amtsgericht durch Berücksichtigung einer Toleranz von 5 % hinreichend Rechnung getragen (vgl. auch OLG Frankfurt DAR 1990, 272 und OLG Stuttgart DAR 1990, 392).
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