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OLG Düsseldorf, 03.03.1990 - 1 Ws 161/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
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Kurzfassungen/Presse
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Papierfundstellen
- NJW 1990, 3033 (Ls.)
- NZV 1990, 404
- DAR 1990, 355
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Hamm, 27.03.2007 - 4 Ws 152/07
vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis; Sperrfristablauf; beschleunigte …
Wer gegen ein Urteil, in dem eine Sicherungsmaßregel nach § 69 StGB angeordnet worden ist, Berufung einlegt, muss darüber hinaus damit rechnen, dass die Entziehung der Fahrerlaubnis länger dauert, als das Amtsgericht die Sperrfrist bemessen hat (vgl. OLG Düsseldorf, VRS 79, 23; NZV 1999, 389;… MeyerGoßner, a.a.O.). - OLG Düsseldorf, 04.04.2002 - 3 Ws 108/02
Zur vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis bei allgemeiner Kriminalität und zum …
Diese Ansicht lässt sich indes weder mit dem Wortlaut noch mit dem Sicherungszweck des § 111a StPO vereinbaren, der die Allgemeinheit von vornherein, also bereits vor einem rechtskräftigen Erkenntnis, vor weiterer Gefährdung durch einen möglicherweise ungeeigneten Kraftfahrzeugführer schützen soll (vgl. BVerfG Beschl. v. 11. September 1989n - 2 BvR 1209/88 -, zitiert bei OLG Düsseldorf DAR 90, 355). - OLG Düsseldorf, 11.11.1999 - 2 Ws 348/99
Beschwerde gegen vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis bei Anfechtung des …
Insoweit ist die herausragende Bedeutung des Sicherungszwecks der Maßnahme nach § 111a StPO zu berücksichtigen, die die Allgemeinheit von vornherein, also auch vor einem rechtskräftigen Erkenntnis, vor den Gefahren schützen soll, die von einem möglicherweise ungeeigneten Kraftfahrzeugführer ausgehen (vgl. BVerfG Beschl. v. 11. September 1989 - 2 BvR 1209/88 -, zitiert bei OLG Düsseldorf DAR 90, 355). - OLG Frankfurt, 13.10.1997 - 3 Ws 741/97
Rechtmäßigkeit der Nichtaufhebung einer vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Hamm, 27.03.2007 - 4 Ws 152/05
Entziehung der Fahrerlaubnis (vorläufige) - Nötigung - rechts überholen
Wer gegen ein Urteil, in dem eine Sicherungsmaßregel nach § 69 StGB angeordnet worden ist, Berufung einlegt, muss darüber hinaus damit rechnen, dass die Entziehung der Fahrerlaubnis länger dauert, als das Amtsgericht die Sperrfrist bemessen hat (vgl. OLG Düsseldorf, VRS 79, 23; NZV 1999, 389;… Meyer-Goßner, a.a.O.).