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   OLG Hamm, 26.10.1995 - 2 Ss OWi 1222/95   

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OLG Hamm, 26.10.1995 - 2 Ss OWi 1222/95 (https://dejure.org/1995,1514)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.10.1995 - 2 Ss OWi 1222/95 (https://dejure.org/1995,1514)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. Oktober 1995 - 2 Ss OWi 1222/95 (https://dejure.org/1995,1514)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Das Rechtsbeschwerdegericht ist bei der Überprüfung eines verhängten Fahrverbots bis zur Grenze des Vertretbaren an die Beurteilung des Tatrichters gebunden

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Es unterliegt der tatrichterlichen Würdigung bis zur Grenze des Vertretbaren, ob ein Fahrverbot wegen vieler Einzelumstände entbehrlich ist

Papierfundstellen

  • DAR 1996, 68
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 26.10.1995 - 2 Ss OWi 1222/95
    Darüber hinaus ist von der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt, daß ausnahmsweise von der Verhängung eines (Regel-)Fahrverbots auch dann abgesehen werden kann, wenn der Sachverhalt zugunsten des Betroffenen wesentliche Besonderheiten aufweist, wobei schon eine Vielzahl für sich genommen gewöhnlicher und durchschnittlicher Umstände ausreicht, wenn der Tatrichter aufgrund dessen die Überzeugung gewinnt, daß es der Warn- und Denkzettelfunktion eines Fahrverbots im Einzelfall nicht bedarf, da der an sich mit der Verhängung eines Fahrverbots erstrebte erzieherische Zweck ausnahmsweise auch mit einer erhöhten Geldbuße erreicht werden könne (vgl. BGH NJW 1992 446, 448; BGH NJW, 1397, 1398; BayObLG NZV 1994, 487 ).
  • BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 26.10.1995 - 2 Ss OWi 1222/95
    Diese unterliegt in erster Linie der tatrichterlichen Würdigung (vgl. Jagusch, Straßenverkehrsrecht, 33. Aufl., § 25 StVG Rn. 15 b; BGH NJW 1992, 1397, 1398), die, wie auch in den vergleichbaren Fällen der Annahme besonderer Umstände nach § 56 Abs. 2 StGB und § 69 a Abs. 2 StGB , vom Revisions- bzw. Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler zu überprüfen und im Zweifel "bis zur Grenze des Vertretbaren" zu respektieren ist (vgl. Dreher, StGB , 47. Aufl., § 69 a Rn. 9 i; OLG Hamm VRS 62, 445 zur Frage der Grenzen der revisionsrechtlichen Überprüfung einer tatrichterlichen Entscheidung, durch die Lastkraftwagen gem. § 69 a Abs. 2 StGB von der Sperre für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis ausgenommen worden sind).
  • OLG Hamm, 15.03.1982 - 3 Ss 51/82
    Auszug aus OLG Hamm, 26.10.1995 - 2 Ss OWi 1222/95
    Diese unterliegt in erster Linie der tatrichterlichen Würdigung (vgl. Jagusch, Straßenverkehrsrecht, 33. Aufl., § 25 StVG Rn. 15 b; BGH NJW 1992, 1397, 1398), die, wie auch in den vergleichbaren Fällen der Annahme besonderer Umstände nach § 56 Abs. 2 StGB und § 69 a Abs. 2 StGB , vom Revisions- bzw. Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler zu überprüfen und im Zweifel "bis zur Grenze des Vertretbaren" zu respektieren ist (vgl. Dreher, StGB , 47. Aufl., § 69 a Rn. 9 i; OLG Hamm VRS 62, 445 zur Frage der Grenzen der revisionsrechtlichen Überprüfung einer tatrichterlichen Entscheidung, durch die Lastkraftwagen gem. § 69 a Abs. 2 StGB von der Sperre für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis ausgenommen worden sind).
  • OLG Hamm, 03.03.2005 - 2 Ss OWi 817/04

    Anforderungen an die Begründung der Verhängung eines Fahrverbots; Verweisung des

    Zwar ist die Entscheidung des Tatrichters vom Rechtsbeschwerdegericht im Zweifel "bis zur Grenze des Vertretbaren hinzunehmen (vgl. u.a. Senat in zfs 1996, 35 = DAR 1996, 68 = VRS 91, 138 sowie in VRS 92, 40, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamm, 02.07.2001 - 2 Ss OWi 543/01

    Fahrverbot, Absehen vom Fahrverbot, schlechte wirtschaftliche Verhältnisse des

    An die vom Tatrichter getroffene Entscheidung ist das Rechtsbeschwerdegericht grundsätzlich bis zur Grenze des Vertretbaren gebunden (vgl. dazu Senat ZAP EN-Nr. 1013/95 = zfs 1996, 35 = DAR 1996, 68 = VRS 91, 138), es sei denn es liegen Ermessensfehler vor (OLG Hamm VRS 92, 40).
  • OLG Hamm, 24.01.2007 - 4 Ss OWi 891/06

    Fahrverbot; Absehen; berufliche Gründe; Feststellungen

    Zwar ist die Entscheidung des Tatrichters vom Rechtsbeschwerdegericht im Zweifel "bis zur Grenze des Vertretbaren hinzunehmen (OLG Hamm, DAR 1996, 68; VRS 92, 40, jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 14.11.1996 - 3 Ss OWi 1178/96

    Qualifizierter Rotlichtverstoß bei Anhalten vor LZA, Beweiswürdigung, Gefährdung

    Dabei billigen die Obergerichte ihm nur einen "tatrichterlichen Beurteilungsspielraum" zu (so BayObLG NZV 1994, 327 ) oder machen zum Maßstab, daß die tatrichterliche Würdigung im Zweifel "bis zur Grenze des Vertretbaren" zu respektieren sei (so OLG Hamm - 2 Ss 0Wi 1222/95 - in DAR 1996, 68 ; OLG Köln NZV 1994, 161 ).
  • OLG Hamm, 09.02.2009 - 4 Ss OWi 6/09

    faires Verfahren; Verletzung des rechtlichen Gehörs; Terminierung ohne Rücksicht

    Zwar unterliegt die Entscheidung, ob trotz Vorliegens eines Regelfalls der konkrete Sachverhalt Ausnahmecharakter hat und demgemäß von der Verhängung eines Fahrverbotes abgesehen werden kann, in erster Linie der Beurteilung durch den Tatrichter, dessen Entscheidung vom Rechtsbeschwerdegericht im Zweifel "bis zur Grenze des Vertretbaren" hinzunehmen ist (zu vgl. OLG Hamm, DAR 1996, 68; VRS 92, 40, jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 07.02.2008 - 2 Ss OWi 29/08

    Fahrverbot; Entscheidung des Tatrichters; Überprüfung durch das

    Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 30. August 2007 darauf hingewiesen, dass die Entscheidung des Tatrichters, vom Fahrverbot abzusehen oder nicht abzusehen, vom Rechtsbeschwerdegericht in Zweifel "bis zur Grenze des Vertretbaren hinzunehmen ist (vgl. OLG Hamm DAR 1996, 68; VRS 92, 40; VRR 2007, 350, jeweils m. w. N.).
  • OLG Hamm, 26.01.1999 - 2 Ss OWi 1/99
    Wenn es dennoch nicht von der Verhängung eines Fahrverbots abgesehen hat, hat das Rechtsbeschwerdegericht diese tatrichterliche Würdigung grundsätzlich hinzunehmen (vgl. u.a. Beschlüsse des Senats vom 26. Oktober 1995 - 2 Ss OWi 1222/95, ZAP EN-Nr. 1ß13/95 = zfs 96, 35 = DAR 1996, 68 = VRS 91, 138, vom 24. Mai 1996 - 2 Ss OWi 509/96, VRS 92, 40, und vom 27. August 1996 - 2 Ss OWi 926/96, NZV 1997, 240 = VRS 92, 369).
  • OLG Naumburg, 13.06.2017 - 2 Ws 132/17

    Verkehrsordnungwidrigkeitensache: Urteilsfeststellungen hinsichtlich des Absehens

    Zwar unterliegt die Entscheidung, ob trotz Vorliegens eines Regelfalls der konkrete Sachverhalt Ausnahmecharakter hat und demgemäß von der Verhängung eines Fahrverbots abgesehen werden kann, in erster Linie der Beurteilung durch den Tatrichter, dessen Entscheidung vom Rechtsbeschwerdegericht im Zweifel "bis zur Grenze des vertretbaren" hinzunehmen ist (vgl., OLG Hamm, DAR 1996, S. 68).
  • OLG Hamm, 01.07.2011 - 1 RBs 99/11

    Fahrverbot, Urteilsgründe, Anforderungen, Absehen, Geldbuße

    Es ist insoweit auch darauf zu verweisen, dass anerkanntermaßen die Entscheidung des Tatrichters, vom Fahrverbot abzusehen oder nicht abzusehen, vom Rechtsbeschwerdegericht in Zweifel "bis zur Grenze des Vertretbaren hinzunehmen ist (vgl. OLG Hamm DAR 1996, 68; VRS 92, 40; VRR 2007, 350, jeweils m. w. N.).
  • OLG Hamm, 01.10.1997 - 2 Ss OWi 1102/96
    Eine derartige Ausnahme ist in Einzelfällen nur dann gerechtfertigt, wenn erhebliche Härten vorliegen, oder eine Vielzahl für sich genommen gewöhnlicher oder durchschnittlicher Umstände vorliegen, die das Fehlverhalten aus dem Rahmen typischer Begehungsweise herausheben und in einem milderen Licht erscheinen lassen (vgl. BGH a.a.O.; ständige Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, vgl. u.a. Beschl. des Senats vom 26. Oktober 1995 - 2 Ss OWi 1222/95 - in DAR 1996, 68 und zuletzt vom 29. Februar 1996 2 Ss OWi 121/96 - in ZAP, EN-Nr. 301/96).

    Dies gilt auch unter Berücksichtigung des Umstandes, daß das Rechtsbeschwerdegericht die tatrichterliche Würdigung im Zweifel - bis zur Grenze des Vertretbaren - zu respektieren (vgl. Senatsbeschluß vom 26. Oktober 1995 a.a.O.) hat.

  • OLG Hamm, 10.11.2006 - 2 Ss OWi 656/06

    Absehen vom Fahrverbot; Begründung der Absehensentscheidung; Warnfunktion

  • OLG Hamm, 30.08.2007 - 2 Ss OWi 527/07

    Fahrverbot; Absehen; Begründung der Entscheidung; Anforderungen

  • OLG Hamm, 01.03.2007 - 2 Ss OWi 82/07

    Absehen vom Fahrverbot; Begründung der Absehensentscheidung; berufliche Gründe

  • BayObLG, 23.01.2002 - 1 ObOWi 671/01

    Sinnverfehlung des Fahrverbots

  • OLG Hamm, 19.04.1999 - 2 Ss OWi 37/99

    Angabe des Ordnungswidrigkeitentatbestands im Urteil; Verhängung eines

  • OLG Hamm, 29.01.1998 - 2 Ss OWi 1527/97

    Absehen vom Fahrverbot, Entscheidungsgrundlage, erforderliche Feststellungen

  • OLG Hamm, 07.03.1996 - 3 Ss OWi 1304/95

    Zum Umfang der Ermessens-Überprüfung bei Regelverstößen

  • OLG Hamm, 12.04.1999 - 2 Ss OWi 246/99

    Absehen vom Regelfahrverbot, gesundheitliche Beeinträchtigungen, Arztbesuche,

  • OLG Hamm, 11.12.2006 - 2 Ss OWi 656/06

    Fahrverbot - Absehen bei Wiederholungstäter

  • OLG Hamm, 31.01.1997 - 2 Ss OWi 1565/96

    Anforderungen an die tatsächlichen Feststellungen bei einer durch Nachfahren zur

  • OLG Bamberg, 14.12.2005 - 3 Ss OWi 1396/05
  • OLG Hamm, 26.09.1996 - 2 Ss OWi 1075/96
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   OLG Hamm, 30.10.1995 - 2 Ss OWi 667/95   

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Koblenz, 23.01.1984 - 1 Ss 558/83
    Auszug aus OLG Hamm, 30.10.1995 - 2 Ss OWi 667/95
    Die fehlende Angabe der Schuldform in der Urteilsformel ist vorliegend nämlich unschädlich, da sie sich dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe einwandfrei entnehmen läßt (vgl. OLG Koblenz NStZ 1984, 370 ).
  • BayObLG, 30.06.1988 - 3 ObOWi 81/88
    Auszug aus OLG Hamm, 30.10.1995 - 2 Ss OWi 667/95
    Das entspricht der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung (vgl. BayObLG VRS 75, 374; OLG Düsseldorf VRS 67, 66, jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 09.11.1983 - 2 Ss OWi 561/83
    Auszug aus OLG Hamm, 30.10.1995 - 2 Ss OWi 667/95
    Das entspricht der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung (vgl. BayObLG VRS 75, 374; OLG Düsseldorf VRS 67, 66, jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 21.11.1989 - 5 Ss OWi 439/89
    Auszug aus OLG Hamm, 30.10.1995 - 2 Ss OWi 667/95
    Durchgreifende Bedenken ergeben sich insbesondere nicht daraus, daß in der Urteilsformel nicht hinsichtlich aller verwirklichten Verstöße die Schuldform angegeben ist (zur erforderlichen Angabe der Schuldform in der Urteilsformel vgl. u.a. OLG Düsseldorf DAR 1990, 111 ; OLG Köln VRS 1967, 295).
  • OLG Karlsruhe, 23.11.2004 - 1 Ss 93/04

    Bußgeldverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Fahrpersonalgesetz:

    Die nach § 20 OWiG unzulässige Bildung einer Gesamtgeldbuße reicht hierfür nicht aus, zumal durch bloße Addition der Geldbußen das Kumulationsprinzip nicht verletzt wurde (vgl. auch OLG Hamm VRS 91, 156 f.).

    Auch die Frage, inwieweit für die gerichtliche Bußgeldbemessung auf einen amtlichen Bußgeldkatalog, welcher lediglich als verwaltungsinterne Weisung für die gleichmäßige Ahndung gleich gelagerter Verstöße sorgen soll, zurückgegriffen werden kann, ist obergerichtlich geklärt (vgl. OLG Karlsruhe VRS 67, 475 ff.; OLG Köln VRS 59, 393 f.; OLG Hamm VRS 91, 156 ff.; Göhler, a.a.O., § 17 Rn. 32; Erbs-Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, Loseblattsammlung, Stand Mai 2002, § 8 FPersG, Rn. 8).

  • OLG Hamm, 10.05.2007 - 4 Ss OWi 255/07

    Nachweis lenkfreier Tage; Lenkzeiten; Lenkzeitverordnung; Tateinheit; Verhängung

    Zwar sind diese Richtlinien für das Gericht nicht bindend (OLG Hamm VRS 91, 156; DAR 1996, 68; OLG Karlsruhe VRS 67, 475; 91, 156; OLG Köln VRS 59, 393; Göhler, OWiG, 13. Aufl., § 17 Rdnr. 32; Mitsch in: Karlsruher Kommentar, OWiG, 3. Aufl. 2006, § 17 Rdnr. 109).
  • OLG Düsseldorf, 12.11.2010 - 3 RBs 177/10

    Konkurrenzverhältnis bei mehreren Verstößen gegen die FPersV; Anforderungen an

    Für diese bieten sie nur eine grobe Orientierungshilfe, die sie keinesfalls davon entpflichtet, die Geldbuße in Ausübung des ihnen eingeräumten Ermessens und auf Grundlage der in § 17 Abs. 3 OWiG genannten wesentlichen Zumessungskriterien im Einzelfall festzusetzen (vgl. OLG Karlsruhe VRS 67, 475; OLG Köln VRS 78, 71; OLG Hamm DAR 1996, 68; OLG Brandenburg VRS 91, 156).
  • OLG Koblenz, 17.02.2010 - 2 SsBs 82/09

    Konkurrenzverhältnis bei Überschreitung von Tageslenkzeiten und

    OLG, Beschluss vom 20. März 2006, 1 Ss 7/06 - zit. nach juris; OLG Düsseldorf, VRS 72, 120, 122; OLG Köln, VRS 95, 422, 423; OLG Karlsruhe, VRS 67, 475, 480; OLG Hamm, Beschl. vom 10. Mai 2007, 4 Ss OWi 255/07, Randziffer 23 - zit. nach juris) OLG Düsseldorf, VRS 72, 120, 122) oder es die Geldbußen in unzulässiger Weise anhand der Ahndungsrichtlinien errechnet hat (OLG Hamm VRS 91, 156, 158; OLG Düsseldorf, VRS 72, 120, 122) sowie ob es der Leistungsfähigkeit des Betroffenen hinreichend Rechnung getragen hat (OLG Koblenz, Beschluss vom 3. Januar 2007, 1 Ss 289/06; Beschluss vom 20. Januar 2003, 1 Ss 283/02 unter Bezugnahme auf den Beschluss vom 4. November 1997, 1 Ss 283/97).".
  • OLG Köln, 21.07.1998 - Ss 315/98

    Berücksichtigung der Richtlinien des Bußgeldkataloges des

    Auch wenn dieser Bußgeldkatalog nur für die Verwaltungsbehörden verbindliche Richtlinien enthält (vgl. Erbs-Kohlhaas, a.a.O., Anm. 8 zu § 7 FPersG), sind die Richtlinien von den Gerichten bei der Rechtsfolgenentscheidung - unter Prüfung der Angemessenheit im Einzelfall (OLG Hamm VRS 91, 156, 158) - zu berücksichtigen, um eine gleichmäßige Behandlung der Fälle zu sichern (SenE VRS 78, 61, 64; OLG Karlsruhe VRS 67, 475, 480 ; OLG Düsseldorf VRS 72, 120, 121; Göhler, a.a.O., § 17 Rdn. 32 m.w.N.).
  • OLG Jena, 27.07.2009 - 1 Ss 266/08

    Anforderungen an die Begründung eines Bußgeldbeschlusses hinsichtlich der vom

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