Rechtsprechung
AG Fürstenwalde, 12.12.1997 - 30 C 17/97 |
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Rechtsprechung
BayObLG, 29.12.1997 - 2 ObOWi 693/97 |
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwalt.de (Kurzinformation)
Fahreridentifizierung i
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StPO § 267; OWiG § 71 Abs. 1
Identifizierung anhand von Videoprintbildern - Urteilsgründe bei fehlender Bezugnahme auf Beweisphotos
Papierfundstellen
- DAR 1998, 147
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Rostock, 10.06.2004 - 2 Ss OWi 167/04
Lückenhafte Urteilsgründe bei Identifizierung des Autofahrers anhand …
Hat der Tatrichter seine Überzeugung von der Identität zwischen dem Betroffenen und der anlässlich einer Verkehrsüberwachungsmaßnahme gefertigten Lichtbildern (Beweisfoto, Videofilm) abgebildeten Person erlangt, so gilt für die Darstellung in den Urteilsgründen nach der mittlerweile gefestigten Rechtsprechung (vgl. dazu BGHSt 41, 376 = NZV 1996, 157; Senatsbeschlüsse vom 24.03.03 - 2 Ss [OWi] 282/02 I 166/02 - und vom 17.12.2002 - 2 Ss [OWi] 295/02 I 172/02 -, OLG Hamm NZV 1997, 89; 2001, 89; BayObLG DAR 1998, 147; KG NZV 1998, 123; OLG Dresden DAR 2000, 279; Pfälz. - OLG Rostock, 24.03.2003 - 2 Ss OWi 282/02
Geschwindigkeitsüberschreitung - Beweisfoto zur Identifizierung des Fahrers
a) Hat der Tatrichter seine Überzeugung von der Identität zwischen dem Betroffenen und der abgebildeten Person anhand eines anlässlich einer Verkehrsüberwachungsmaßnahme gefertigten Beweisfotos erlangt, so gilt für die Darstellung in den Urteilsgründen nach der mittlerweile gefestigten Rechtsprechung (vgl. dazu BGHSt 41, 376 = NZV 1996, 157; OLG Rostock Beschl. v. 2.10.00 - 2 Ss (OWi) 161/00 I 86/00 - , OLG Hamm NZV 1997, 89; 2001, 89; BayObLG DAR 1998, 147; KG NZV 1998, 123; OLG Dresden DAR 2000, 279) folgendes:.