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   OLG Köln, 20.10.1998 - Ss 484/98 (B)   

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OLG Köln, 20.10.1998 - Ss 484/98 (B) (https://dejure.org/1998,4901)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.10.1998 - Ss 484/98 (B) (https://dejure.org/1998,4901)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Oktober 1998 - Ss 484/98 (B) (https://dejure.org/1998,4901)
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Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1999, 261
  • DAR 1999, 40
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • OLG Köln, 04.02.1999 - Ss 45/99
    Das Verwerfungsurteil ist so zu begründen, dass das Rechtsbeschwerdegericht in die Lage versetzt wird, die Gesetzmäßigkeit der Entscheidung zu überprüfen (vgl. Senatsentscheidung DAR 1999, 40 m. w. N.).

    Die Erörterung eines Entschuldigungsgrunds ist allenfalls dann entbehrlich, wenn das Vorbringen von vorne herein ungeeignet ist, das Fernbleiben im Hauptverhandlungstermin zu entschuldigen, weil in solchen Ausnahmefällen das Urteil auf der Nichterörterung nicht beruhen kann (vgl. OLG Köln, 3. Strafsenat, VRS 67, 454; Senatsentscheidung VRS 93, 186 und DAR 1999, 40).

  • OLG Hamm, 03.06.2008 - 5 Ss OWi 320/08

    Anforderungen an die Sachaufklärung bei Ausbleiben des Betroffenen in der

    Denn aus dem Verwerfungsurteil selbst ergibt sich in Ergänzung dazu, dass der Betroffene unter Vorlage eines Attestes dem Gericht Entschuldigungsgründe vorgetragen hat (vgl. OLG Köln, NZV 1999, 261 (262)).
  • OLG Köln, 11.01.2002 - Ss 533/01

    Anordnung des persönlichen Erscheinens im Bußgeldverfahren; Bußgeldbescheid wegen

    Zwar ist andererseits anerkannt, dass berufliche Angelegenheiten das Ausbleiben entschuldigen können, wenn sie unaufschiebbar und von solcher Bedeutung sind, dass dem Betroffenen das Erscheinen vor Gericht nicht zugemutet werden kann, so dass die öffentlich-rechtliche Pflicht dazu ausnahmsweise zurücktreten muss (BayObLG wistra 1990, 40; OLG Düsseldorf NZV 1994, 44 = VRS 86, 142 [143] u. NJW 1997, 2062 = NZV 1997, 451; st. Senatsrechtsprechung, vgl. SenE v. 28.01.1997 - Ss 517/96 - = VRS 93, 186 [188] m. w. Nachw.; SenE v. 20.10.1998 - Ss 484/98 B - SenE v. 08.01.1999 - Ss 441/98 B - SenE v. 25.03.1999 - Ss 114/99 Z - Göhler a.a.O. § 74 Rdnr. 29 m. w. Nachw.; Senge a.a.O. § 74 Rdnr. 32 m. w. Nachw.).
  • OLG Brandenburg, 18.01.2024 - 2 ORbs 202/23

    Verwerfungsurteil, Anforderungen an die Begründung, genügende Entschuldigung,

    Da das Rechtsbeschwerdegericht an die tatsächlichen Feststellung des angefochtenen Urteils gebunden ist und diese nicht im Wege des Freibeweises nachprüfen oder ergänzen darf (OLG Köln, Beschl. v. 20. Oktober 1998 - Ss 484/98 B, NZV 1999, 261, 262), ist eine tragfähige, in der Rechtsbeschwerdeinstanz nachprüfbare Auseinandersetzung mit dem Entschuldigungsvorbringen des Betroffenen unabdingbar; das Amtsgericht ist deshalb bei der Verwerfung des Einspruchs wegen Ausbleibens des Betroffenen in der Hauptverhandlung gehalten, die Umstände, die nach Auffassung des Betroffenen sein Fernbleiben im Hauptverhandlungstermin entschuldigen sollen, so vollständig und ausführlich mitzuteilen, dass dem Rechtsbeschwerdegericht die Prüfung, ob zutreffend von einer nicht genügenden Entschuldigung ausgegangen worden ist, allein aufgrund der Urteilsgründe möglich ist (vgl. OLG Hamm VRS 93, 450, 452).
  • OLG Hamm, 20.01.2003 - 2 Ss OWi 1135/02

    Anforderungen an die Begründung eines Verwertungsurteils

    Danach müssen sowohl die Umstände, die nach der Auffassung des Betroffenen sein Fernbleiben in der Hauptverhandlung entschuldigen sollten, als auch die Erwägungen des Tatrichters, diese nicht als genügende Entschuldigung anzusehen, so ausführlich und vollständig dargelegt werden, dass das Rechtsbeschwerdegericht allein anhand der Urteilsgründe die Gesetzmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung zu überprüfen vermag (vgl. Senatsbeschluss vom 28. Oktober 2002 in 2 Ss OWi 873/02 (136); Senat in MDR 1997, 686; BayObLG NJW 1999, 879; OLG Köln NZV 1999, 261 ; Göhler, OWiG, 13. Aufl., § 75 Rdnr_ 48 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 15.03.2023 - 1 ORs 5/23

    Glaubhaftmachung des Entschuldigungsgrundes wegen Nichtteilnahme an

    Dabei trifft den Angeklagten hinsichtlich des Entschuldigungsgrundes im Rahmen des § 329 Abs. 1 StPO - anders als im Wiedereinsetzungsverfahren (§ 45 Abs. 2 Satz 1 StPO) - keine Pflicht zur Glaubhaftmachung oder auch zu einem lückenlosen Nachweis (vgl. bereits BGHSt 17, 391, 396, KG JR 1978, 36; OLG Celle StV 1987, 192; OLG Koblenz VRS 64, 211, 212; OLG Köln NZV 1999, 261, jeweils m.w.N.).
  • OLG Rostock, 08.02.2005 - 2 Ss OWi 9/05

    Nichteinhaltung des erforderlichen Mindestabstands im Strassenverkehr;

    Das Verwerfungsurteil ist so zu begründen, dass das Rechtsbeschwerdegericht in die Lage versetzt wird, die Gesetzmäßigkeit der Entscheidung zu überprüfen (vgl. OLG Köln DAR 1999, 40f. m. w. N.).
  • OLG Hamm, 28.10.2002 - 2 Ss OWi 873/02

    Verwerfung der Rechtsbeschwerde, Ausbleiben des Betroffenen, genügende

    Darin müssen nämlich die Umstände, die nach Auffassung des Betroffenen sein Fernbleiben in der Hauptverhandlung entschuldigen sollten, ebenso ausführlich und vollständig enthalten sein, wie die Erwägungen des Tatrichters, sie als nicht genügende Entschuldigung anzusehen, damit dem Rechtsbeschwerdegericht die Überprüfung dieser Entscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit möglich ist (vgl. der Senat in MDR 1997, 686; Bay ObLG, NJW 1999, 879; OLG Köln, NZV 1999, 261; Göhler, OWiG, 13. Aufl., § 75 Rdnr. 48 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 06.07.2004 - 3 Ss OWi 401/04

    Aufhebung, Verwerfung des Einspruchs, Nichterscheinen zur Hauptverhandlung,

    Denn aus dem Verwerfungsurteil selbst ergibt sich in Ergänzung dazu, dass der Betroffene unter Vorlage von Attesten dem Gericht Entschuldigungsgründe vorgetragen hat (vgl. OLG Köln, NZV 1999, 261 (262)).
  • OLG Oldenburg, 31.08.2010 - 2 SsRs 170/10

    Anforderungen an die Darlegung der Behandlung von Terminsverlegungsanträgen im

    Nur so ist dem Beschwerdegericht die Überprüfung der Entscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit möglich (Brandenburgisches Oberlandesgericht JMBl BB 2005, 94; OLG Hamm NZV 2003, 294 ff; BayObLG NStZ 2002, 97; OLG Köln DAR 99, 40).
  • OLG Köln, 11.07.2001 - Ss 273/01
  • LG Köln, 12.05.2020 - 154 Ns 67/17
  • OLG Köln, 06.08.2004 - Ss 321/04
  • OLG Hamm, 18.09.2007 - 4 Ss OWi 585/07

    Verwerfung des Einspruchs; Nichterscheinen in der Hauptverhandlung; Anforderungen

  • OLG Bamberg, 14.04.2011 - 2 Ss OWi 427/11

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Verwerfung des Einspruchs gegen den

  • OLG Hamm, 20.09.2007 - 3 Ss OWi 900/06

    Verwerfungsurteil; inhaltliche Anforderungen; Begründung

  • OLG Hamm, 24.06.1999 - 4 Ss OWi 404/99

    Aufhebung, Geschwindigkeitsüberschreitung, Attest, Ausbleiben in der

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