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   OLG Zweibrücken, 23.06.1992 - 2 AR 41/92   

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https://dejure.org/1992,6101
OLG Zweibrücken, 23.06.1992 - 2 AR 41/92 (https://dejure.org/1992,6101)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 23.06.1992 - 2 AR 41/92 (https://dejure.org/1992,6101)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 23. Juni 1992 - 2 AR 41/92 (https://dejure.org/1992,6101)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wichtiger Grund; Abgabekriterien; Betreuungsbehörde; Amtsvormund; Amtspfleger; Örtliche Zuständigkeit; Führung; Persönlicher Kontakt; Ortsnähe; Betreuung; Aufenthaltort; Gericht; Betreuungsbehörde; Fortführung; Öffentliche Aufgabe; Bestellung als Betreuuer; Entziehung; ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Entlassung der Betreuungsbehörde bei Wegfall ihrer Zuständigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1992, 1325
  • Rpfleger 1992, 483
  • DAVorm 1992, 893
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BayObLG, 23.06.1994 - 3Z BR 171/94
    (Hier offen gelassen unter Hinweis auf OLG Zweibrücken, B.v. 23.6.1992, BtE 1992/93, 97 = FamRZ 1992, 1325 und auf BtBG § 3 Abs. 1).

    cc) Nur ergänzend sei darauf hingewiesen, daß nach Auffassung des OLG Zweibrücken (FamRZ 1992, 1325) bei Wechsel der Zuständigkeit der Betreuungsbehörde in der Regel die Voraussetzungen von § 1908b Abs. 2 BGB vorliegen.

  • OLG Hamburg, 29.04.1994 - 2 Wx 28/94

    Örtlich zuständige Behörde; Bestellung als Betreuer; Gewöhnlicher Aufenthalt des

    Aus § 3 Abs. 1 Satz 1 BtBG ergibt sich jedoch, daß ausnahmslos diejenige Behörde zum Betreuer zu bestellen ist, die für die Wahrnehmung von Betreuungsaufgaben örtlich zuständig ist (vgl. auch OLG Zweibrücken, FamRZ 1992, 1325).
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