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   BayObLG, 29.04.1993 - 3Z BR 46/93   

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https://dejure.org/1993,5199
BayObLG, 29.04.1993 - 3Z BR 46/93 (https://dejure.org/1993,5199)
BayObLG, Entscheidung vom 29.04.1993 - 3Z BR 46/93 (https://dejure.org/1993,5199)
BayObLG, Entscheidung vom 29. April 1993 - 3Z BR 46/93 (https://dejure.org/1993,5199)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bestellung der Betreuungsbehörde, Begründungszwang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Betreuung; Betreuer; Mangel; Einzelperson; Betreuungsverein; Mitarbeiter; Betreuungsbehörde; Ultima ratio

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1897, § 1900 Abs. 4; FGG § 25

Papierfundstellen

  • FamRZ 1993, 1248
  • Rpfleger 1993, 447
  • DAVorm 1993, 1236
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • AG Brandenburg, 07.03.2024 - 85 XVII 33/24

    Betreuungsbehörde als Betreuer: Voraussetzungen & Bestellung

    Da es sich hierbei um eine Auffangvorschrift handelt, die sicherstellen soll, dass in jedem Falle eine qualifizierte Betreuung gewährleistet ist, kommt somit jeder Grund für die Unmöglichkeit der Bestellung natürlicher Personen oder Vereine - auch ein zahlenmäßiger Mangel an geeigneten Betreuern (BayObLG, Beschluss vom 14.04.1994, Az.: 3 Z BR 39/94; BayObLG, Beschluss vom 29.04.1993, Az.: 3Z BR 46/93) - in Betracht.
  • BayObLG, 14.04.1994 - 3Z BR 39/94

    Betreuungsverein; Betreuungsbehörde; Betreuer; Auffangtatbestand; Mängel;

    Dabei stellt § 1900 Abs. 4 Satz 1 BGB einen absoluten Auffangtatbestand dar; er gilt für die Fälle des qualitativen, aber auch des quantitativen Mangels (vgl. BayObLG BtPrax 1993, 140 = FamRZ 1993, 1248).
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