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Rechtsprechung
   BGH, 24.09.1954 - 2 StR 598/53   

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https://dejure.org/1954,340
BGH, 24.09.1954 - 2 StR 598/53 (https://dejure.org/1954,340)
BGH, Entscheidung vom 24.09.1954 - 2 StR 598/53 (https://dejure.org/1954,340)
BGH, Entscheidung vom 24. September 1954 - 2 StR 598/53 (https://dejure.org/1954,340)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 6, 304
  • NJW 1954, 1776
  • DB 1954, 974
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.05.2003 - 4 StR 130/03

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen; Klammerwirkung;

    Dem steht hier die Teilrechtskraft des angefochtenen Urteils infolge der Beschränkung des Rechtsmittels auf den Maßnahmenausspruch nicht entgegen (BGHSt 6, 304, 305 f.; 13, 128 f.; Meyer-Goßner StPO 46. Aufl. Einl. Rdn. 151 m.w.N.).
  • BGH, 04.06.1985 - 2 StR 13/85

    Tatbeitrag eines V-Mannes der Polizei im Zusammenhang mit der Verurteilung eines

    Zwar steht dies ihrer Einordnung als Verfahrenshindernis nicht zwingend entgegen (vgl. z.B. BGHSt 6, 304; 10, 75) [BGH 10.01.1957 - 2 StR 575/56].
  • BGH, 06.06.1967 - 5 StR 147/67

    Zulässigkeit einer allgemeinen Sachrüge gegen eine aufgrund Nichterscheinens des

    Mit der Erwägung, dem Revisionsführer, der sich wegen einer fehlenden Verfahrensvoraussetzung oder wegen eines Verfahrenshindernisses beschwert fühle, sei zuzumuten, hierwegen eine Verfahrensbeschwerde in der Form des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO zu erheben, setzt sich das vorlegende Gericht in Widerspruch zu der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGHSt 6, 304/305; 8, 269; 11, 393/394; 13, 128), der zufolge Verfahrensvoraussetzungen und Verfahrenshindernisse auch ohne besondere Rüge von Amts wegen zu prüfen sind".
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Rechtsprechung
   BGH, 14.07.1954 - VI ZR 99/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1954,1659
BGH, 14.07.1954 - VI ZR 99/53 (https://dejure.org/1954,1659)
BGH, Entscheidung vom 14.07.1954 - VI ZR 99/53 (https://dejure.org/1954,1659)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 1954 - VI ZR 99/53 (https://dejure.org/1954,1659)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • DB 1954, 974
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.03.1953 - II ZR 180/52
    Auszug aus BGH, 14.07.1954 - VI ZR 99/53
    Selbst wenn die damalige Entscheidung unrichtig gewesen wäre - wofür kein Anhaltspunkt besteht -, kann die Ausnutzung einer solchen ordnungsgemäss erlangten Entscheidung ohne besondere Umstände nicht als sittenwidrig angesehen werden (BGH II ZR 180/52; NJW 1953, 745; VersR 1953, 139).
  • RG, 17.10.1908 - V 582/07

    Verstoß gegen die guten Sitten; Mitwirkendes Verschulden

    Auszug aus BGH, 14.07.1954 - VI ZR 99/53
    Es sei anerkannten Rechtes, dass die Erschleichung eines Zuschlagbeschlusses im Zwangsversteigerungsverfahren nach § 826 BGB schadensersatzpflichtig mache (RGZ 69, 277 [280]).
  • RG, 01.06.1904 - V 542/03

    Zu § 826 B.G.B.

    Auszug aus BGH, 14.07.1954 - VI ZR 99/53
    Das Reichsgericht habe ausgesprochen, dass selbst dann, wenn die einzelnen Handlungen nicht zu beanstanden seien, doch das Verhalten im ganzen gesehen eine fortgesetzte sittenwidrige Handlung ergeben könne (RGZ 58, 219 [223]).
  • RG, 07.07.1930 - VI 646/29

    1. Zum Begriff, zur Auslegung und zur Wirksamkeit des Rentengutsvertrags. 2. Zur

    Auszug aus BGH, 14.07.1954 - VI ZR 99/53
    Wie im allgemeinen die Verfolgung eigener Belange auch dann nicht gegen die guten Sitten verstösst, falls mit ihr einem Dritten Schaden zugefügt wird (RGZ 129, 357), so verliert andererseits eine sittenwidrige Handlung nicht diesen Charakter, wenn sie eine Abwehr gegen sittenwidrige Handlungen darstellt.
  • BGH, 10.05.2007 - V ZB 83/06

    Berücksichtigung eines Eigengebots des Gläubigers bei der Erteilung des

    Durch sie hat der Gesetzgeber zwar das verdeckte Gebot für einen Dritten ermöglicht und damit das praktische Bedürfnis anerkannt, die Identität des Bieters und die wirkliche Interessenlage geheim zu halten (BGH, Urt. v. 14. Juli 1954, VI ZR 99/53, DB 1954, 974).
  • LG Düsseldorf, 12.12.2011 - 25 T 368/11

    Rechtmäßigkeit eines Zuschlags bei einer Versteigerung im Falle der

    Es ist anerkannt, daß auch der - äußerlich - durch einen rechtskräftig gewordenen Zuschlag bewirkte Schaden unter den Voraussetzungen des § 826 BGB ersetzt werden muß, wenn der Zuschlag durch ein unlauteres Verhalten bei der Versteigerung erschlichen worden ist (so schon RGZ 69, 277, 280; Senatsurteile vom 14. Juli 1954 - VI ZR 99/53 = LM BGB § 826 (Gi) Nr. 2 und vom 21. Februar 1961 - VI ZR 99/60 = NJW 1961, 1012, 1013; BGH Urteil vom 9. Dezember 1964 - V ZR 66/63 = WM 1965, 203).
  • BGH, 24.10.1978 - VI ZR 67/77

    Fortsetzung eines Prozesses nach Konkurseröffnung

    Es ist anerkannt, daß auch der - äußerlich - durch einen rechtskräftig gewordenen Zuschlag bewirkte Schaden unter den Voraussetzungen des § 826 BGB ersetzt werden muß, wenn der Zuschlag durch ein unlauteres Verhalten bei der Versteigerung erschlichen worden ist (so schon RGZ 69, 277, 280; Senatsurteile vom 14. Juli 1954 - VI ZR 99/53 = LM BGB § 826 [Gi] Nr. 2 und vom 21. Februar 1961 - VI ZR 99/60 = NJW 1961, 1012, 1013; BGH Urteil vom 9. Dezember 1964 - V ZR 66/63 = WM 1965, 203).
  • BGH, 15.03.1990 - III ZR 131/89

    Abtretung des Zuschlagsanspruchs durch einen vermögenslosen Schuldner

    Rechtliche Bedenken gegen eine solche Vorgehensweise bestehen nicht, wie die in § 81 ZVG getroffene gesetzliche Regelung zeigt (vgl. auch BGH Urteil vom 14. Juli 1954 VI ZR 99/53 = DB 1954, 974).
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