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   BGH, 20.10.1955 - II ZR 196/54   

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BGH, 20.10.1955 - II ZR 196/54 (https://dejure.org/1955,1018)
BGH, Entscheidung vom 20.10.1955 - II ZR 196/54 (https://dejure.org/1955,1018)
BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 1955 - II ZR 196/54 (https://dejure.org/1955,1018)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • DB 1956, 110
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 15.02.1913 - I 358/12

    Ursächlicher Zusammenhang

    Auszug aus BGH, 20.10.1955 - II ZR 196/54
    Dass einem Gläubiger durch die Verweigerung der ihm gebührenden Zahlung geschäftliche Vorteile entgehen können, liegt nach der allgemeinen Lebenserfahrung sehr nahe; es ist unerheblich, ob der Ersatzpflichtige mit diesen Folgen rechnete oder zu rechnen brauchte (RGZ 81, 359 [361]).
  • RG, 28.10.1912 - VI 122/12

    Muß sich ein Hypothekengläubiger, der in der Zwangsversteigerung ausgefallen ist

    Auszug aus BGH, 20.10.1955 - II ZR 196/54
    Aber auch ohne diese Bedenken ist dem Geschädigten nicht zuzumuten, dem Schädiger zuliebe Geldopfer zu erbringen; der Geschädigte ist in diesem Falle ebensowenig verpflichtet, das ihm vom Schädiger vorenthaltene Geld von dritter Seite durch Kreditoperationen zu beschaffen, die stets mit Aufwendungen verknüpft sind (RG Recht 1912 Nr. 1440; RGZ 80, 155 [161]).
  • BGH, 18.02.2002 - II ZR 355/00

    Schadensminderungspflicht des Geschädigten bei Spekulationsverlusten

    Angesichts dessen kommt es nicht darauf an, daß es eines Hinweises auf die drohende Höhe des Schadens ohnehin dann nicht bedarf, wenn der Schuldner - wie hier die Beklagte hinsichtlich des Teilbetrages von 139.723,00 DM - im Rechtsstreit seine Verpflichtung bestreitet (vgl. dazu Sen.Urt. v. 20. Oktober 1955 - II ZR 196/54, DB 1956, 110); hinzu kommt, daß auch hinsichtlich des weiteren, erst nach geraumer Zeit des Verzuges gezahlten Betrages eine etwaige Warnung des Klägers nach § 254 Abs. 2 BGB höchstwahrscheinlich unbeachtet geblieben wäre, weil die Beklagte oder der hinter ihr stehende neue Alleingesellschafter D. L. angesichts der vielfältigen sonstigen beträchtlichen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Kläger zu einer früheren Leistung jenes geschuldeten Betrages außerstande war.
  • BGH, 26.05.1988 - III ZR 42/87

    Schadensminderungspflicht durch alsbaldige Behebung des Schadens

    So liegt es hier (vgl. auch BGH Urteil vom 20. Oktober 1955 - II ZR 196/54 = DB 1956, 110 [BGH 16.12.1955 - I ZR 65/54]).
  • BGH, 04.07.2001 - VIII ZR 279/00

    Geltendmachung eines nicht bestehenden Zurückbehaltungsrechts

    Ob der ersatzpflichtige Schuldner mit dem durch die verzögerte Leistung entstehenden Schaden gerechnet hat, ist unerheblich (BGH, Urteil vom 20. Oktober 1955 - II ZR 196/54, DB 1956, 110; MünchKomm-Thode aaO).
  • BGH, 09.02.2006 - IX ZR 101/04

    Obliegenheit zum Hinweis auf die Gefahr eines besonders hohen Schadens

    Zu seinen Gunsten greift jedoch der Beweis des ersten Anscheins für die Nutzlosigkeit eines Hinweises ein, wenn der Schädiger im Rechtsstreit seine Verpflichtung durch alle Instanzen hindurch bestreitet (BGH, Urt. v. 20. Oktober 1955 - II ZR 196/54, DB 1956, 110; Baumgärtel/Strieder, Handbuch der Beweislast im Privatrecht Bd. 1 2. Aufl. § 254 Rn. 17; Staudinger/Schiemann, BGB (Bearb. 2005) § 254 Rn. 78).
  • BGH, 29.05.1989 - II ZR 250/88

    Anspruch auf Ersatz eines Zinsschadens - Fristlose Kündigung einer

    Bestreitet dieser durch alle Instanzen seine Verpflichtung, so entfällt die Hinweispflicht (vgl. Sen. Urt. v. 20. Oktober 1955 - II ZR 196/54, WM 1956, 140, 142).
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Rechtsprechung
   BGH, 16.12.1955 - I ZR 65/54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,1051
BGH, 16.12.1955 - I ZR 65/54 (https://dejure.org/1955,1051)
BGH, Entscheidung vom 16.12.1955 - I ZR 65/54 (https://dejure.org/1955,1051)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 1955 - I ZR 65/54 (https://dejure.org/1955,1051)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 19, 276
  • NJW 1956, 708
  • DB 1956, 110
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • RG, 11.02.1922 - I 375/21

    Eisenbahnfracht; Haftung für Diebstahlsschäden

    Auszug aus BGH, 16.12.1955 - I ZR 65/54
    Die Durchbrechung des Grundsatzes der Haftung der Bahn (§ 454 HGB, § 82 EVO) ist nur dann gerechtfertigt, wenn diese besondere Gefahr nach der Anschauung des Verkehrs als wesentlich angesehen werden kann (vgl. RGZ 104, 47 [49]; 155, 193 [194 f]).

    Entgegen den oben angeführten Entscheidungen hat das Reichsgericht in seinen die Diebstahlsgefahr betreffenden Urteilen (RGZ 104, 47 [49]; 105, 283; EE 32, 300) dieser Auffassung, wenn auch nicht ausdrücklich, so doch in der Sache Rechnung getragen.

  • RG, 21.10.1922 - I 27/22

    Offene Eisenbahnwagen; Diebstahlsgefahr

    Auszug aus BGH, 16.12.1955 - I ZR 65/54
    Die zugunsten der Bahn bestehende Beweisvermutung betrifft daher den ursächlichen Zusammenhang zwischen Gefahr und Schaden, nicht aber die Frage, ob eine Gefahr besteht (RGZ 105, 283 [285]; 155, 193 [195]).

    Entgegen den oben angeführten Entscheidungen hat das Reichsgericht in seinen die Diebstahlsgefahr betreffenden Urteilen (RGZ 104, 47 [49]; 105, 283; EE 32, 300) dieser Auffassung, wenn auch nicht ausdrücklich, so doch in der Sache Rechnung getragen.

  • RG, 29.05.1937 - I 236/36

    1. Unter welchen Umständen ist die Brandgefahr durch Kurzschluß auf elektrisch

    Auszug aus BGH, 16.12.1955 - I ZR 65/54
    Die zugunsten der Bahn bestehende Beweisvermutung betrifft daher den ursächlichen Zusammenhang zwischen Gefahr und Schaden, nicht aber die Frage, ob eine Gefahr besteht (RGZ 105, 283 [285]; 155, 193 [195]).

    Die Durchbrechung des Grundsatzes der Haftung der Bahn (§ 454 HGB, § 82 EVO) ist nur dann gerechtfertigt, wenn diese besondere Gefahr nach der Anschauung des Verkehrs als wesentlich angesehen werden kann (vgl. RGZ 104, 47 [49]; 155, 193 [194 f]).

  • RG, 26.09.1925 - I 166/25

    Eisenbahnfracht; Verschulden der Bahn

    Auszug aus BGH, 16.12.1955 - I ZR 65/54
    Unter Berufung auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 111, 335 [336]; ebenso RGZ 34, 42 [45]; 155, 195; RG VAE 37, 384) bejaht die Revision diese Frage, da bei der Beförderung des Schaustellerwagens in einem geschlossenen Wagen die Funken, um in das Innere des den Schaustellerwagen befördernden Güterwagens zu gelangen, zunächst erst durch die Spalten oder Ritzen des gedeckten Güterwagens hätten dringen müssen; die im Innern des Schaustellerwagens befindlichen Gegenstände wären also doppelt geschützt gewesen, einmal durch Dach und Wände des Güterwagens, sodann durch Dach und Wände des Schaustellerwagens.
  • RG, 10.11.1894 - I 236/94

    Haftung der Eisenbahn für die Beschädigung eines auf unbedecktem Eisenbahnwagen

    Auszug aus BGH, 16.12.1955 - I ZR 65/54
    Unter Berufung auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 111, 335 [336]; ebenso RGZ 34, 42 [45]; 155, 195; RG VAE 37, 384) bejaht die Revision diese Frage, da bei der Beförderung des Schaustellerwagens in einem geschlossenen Wagen die Funken, um in das Innere des den Schaustellerwagen befördernden Güterwagens zu gelangen, zunächst erst durch die Spalten oder Ritzen des gedeckten Güterwagens hätten dringen müssen; die im Innern des Schaustellerwagens befindlichen Gegenstände wären also doppelt geschützt gewesen, einmal durch Dach und Wände des Güterwagens, sodann durch Dach und Wände des Schaustellerwagens.
  • RG, 12.12.1925 - I 83/25

    Eisenbahnfrachtrecht; Selbstverladung

    Auszug aus BGH, 16.12.1955 - I ZR 65/54
    Eine Vermutung dahin, daß eine Beförderung in offenen Wagen ohne weiteres eine Gefahr für das beförderte Gut bedeutet, besteht ebensowenig wie eine Vermutung dahin, daß jede Verladung durch den Absender mangelhaft ist (§ 83 Abs. 1 c, vgl. RGZ 112, 229 [231]).
  • BGH, 26.05.1988 - III ZR 42/87

    Schadensminderungspflicht durch alsbaldige Behebung des Schadens

    So liegt es hier (vgl. auch BGH Urteil vom 20. Oktober 1955 - II ZR 196/54 = DB 1956, 110 [BGH 16.12.1955 - I ZR 65/54]).
  • OLG Celle, 15.02.1989 - 2 U 73/88

    Streit um den Zeitpunkt der Beschädigung eines Schaustellerwagens für einen

    Liegt einer der Haftungsausschlußtatbestände nach § 83 Abs. 1 EVO vor, wofür die Beklagte die volle Darlegungs- und Beweislast trägt (vgl. BGHZ 19, 276, 277) und konnte nach den Umständen des Falles ein Schaden hieraus entstehen, so ergibt sich aus§ 83 Abs. 2 eine Kausal Vermutung zugunsten der Beklagten dahin, daß bis zum Nachweis des Gegenteils durch den Ersatzberechtigten, hier die Klägerin, vermutet wird, daß der Schaden aus einem der Haftungsausschlußtatbestände nach § 83 Abs. 1 EVO entstanden ist.
  • OLG Celle, 21.09.1988 - 2 U 272/87

    Anforderungen an das Vorliegen eines frachtvertraglichen Anspruchs gegen den

    Eine von der Rechtsprechung für erforderlich erachtete wesentliche Gefahrerhöhung gegenüber der Verfrachtung in geschlossenen Wagen (vgl. BGHZ 19, 276 (278); RGZ 155, 193 (195); RGZ 104, 47 (49)) liegt vor.
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