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Rechtsprechung
   BGH, 11.12.1956 - I ZR 93/55   

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https://dejure.org/1956,556
BGH, 11.12.1956 - I ZR 93/55 (https://dejure.org/1956,556)
BGH, Entscheidung vom 11.12.1956 - I ZR 93/55 (https://dejure.org/1956,556)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 1956 - I ZR 93/55 (https://dejure.org/1956,556)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1957, 464 (Ls.)
  • GRUR 1957, 350
  • DB 1957, 88
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 29.09.1908 - II 114/08

    Warenzeichen

    Auszug aus BGH, 11.12.1956 - I ZR 93/55
    Darüber, ob das Warenzeichen in diesem Sinne inhaltlich unrichtige Angaben macht und was es besagt, entscheidet die Auffassung der beteiligten Verkehrskreise (RG GRUR 1939, 486, 806; JW 1925, 1285 Nr. 18 - Aspirin; RGZ 69, 236 - Urquell).
  • BGH, 03.07.1956 - I ZR 137/54

    Schutzumfang von Verbandszeichen

    Auszug aus BGH, 11.12.1956 - I ZR 93/55
    Es kann auch auf sich beruhen, ob die rechtliche Möglichkeit für den Erwerb eines Verbandsausstattungsschutzes gegeben ist (vgl. dazu BGHZ 21, 182 [192] - Funkberater) und ob bejahendenfalls der Deutsche Raiffeisenverband e.V. einen solchen Ausstattungsschutz erworben haben könnte.
  • BPatG, 27.09.2012 - 27 W (pat) 31/11

    Gehendes Ampelmännchen - Markenlöschungsverfahren - "Bildmarke (gehendes

    Die Benutzung durch verschiedene von der Inhaberin des angegriffenen Zeichens lizenzierte Anbieter macht das Zeichen allein nicht zu einem üblichen (BGH GRUR 1957, 350 (352) - Raiffeisensymbol).
  • BGH, 08.07.1964 - Ib ZB 7/63

    Löschung nicht eintragbarer Warenzeichen

    Sie bezieht sich insoweit auf die Rechtsprechung, nach der diese Rechte im Rahmen der Löschungs klage zu berücksichtigen seien (BGH GRUR 1957, 350 - Raiffeisen-Symbol; RG GRUR 1944, 28 - Siemens).
  • BGH, 04.01.1963 - Ib ZR 95/61

    coffeinfrei

    Ob auch der zeichenrechtliche Anspruch auf Löschung des Warenzeichens 738 798 Erfolg haben könnte, richtet sich alsdann danach, ob die Voraussetzungen vorliegen, die in der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des erkennenden Senats für die Anwendung der alsdann hier eingreifenden § 11 Abs. 1 Nr. 3 WZG aufgestellt worden sind (vgl. dazu BGH GRUR 1952, 577, 582 - Zwilling; 1957, 350, 351 - Raiffeisensymbol; 1959, 25, 29 - Triumph).
  • BGH, 29.03.1960 - I ZR 89/58

    Dreitannen

    Es trifft zu, daß im Bereich der Kennzeichnungsrechte nach der Rechtsprechung durchaus zu unterscheiden ist, ob eine Bezeichnung etwa als Organisationssymbol (vgl. BGH in GRUR 1957, 350 - Raiffeisen) oder als unterscheidendes Herkunftsmerkmal für Waren benutzt wird.
  • OLG Hamburg, 30.10.2002 - 5 U 152/01

    Klagebefugnis für eine Löschungsklage; Anforderungen an die rechtserhaltende

    Allerdings hat eine ältere Rechtsprechung die Löschungsklage dann nicht zugelassen, wenn die Marke wegen anderweitiger Kennzeichenrechte ihres Inhabers auch nach Löschung von keinem Dritten verwendet werden konnte ( BGH GRUR 57, 350,351 "Raiffeisensymbol").
  • BGH, 19.05.1965 - Ib ZR 36/63

    Bezeichnung als "Waren ausländischer Herkunft"

    In der Rechtsprechung schon des Reichsgerichts, an der festzuhalten ist, wird jedenfalls seit langem anerkannt, daß bei Verwendung von örtlichen Herkunftsangaben, die eine Gütevorstellung auslösen, auf die in den beteiligten Verkehrskreisen herrschenden Vorstellungen auch dann Rücksicht zu nehmen ist, wenn sie sich bei objektiver Prüfung der Waren nicht als richtig erweisen sollten (RG GRUR 1916, 91 - Braunschweiger Wurst; KG MuW 31, 48 - Frankfurter Würstchen; BGH GRUR 1957, 350, 351 - Raiffeisensymbol; GRUR 1963, 482, 485 - Hollywood Duftschaumbad).
  • BGH, 11.07.1958 - I ZR 85/57

    Rechtsmittel

    In aller Regel wird, daher die inhaltliche Unrichtigkeit eines Zeichens darin bestehen, daß das Zeichenwort der Wahrheit zuwider eine günstige Behauptung über eine Ware enthält (BGH GRUR 1957, 350 - Raiffeisensymbol).
  • BGH, 24.10.1985 - I ZR 209/83

    "Computertest"; Eintragung eines weiteren, von einem vorhandenen kaum

    Zwar haben das Reichsgericht und der Bundesgerichtshof für Popularklagen aus § 11 Abs. 1 Nr. 2 und 3 WZG ein öffentliches Interesse an der Löschungsklage verlangt und für den Fall verneint, daß das zu löschende Zeichen wegen anderweitiger Kennzeichnungsrechte seines Inhabers von einem Dritten auch nach seiner Löschung nicht verwendet werden könne (RGZ 172, 49, 55 ff = GRUR 1944, 28, 32 - Siemens; BGH, Urt. v. 11.12.1956 - I ZR 93/55, GRUR 1957, 350, 351 = WRP 1957, 236 - Raiffeisensymbol).
  • BGH, 30.01.1963 - Ib ZR 183/61

    Rechtsmittel

    Es ist nicht notwendig, daß die Waren, die dorther stammen, tatsächlich so gut sind wie ihr Ruf; auch hier wird vielmehr das Vorurteil des Verbrauchers geschützt; wer Ware bestimmter Herkunft vorzieht, braucht sich keine andere, auch keine gleichwertige Ware unterschieben zu lassen; auch in diesem Falle ist der Mitbewerber geschädigt, dessen Ware gewünscht war (BGH GRUR 1956, 270, 272 - Rügenwalder Teewurst; GRUR 1957, 350, 351 - Raiffeisensymbol).
  • BGH, 08.06.1966 - Ib ZR 74/64

    Löschungsklage gegen das Zeichen in seiner eingetragenen Gestalt - Übernahme

    Die sog. Popularklage gemäß § 11 Abs. 1 Ziff. 3 erfordert ähnlich wie eine Klage wegen irreführenden Kennzeichengebrauchs gemäß § 3 UWG über den bloßen Herkunftsirrtum hinaus eine inhaltliche Unrichtigkeit, etwa eine Täuschung über die mit dem Zeichen verbundene Gütevorstellung (Baumbach-Hefermehl, 8. Aufl. Anm. 24 zu § 11 WZG und 9. Aufl. Anm. 118 zu § 3 UWG; Reimer, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, 3. Aufl. S. 333; RGZ 111, 192, 197 - Goldina; MUW 1939, 315, 316 - Original Bergmann; BGH GRUR 1959, 25, 29 - Triumph; GRUR 1957, 350 - Raiffeisensymbol; vgl. ferner BGHZ 5, 189, 196 [BGH 22.02.1952 - I ZR 117/51] - Zwilling; BGH GRUR 1958, 90, 93 - Hähnel; GRUR 1965, 676, 677 - Nevada-Skibindung).
  • BPatG, 26.09.2013 - 27 W (pat) 87/12

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Gemeinschaft erleben

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Rechtsprechung
   BGH, 11.12.1956 - VIII ZR 61/56   

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https://dejure.org/1956,6468
BGH, 11.12.1956 - VIII ZR 61/56 (https://dejure.org/1956,6468)
BGH, Entscheidung vom 11.12.1956 - VIII ZR 61/56 (https://dejure.org/1956,6468)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 1956 - VIII ZR 61/56 (https://dejure.org/1956,6468)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BB 1957, 92
  • DB 1957, 88
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 22.11.1902 - V 277/02

    Wandelung. Erfüllungsweigerung. Fristbestimmung.

    Auszug aus BGH, 11.12.1956 - VIII ZR 61/56
    Jedoch hat das Berufungsgericht mit Recht angenommen, daß hinsichtlich dieser Verpflichtung des Käufers der auch das Kaufrecht beherrschende Grundsatz von Treu und Glauben (BGB RGRK 10. Aufl Vorbem 2 vor § 433) Anwendung zu finden hat und diese Verpflichtung des Käufers daher ebenfalls so auszulegen ist, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern (RGZ 53, 70 [73, 74], Staudinger Komm zum BGB 11. Aufl § 433 Anm. 144).
  • BGH, 10.07.1953 - I ZR 162/52

    Mangel eines verkauften Pkw bei fehlender Übereinstimmung mit dem Kfz-Brief

    Auszug aus BGH, 11.12.1956 - VIII ZR 61/56
    Die Frage, ob ein Mangel unerheblich ist, ist nur insoweit Rechtsfrage, als die Geringfügigkeit des Mangels nach bestimmten Grundsätzen beurteilt werden muß (RGZ 131, 343 [351]; BGHZ 10, 242 [248]).
  • RG, 19.02.1931 - VI 389/30

    1. Wann sind bei Geltendmachung mehrerer Klagegründe die Voraussetzungen für die

    Auszug aus BGH, 11.12.1956 - VIII ZR 61/56
    Die Frage, ob ein Mangel unerheblich ist, ist nur insoweit Rechtsfrage, als die Geringfügigkeit des Mangels nach bestimmten Grundsätzen beurteilt werden muß (RGZ 131, 343 [351]; BGHZ 10, 242 [248]).
  • BGH, 26.10.2016 - VIII ZR 211/15

    Zum Zurückbehaltungsrecht des Käufers bei Lieferung eines Neuwagens mit einem

    (1) Zwar kann der Käufer die Zahlung des Kaufpreises gemäß § 320 Abs. 1 Satz 1 BGB ausnahmsweise nicht oder nicht vollständig verweigern, wenn dies nach den Gesamtumständen, insbesondere wegen verhältnismäßiger Geringfügigkeit der Pflichtverletzung des Verkäufers, gegen Treu und Glauben verstößt (vgl. BGH, Urteile vom 11. Dezember 1956 - VIII ZR 61/56, DB 1957, 88 unter 2, 3, 5; vom 27. Februar 1974 - VIII ZR 206/72, WM 1974, 369 unter III 2 a; vom 6. Mai 2009 - XII ZR 137/07, BGHZ 180, 300 Rn. 14; vom 9. Juni 2011 - III ZR 157/10, NJW-RR 2011, 1618 Rn. 11; vom 26. März 2015 - VII ZR 92/14, BGHZ 204, 346 Rn. 41; siehe auch Senatsurteil vom 17. Juni 2015 - VIII ZR 19/14, BGHZ 206, 1 Rn. 50 [zu § 320 Abs. 2 BGB]).
  • BGH, 28.05.2014 - VIII ZR 94/13

    Zum Ausschluss des Rücktritts bei einem unerheblichen Sachmangel

    Die Beurteilung der Frage, ob eine Pflichtverletzung unerheblich im Sinne des § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB ist, erfordert nach der Rechtsprechung des Senats eine umfassende Interessenabwägung auf der Grundlage der Umstände des Einzelfalls (Senatsurteile vom 17. Februar 2010 - VIII ZR 70/07, aaO; vom 6. Februar 2013 - VIII ZR 374/11, aaO Rn. 16; vgl. auch BGH, Urteile vom 10. Juli 1953 - I ZR 162/52, BGHZ 10, 242, 248; vom 11. Dezember 1956 - VIII ZR 61/56, DB 1957, 88; jeweils zur Abwägung der Gesamtumstände des Einzelfalls bei der Vorgängerregelung in § 459 Abs. 1 Satz 2 BGB aF).

    Als unerheblich im Sinne dieser Vorschrift wurde ein Mangel insbesondere dann angesehen, wenn er mit unerheblichem Aufwand und in kurzer Zeit behoben werden kann (Senatsurteil vom 11. Dezember 1956 - VIII ZR 61/56, aaO mwN; KG, NJW-RR 1989, 972; OLG Köln, OLGR 1999, 362, 363; Staudinger/Honsell, aaO; Palandt/Putzo, BGB, 61. Aufl., § 459 aF Rn. 13; Schmidt-Räntsch in Festschrift für Wenzel, 2005, S. 409, 411 f.; jeweils mwN).

  • OLG Karlsruhe, 06.12.2018 - 17 U 4/18

    Kaufvertrag über ein vom sogenannten Abgasskandal betroffenes Fahrzeug: Rücktritt

    Die Beurteilung der Frage, ob eine Pflichtverletzung unerheblich im Sinne des § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB ist, erfordert nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine umfassende Interessenabwägung auf der Grundlage der Umstände des Einzelfalls (BGH, Urteil vom 17. Februar 2010 - VIII ZR 70/07 -, juris Rn. 23; Urteil vom 6. Februar 2013 - VIII ZR 374/11 -, juris Rn. 16; Urteil vom 28. Mai 2014 - VIII ZR 94/13 -, juris Rn. 16 mwN; vgl. auch zur Abwägung der Gesamtumstände des Einzelfalls bei der Vorgängerregelung in § 459 Abs. 1 Satz 2 BGB aF: BGH, Urteile vom 10. Juli 1953 - I ZR 162/52 - und vom 11. Dezember 1956 - VIII ZR 61/56 -, jeweils juris).
  • BGH, 08.03.1991 - V ZR 351/89

    Verjährung der Ansprüche des Käufers auf Zahlung der Versicherungssumme nach

    Wenn sich der Käufer darauf einläßt, ist es seine Sache, sich vor Abnahme der Kaufsache zu vergewissern, ob er die damit unter Umständen eintretende Haftungsbefreiung des Verkäufers hinnehmen kann; denn eine Verpflichtung seinerseits zur Abnahme der nicht unwesentlich mangelhaften und damit vertragswidrigen Kaufsache besteht nicht (BGH, Urt. v. 11. Dezember 1956, VIII ZR 61/56, BB 1957, 92; RGZ 53, 70, 73 ff; Staudinger/Köhler, BGB 12. Aufl. § 433 Rdn. 72; Erman/Weitnauer, BGB 8. Aufl. § 433 Rdn. 13).
  • OLG Brandenburg, 26.10.2006 - 5 U 144/05

    Grundstückskaufvertrag: Anspruch auf Fälligkeitszinsen unter Berücksichtigung

    Es kann deshalb davon ausgegangen werden, dass er bei Vorliegen eines Sachmangels die Einrede gemäß § 320 BGB bis zum Gefahrübergang für zulässig hält; lässt sich doch die Anerkennung eines Leistungsverweigerungsrechts bei einem Mangel nach § 320 BGB auch aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. März 1991 (BGH NJW 1991, 1675, 1676, vgl. auch BGH DB 1957, 88) folgern.

    Denn nur in diesem Fall greift die Einrede des § 320 BGB gemäß §§ 242, 459 Abs. 1 S. 2 BGB a.F. analog (BGH DB 1957, 88; BGHZ 24, 242) ein.

  • OLG Karlsruhe, 17.08.2021 - 17 U 325/19

    Rücktritt ohne Nachbesserungsfristsetzung in Dieselskandal-Fällen

    Die Beurteilung der Frage, ob eine Pflichtverletzung unerheblich im Sinne des § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB ist, erfordert nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine umfassende Interessenabwägung auf der Grundlage der Umstände des Einzelfalls (BGH, Urteil vom 17. Februar 2010 - VIII ZR 70/07 -, juris Rn. 23; Urteil vom 6. Februar 2013 - VIII ZR 374/11 -, juris Rn. 16; Urteil vom 28. Mai 2014 - VIII ZR 94/13 -, juris Rn. 16 mwN; vgl. auch zur Abwägung der Gesamtumstände des Einzelfalls bei der Vorgängerregelung in § 459 Abs. 1 Satz 2 BGB aF: BGH, Urteile vom 10. Juli 1953 - I ZR 162/52 - und vom 11. Dezember 1956 - VIII ZR 61/56 -, jeweils juris).
  • BGH, 09.06.1959 - VIII ZR 107/58
    Nur ergibt sich aus der vom Berufungsgericht in tatsächlicher Hinsicht festgestellten Entwicklung der Operationsverhältnisse (Verwirklichung der bereits bei Übergabe der Praxis bestehenden Pläne zur Verbesserung der Operationsverhältnisse im Krankenhaus S. bis zum Januar 1956), daß sie wegen der bevorstehenden Veränderung schon im Zeitpunkte der Übergabe nicht so ungünstig bewertet werden durften, daß dem Kläger nach Treu und Glauben nicht hätte zugemutet werden können, die bestehenden Schwierigkeiten für kurze Zeit hinzunehmen, zumal auch die anderen Fachärzte, die am gleichen Orte operierten, keine unzumutbare Erschwerung darin erblickten (vgl. Urt. des erkennenden Senats vom 11. Dezember 1956 - VIII ZR 61/56 - = BB 1957, 92, insoweit jedoch nicht abgedruckt; BGB RGRK a.a.O. Anm. 22).
  • BGH, 26.11.1962 - VIII ZR 97/61

    Rechtsmittel

    Denn die Frage, ob ein Mangel unerheblich ist, ist nur insoweit Rechtsfrage, als die Geringfügigkeit des Mangels nach bestimmten Grundsätzen beurteilt werden muß (vgl. BGH Urt. v. 11. Dezember 1956 - VIII ZR 61/56 - S. 5 = BB 1957, 92; Betrieb 1957, 88), die hier nicht verletzt sind.
  • BGH, 13.05.1964 - 2 StR 472/63

    Rechtsmittel

    Ob tatsächlich eine Übertretung nach § 360 Abs. 1 Nr. 11 StGB vorlag, ist zweifelhaft (vgl. RGSt 13, 366; OLG Hamm BB 1957, 92 und JMBl NRW 1952, 242).
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