Rechtsprechung
BAG, 03.02.1961 - 1 AZR 140/59 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Ausschlußklausel - Unbekannte Ansprüche - Fälligkeit - Mangelhafte Arbeit - Abnahme der Arbeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
RTV-Bau § 9; TVG § 4 Abs. 5
Verfahrensgang
- LAG Baden-Württemberg, 28.02.1959 - IV Sa 126/58
- BAG, 03.02.1961 - 1 AZR 140/59
Papierfundstellen
- BB 1961, 405
- DB 1961, 476
Wird zitiert von ... (9)
- BAG, 10.10.2002 - 8 AZR 8/02
Ausschlußfrist
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts stehen mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung alle Ansprüche, die mit dem Arbeitsverhältnis tatsächlich oder rechtlich zusammenhängen, auch wenn nur ein entfernter Zusammenhang besteht (BAG 3. Februar 1961 - 1 AZR 140/59 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 14; 20. Juni 1978 - 1 AZR 102/76 - BAGE 30, 347 = AP BetrVG 1972 § 113 Nr. 3, zu 1 der Gründe; 3. August 1982 - 1 AZR 77/81 - AP BetrVG 1972 § 113 Nr. 5 = EzA BetrVG 1972 § 113 Nr. 10; 27. November 1984 - 3 AZR 596/82 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 89 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 64). - BAG, 20.02.2001 - 9 AZR 11/00
Ausschlußfrist für Darlehensrückzahlung
aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts stehen mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung alle Ansprüche, die mit dem Arbeitsverhältnis tatsächlich oder rechtlich zusammenhängen, auch wenn nur ein entfernter Zusammenhang besteht (BAG 3. Februar 1961 - 1 AZR 140/59 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 14; 20. Juni 1978 - 1 AZR 102/76 - BAGE 30, 347, zu 1 der Gründe; 3. August 1982 - 1 AZR 77/81 - AP BetrVG 1972 § 113 Nr. 5 = EzA BetrVG 1972 § 113 Nr. 10, zu 1 der Gründe; 27. November 1984 - 3 AZR 596/82 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 89 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 64). - LAG Hamm, 26.04.2007 - 17 Sa 1914/06
Außerordentliche Kündigung wegen des gegen den Gekündigten bestehenden Verdachts, …
Nach dem Wortlaut der §§ 70 BAT, 37 TVöD-VKA ist allein die Fälligkeit des Anspruchs maßgeblich mit der Folge, dass die Verfallfrist grundsätzlich auch Ansprüche erfasst, die der Beschäftigte nicht kennt (vgl. BAG, Urteil vom 03.02.1961 - 1 AZR 140/59 - AP Nr. 14 zu § 4 TVG Ausschlussfristen; Urteil vom 01.08.1966 - 3 AZR 60/66 - DB 1966, 1613; Urteil vom 05.08.1999 - 6 AZR 752/97 - ZTR 2000, 36).
- LAG Hamm, 08.02.2007 - 17 Sa 1357/06
Verfristete Geltendmachung des kindbezogenen Ortszuschlags bei unklarer …
Das gilt auch bei einer zweifelhaften Rechtslage, die zu einer Unsicherheit des Arbeitnehmers führt, ob ihm der fragliche Anspruch zusteht (vgl. BAG, Urteil vom 03.02.1961 - 1 AZR 140/59, AP Nr. 14 zu § 4 TVG Ausschlussfristen; Urteil vom 01.08.1966 - 3 AZR 60/66, DB 1966, 1613). - LAG Rheinland-Pfalz, 22.07.2011 - 6 Sa 487/10
Rückforderung verauslagter Geldbuße - arbeitsvertragliche …
Nach dem Stand der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts stehen mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung alle Ansprüche, die mit dem Arbeitsverhältnis tatsächlich oder rechtlich zusammenhängen, auch wenn nur ein entfernter Zusammenhang besteht (vgl. BAG 03.02.1961 - 1 AZR 140/59 - = AP Nr. 14 zu TVG § 4 Ausschlussfristen; zuletzt BAG 20.02.2001 - 9 AZR 11/00 -). - LAG Hamm, 28.06.2007 - 17 Sa 20/07
Ausschlussfrist nach § 70 BAT/§ 37 Abs. 1 TVöD-VKA; Aufhebung des …
Das gilt selbst bei einer - hier nicht gegebenen - zweifelhaften Rechtslage, die zu einer Unsicherheit des Arbeitnehmers führt, ob ihm der fragliche Anspruch zusteht (vgl. BAG, Urteil vom 03.02.1961 - 1 AZR 140/59, AP Nr. 14 zu § 4 TVG Ausschlussfristen; Urteil vom 01.08.1966 - 3 AZR 60/66, DB 1966, 1613). - LAG Schleswig-Holstein, 23.01.2008 - 3 Sa 333/07
Kindergeld, Ortszuschlag, Kinderbezogener Anteil, Gehaltsanspruch, …
Die sich aus dem Ablauf der Ausschlussfrist ergebenden Rechtsfolgen treten grundsätzlich auch dann ein, wenn der Arbeitnehmer, zu dessen Ungunsten die Ausschlussfrist wirkt, die rechtzeitige Geltendmachung seiner Ansprüche schuldlos versäumt oder die Rechtslage falsch beurteilt hat (BAG v. 3.12.1961 - 1 AZR 140/59 - AP-Nr. 14 zu § 4 TVG Ausschlussfristen). - LAG Rheinland-Pfalz, 05.07.2012 - 2 Sa 91/12
Ausschlussfrist - vergünstigter Mietzins für Geräte - Rückzahlung von …
Es reicht ein entfernter Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis aus (vgl. BAG Urteil vom 03.02.1961 - 1 AZR 140/59, 20.06.1978 1 AZR 102/76, 27.11.1984 3 AZR 596/82). - BAG, 27.10.1970 - 1 AZR 216/70
Ausschlußfrist - Arbeitsmängel
Allerdings ist der vom Vierten Senat vertretenen und vom erkennenden Senat hiermit geteilten Auffassung von Stahlhacke, BB 67, 1490, und von Sieg, Anra zu AP Nr. 35 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, widersprochen worden Der erkennende Senat nat die von der Literatur erhobenen Bedenken geprüft Es ist zuzu geben, daß ihre Berechtigung nicht ohne weiteres von der Hand zu weisen ist Gleichwohl schließt sich der erkennende Senat der Ansicht des Vierten Senats an, weil nur diese geeignet ist, dem Sinn und Zweck des § 9 HIV-Bau gerecht zu werden Wenn Sieg anfuhrt, daß nach der Ansicht des Vierten Senats der Arbeitnehmer um so mehr begünstigt werde, je großer der von ihm begangene Fehler sei, ®o trifft das zu Dieser Gesichtspunkt ist aber nicht so schwerwiegend, daß mit Rücksicht hierauf die Ansicht des Vierten Senats abzulehnen ware, denn je großer der Fehler des Arbeitnehmers ist, um so offenbarer ist er auch für den Arbeitgeber Diesen trifft eine Prüfung spflicht , wie der erkennende Senat schon m der Entscheidung AP Nr. 14 zu § 4 TVG Ausschlußfristen ausgesprochen hat Gotz Hueck hat dem m der Anmerkung zu jener Entscheidung zugestimmt Auch die Tarifpartner teilen offensichtlich die Ansicht, die der erkennende Senat m AP Nr. 14 aaO vertreten hat Das ergibt sich daraus, daß in dem von ihnen gemeinsam herausgege benen Kommentar (Bluraensaat-Leber-Unkelbach-Ueimer, BRTV-Bau, § 9 Anm 6) dieselbe Auffassung wie m AP 3Jr 14 aaO vertreten wird Somit kann davon ausgegangen werden, daß auch die Tarifpartner dem Begriff der Fälligkeit im Sinne von § 9 RTV-Bau in Fallen vorliegender Art die Bedeutung zugemessen haben, wie sie ihm nach der Ansicht des Vierten und des erkennenden Senats zukommt Jede andere Auffassung wurde zudem dazu fuhren, daß der Zweck der Ausschlußfrist, nämlich zu erreichen, daß nicht nach Jahr und Tag noch ein Streit ausgefochten werden muß, vernachlässigt wird Die Erreichung dieses Zwecks der tariflichen Vorschrift ist aber so wichtig, daß demgegenüber die von der Literatur hervorgehobenen Bedenken nicht durchschlagen können Die vorstehend vertretene Auffassung ist auch entgegen der Ansicht von Stahlhacke für den Arbeitgeber nicht unzumutbar Sie setzt allerdings voraus, daß dieser eine Kontrolle über seine Arbeitnehmer ausubt, die von ihm aber mit Fug und Recht gefordert werden kann Auszugehen ist von der Sorgfaltspflicnt eines ordentlichen Bauunternehmers, da angenommen werden muß, daß auch die Tarifpartner an einen solchen gedacht haben, als sie § 9 RTV-Bau vereinbarten.
Rechtsprechung
BAG, 28.01.1961 - 2 AZR 482/59 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Abweisung des Hauptantrages - Hilfsantrag - Berufung - Auflösung des Arbeitsverhältnisses - Rechtsgestaltende Wirkung - Richterspruch - Abfindungsanspruch - Abfindung - Mündliche Verhandlung - Zurücknahme eines Auflösungsantrags - Klageverzicht
Verfahrensgang
- LAG Baden-Württemberg, 22.07.1959 - II Sa 14/59
- BAG, 28.01.1961 - 2 AZR 482/59
Papierfundstellen
- BAGE 10, 340
- DB 1961, 476
Wird zitiert von ... (6)
- BAG, 14.12.2017 - 2 AZR 86/17
Außerordentliche Kündigung - Klageerweiterung
Bis zu diesem Zeitpunkt ist das Arbeitsverhältnis nicht aufgelöst (vgl. BAG 28. Januar 1961 - 2 AZR 482/59 - zu II 3 der Gründe) . - BAG, 14.03.2019 - 6 AZR 4/18
Insolvenzrechtlicher Rang eines Abfindungsanspruchs nach §§ 9, 10 KSchG
Korrelierend dazu sind die Arbeitsgerichte nicht berechtigt, das Arbeitsverhältnis ohne entsprechenden Antrag von Amts wegen aufzulösen (vgl. BAG 28. Januar 1961 - 2 AZR 482/59 - zu II 3 der Gründe; KR/Spilger 11. Aufl. § 9 KSchG Rn. 18) . - BAG, 26.11.1981 - 2 AZR 509/79
Kündigung
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann der Auflösungsantrag bis zum Ende der mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz ohne Einwilligung des Prozeßgegners zurückgenommen werden (BAG vom 28. Januar 1961 - 2 AZR 482/59 - BAG 10, 339 = AP Nr. 8 zu § 7 KSchG; Urteil vom 6.
- LAG Hessen, 10.11.2006 - 3 Sa 1495/05
Keine verhaltensbedingte Kündigung ohne Abmahnung bei Beleidigung des …
Der Arbeitgeber kann daher seinen auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses und der Zuerkennung einer Abfindung an den Arbeitnehmer gehenden Hilfsantrag noch bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz zurücknehmen (BAG 28. Januar 1961 - 2 AZR 482/59 - DB 1961, 476; Bauer/Hahn, DB 1990, 2471, 2473). - BAG, 26.10.1979 - 7 AZR 752/77
Berechtigung zur Stellung eines Auflösungsantrags nach § 9 KSchG
Zur Nichtweiterverfolgung eines zunächst gestellten Auf lösungsantrages im Sinne des § 9 KSchG bedarf es keiner Einwilligung des Prozeßgegners (in Fortführung von BAG AP Nr. 8 zu § 7 KSchG). - BAG, 29.11.1984 - 2 AZR 354/83
Formnichtigkeit einer fristlosen Kündigung
Es ist deshalb regelmäßig angemessen, der zum Feststellungsantrag unterliegenden Partei drei Viertel und der Gegenpartei ein Viertel der Verfahrenskosten aufzuerlegen (vgl. Senatsurteil vom 28. Januar 1961 - 2 AZR 482/59 - BAG 10, 340 = AP Nr. 8 zu § 7 KSchG, zu III der Gründe).