Rechtsprechung
   BAG, 08.06.1967 - 5 AZR 461/66   

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BAG, 08.06.1967 - 5 AZR 461/66 (https://dejure.org/1967,73)
BAG, Entscheidung vom 08.06.1967 - 5 AZR 461/66 (https://dejure.org/1967,73)
BAG, Entscheidung vom 08. Juni 1967 - 5 AZR 461/66 (https://dejure.org/1967,73)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Definition der Vertragsbeziehungen eines freien Mitarbeiters in Abgrenzung zu einem Arbeitsverhältnis - Entstehung eines arbeitnehmerähnlichen Dauerrechtsverhältnisses zwischen einem freien Mitarbeiter und dem Auftraggeber - Einhaltung einer Ankündigungsfrist ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Abgrenzung Arbeitnehmer - freier Mitarbeiter

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Kameramann

    §§ 611, 620 Abs. 2 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Abgrenzung AN / freier Mitarbeiter, Scheinselbständigkeit, Auslauffrist bei Verträgen mit freien Mitarbeitern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ArbGG § 5; BGB § 611 Abs. 1 § 620 Abs. 2
    Arbeitnehmerbegriff

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 19, 324
  • NJW 1967, 1982
  • MDR 1967, 868
  • BB 1967, 959
  • DB 1967, 1095
  • DB 1967, 1374
 
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Wird zitiert von ... (89)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 28.09.1961 - 2 AZR 97/61

    Befristete Beschäftigung eines Studenten

    Auszug aus BAG, 08.06.1967 - 5 AZR 461/66
    Aus diesem schuldrechtlichen Band zwischen den Parteien (vgl. BAG AP Nr. 21 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) ergibt sich die Pflicht des Dienstherrn, auf die Belange eines von ihm wirtschaftlich völlig abhängigen freien Mitarbeiters gebührend Rücksicht zu nehmen, d.h., insbesondere diesen nicht plötzlich seiner Existenzgrundlage zu berauben.
  • LAG Saarland, 02.11.1966 - 1 Sa 46/66
    Auszug aus BAG, 08.06.1967 - 5 AZR 461/66
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Saarbrücken vom 2. November 1966 - 1 Sa 46/66 - aufgehoben, soweit es sich um den Zahlungsantrag und die Kostenentscheidung handelt.
  • BAG, 28.02.1962 - 4 AZR 141/61

    Arbeitnehmerbegriff

    Auszug aus BAG, 08.06.1967 - 5 AZR 461/66
    Die Grenzen zwischen diesen Vertragstypen sind fließend, ihre gegenseitige Abgrenzung daher schwierig und nur unter Berücksichtigung aller Umstände des einzelnen Falles möglich (BAG 12, 303, 14, 17 = AP Nr. 1 und 3 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
  • BAG, 30.10.1991 - 7 ABR 19/91

    Arbeitnehmereigenschaft von Honorarlehrkräften

    Zutreffend führt das Landesarbeitsgericht aus, daß es nicht darauf ankommt, wie die Parteien das Vertragsverhältnis bezeichnen (BAGE 19, 324, 329 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu 1 der Gründe; seither ständige Rechtsprechung, u.a. Urteil vom 27. März 1991 - 5 AZR 194/90 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu I 2 der Gründe, und Urteil vom 26. Juni 1991 - 5 AZR 453/90 - unveröffentlicht, zu II der Gründe).

    Eine wirtschaftliche Abhängigkeit ist weder erforderlich noch ausreichend (vgl. BAGE 19, 324, 329 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu 1 der Gründe; BAGE 25, 505, 511 = AP Nr. 12 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu II 3 b der Gründe, und Urteil vom 14. Dezember 1983 - 7 AZR 290/82 - EzBAT Nr. 8 zu § 1 BAT Arbeitnehmerbegriff, zu 6 der Gründe).

    a) Im Urteil vom 8. Juni 1967 - 5 AZR 461/66 - (BAGE 19, 324, 330 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu 1 der Gründe) hat das Bundesarbeitsgericht ohne Gewichtung zahlreiche Gesichtspunkte genannt, die bei der Abgrenzung des Arbeitsverhältnisses vom freien Mitarbeiterverhältnis eine Rolle spielen sollen.

    (Auszug): "Zutreffend führt das LAG aus, daß es nicht darauf ankommt, wie die Parteien das Vertragsverhältnis bezeichnen (BAGE 19, 324, 329 = AP § 611 BGB - Abhängigkeit - Nr. 6 [zu 1]; seither ständ. Rechtspr., u.a. NZA 1991, 933 [zu I 2]).

  • BAG, 09.05.1996 - 2 AZR 438/95

    Betriebsbedingte Kündigung wegen Umstellung der Vertriebsart

    Dabei kann hier mangels tatsächlicher Ausgestaltung und Durchführung des Vertrages nur auf den ausdrücklich erklärten Parteiwillen abgestellt werden (vgl. BAGE 19, 324 = AP Nr. 6 aaO, BAG Urteil vom 13. Januar 1983 - 5 AZR 149/82 - BAGE 41, 247, 251 f. = AP Nr. 42, aaO, zu B I 2 a der Gründe).
  • LAG Schleswig-Holstein, 01.12.2015 - 1 Sa 439b/14

    Arbeitnehmerstatus, Kameramann, Rundfunkanstalt des öffentlichen Rechts,

    Daneben liegt möglicherweise auch eine Abweichung von der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 08.06.1967 - 5 AZR 461/66 - vor, auf die sich der Beklagte berufen hat.
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Rechtsprechung
   BSG, 28.02.1967 - 3 RK 17/65   

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https://dejure.org/1967,1462
BSG, 28.02.1967 - 3 RK 17/65 (https://dejure.org/1967,1462)
BSG, Entscheidung vom 28.02.1967 - 3 RK 17/65 (https://dejure.org/1967,1462)
BSG, Entscheidung vom 28. Februar 1967 - 3 RK 17/65 (https://dejure.org/1967,1462)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verpflichtung zu Dienstbeginn - Eintritt in die Beschäftigung - Krankheitsbedingte Verhinderung - Beginn des Beschäftigungsverhältnisses - Nichtbegründungswille

Papierfundstellen

  • BSGE 26, 124
  • NJW 1967, 1389
  • DB 1967, 1095
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 20.12.1957 - 3 RK 69/55
    Auszug aus BSG, 28.02.1967 - 3 RK 17/65
    Krankenkasse gleichwohl nach @ 214 RVG, obwohl der Versicherte inzwischen Mitglied einer anderen Krankenkasse geworden ist, so erfüllt sie damit eine Verpflichtung der anderen Kasse und kann von dieser wie eine auftraglose Geschäftsführerin (vgl" 59 677 ff BGB) Ersatz ihrer Aufwendungen verlangen° Das gilt auch dann, wenn die früher zuständige Krankenkasse nur deswegen geleistet hat, weil die andere Kasse unter Verkennung ihrer Zuständigkeit ihre Leistungspflicht nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt hat (vgl. @ 679 BGB und BSG 6, 197, 200 f; ferner BSG 16, 151, 156 und 222, 224)".
  • BSG, 30.01.1962 - 2 RU 219/59

    Anspruch einer Versorgungsverwaltung gegen den Träger einer Unfallversicherung

    Auszug aus BSG, 28.02.1967 - 3 RK 17/65
    Krankenkasse gleichwohl nach @ 214 RVG, obwohl der Versicherte inzwischen Mitglied einer anderen Krankenkasse geworden ist, so erfüllt sie damit eine Verpflichtung der anderen Kasse und kann von dieser wie eine auftraglose Geschäftsführerin (vgl" 59 677 ff BGB) Ersatz ihrer Aufwendungen verlangen° Das gilt auch dann, wenn die früher zuständige Krankenkasse nur deswegen geleistet hat, weil die andere Kasse unter Verkennung ihrer Zuständigkeit ihre Leistungspflicht nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt hat (vgl. @ 679 BGB und BSG 6, 197, 200 f; ferner BSG 16, 151, 156 und 222, 224)".
  • BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 1/04 R

    Versicherungspflicht - geringfügige Beschäftigung - Beitragspflicht -

    Hierfür haben früher der 3. und später der 12. Senat regelmäßig die tatsächliche Aufnahme der Arbeit als erforderlich angesehen, die Versicherung jedoch in Ausnahmefällen selbst dann beginnen lassen, wenn es zu einer tatsächlichen Arbeitsleistung nicht gekommen war (vgl Urteil vom 28. Februar 1967 in BSGE 26, 124 = SozR Nr. 3 zu § 306 RVO zum Unfall des Arbeitnehmers auf dem Weg zur erstmaligen Arbeitsaufnahme; Urteil vom 18. September 1973 in BSGE 36, 161, 164 = SozR Nr. 73 zu § 165 RVO zur fristgerechten Kündigung durch den Arbeitgeber vor Dienstantritt und Freistellung des Arbeitnehmers bis zum Wirksamwerden der Kündigung).
  • BSG, 14.12.2006 - B 1 KR 9/06 R

    Krankengeld - Berechnung - neues Pflichtversicherungsverhältnis bei Wechsel des

    Das war der Fall zB bei einem Unfall des Arbeitnehmers auf dem Weg zur erstmaligen Arbeitsaufnahme (vgl BSGE 26, 124, 126 = SozR Nr. 3 zu § 306 RVO), bei fristgerechter Kündigung durch den Arbeitgeber vor Arbeitsantritt und Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeit bis zum Wirksamwerden der Kündigung (BSGE 36, 161, 164 = SozR Nr. 73 zu § 165 RVO) und bei nahtloser Überführung eines versicherungspflichtigen Ausbildungsverhältnisses in ein beim selben Arbeitgeber bestehendes reguläres und ebenfalls versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, zu dessen Beginn jedoch AU bestand (BSGE 48, 235 = SozR 2200 § 306 Nr. 5; weitere Beispiele vgl BSGE 75, 277, 281 = SozR 3-2500 § 186 Nr. 2 S 5 f).
  • BSG, 25.06.1991 - 3 RK 6/90

    Berechnung des Krankengeldes bei Übergang von Voll- zur Teilzeitarbeit

    Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 28. Februar 1967 (BSGE 26, 124).

    Wie das BSG in seinem Urteil vom 28. Februar 1967 (aaO) entschieden habe, sei das Krankengeld auch dann aus dem Entgelt des neuen Beschäftigungsverhältnisses zu berechnen, wenn es wegen Arbeitsunfähigkeit nicht zu dessen Aufnahme komme.

    Aus der Entscheidung des BSG vom 28. Februar 1967 (BSGE 26, 124, 125 f) kann die Beklagte nichts anderes herleiten.

  • BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 10/03 R

    Versicherungspflicht und Beitragshöhe bei untertariflicher Bezahlung

    Hierfür haben früher der 3. und später der 12. Senat regelmäßig die tatsächliche Aufnahme der Arbeit als erforderlich angesehen, die Versicherung jedoch in Ausnahmefällen selbst dann beginnen lassen, wenn es zu einer tatsächlichen Arbeitsleistung nicht gekommen war (vgl Urteil vom 28. Februar 1967 in BSGE 26, 124 = SozR Nr. 3 zu § 306 RVO zum Unfall des Arbeitnehmers auf dem Weg zur erstmaligen Arbeitsaufnahme; Urteil vom 18. September 1973 in BSGE 36, 161, 164 = SozR Nr. 73 zu § 165 RVO zur fristgerechten Kündigung durch den Arbeitgeber vor Dienstantritt und Freistellung des Arbeitnehmers bis zum Wirksamwerden der Kündigung).

    Hierfür haben früher der 3. und später der 12. Senat regelmäßig die tatsächliche Aufnahme der Arbeit als erforderlich angesehen, die Versicherung jedoch in Ausnahmefällen selbst dann beginnen lassen, wenn es zu einer tatsächlichen Arbeitsleistung nicht gekommen war (vgl Urteil vom 28. Februar 1967 in BSGE 26, 124 = SozR Nr. 3 zu § 306 RVO zum Unfall des Arbeitnehmers auf dem Weg zur erstmaligen Arbeitsaufnahme; Urteil vom 18. September 1973 in BSGE 36, 161, 164 = SozR Nr. 73 zu § 165 RVO zur fristgerechten Kündigung durch den Arbeitgeber vor Dienstantritt und Freistellung des Arbeitnehmers bis zum Wirksamwerden der Kündigung).

    Hierfür haben früher der 3. und später der 12. Senat regelmäßig die tatsächliche Aufnahme der Arbeit als erforderlich angesehen, die Versicherung jedoch in Ausnahmefällen selbst dann beginnen lassen, wenn es zu einer tatsächlichen Arbeitsleistung nicht gekommen war (vgl Urteil vom 28. Februar 1967 in BSGE 26, 124 = SozR Nr. 3 zu § 306 RVO zum Unfall des Arbeitnehmers auf dem Weg zur erstmaligen Arbeitsaufnahme; Urteil vom 18. September 1973 in BSGE 36, 161, 164 = SozR Nr. 73 zu § 165 RVO zur fristgerechten Kündigung durch den Arbeitgeber vor Dienstantritt und Freistellung des Arbeitnehmers bis zum Wirksamwerden der Kündigung).

    Hierfür haben früher der 3. und später der 12. Senat regelmäßig die tatsächliche Aufnahme der Arbeit als erforderlich angesehen, die Versicherung jedoch in Ausnahmefällen selbst dann beginnen lassen, wenn es zu einer tatsächlichen Arbeitsleistung nicht gekommen war (vgl Urteil vom 28. Februar 1967 in BSGE 26, 124 = SozR Nr. 3 zu § 306 RVO zum Unfall des Arbeitnehmers auf dem Weg zur erstmaligen Arbeitsaufnahme; Urteil vom 18. September 1973 in BSGE 36, 161, 164 = SozR Nr. 73 zu § 165 RVO zur fristgerechten Kündigung durch den Arbeitgeber vor Dienstantritt und Freistellung des Arbeitnehmers bis zum Wirksamwerden der Kündigung).

  • BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 7/04 R

    Versicherungspflicht - Beitragspflicht - geringfügige Beschäftigung -

    Hierfür haben früher der 3. und später der 12. Senat regelmäßig die tatsächliche Aufnahme der Arbeit als erforderlich angesehen, die Versicherung jedoch in Ausnahmefällen selbst dann beginnen lassen, wenn es zu einer tatsächlichen Arbeitsleistung nicht gekommen war (vgl Urteil vom 28. Februar 1967 in BSGE 26, 124 = SozR Nr. 3 zu § 306 RVO zum Unfall des Arbeitnehmers auf dem Weg zur erstmaligen Arbeitsaufnahme; Urteil vom 18. September 1973 in BSGE 36, 161, 164 = SozR Nr. 73 zu § 165 RVO zur fristgerechten Kündigung durch den Arbeitgeber vor Dienstantritt und Freistellung des Arbeitnehmers bis zum Wirksamwerden der Kündigung).
  • BSG, 21.05.1996 - 12 RK 67/94

    Kein Eintritt in die versicherungspflichtige Beschäftigung bei Arbeitsunfähigkeit

    Von letzterem hat das Bundessozialgericht (BSG) bestimmte Ausnahmen zugelassen und trotz Nichtaufnahme der tatsächlichen Arbeit eine Versicherungspflicht bejaht: Bei einem Unfall des Arbeitnehmers auf dem Weg zur erstmaligen Arbeitsaufnahme (BSGE 26, 124 = SozR Nr. 3 zu § 306 RVO), bei einem Gastarbeiter, der nach Aushändigung der Arbeitspapiere an den Arbeitgeber und nach Unterbringung auf dem Werksgelände einen Unfall erlitten hatte (BSGE 29, 30 = SozR Nr. 4 zu § 306 RVO), bei fristgerechter Kündigung durch den Arbeitgeber vor Arbeitsantritt und Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeit bis zur Wirksamkeit der Kündigung (BSGE 36, 161, 164 = SozR Nr. 73 zu § 165 RVO), bei nahtloser Überführung eines versicherungspflichtigen Ausbildungsverhältnisses in ein beim selben Arbeitgeber bestehendes reguläres und ebenfalls versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, zu dessen Beginn jedoch Arbeitsunfähigkeit bestand (BSGE 48, 235 = SozR 2200 § 306 Nr. 5).
  • BSG, 15.12.1994 - 12 RK 17/92

    Arbeitsunfähigkeit - Wiedereintritt - Krankenversicherung

    Von letzterem hat das BSG in seiner Rechtsprechung zu § 306 Abs. 1 RVO, die wegen der weitgehenden Übereinstimmung dieser Vorschrift mit § 186 Abs. 1 SGB V nach wie vor maßgebend ist, bestimmte Ausnahmen zugelassen und trotz Nichtaufnahme der tatsächlichen Arbeit Versicherungspflicht bejaht: Bei einem Unfall des Arbeitnehmers auf dem Weg zur erstmaligen Arbeitsaufnahme (BSGE 26, 124 = SozR Nr. 3 zu § 306 RVO), bei einem Gastarbeiter, der nach Aushändigung der Arbeitspapiere an den Arbeitgeber und nach Unterbringung auf dem Werksgelände einen Unfall erlitten hatte (BSGE 29, 30 = SozR Nr. 4 zu § 306 RVO), bei fristgerechter Kündigung durch den Arbeitgeber vor Arbeitsantritt und Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeit bis zum Wirksamwerden der Kündigung (BSGE 36, 161, 164 = SozR Nr. 73 zu § 165 RVO), bei nahtloser Überführung eines versicherungspflichtigen Ausbildungsverhältnisses in ein beim selben Arbeitgeber bestehendes reguläres und ebenfalls versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, zu dessen Beginn jedoch AU bestand (BSGE 48, 235 = SozR 2200 § 306 Nr. 5).
  • BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 7/03 R

    Versicherungspflicht und Beitragshöhe bei untertariflicher Bezahlung

    Hierfür haben früher der 3. und später der 12. Senat regelmäßig die tatsächliche Aufnahme der Arbeit als erforderlich angesehen, die Versicherung jedoch in Ausnahmefällen selbst dann beginnen lassen, wenn es zu einer tatsächlichen Arbeitsleistung nicht gekommen war (vgl Urteil vom 28. Februar 1967 in BSGE 26, 124 = SozR Nr. 3 zu § 306 RVO zum Unfall des Arbeitnehmers auf dem Weg zur erstmaligen Arbeitsaufnahme; Urteil vom 18. September 1973 in BSGE 36, 161, 164 = SozR Nr. 73 zu § 165 RVO zur fristgerechten Kündigung durch den Arbeitgeber vor Dienstantritt und Freistellung des Arbeitnehmers bis zum Wirksamwerden der Kündigung).
  • BSG, 16.02.2005 - B 1 KR 8/04 R

    Krankenversicherung - Krankengeldanspruch - Beendigung der Mitgliedschaft wegen

    Zwar hat das BSG Ausnahmen vom Erfordernis der tatsächlichen Arbeitsaufnahme zugelassen und trotz Nichtaufnahme der tatsächlichen Arbeit Versicherungspflicht bejaht, zB bei einem Unfall des Arbeitnehmers auf dem Weg zur erstmaligen Arbeitsaufnahme (vgl BSGE 26, 124, 126 = SozR Nr. 3 zu § 306 RVO; weitere Beispiele vgl BSGE 75, 277, 281 = SozR 3-2500 § 186 Nr. 2 S 5 f).
  • BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 34/03 R

    Versicherungspflicht und Beitragshöhe bei untertariflicher Bezahlung

    Hierfür haben früher der 3. und später der 12. Senat regelmäßig die tatsächliche Aufnahme der Arbeit als erforderlich angesehen, die Versicherung jedoch in Ausnahmefällen selbst dann beginnen lassen, wenn es zu einer tatsächlichen Arbeitsleistung nicht gekommen war (vgl Urteil vom 28. Februar 1967 in BSGE 26, 124 = SozR Nr. 3 zu § 306 RVO zum Unfall des Arbeitnehmers auf dem Weg zur erstmaligen Arbeitsaufnahme; Urteil vom 18. September 1973 in BSGE 36, 161, 164 = SozR Nr. 73 zu § 165 RVO zur fristgerechten Kündigung durch den Arbeitgeber vor Dienstantritt und Freistellung des Arbeitnehmers bis zum Wirksamwerden der Kündigung).
  • BSG, 15.12.1994 - 12 RK 7/93

    Beschäftigungsverhältnis - Beginn - Sozialversicherung

  • LSG Hessen, 17.12.1980 - L 8 KR 834/79

    Lehrerin, Arbeiter-Ersatzkasse; Vertrauensschutz; Mitgliedschaftsbestätigung;

  • BAG, 27.01.1972 - 5 AZR 329/71

    Wegeunfall - Arbeitsunfähigkeit - Anspruch auf das Arbeitsentgelt -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.10.2008 - L 17 U 274/07

    Beschäftigungsverhältnisse bei Arbeitnehmern in Beschäftigungs- und

  • BSG, 28.06.1979 - 8b/3 RK 80/77

    Erstattungsanspruch wegen zu Unrecht erbrachter Krankenversicherungsleistungen -

  • BSG, 09.12.1975 - GS 1/75

    Entrichtung von Pflichtbeiträgen als Hindernis für die Entstehung einer

  • LSG Berlin, 25.10.2000 - L 9 KR 31/98

    Anspruch auf Krankengeld; Ende der Mitgliedschaft nach Beendigung des

  • SG Aachen, 16.09.2009 - S 8 U 26/09

    Arbeitsunfall auf dem Weg zur erstmaligen Arbeitsaufnahme bei späterer

  • LSG Bayern, 22.04.2015 - L 10 AL 365/13

    Bestehen eines Versicherungspflichtverhältnisses

  • BSG, 08.08.1995 - 1 RK 28/94

    Pflicht einer Ersatzkasse zur Zahlung von Krankengeld; Arbeitsunfähigkeit durch

  • BSG, 22.11.1968 - 3 RK 9/67

    Kostenübernahme bei einem Unfall einer spanischen Arbeitskraft vor tatsächlicher

  • LSG Hamburg, 06.04.2011 - L 2 AL 88/10
  • LSG Hamburg, 22.07.2010 - L 1 KR 33/07
  • BSG, 26.03.1980 - 3 RK 9/79

    Pflichtmitgliedschaft bei Ortskrankenkassen - Arbeitsunfähigkeit durch Unfall -

  • LSG Niedersachsen, 19.12.2000 - L 4 KR 29/99

    Beginn der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung;

  • LSG Bayern, 27.04.2016 - L 10 AL 15/15

    Kein Insolvenzgeld mangels Nachweises eines Beschäftigungsverhältnisses

  • SG Dresden, 10.07.2008 - S 18 KR 62/06

    Streitigkeit über den Fortbestand eines versicherungsrechtlichen

  • BSG, 28.10.1982 - 8 RK 39/81

    Versicherungspflichtige Beschäftigung; Erstmaliger Arbeitsvorgang; Mindestmaß an

  • SG Hildesheim, 25.08.2005 - S 3 AL 357/04
  • BSG, 03.06.1981 - 3 RK 24/80
  • BSG, 10.11.1977 - 3 RK 11/76

    Zuschuß zum Krankengeld - Arbeitsentgelt - Kürzung

  • BSG, 20.01.1982 - 3 RK 5/81
  • BSG, 04.10.1973 - 3 RK 51/71

    Arbeitsunfähigkeit - Baubetrieb - Versetzung - Krankenkasse des Stammbetriebs -

  • BSG, 20.09.1972 - 3 RK 7/71
  • SG Hildesheim, 16.05.2006 - S 3 AL 767/04
  • SG Hildesheim, 16.05.2006 - S 3 AL 765/04
  • SG Hildesheim, 16.05.2006 - S 3 AL 131/05
  • SG Hildesheim, 16.05.2006 - S 3 AL 764/04
  • SG Düsseldorf, 29.10.2002 - S 8 (34) KR 24/01
  • LSG Bayern, 27.02.1980 - L 4/Kr 62/77
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Rechtsprechung
   BGH, 16.02.1967 - II ZR 53/66   

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https://dejure.org/1967,2086
BGH, 16.02.1967 - II ZR 53/66 (https://dejure.org/1967,2086)
BGH, Entscheidung vom 16.02.1967 - II ZR 53/66 (https://dejure.org/1967,2086)
BGH, Entscheidung vom 16. Februar 1967 - II ZR 53/66 (https://dejure.org/1967,2086)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Lösung des Dienstverhältnisses durch Nichtabschluss eines neuen Anstellungsvertrags nach Ablauf des vorausgegangenen - Voraussetzungen für die Gewährung und Versagung des Ruhegehalts bei zwei voneinander abhängigen Dienstverträgen - Verweigerung des Abschlusses eines ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WM 1967, 540
  • DB 1967, 1095
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.07.1951 - II ZR 118/50

    Dienstvertrag mit Vorstand einer AG.

    Auszug aus BGH, 16.02.1967 - II ZR 53/66
    Ebenso kann offen bleiben, ob die gleichzeitige Beendigung von Bestellungs- und Dienstverhältnis in diesem Fall als eine notwendige Folge davon angesehen werden kann, daß der Anstellungsvertrag der Parteien die körperschaftsrechtliche Bestellung des Klägers "als selbstverständlich voraussetzt", wie das Berufungsgericht im Anschluß an eine frühere Entscheidung des erkennenden Senats angenommen hat (BGHZ 3, 90, 93 [BGH 11.07.1951 - II ZR 118/50]; vgl. aber auch BGH LM AktG § 75 Nr. 5; NJW 1954, 505, 507 [BGH 16.12.1953 - II ZR 41/53]; WM 1958, 675).
  • BGH, 17.04.1958 - II ZR 222/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.02.1967 - II ZR 53/66
    Ebenso kann offen bleiben, ob die gleichzeitige Beendigung von Bestellungs- und Dienstverhältnis in diesem Fall als eine notwendige Folge davon angesehen werden kann, daß der Anstellungsvertrag der Parteien die körperschaftsrechtliche Bestellung des Klägers "als selbstverständlich voraussetzt", wie das Berufungsgericht im Anschluß an eine frühere Entscheidung des erkennenden Senats angenommen hat (BGHZ 3, 90, 93 [BGH 11.07.1951 - II ZR 118/50]; vgl. aber auch BGH LM AktG § 75 Nr. 5; NJW 1954, 505, 507 [BGH 16.12.1953 - II ZR 41/53]; WM 1958, 675).
  • BGH, 16.12.1953 - II ZR 41/53

    Hilfsrichter beim Oberlandesgericht

    Auszug aus BGH, 16.02.1967 - II ZR 53/66
    Ebenso kann offen bleiben, ob die gleichzeitige Beendigung von Bestellungs- und Dienstverhältnis in diesem Fall als eine notwendige Folge davon angesehen werden kann, daß der Anstellungsvertrag der Parteien die körperschaftsrechtliche Bestellung des Klägers "als selbstverständlich voraussetzt", wie das Berufungsgericht im Anschluß an eine frühere Entscheidung des erkennenden Senats angenommen hat (BGHZ 3, 90, 93 [BGH 11.07.1951 - II ZR 118/50]; vgl. aber auch BGH LM AktG § 75 Nr. 5; NJW 1954, 505, 507 [BGH 16.12.1953 - II ZR 41/53]; WM 1958, 675).
  • RG, 05.05.1933 - II 10/33

    1. Endigt mit dem Dienstvertrag zwischen einer Gesellschaft mbH. und ihrem

    Auszug aus BGH, 16.02.1967 - II ZR 53/66
    Denn ein "unverzüglicher Widerspruch" im Sinne dieser Bestimmung kann auch darin liegen, daß der Dienstberechtigte kurz vor oder sofort nach Ablauf der Dienstzeit mit dem Verpflichteten über den Neuabschluß eines befristeten oder inhaltlich geänderten Vertrags verhandelt RGZ 140, 314, 317; BAG AP § 620 BGB - Befristeter Arb.
  • BGH, 29.05.1989 - II ZR 220/88

    Beendigung des Dienstvertrages eines Vorstandsmitglieds

    Das wird verneint von Mertens (Kölner Komm. a.a.O. § 84 Rdnr. 138), im übrigen wird in der Literatur die Zulässigkeit einer solchen Koppelung der Beendigung des Anstellungsvertrages an den Widerruf des Organverhältnisses bejaht, ohne daß die Regelung des § 622 Abs. 1 Satz 2 BGB in diesem Zusammenhang erörtert wird (Mertens in Kölner Komm. a.a.O. Rdnrn. 50 und 127; Hefermehl in Geßler/Hefermehl/Eckardt/Kropff a.a.O. § 84 Rdnr. 43; Meyer-Landruth in Großkomm. z. AktG, 3. Aufl. § 84 Rdnr. 48; Wiesner in Münchner Handbuch des Gesellschaftsrechts, 1988, § 21 Rdnr. 78; Fleck WM 1968 Sonderbeilage 3 S. 10; vgl. auch Sen. Urt. v. 16. Februar 1967 - II ZR 53/66, WM 1967, 540, 541).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.04.2008 - 15 Sa 193/08

    Arbeitsverhältnis - Beendigung - Begründung - Organstellung

    Wegen der Regelungen in § 84 wird durchgängig eine Verlängerung des Anstellungsverhältnisses durch das weitere Tätigwerden nach Fristende in Verbindung mit § 625 BGB verneint (BGH vom 16.02.1967 - II ZR 53/66 - DB 1967, 1095; Weber BB 1996, 2373, 2373; MünchKommAktG a. a. O. Rn. 57; Hüffer a. a. O. Rn. 17).
  • BGH, 12.05.1997 - II ZR 50/96

    Dienstverhältnis des Geschäftsführers einer GmbH nach Umwandlung einer

    Die von der Revision in den Mittelpunkt ihrer Angriffe gegen das angefochtene Urteil gestellte Frage, ob das Anstellungsverhältnis des Klägers mit der RFT AG nach dem 31. Oktober 1993 gemäß § 625 BGB fortgesetzt worden ist oder ob die Besonderheiten der Verknüpfung von Bestellung und Anstellung des Vorstandes nach § 84 AktG einer Heranziehung dieser Vorschrift entgegenstehen (vgl. z.B. Fleck, WM 1968, Sonderbeilage 3 S. 6; Krieger, Personalentscheidungen des Aufsichtsrates, 1981, S. 171 f.; Baums, Der Geschäftsleitervertrag, 1987, S. 445 ff.; Großkomm.z.AktG/Meyer-Landrut, 3. Aufl., § 84 Anm. 11 a.E.; Geßler/Hefermehl/Eckardt/Kropff, AktG, § 84 Rdnr. 43; MünchKomm.z.BGB/Schwerdtner 2. Aufl., § 625 Rdnr. 4), bedarf hier keiner Entscheidung (vgl. schon Sen.Urt. v. 16. Februar 1967 - II ZR 53/66, WM 1967, 540).
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   LAG Düsseldorf, 15.03.1967 - 3 Sa 49/67   

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LAG Düsseldorf, 15.03.1967 - 3 Sa 49/67 (https://dejure.org/1967,9006)
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Papierfundstellen

  • DB 1967, 1095
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   LAG Baden-Württemberg, 08.03.1967 - 7 Sa 70/66   

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LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.03.1967 - 7 Sa 70/66 (https://dejure.org/1967,8973)
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