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   BGH, 27.10.1967 - Ib ZR 140/65   

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https://dejure.org/1967,1528
BGH, 27.10.1967 - Ib ZR 140/65 (https://dejure.org/1967,1528)
BGH, Entscheidung vom 27.10.1967 - Ib ZR 140/65 (https://dejure.org/1967,1528)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 1967 - Ib ZR 140/65 (https://dejure.org/1967,1528)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Streit zwischen den Verlagen des "stern" und der "Bild-Zeitung" wegen einer Berichterstattung über das Bergwerksunglück von Lengede - Schadensersatz infolge Entwertung eines Exklusivrechts - Vorgetäuschte Exklusivinterviews

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Lengede

    Art. 5 GG

Papierfundstellen

  • MDR 1968, 118
  • GRUR 1968, 209
  • DB 1968, 172
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.12.1964 - VI ZR 201/63

    Verbreitung eines erdichteten Interview über private Angelegenheiten in der

    Auszug aus BGH, 27.10.1967 - Ib ZR 140/65
    Insofern liegt es hier gerade anders als in dem von der Revision angeführten Fall, in dem wegen eines erdichteten Exklusiv-Interviews auf Schadensersatz wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts geklagt worden war (BGH GRUR 1965, 254 - Exklusiv-Interview).
  • EuGH, 09.12.1965 - 47/63
    Auszug aus BGH, 27.10.1967 - Ib ZR 140/65
    Die Klägerin begann mit der Veröffentlichung ihres Berichts über Lengede unter dem Titel "Die elf Geretteten erzählen" in Nr. 47/63 des "stern" vom 24. November 1963 und brach die Serie in Nr. 51/63 wieder ab.
  • EuGH, 09.12.1965 - 51/63
    Auszug aus BGH, 27.10.1967 - Ib ZR 140/65
    Die Klägerin begann mit der Veröffentlichung ihres Berichts über Lengede unter dem Titel "Die elf Geretteten erzählen" in Nr. 47/63 des "stern" vom 24. November 1963 und brach die Serie in Nr. 51/63 wieder ab.
  • KG, 18.06.2018 - 24 U 146/17

    Framingschutz - Urheberrechtsschutz in digitalen Bibliotheken: Pflicht einer

    Denn im konkreten Fall ist aufgrund der geschlossenen Vereinbarung zu erwarten, dass ein dem Feststellungsantrag rechtskräftig stattgebendes Urteil zu einer endgültigen Klärung sämtlicher Streitpunkte und einer einvernehmlichen vertraglichen Regelung aller weiteren Einzelpunkte unmittelbar durch die Parteien führen wird (vgl. nur BGH DB 1968, 172 Rdn. 33; WM 1994, 76 Rdn. 13; WM 1994, 1888 Rdn. 15; WM 1995, 1219 Rdn. 17; WM 2017, 766 Rdn. 16 - jeweils nach juris).
  • OLG Hamburg, 21.10.2008 - 7 U 11/08

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch redaktionelle Berichterstattung: Anspruch

    Denn da bei derartigen Ereignissen das über Art. 5 Abs. 1 GG geschützte Interesse der Öffentlichkeit an einer Information über dieses Ereignis im Raume steht, ist es einer rechtlichen Abschottung vor Veröffentlichungen, die allein auf dem Willen der Teilnehmer beruht, entzogen (so schon BGH, Urt. v. 27.10.1967, GRUR 1968, S. 209 ff., 209 f. zur Behinderung des Informationsflusses über einen Unglücksfall durch "Exklusivverträge" mit den überlebenden Opfern; s. auch BGH, Urt. v. 20.1. 1981, NJW 1981, S. 1089 ff., 1092 f. zur Zulässigkeit der Weitergabe von Erörterungen auf der Redaktionskonferenz einer auflagenstarken Tageszeitung).
  • OLG Hamburg, 20.10.2009 - 7 U 55/09
    Denn da bei derartigen Ereignissen das über Art. 5 Abs. 1 GG geschützte Interesse der Öffentlichkeit an einer Information über dieses Ereignis im Raume steht, ist es einer rechtlichen Abschottung vor Veröffentlichungen, die allein auf dem Willen der Teilnehmer beruht, entzogen (so schon BGH, Urt. v. 27.10.1967, GRUR 1968, S. 209 ff., 209 f. zur Behinderung des Informationsflusses über einen Unglücksfall durch "Exklusivvertrage" mit den überlebenden Opfern; s. auch BGH, Urt .v. 20.1. 1981, NJW 1981, S. 1089 ff., 1092 f. zur Zulässigkeit der Weitergabe von Erörterungen auf der Redaktionskonferenz einer auflagenstarken Tageszeitung).
  • LG Hamburg, 24.04.2009 - 324 O 215/08
    Denn da bei derartigen Ereignissen das über Art. 5 Abs. 1 GG geschützte Interesse der Öffentlichkeit an einer Information über dieses Ereignis im Raume steht, ist es einer rechtlichen Abschottung vor Veröffentlichungen, die allein auf dem Willen der Teilnehmer beruht, entzogen (so schon BGH, Urt. v. 27.10.1967, GRUR 1968, S. 209 ff., 209 f. zur Behinderung des Informationsflusses über einen Unglücksfall durch "Exklusivverträge" mit den überlebenden Opfern; s. auch BGH, Urt. v. 20.1. 1981, NJW 1981, S. 1089 ff., 1092 f. zur Zulässigkeit der Weitergabe von Erörterungen auf der Redaktionskonferenz einer auflagenstarken Tageszeitung).
  • OLG Hamburg, 03.12.1997 - 3 U 233/95

    Ausnutzung fremden Vertragsbruchs durch Veröffentlichung eines Interviews mit

    "Die Rechtsgültigkeit derartiger Verträge kann zweifelhaft sein (BGH GRUR 1968, 209 "Lengede"; Löffler. Presserecht, I, S. 89).
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