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   BAG, 16.11.1967 - 5 AZR 157/67   

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https://dejure.org/1967,745
BAG, 16.11.1967 - 5 AZR 157/67 (https://dejure.org/1967,745)
BAG, Entscheidung vom 16.11.1967 - 5 AZR 157/67 (https://dejure.org/1967,745)
BAG, Entscheidung vom 16. November 1967 - 5 AZR 157/67 (https://dejure.org/1967,745)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gratifikationszahlung - Gratifikationsrückzahlungsklausel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1968, 207
  • DB 1968, 315
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 05.02.1965 - 1 ABR 14/64

    Zur Urlaubsregelung: Manteltarifvertrag für die Schuhindustrie vom 1.6.1963

    Auszug aus BAG, 16.11.1967 - 5 AZR 157/67
    Das Landesarbeitsgericht geht davon aus, daß der Gesamtbetriebsrat zuständig gewesen wäre, die hier streitige Betriebsvereinbarung abzuschließen» Hiergegen wendet sich die Revision» Sievertritt die Auffassung, daß zum Abschluß einer solchen Betriebsvereinbarung nur die einzelnen Betriebsräte zuständig gewesen seien, nicht , aber der Gesamtbetriebsrat» Die Revision verweist hierzu auf die Entscheidung des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts in BAG 17, 72 - AP Nr» 1 zu § 56 BetrVG Urlaubs plan».
  • LAG Hessen, 20.08.2009 - 18 Sa 612/09

    Anspruch auf eine Bonuszahlung - Stichtagsregelung in einer Betriebsvereinbarung

    Bereits in seiner Entscheidung zu Rückzahlungsklauseln bei Sonderzahlungen vom 16.11.1967 (Az.: 5 AZR 157/67 - DB 1968, S. 315) hat das Bundesarbeitsgericht erkannt, dass - anders als in Tarifverträgen - Rückzahlungs- und Stichtagsklauseln in Betriebsvereinbarungen einer strengeren Prüfung unterliegen.
  • BAG, 04.09.1985 - 5 AZR 655/84

    Betriebsbedingte Kündigung - Gratifikationen - Tarifvertrag

    Dementsprechend hat das Bundesarbeitsgericht auch in seiner Rechtsprechung zum Gratifikationsrecht, und hier insbesondere zu den Bindungs- und Rückzahlungsklauseln, den Tarifvertragsparteien einen weiten Gestaltungsspielraum zugestanden und dabei auch die Vereinbarung von Klauseln erlaubt, die in Einzelarbeitsverträgen regelmäßig als unzulässig angesehen werden (BAG 18, 217, 220 = AP Nr. 54 zu § 611 BGB Gratifikation, zu 3 der Gründe; BAG Urteil vom 16. November 1967 - 5 AZR 157/67 - AP Nr. 63 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 14. März 1984 - 5 AZR 217/82 -, zu II 1 a am E. der Gründe, unveröffentlicht).
  • LAG Hamm, 06.09.2001 - 4 Sa 24/01

    Wirksamkeit einer ordentlichen, betriebsbedingten Kündigung;

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  • BAG, 22.02.1968 - 5 AZR 221/67

    Abschlußvergütung - Gratifikation

    Die funktionelle Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats der Klägerin statt der einzelnen Betriebsräte zum Abschluß der Betriebsvereinbarung lag vor» Die durch die Betriebsvereinbarung geregelte Materie gehört nicht zu den dem erzwingbaren Mitbestimmungsrecht unter liegenden Gegenständen des § 56 BetrVG» Die Notwendigkeit einer gleichmäßigen und einheitlichen Regelung des Grati fikationswesens im gesamten Unternehmen der Klägerin liegt auf der Hand (vgl. das zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk vorgesehene Urteil des Senats vom 16. November 1967 20 - 5 AZR 157/67)o.

    3° Die Rückzahlungsklausel in Ziff» 9 der Betriebsvereinbarung ist auch materiell wirksam» Sie hält sich im Rahmen der vom Senat für eine freiwillige, auf einzelvertraglicher Grundlage beruhende Gratifikationszusage aufgestellten Richtlinien, die auch für Gratifikationsregelungen durch Betriebsvereinbarungen gelten (vgl» das zur Veröffentlichung im Nachschiagewerk vorgesehene Urteil des Senats vom 16» November 1967 - 5 AZR 157/67 -).

  • BAG, 11.01.1995 - 10 AZR 180/94

    Rückzahlung der Zuwendung bei Arbeitgeberwechsel - Beschäftigung bei der

    Aus diesem Grunde hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Gratifikationsrechtsprechung die Grundsätze über die zulässigen Bindungsfristen für unterschiedlich hohe Gratifikationen dann nicht für maßgeblich erklärt, wenn die Gratifikationsregelung auf einem Tarifvertrag beruht (BAGE 18, 217 = AP Nr. 54 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG Urteil vom 23. Februar 1967 - 5 AZR 234/66 - AP Nr. 57 zu § 611 BGB Gratifikation und BAG Urteil vom 16. November 1967 - 5 AZR 157/67 - AP Nr. 63 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 20.02.1975 - 3 AZR 514/73

    Betriebliche Altersversorgung: Unverfallbarkeit von Ruhegehaltsansprüchen bei

    Diese Rechtsprechung, die zunächst vor allem mit der Ungleichheit der Kündigungschancen begründet wurde (grundlegend BAG 13, 129 = AP Nr. 22 zu § 611 BGB Gratifikation), gilt zugleich als Konkretisierung des Grundsatzes der Berufsfreiheit und der Billigkeit im Arbeitsrecht (so schon BAGE 13, 168 = AP Nr. 25 zu Art. 12 GG ; aus dem Schrifttum vgl. Gamillscheg in Anm. zu AP Nr. 63 zu § 611 BGB Gratifikation [zu II]; Säcker, Gruppenautonomie und Übermachtkontrolle im Arbeitsrecht, 1972, S. 231).
  • LAG Hessen, 02.11.2009 - 5 Sa 842/09

    Bonusanspruch eines Bankangestellten - Betriebsvereinbarung - Stichtag -

    Bereits in seiner Entscheidung zu Rückzahlungsklauseln bei Sonderzahlungen vom 16.11.1967 (Az.: 5 AZR 157/67 - DB 1968, S. 315) hat das Bundesarbeitsgericht erkannt, dass - anders als in Tarifverträgen - Rückzahlungs- und Stichtagsklauseln in Betriebsvereinbarungen einer strengeren Prüfung unterliegen.
  • LAG Hamburg, 07.12.1993 - 3 TaBV 6/93

    Tarifvertrag; Gratifikation; Übertarifliche Zulage; Sonderzahlung; Betriebsrat;

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  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.05.2011 - 11 Sa 2566/10

    Bonus - Stichtagsklausel - Entgeltcharakter

    Allerdings ist einzuräumen, dass es auf diesen Gesichtspunkt im Streitfall nicht unmittelbar ankommt; denn nach der Einführung des § 310 Abs. 4 BGB kann an der früheren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Inhaltskontrolle von Rückzahlungsklauseln in Betriebsvereinbarungen (BAG 5 AZR 157/67 v. 16.11.1967, AP Nr. 63 zu § 611 BGB Gratifikation) nicht mehr festgehalten werden (anderer Ansicht: Hessisches LAG 7/5 Sa 842/09 v. 02.11.2009, n.v.).
  • LAG Hamm, 14.02.1997 - 10 Sa 1297/96

    Rückzahlung einer gezahlten Sonderzuwendung; Ausscheiden eines Angestellten aus

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  • LAG Berlin, 11.02.1991 - 2 Sa 23/90

    Mitarbeitervertretung; Ordentliche Kündigung; Anhörungsverfahren; Vorsitzender;

  • LAG Hessen, 12.10.2009 - 7 Sa 172/09

    Bonusanspruch eines Bankangestellten - konstitutive Arbeitsvertragsregelung -

  • BAG, 19.11.1992 - 10 AZR 256/91

    Anspruch auf Rückzahlung des Weihnachtsgeldes aufgrund Rückzahlungsklausel in

  • LAG Hamm, 03.12.1998 - 4 Sa 703/98

    Wirksamkeit einer fristlosen, hilfsweise fristgemäßen Kündigung; Anspruch auf

  • LAG Niedersachsen, 09.03.1989 - 14 Sa 1608/88

    Soziale Rechtfertigung; Kündigung des Arbeitsverhältnisses; Katholische

  • LAG Hessen, 07.01.1988 - 13 Sa 23/87

    Rechtfertigung einer außerordentlichen Kündigung durch Nichtausführung einer

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