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   BAG, 11.03.1971 - 5 AZR 349/70   

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BAG, 11.03.1971 - 5 AZR 349/70 (https://dejure.org/1971,1150)
BAG, Entscheidung vom 11.03.1971 - 5 AZR 349/70 (https://dejure.org/1971,1150)
BAG, Entscheidung vom 11. März 1971 - 5 AZR 349/70 (https://dejure.org/1971,1150)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfall einer Kaution - Fristgerechte Kündigung - Rechtswirksame Vereinbarung

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Verkaufsfahrer einer Blumengroßhandlung -, Kündigungserschwerung, Verfall einer vom AN zu stellenden Kaution bei Kündigung während der Saison

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1971, 1129
  • BB 1971, 706
  • DB 1971, 1068
  • DB 1971, 531
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 31.05.1960 - 5 AZR 505/58

    Freiwillig gewährte Weihnachtsgratifikation - Verpflichtung zur Rückzahlung -

    Auszug aus BAG, 11.03.1971 - 5 AZR 349/70
    bezeichnet (BAG 2, 322 [325, 326] = AP Nr« 1 zu § 394 BGB; BAG 9, 250 = AP Nro 15 zu § 611 BGB Gratifikation zugleich mit Literaturnachweisen)" Insbesondere in der erstgenannten Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht aus den Vorschriften über das' Verbot ungleicher Kündigungsfristen (jetzt § 622 Abs» 5 BGB) den allgemeinen Grundsatz gefolgert, es sei unzulässig, durch vertragliche Absprachen eine ungleiche Kündigungslage zum Nachteil einer der Parteien des Arbeitsverhältnisses , vor allem des Arbeitnehmers, zu schaffen; insbesondere die Vereinbarung eines einseitigen Vermögensnachteils zu Lasten des Arbeitnehmers für den Pall einer von ihm erklärten Kündigung führt nach dieser Entscheidung zu einem nicht vertretbaren Ungleichgewicht in der Kündigungslage<, Es besteht kein Anlaß, im Streitfall von den Grundsätzen der bisherigen Rechtsprechung abzugehen; dies um so weniger, als das Verbot ungleicher Kündigungsfristen durch das Erste Arbeitsrechtsbereinigungsgesetz vom 14» August 1969 allgemeine gesetzliche Geltung erlangt hat (§ 622 Abs« 5 BGB in der Passung dieses Gesetzes) o.

    Es steht außer Zweifel, daß der vereinbarte Verfall der Kaution einen echten einseitigen Vermögensnachteil zu Lasten des Klägers darstellto Er ist nicht etwa zu vergleichen mit der Verpflichtung zur Rückzahlung einer Gratifikation im Palle der arbeitnehmerseitigen Kündigung, wie sie in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in bestimmten Grenzen für zulässig angesehen wird» Im letzteren Pall wird nur ein vom Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zu gewendeter Vermögensvorteil rückgängig gemacht, auf den kein Anspruch besteht und der nur unter bestimmten Bedingungen gewährt wurde» Im vorliegenden Pall steht dem Vermögensnachteil des Klägers jedoch keine vorherige Leistung der Beklagten gegenüber (vgl» hierzu die oben zweitgenannte Entscheidung BAG 9, 250)o Die Lohnzahlung stellt keine/ solche Leistung dar, denn sie ist Vergütung für die geleistete Arbeit«.

  • BAG, 09.02.1956 - 1 AZR 329/55

    Klausel eines Tarifvertrages - Ausscheiden auf eigenen Wunsch - Jahresurlaub -

    Auszug aus BAG, 11.03.1971 - 5 AZR 349/70
    bezeichnet (BAG 2, 322 [325, 326] = AP Nr« 1 zu § 394 BGB; BAG 9, 250 = AP Nro 15 zu § 611 BGB Gratifikation zugleich mit Literaturnachweisen)" Insbesondere in der erstgenannten Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht aus den Vorschriften über das' Verbot ungleicher Kündigungsfristen (jetzt § 622 Abs» 5 BGB) den allgemeinen Grundsatz gefolgert, es sei unzulässig, durch vertragliche Absprachen eine ungleiche Kündigungslage zum Nachteil einer der Parteien des Arbeitsverhältnisses , vor allem des Arbeitnehmers, zu schaffen; insbesondere die Vereinbarung eines einseitigen Vermögensnachteils zu Lasten des Arbeitnehmers für den Pall einer von ihm erklärten Kündigung führt nach dieser Entscheidung zu einem nicht vertretbaren Ungleichgewicht in der Kündigungslage<, Es besteht kein Anlaß, im Streitfall von den Grundsätzen der bisherigen Rechtsprechung abzugehen; dies um so weniger, als das Verbot ungleicher Kündigungsfristen durch das Erste Arbeitsrechtsbereinigungsgesetz vom 14» August 1969 allgemeine gesetzliche Geltung erlangt hat (§ 622 Abs« 5 BGB in der Passung dieses Gesetzes) o.
  • BGH, 19.09.2005 - II ZR 342/03

    Zeitliche Beschränkung der Beteiligung von Managern und Mitarbeitern an der sie

    Das Bundesarbeitsgericht hat aus dem Verbot des § 622 Abs. 6 BGB, für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer eine längere Frist zu vereinbaren als für die Kündigung durch den Arbeitgeber, den allgemeinen Grundsatz hergeleitet, es sei unzulässig, durch vertragliche Absprachen eine ungleiche Kündigungslage zum Nachteil einer der Parteien des Arbeitsverhältnisses, vor allem des Arbeitnehmers, zu schaffen, insbesondere einen einseitigen Vermögensnachteil des Arbeitnehmers für den Fall einer von ihm erklärten Kündigung zu vereinbaren (BAG DB 1956, 503, 504; 1971, 1068; 1990, 434).
  • BGH, 19.09.2005 - II ZR 173/04

    Zeitliche Beschränkung der Beteiligung von Managern und Mitarbeitern an der sie

    Das Bundesarbeitsgericht hat aus dem Verbot des § 622 Abs. 6 BGB, für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer eine längere Frist zu vereinbaren als für die Kündigung durch den Arbeitgeber, den allgemeinen Grundsatz hergeleitet, es sei unzulässig, durch vertragliche Absprachen eine ungleiche Kündigungslage zum Nachteil einer der Parteien des Arbeitsverhältnisses, vor allem des Arbeitnehmers, zu schaffen, insbesondere einen einseitigen Vermögensnachteil des Arbeitnehmers für den Fall einer von ihm erklärten Kündigung zu vereinbaren (BAG DB 1956, 503, 504; 1971, 1068; 1990, 434).
  • ArbG Berlin, 16.11.2012 - 28 Ca 14761/12

    Rückzahlung eines "Sign-On-Bonus" - Bindungsklausel - Grenzen der

    oder auch eine zuvor gestellte "Kaution" verfallen 40 S. BAG 11.3.1971 - 5 AZR 349/70 - AP § 622 BGB Nr. 9 = EzA § 622 BGB n.F. Nr. 2 = DB 1971, 1068 [Leitsatz 1.]: "Der Verfall einer durch den Arbeitnehmer gestellten Kaution für den Fall der fristgerechten Kündigung des Arbeitsverhältnisses kann nicht rechtswirksam vereinbart werden".

    S. BAG 11.3.1971 - 5 AZR 349/70 - AP § 622 BGB Nr. 9 = EzA § 622 BGB n.F. Nr. 2 = DB 1971, 1068 [Leitsatz 1.]: "Der Verfall einer durch den Arbeitnehmer gestellten Kaution für den Fall der fristgerechten Kündigung des Arbeitsverhältnisses kann nicht rechtswirksam vereinbart werden".

    40) S. BAG 11.3.1971 - 5 AZR 349/70 - AP § 622 BGB Nr. 9 = EzA § 622 BGB n.F. Nr. 2 = DB 1971, 1068 [Leitsatz 1.]: "Der Verfall einer durch den Arbeitnehmer gestellten Kaution für den Fall der fristgerechten Kündigung des Arbeitsverhältnisses kann nicht rechtswirksam vereinbart werden".

  • BAG, 23.05.1984 - 4 AZR 129/82

    Vertragsstrafe bei Vertragsbruch

    Abreden über Vertragsstrafen können zwar im Einzelfall gegen arbeitsrechtliche Gesetze (z.B. § 5 Abs. 2 Nr. 2 BBiG) oder arbeitsrechtliche Rechtsgrundsätze und Schutzprinzipien (vgl. BAG Urteil vom 11. März 1971 - 5 AZR 349/70 -, AP Nr. 9 zu § 622 BGB) verstoßen und deshalb unwirksam sein.
  • BAG, 05.02.1986 - 5 AZR 564/84

    Vertragsstrafe im Lizenzfußball

    Abreden über Vertragsstrafen können zwar im Einzelfall gegen arbeitsrechtliche Gesetze (z. B. § 5 Abs. 2 Nr. 2 BBiG) oder arbeitsvertragliche Rechtsgrundsätze und Schutzprinzipien (vgl. BAG Urteil vom 11. März 1971 - 5 AZR 349/70 - AP Nr. 9 zu § 611 BGB) verstoßen und deshalb unwirksam sein.
  • BAG, 06.09.1989 - 5 AZR 586/88

    Kündigung durch Arbeitnehmer: Zahlung einer "Abfindung" an den Arbeitgeber -

    Derartige Kündigungsbeschränkungen können darin liegen, daß der Arbeitnehmer für den Fall der fristgerechten Kündigung eine von ihm gestellte Kaution verlieren (vgl. BAG Urteil vom 11. März 1971 - 5 AZR 349/70 - AP Nr. 9 zu § 622 BGB) oder daß er eine Vertragsstrafe für den Fall einer fristgemäßen Kündigung zahlen soll (vgl. BAG Urteil vom 9. März 1972 - 5 AZR 246/71 - AP Nr. 12 zu § 622 BGB; vgl. ferner BAGE 2, 322 = AP Nr. 1 zu § 394 BGB).
  • OLG Düsseldorf, 01.09.2006 - 16 U 90/05

    Voraussetzungen der Zwangseinziehung des Geschäftsanteiles einer GmbH

    Das Bundesarbeitsgericht hat aus dem Verbot des § 622 Abs. 6 BGB, für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer eine längere Frist zu vereinbaren als für die Kündigung durch den Arbeitgeber, den allgemeinen Grundsatz hergeleitet, es sei unzulässig, durch vertragliche Absprachen eine ungleiche Kündigungslage zum Nachteil einer der Parteien des Arbeitsverhältnisses, vor allem des Arbeitnehmers, zu schaffen, insbesondere einen einseitigen Vermögensnachteil des Arbeitnehmers für den Fall einer von ihm erklärten Kündigung zu vereinbaren (BAG, DB 1956, 503, 504; DB 1971, 1068; DB 1990, 434).
  • BAG, 27.04.1982 - 3 AZR 814/79

    Bedingung - Wettbewerbsverbot und Jahresumsatzprämie

    verhältnisses abhängig gemacht werden darf (BAG Urteil vom 12. Januar 1973 - 3 AZR 211/72 - AP Nr. 4 zu § 87 a HGB, zu II 1 der Gründe; zum gleichen Problem vgl. auch Urteil vom 11. März 1971 - 5 AZR 349/70 - AP Nr. 9 zu § 622 BGB, mit zust. Anm. von Herschel; Urteil vom 9. März 1972 - 5 AZR 246/71 - AP Nr. 12 zu § 622 BGB mit zust. Anm. von Leipold; BAG 24, 377 = AP Nr. 75 zu § 611 BGB Gratifikation; Münch.- Komm.-Schwerdtner, BGB, § 622 Rz 49; Staudinger/Neumann, BGB, 12. Aufl. § 622 Rz 33, 34, alle mit weiterem Nachweis).
  • BAG, 09.11.1994 - 10 AZR 62/94

    Betriebsvereinbarung: Rückzahlungsverpflichtung bezüglich Abfindung bei

    So darf eine vom Arbeitnehmer gestellte Kaution im Falle einer fristgerechten Kündigung nicht verfallen (Urteil vom 11. März 1971 - 5 AZR 349/70 - AP Nr. 9 zu § 622 BGB), auch darf für den Fall der Kündigung durch den Arbeitnehmer keine Vertragsstrafe vereinbart werden (Urteil vom 9. März 1972 - 5 AZR 246/71 - AP Nr. 12 zu § 622 BGB), auch darf ein bereits verdientes Arbeitsentgelt im Falle einer Kündigung durch den Arbeitnehmer nicht verfallen (Urteil vom 27. Juli 1972, BAGE 24, 377 = AP Nr. 75 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 12. Januar 1973 - 3 AZR 211/72 - AP Nr. 4 zu § 87 a HGB) und darf für den Fall einer Kündigung durch den Arbeitnehmer nicht die Zahlung einer "Abfindung" durch den Arbeitnehmer vereinbart werden (Urteil vom 6. September 1989 - 5 AZR 586/86 - AP Nr. 27 zu § 622 BGB).
  • LAG Hamm, 26.08.1988 - 16 Sa 525/88

    Arbeitsverhältnis; Kündigung; Vorzeitige Kündigung; Frist; Abfindung;

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  • BAG, 25.04.1989 - 3 AZR 414/87

    Arbeitsentgelt: Provision - Mindestumsatzgrenze - Berechnung

  • BAG, 17.07.1985 - 5 AZR 104/84

    Anspruch auf Zahlung einer für den Fall des Nichtantritts der Arbeit vereinbarten

  • BAG, 09.11.1994 - 10 AZR 181/94

    Rückzahlung einer Abfindung bei Eigenkündigung im Folgearbeitsverhältnis aufgrund

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Rechtsprechung
   BSG, 02.03.1971 - 2 RU 162/69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,2775
BSG, 02.03.1971 - 2 RU 162/69 (https://dejure.org/1971,2775)
BSG, Entscheidung vom 02.03.1971 - 2 RU 162/69 (https://dejure.org/1971,2775)
BSG, Entscheidung vom 02. März 1971 - 2 RU 162/69 (https://dejure.org/1971,2775)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • zeit.de (Kurzinformation)

    Unfallschutz beim Fußball

Papierfundstellen

  • VersR 1971, 1035
  • DB 1971, 1068
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 28.11.1961 - 2 RU 130/59
    Auszug aus BSG, 02.03.1971 - 2 RU 162/69
    Das Sozialgericht (SG) Karlsruhe hat durch Urteil vom 27° Januar 1966 die Klage abgewieeen: Bei Heranziehung der vom Bundessozialgericht (BSG) im Urteil von 28° November 1961 (BSG 16, 1) aufgestellten Grundsätze zeige es sich, daß der Klegansy.uch unter dem rechtlichen Gesichtspunkt des UV-Schutzes beim Betriebssport nicht begründet sei° Als eine den UV-Schntz unterliegende betriebliche Gemeinschaftsveranstaläung könne des Fußballspiel 1964 - trotz des immerhin"zehlam 18° August reichen Erscheinens der euechauenäen Betriebsengehörigen - nicht angesehen werden, weil kein besonderer Anlaß (zum BeiSpiel Maifeier oder Firmenjnbiläum) hierfür bestanden habe und ferner das gemütliche Beisammehsein von Betriebsangehörigen allzu sohüach besucht sei° gewesen.
  • BAG, 12.12.1968 - 1 AZR 238/68

    Allgemeine Erfahrungssätze - Divergenz - Rechtssätze

    Auszug aus BSG, 02.03.1971 - 2 RU 162/69
    Im Unterschied zu dem vom erkenrenden Senat am 28° August 1968 ente chiedenen Ball (vgl BB 1969, 364} kann hier auch nicht gesagt werden, daß das von der Baufirma Ei;zrüfnrirra ausgerichtete Fußballspiel der Programmgestaltung nach von vornherein ungeeignet war, mehr als nur einen eng 13e33.enzten Interessentenkreis der Betriebsangehörigen ansausprec olzcno Es liegt auf der Hand, daß insoweit bei den in einer Baufirma Tätigen andere Maßstäbe anzulegen sind als bei einer ausschließlich oder überwiegend aus Frauen bestehenden Belegschafto.
  • LSG Baden-Württemberg, 23.10.2003 - L 7 U 281/01

    Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei einem

    Ebenso lapidar hat das BSG in seinem Urteil vom 02.03.1971 (2 RU 162/69 - SozR § 548 Nr. 24) die Anwesenheit von 2/5 der Belegschaft bei einem Fußballspiel für ausreichend erachtet, um den Erfordernissen einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung zu entsprechen.
  • LSG Baden-Württemberg, 21.07.2011 - L 6 U 3857/10

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Demgegenüber wurden bei Beteiligungsquoten von 19, 5 % (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.10.2006 - L 6 U 1793/05), 26, 5 % (BSG, Urteil vom 26.06.1958 - 2 RU 281/55) und 40 % (BSG, Urteil vom 02.03.1971 - 2 RU 162/69) keine Bedenken gegen eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung geäußert.
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